Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Einzelhandels- und Zentrenkonzept hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschlüsse

Vorlagentyp: B

Bericht

2024 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2023-998-3, Honsellstraße (noch ohne Nummer) Neubau: Errichtung eines Büro- und Geschäftsgebäudes mit vier Läden und drei Schank- und Speisewirtschaften auf einer Tiefgarage, sowie einem Wirtschaftsgarten befristet für 5 Jahre ab Baugenehmigung - Baufeld Mitte. Verkaufsfläche: 851,59 m2; es handelt sich hierbei um eigenständige Läden und keine zusammenhängende große Fläche. Der Bauantrag wurde am 22.09.2023 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 19.04.2024 erteilt; es wurde noch kein Baubeginn gemeldet. B-2023-195-5, Lyoner Straße 32 Neubau: Errichten von 2 Wohn- und Geschäftshochhäusern mit 383 Wohneinheiten, 9 Einzelhandelsbetrieben, 2 Schank- und Speisewirtschaften, 5 Einheiten zur freiberuflichen Nutzung gem. § 13 BauNVO und einer Kindertagesstätte auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 410 Stellplätzen. Verkaufsfläche: 927,49 m2; es handelt sich hierbei um eigenständige Läden und keine zusammenhängende große Fläche. Der Bauantrag wurde am 03.03.2023 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 28.02.2024 erteilt; es wurde noch kein Baubeginn gemeldet. B-2024-867-5, Lyoner Straße 27 Neubau: Errichtung von 4 Wohn- und Geschäftshäusern mit 517 Wohneinheiten, 3 Läden, 2 Büros, 2 Schank- und Speisewirtschaften, 5 eingehausten Mülltonnenabstellplätzen und einer Tiefgararge mit 294 Stellplätzen. Verkaufsfläche: 997,50 m2; es handelt sich hierbei um eigenständige Läden und keine zusammenhängende große Fläche. Der Bauantrag wurde am 21.08.2024 eingereicht; der Antrag ist noch nicht beschieden. Begründung: Das Vorhaben in der Honsellstraße befindet sich innerhalb der Abgrenzungen vom B 799 Ä Honsellstraße -

  1. Änderung. Für die als Kerngebiet festgesetzten Flächen wird großflächiger Einzelhandel gemäß des § 11 (3) BauNVO ausgeschlossen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es bei den kleinstrukturierten Läden bzgl. des Sortimentsangebots zu keiner Summenwirkung kommen wird, die die Funktionsfähigkeit des direkt anschließenden C-Zentrum "Ostend" beeinträchtigen wird. Das Vorhaben in der Lyoner Straße 32 und das Vorhaben Lyoner Straße 27 widersprechen den Zielvorstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. In den kommenden Jahren werden in der direkten Nachbarschaft jedoch mit der Umstrukturierung der Bürostadt Niederrad zahlreiche Wohnungsbauvorhaben erwartet. Um diesen zukünftigen Einwohnern eine ausreichende Versorgungssituation für den Standort zu bieten, wurde für das Vorhaben Lyoner Straße 32 eine Genehmigung erteilt. Schädliche Auswirkungen auf benachbarte Zentrale Versorgungsbereiche sind nicht zu erwarten.

Beratungsverlauf 2 Sitzungen

41
41. Sitzung Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP AfD Volt FRAKTION
41
41. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)

Zurückweisung:
ÖkoLinX-ELF
Alle:
GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AfD Volt