Sicherheit und Ordnung im Ostpark
Zusammenfassung
Der Magistrat befürwortet die Nutzung der Grünanlagen im Ostpark und sieht dies als positiv an. Die Stadtpolizei ist für die Überwachung zuständig, kann jedoch keine ständige Kontrolle gewährleisten. Verstöße werden nur geahndet, wenn die Verursacher in flagranti erwischt werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat begrüßt die rege Nutzung der Grünanlagen. Dies sehen wir als Zeichen von deren Attraktivität, die besonders in den Sommermonaten hervortritt.
Die Zuständigkeit für die Überprüfungen aller Grünanlagen, und somit auch der des Ostparks, obliegt der Stadtpolizei. Aufgrund der Vielzahl an Aufgaben und der Größe des Stadtgebietes kann keine Dauerüberwachung durchgeführt werden. Die Bediensteten kontrollieren die Örtlichkeiten jedoch im Rahmen ihres Streifendienstes.
Zur Ahndung von Verstößen ist es erforderlich, dass die Bediensteten die verursachende Person in flagranti bei ihrem Fehlverhalten antrifft. Ist dies der Fall werden die Ordnungswidrigkeiten stets entschlossen und konsequent geahndet.
Anzumerken ist, dass sich negative Begleiterscheinungen, insbesondere bei reger Nutzung von Flächen, nie vollständig verhindern lassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Mai 2025VV 1197Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellenAnfrage
- 21. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1214Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab