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Was wird aus dem "Ginnheimer Spargel"?

Vorlagentyp: STMagistrat
309 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat bedauert die ausstehende Antwort auf die Anfrage des Ortsbeirats zum Ginnheimer Spargel. Es wird angestrebt, den Europaturm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wobei eine Kofinanzierung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main erforderlich ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert sehr, die Anfrage des Ortsbeirats bislang nicht beantwortet zu haben. In der inzwischen vergangenen Zeit haben sich einige neue Aspekte zum "Ginnheimer Spargel" bzw. Europaturm ergeben. Ein unmittelbar umsetzbares Konzept, den Turm wieder öffentlich zugänglich bzw. nutzbar zu machen, gibt es aktuell jedoch nicht.

Der Magistrat hatte sich früh dafür eingesetzt, dass der Europaturm unter Denkmalschutz gestellt wird. Im Oktober 2019 hat das Landesamt für Denkmalpflege Hessen den Turm mit folgender Begründung offiziell unter Denkmalschutz gestellt:

"Städtebaulich bildet der Turm mit dem Riegel der benachbarten Bundesbank nördlich der A 66 ein imposantes Eingangsmotiv. Turm und Riegel funktionieren aus der Nahsicht als markante Tormotive. Aus der Fernsicht stellt sich der Europaturm zudem als städtebauliche Landmarke dar. Das kurz nach seiner Fertigstellung " Ginnheimer Spargel " genannte Bauwerk besitzt eine Formgebung, die sie von vergleichbaren Fernmeldetürmen abhebt. Fernmeldetechnisch stellt er bis heute einen wichtigen Knotenpunkt im Netz der Sondertürme im Bundesgebiet dar und bildet den Endpunkt der Höhenentwicklung westdeutscher Fernmeldetürme vor dem Beginn des digitalen Zeitalters. Das bauzeitliche Antennenhebezeug und die Fassadenbefahranlage stellen einzigartige und auf den Fernmeldeturm zurechtgeschnittene technische Ausstattungsstücke dar. Der Fernmeldeturm ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und technischen Gründen."

Der Magistrat hatte parallel Gespräche mit der Eigentümerin geführt, um den Turm wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Darauf aufbauend hat die Eigentümerin eine Machbarkeitsstudie zur Wiedereröffnung der Aussichtsplattform erstellen lassen.

Im November 2019 hatte der Bund Fördermittel für die Sanierung und Instandsetzung des Europaturms in Aussicht gestellt. Diese sollten etwa die Hälfte der zunächst veranschlagten Kosten von rund 50 Millionen Euro decken. Voraussetzung hierfür war und ist eine Kofinanzierung durch das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main. Zum damaligen Zeitpunkt hatte sich jedoch nicht abgezeichnet, dass eine Kofinanzierung möglich sein würde.

Unstrittig bei allen Beteiligten ist, dass der "Ginnheimer Spargel" eine weithin sichtbare städtebauliche Landmarke und ein wichtiges Wahrzeichen der Stadt und der Region ist. Der Magistrat befürwortet daher die Pläne, den Funkturm in Kooperation mit der Eigentümerin sowie Bund und Land instand zu setzen und wieder für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Der Magistrat ist deshalb dankbar für die anhaltende Gesprächsbereitschaft des Landes Hessen in dieser Angelegenheit und wird erneut auf das Land zugehen und prüfen, ob unter den aktuellen Rahmenbedingungen eine Kofinanzierung möglich ist.

Der Magistrat wird dem Ortsbeirat berichten, sobald ein belastbares Konzept vorliegt und darauf aufbauende Pläne vorstellen. Dem Ortsbeirat und den Bürgerinnen und Bürgern sollen im weiteren Verfahren Möglichkeiten zur Beteiligung gegeben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. August 2019OFOF 888/2Was wird aus dem „Ginnheimer Spargel“?Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 16. September 2019VV 1426Was wird aus dem „Ginnheimer Spargel“?Anfrage
  3. 21. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 309 Wochen
    STST 1235Was wird aus dem „Ginnheimer Spargel“?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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