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Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Einrichtung einer Lieferzone unmittelbar vor der Liegenschaft Baseler Straße 50 wird abgelehnt. Hintergrund ist, dass der Radweg im Abschnitt von der Hausnummer 50 bis 56 keinen Sicherheitstrennstreifen aufweist. Wenn auf dem Seitenstreifen die Be- und Entladetätigkeit legalisiert wird, besteht somit die Gefahr, dass der Radverkehr mit den Türen von Lkws, Transportern, etc. kollidiert. Aus diesem Grund wird die Nutzung der Parkstände durch die Radbügel bewusst verhindert. In der Vergangenheit wurde daher bereits ein Ersatzstandort in der Wiesenhüttenstraße geschaffen. Diese Ladezone wurde auch mit den Hotelbetreibern kommuniziert, welche angehalten sind, ihre Lieferant:innen dort hin zu schicken. Die Baseler Straße wird im Zuge der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof umfassend überplant. Beim derzeit eingerichteten Zustand handelt es sich folglich um eine vorübergehende Zwischenlösung. Auch wenn die momentanen Breiten vor Hausnummer 48 eine Ladezone dort grundsätzlich ermöglichen würden, kann durch die absehbare Neuaufteilung des Straßenraumes keine langfristig fortbestehende Einrichtung erfolgen. Zudem wäre eine Lücke in der Abtrennung des Radfahrstreifens geschaffen, welche wiederum das Falschparken/-halten auf diesem begünstigen würde, zum Beispiel bei belegter Ladezone. Das gilt es, aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Radverkehr, zu vermeiden. Der Anregung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden.

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