Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichten
Zusammenfassung
Die Einrichtung einer Lieferzone vor der Baseler Straße 50 wird abgelehnt, da der Radweg in diesem Abschnitt keinen Sicherheitstrennstreifen aufweist. Dies könnte zu gefährlichen Situationen für den Radverkehr führen. Stattdessen wurde ein Ersatzstandort in der Wiesenhüttenstraße geschaffen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Einrichtung einer Lieferzone unmittelbar vor der Liegenschaft Baseler Straße 50 wird abgelehnt.
Hintergrund ist, dass der Radweg im Abschnitt von der Hausnummer 50 bis 56 keinen Sicherheitstrennstreifen aufweist. Wenn auf dem Seitenstreifen die Be- und Entladetätigkeit legalisiert wird, besteht somit die Gefahr, dass der Radverkehr mit den Türen von Lkws, Transportern, etc. kollidiert. Aus diesem Grund wird die Nutzung der Parkstände durch die Radbügel bewusst verhindert. In der Vergangenheit wurde daher bereits ein Ersatzstandort in der Wiesenhüttenstraße geschaffen. Diese Ladezone wurde auch mit den Hotelbetreibern kommuniziert, welche angehalten sind, ihre Lieferant:innen dort hin zu schicken.
Die Baseler Straße wird im Zuge der Maßnahmen rund um den Hauptbahnhof umfassend überplant. Beim derzeit eingerichteten Zustand handelt es sich folglich um eine vorübergehende Zwischenlösung. Auch wenn die momentanen Breiten vor Hausnummer 48 eine Ladezone dort grundsätzlich ermöglichen würden, kann durch die absehbare Neuaufteilung des Straßenraumes keine langfristig fortbestehende Einrichtung erfolgen. Zudem wäre eine Lücke in der Abtrennung des Radfahrstreifens geschaffen, welche wiederum das Falschparken/-halten auf diesem begünstigen würde, zum Beispiel bei belegter Ladezone. Das gilt es, aus Gründen der Verkehrssicherheit für den Radverkehr, zu vermeiden.
Der Anregung kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2025OFOF 1556/1Lieferzone vor Baseler Straße 50 einrichtenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2025OMOM 6661Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichtenDirektanregung
- 21. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1221Lieferzone vor der Baseler Straße 50 einrichtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab