Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschlüsse 2023
Bericht
Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreiten. 2023 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2023-195-5, Lyoner Straße 32 Neubau: Errichten von 2 Wohn- und Geschäftshochhäusern mit 383 Wohneinheiten, 9 Einzelhandelsbetrieben, 2 Schank- und Speisewirtschaften, 5 Einheiten zur freiberuflichen Nutzung gem. §13 BauNVO und einer Kindertagesstätte auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 410 Stellplätzen Verkaufsfläche des großflächigen Einzelhandels: 927,49 m2 Der Bauantrag wurde am 03.03.2023 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 28.02.2024 erteilt; es ist noch kein Baubeginn gemeldet. B-2023-1254-5, Oskar-Sommer-Straße 15 Bauen im Bestand/ Revitalisierung: Nutzungsänderung von Büro in 78 Wohnungen, Errichten einer Aufstockung mit Herstellen von 5 Wohnungen, Fassadenänderungen und innere Umbauten, Errichten von Balkonanlagen und einer Überdachung von Andienung und Parkplätzen des Einzelhandels im EG eines Wohn- und Geschäftshauses Verkaufsfläche des großflächigen Einzelhandels: 900,30 m2 plus Lagerfläche: 235,86 m2 gesamt: 1.136,16 m2 Der Bauantrag wurde am 08.12.2023 eingereicht; der Antrag ist noch nicht genehmigt und befindet derzeit sich in Bearbeitung. Es handelt sich im Bereich des großflächigen Einzelhandels um eine Revitalisierung. Der vorherige Mieter (Rewe) verlässt die Fläche, der Umbau und die Anpassung erfolgen an die Bedürfnisse des neuen Mieters (Aldi). Etwaige Flächenveränderungen finden alle innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Der ursprüngliche Neubau des Gesamtgebäudes wurde unter B-1964-1314-5 am 21.04.1965 genehmigt. Begründung: Das Vorhaben Lyoner Straße 32 widerspricht den Zielvorstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Bei dem Vorhaben Oskar-Sommer-Straße 15 handelt es sich um eine Revitalisierung im Bestand. Der bestehende Einzelhandelsbetrieb wird die Größenordnung des bisherigen Einzelhandels übernehmen. Schädliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten. Der Antrag befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Im Jahr 2023 wurden keine Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)
Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)