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Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2011 hier: Bauanträge, Baugenehmigungen, Aufstellungsbeschlüsse 2023

Vorlagentyp: B
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Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Bericht behandelt die Bauanträge und Baugenehmigungen für großflächige Einzelhandelsvorhaben in Frankfurt am Main im Jahr 2023. Es wird auf die geplanten Neubauten und Revitalisierungen eingegangen, wobei insbesondere die Einhaltung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes berücksichtigt wird.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Oskar-Sommer-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Bericht

Als großflächig gelten Einzelhandelsbetriebe, die eine Verkaufsfläche von 800 m2 überschreiten. 2023 wurden für die folgenden großflächigen Einzelhandelsvorhaben Bauanträge eingereicht bzw. genehmigt: B-2023-195-5, Lyoner Straße 32 Neubau: Errichten von 2 Wohn- und Geschäftshochhäusern mit 383 Wohneinheiten, 9 Einzelhandelsbetrieben, 2 Schank- und Speisewirtschaften, 5 Einheiten zur freiberuflichen Nutzung gem. §13 BauNVO und einer Kindertagesstätte auf einer gemeinsamen Tiefgarage mit 410 Stellplätzen Verkaufsfläche des großflächigen Einzelhandels: 927,49 m2 Der Bauantrag wurde am 03.03.2023 eingereicht; die Baugenehmigung wurde am 28.02.2024 erteilt; es ist noch kein Baubeginn gemeldet. B-2023-1254-5, Oskar-Sommer-Straße 15 Bauen im Bestand/ Revitalisierung: Nutzungsänderung von Büro in 78 Wohnungen, Errichten einer Aufstockung mit Herstellen von 5 Wohnungen, Fassadenänderungen und innere Umbauten, Errichten von Balkonanlagen und einer Überdachung von Andienung und Parkplätzen des Einzelhandels im EG eines Wohn- und Geschäftshauses Verkaufsfläche des großflächigen Einzelhandels: 900,30 m2 plus Lagerfläche: 235,86 m2 gesamt: 1.136,16 m2 Der Bauantrag wurde am 08.12.2023 eingereicht; der Antrag ist noch nicht genehmigt und befindet derzeit sich in Bearbeitung. Es handelt sich im Bereich des großflächigen Einzelhandels um eine Revitalisierung. Der vorherige Mieter (Rewe) verlässt die Fläche, der Umbau und die Anpassung erfolgen an die Bedürfnisse des neuen Mieters (Aldi). Etwaige Flächenveränderungen finden alle innerhalb der bestehenden Gebäudehülle statt. Der ursprüngliche Neubau des Gesamtgebäudes wurde unter B-1964-1314-5 am 21.04.1965 genehmigt. Begründung: Das Vorhaben Lyoner Straße 32 widerspricht den Zielvorstellungen des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Bei dem Vorhaben Oskar-Sommer-Straße 15 handelt es sich um eine Revitalisierung im Bestand. Der bestehende Einzelhandelsbetrieb wird die Größenordnung des bisherigen Einzelhandels übernehmen. Schädliche Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten. Der Antrag befindet sich weiterhin in Bearbeitung. Im Jahr 2023 wurden keine Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungspläne gefasst, welche die Entwicklung neuer großflächiger Einzelhandelsvorhaben ermöglichen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 3. Juni 2024 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf NR 326 zurück — STVV-Antrag von GRÜNE, beschlossen am 18. Juni 2012. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 5
Sitzung 31 · 05.07.2024
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 29 · 03.09.2024
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTION
Sonstige:
AfD (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 29 · 10.09.2024
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 218 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

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