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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschluss 2022

Vorlagentyp: B
0 Wochen bis zur Antwort4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die Bauanträge und Baugenehmigungen für großflächige Einzelhandelsvorhaben in Frankfurt am Main im Jahr 2022. Es wird festgestellt, dass einige Vorhaben genehmigt wurden, während andere den Zielvorstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes widersprechen. Die Vorlage dient zur Kenntnisnahme.

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An der Hauptwache — 9 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 03.08.2026.

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Bericht

Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreiten. 2022 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2021-693-4, Allerheiligenstraße 2 Errichtung von 6 Wohn- und Geschäftshäusern mit 266 Wohneinheiten, einer Beherbergungsstätte mit 153 Gastzimmern, einer Beherbergungsstätte mit 282 Gastzimmern, 7 Läden, 12 Schank- und Speisegaststätten, einem großflächigen Einzelhandel und einer Kindertagesstätte, sowie einer zweigeschossigen Tiefgarage mit insgesamt 177 Stellplätzen Verkaufsfläche 1.740,40 m2 Bauantrag eingereicht am 16.06.2021; erste Teilbaugenehmigung erteilt am 25.10.2021; Baubeginn am 02.11.2021; zweite Teilbaugenehmigung 24.03.2022. B-2022-227-5, Mörfelder Landstraße 10 Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 181 Wohnungen, Einzelhandel im Erdgeschoss und einer Tiefgarage mit mehr als 1000 m2 Nutzfläche einschließlich der Verkehrsflächen Verkaufsfläche 1.054,00 m2 Bauantrag eingereicht am 24.02.2022; Baugenehmigung erteilt am 01.09.2022; kein Baubeginn gemeldet. B-2022-656-4, An der Hauptwache 1 Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit 3 Ladeneinheiten und einer Schank- und Speisewirtschaft im EG/UG sowie einer Tiefgarage mit 19 Stellplätzen Verkaufsfläche 1.608,00 m2 Bauantrag eingereicht am 10.06.2022; Baugenehmigung erteilt am 22.12.2022; kein Baubeginn gemeldet. Der Antrag ist in der Auflistung von 2021 schon als Voranfrage V-2021-18-4 enthalten. Die Voranfrage wurde am 20.05.2021 eingereicht und am 29.09.2021 positiv beschieden. Die Brutto-Verkaufsfläche belief sich seinerzeit auf 1.929,89 m2; die aktuelle Brutto-Verkaufsfläche ist angegeben mit 1.974,00 m2. Begründung: Das Vorhaben in der Allerheiligenstraße 2 ist in der Auflistung des letzten Jahres schon enthalten. Es war seinerzeit noch nicht abschließend genehmigt, nur eine erste Teilbaugenehmigung wurde erteilt. Der Antrag befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Die Vorhaben An der Hauptwache 1 und Allerheiligenstraße 2 befinden sich innerhalb der Abgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs A-Zentrum "Innenstadt". Das Vorhaben Mörfelder Landstraße 10 widerspricht den Zielvorstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes, wurde jedoch aufgrund des bestehenden Baurechts genehmigt. Im Jahr 2022 wurden keine Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. Juni 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 326 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 18. Juni 2012. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 78
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 5
Sitzung 22 · 14.07.2023
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 20 · 12.09.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 257 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Kenntnis)

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