Beim „Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018“ die Auswirkungen der Corona-Krise explizit berücksichtigen
Begründung
Zentrenkonzept 2018" die Auswirkungen der Corona-Krise explizit berücksichtigen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M203/2020 ("Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2018") stimmt die Stadtverordnetenversammlung unter der Maßgabe zu, dass diese unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise auf den Einzelhandel umgesetzt wird. Über dementsprechende Anpassungen soll die Stadtverordnetenversammlung in angemessenen Zeiträumen durch den Magistrat informiert werden. Begründung: Die Corona-Pandemie und die erfolgten staatlichen Corona-Maßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf viele Wirtschaftsbereiche, vor allem auch auf den Einzelhandel. So berichtete die FAZ am 05.01.2021 im Wirtschaftsteil, dass der Einzelhandelsverband HDE aufgrund der angeordneten Ladenschließungen, mit dem Aus für bis zu 50.000 Geschäfte mit mehr als 250.000 Mitarbeitern rechnet. Auch der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, rechnet mit einer Insolvenzwelle. Dem Rhein-Main-Teil der FAZ vom 07.01.2021 war zu entnehmen, dass sich laut Handelsverband Hessen knapp zwei Drittel der Innenstadt-Händler in ihrer Existenz gefährdet sehen. Für den Frankfurter Einzelhandel werden die Folgen also möglicherweise gravierend sein. Ladenschließungen und Leerstand drohen. Noch gibt es hinsichtlich des weiteren Verlaufs der Corona-Pandemie einige Unsicherheiten (Impffortschritt, Mutationen des Virus, staatliche Maßnahmen). Aufgrund der zu erwartbaren wirtschaftlichen Verwerfungen auch für den Frankfurter Einzelhandel und entsprechende Bebauungspläne, macht eine entsprechende Magistratsvorlage nur Sinn, wenn diese jene Auswirkungen von Beginn an explizit berücksichtigt. Andersfalls droht diese von Beginn an veraltet und ggf. in die falsche Richtung zu zielen.