Flexiblere Nutzung der elektronischen Mainziel-Anzeiger im westlichen Straßenraum
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, die elektronischen Mainziel-Anzeiger flexibler zu nutzen, um zusätzlich zu Verkehrsinformationen auch kulturelle Veranstaltungen und städtische Hinweise zu kommunizieren. Dies könnte die Information der Bürger*innen verbessern und das Gemeinschaftsgefühl stärken.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFragen an den Magistrat
- ob die im öffentlichen Straßenraum installierten elektronischen Mainziel-Anzeiger, insbesondere an den Haupteinfallstraßen im Frankfurter Westen, neben Verkehrsinformationen verstärkt auch zur Übermittlung weiterer städtischer Hinweise genutzt werden können; - ob dafür eine Erweiterung des Nutzungskonzepts oder eine technische Anpassung erforderlich wäre.
Kontext
Der elektronische Mainziel-Anzeiger ist im Frankfurter Straßenraum gut sichtbar und wird bislang überwiegend zur Darstellung von Verkehrsinformationen genutzt. In anderen europäischen Städten - etwa in Frankreich - ist eine flexiblere Nutzung dieser Infrastruktur üblich: Dort werden die Anzeiger ergänzend für Hinweise auf kulturelle Veranstaltungen, lokale Ereignisse und kurzfristige Mitteilungen aus der Stadtverwaltung verwendet.
Begründung
Gerade im Frankfurter Westen, wo viele Stadtteile eine hohe Diversität und ein reges kulturelles Leben aufweisen, könnte eine multifunktionale Nutzung der Anzeiger die Sichtbarkeit städtischer Angebote erhöhen, zur besseren Information der Bürger*innen beitragen und das lokale Gemeinschaftsgefühl stärken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2025Sie sind hierVV 1173Wohncontainer in der Max-Pruss-StraßeAnfrage
- 28. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 1256Wohncontainer in der Max-Pruss-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen