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Sicherheit und Ordnung im Ostpark

Vorlagentyp: V
8 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im Ostpark zu ergreifen, da die aktuelle Situation durch überregionale Frequentierung und damit verbundene Probleme wie Vermüllung und Lärmbelästigung unhaltbar ist. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und die Sauberkeit des Parks zu gewährleisten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um Auskunft darüber gebeten, wie er die Sicherheit und Ordnung sowie die Einhaltung der Gartenordnung im Ostpark gewährleisten will. Was gedenkt der Magistrat dagegen zu unternehmen?

Begründung

Der Ostpark ist einer der wenigen Parks in Frankfurt, in dem das Grillen noch erlaubt ist. Dies führt regelmäßig dazu, dass der Ostpark überregional frequentiert wird mit den entsprechenden Folgen der Vermüllung, der Lärm- und Geruchsbelästigung und der Verschmutzung mit Fäkalien um nur die schlimmsten zu nennen. Die Kosten der Reinigung des Parks sind immens. Ein Einschreiten der Ordnungskräfte konnte bislang nicht festgestellt werden. Dies ist den Bürgern als Dauerbelastung nicht zumutbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Mai 2025Sie sind hier
    VV 1197Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellen
    Anfrage
  2. 21. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 8 WochenSTST 1214Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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