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Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
13 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Nutzung von Wohncontainern in der Max-Pruss-Straße. Es wird festgestellt, dass die Tiny Houses unbewohnt sind und keine Genehmigungen vorliegen. Private Initiativen bieten jedoch ähnliche Wohnmöglichkeiten für obdachlose Menschen an.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Dem Jugend- und Sozialamt sind weder Inhaber der Wohncontainer, noch der geplante Nutzen oder Verwendungszweck bekannt.

Eine persönliche Besichtigung durch Mitarbeitende des Jugend- und Sozialamtes ergab, dass es sich um zwei "Tiny-Houses" auf Rollen handelt. Beide sind unbewohnt und leer (erkennbar durch einen Schlitz) und von außen mit einem Schloss verriegelt. Es scheint, als ob die "Tiny Houses" dort nur zur Zwischenlagerung abgestellt wurden. Ein Schild des Eigentümers der "Tiny Houses" ist weder an den Häuschen, noch am Gelände vorhanden. Bezüglich des Abstellortes und einer eventuell erteilten Genehmigung konnten über die zuständigen Ämter keine Angaben gemacht werden

Zu 2.:

Aktuell liegt beim Jugend- und Sozialamt kein Unterstützungskonzept vor, welches die Nutzung von "Tiny Houses" als Wohnmöglichkeit für obdachlose Menschen vorsieht. Es gibt jedoch private Initiativen die diese Wohnmöglichkeiten auf privaten Flächen aufstellen, und zur Nutzung durch obdachlose Personen zur Verfügung stellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2025VV 1173Wohncontainer in der Max-Pruss-StraßeAnfrage
  2. 28. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 Wochen
    STST 1256Wohncontainer in der Max-Pruss-Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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