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Barrierefreiheit für zu Fuß Gehende in der Schloßstraße gewährleisten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass im Rahmen der laufenden Planung der Straßenquerschnitt grundlegend verändert wird. Der Planungsprozess befindet sich noch in einer sehr frühen Phase, so dass noch kein zuverlässiger Ausführungszeitraum genannt werden kann. Generell wird zukünftig dem Fußverkehr ein zeitgemäßer Stellenwert eingeräumt. Die Herstellung der Barrierefreiheit ist bei Umgestaltungsmaßnahmen obligatorisch. Zu
  2. Aufgrund der langfristigen Umplanung der Straße sieht der Magistrat von einer kurzfristigen Änderung der Parkordnung ab. Radbügel werden im Rahmen der Umgestaltung berücksichtigt.