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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschluss 2022

Vorlagentyp: B

Bericht

Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreiten. 2022 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2021-693-4, Allerheiligenstraße 2 Errichtung von 6 Wohn- und Geschäftshäusern mit 266 Wohneinheiten, einer Beherbergungsstätte mit 153 Gastzimmern, einer Beherbergungsstätte mit 282 Gastzimmern, 7 Läden, 12 Schank- und Speisegaststätten, einem großflächigen Einzelhandel und einer Kindertagesstätte, sowie einer zweigeschossigen Tiefgarage mit insgesamt 177 Stellplätzen Verkaufsfläche 1.740,40 m2 Bauantrag eingereicht am 16.06.2021; erste Teilbaugenehmigung erteilt am 25.10.2021; Baubeginn am 02.11.2021; zweite Teilbaugenehmigung 24.03.2022. B-2022-227-5, Mörfelder Landstraße 10 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 181 Wohnungen, Einzelhandel im Erdgeschoss und einer Tiefgarage mit mehr als 1000 m2 Nutzfläche einschließlich der Verkehrsflächen Verkaufsfläche 1.054,00 m2 Bauantrag eingereicht am 24.02.2022; Baugenehmigung erteilt am 01.09.2022; kein Baubeginn gemeldet. B-2022-656-4, An der Hauptwache 1 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit 3 Ladeneinheiten und einer Schank- und Speisewirtschaft im EG/UG sowie einer Tiefgarage mit 19 Stellplätzen Verkaufsfläche 1.608,00 m2 Bauantrag eingereicht am 10.06.2022; Baugenehmigung erteilt am 22.12.2022; kein Baubeginn gemeldet. Der Antrag ist in der Auflistung von 2021 schon als Voranfrage V-2021-18-4 enthalten. Die Voranfrage wurde am 20.05.2021 eingereicht und am 29.09.2021 positiv beschieden. Die Brutto-Verkaufsfläche belief sich seinerzeit auf 1.929,89 m2; die aktuelle Brutto-Verkaufsfläche ist angegeben mit 1.974,00 m2. Begründung: Das Vorhaben in der Allerheiligenstraße 2 ist in der Auflistung des letzten Jahres schon enthalten. Es war seinerzeit noch nicht abschließend genehmigt, nur eine erste Teilbaugenehmigung wurde erteilt. Der Antrag befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Die Vorhaben An der Hauptwache 1 und Allerheiligenstraße 2 befinden sich innerhalb der Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs A-Zentrum "Innenstadt". Das Vorhaben Mörfelder Landstraße 10 widerspricht den Zielvorstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, wurde jedoch aufgrund des bestehenden Baurechts genehmigt. Im Jahr 2022 wurden keine Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen.