Parkplatz Darmstädter Landstraße/Ecke Bischofsweg zumindest teilweise öffnen
Stellungnahme des Magistrats
Die Seuchenlage im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt weiterhin dynamisch. Die Ausbreitung der ASP ist mittlerweile bundeslandübergreifend. Ein Eintrag in die Wildschweinepopulation im Frankfurter Raum ist jederzeit möglich. Darüber hinaus besteht seit dem 10.01.2025 ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) in Deutschland. Auch in Hessen wurden zahlreiche Wiederkäuer beprobt, glücklicherweise fielen alle Tests negativ aus. Die Afrikanische Schweinepest ist eine Viruskrankheit, von der sowohl Haus- als auch Wildschweine betroffen sind. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder deren Kadavern, durch die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen bzw. -zubereitungen sowie über indirekte Wege (z. B. Fahrzeuge, kontaminierte Ausrüstungsgegenstände einschließlich Jagdausrüstung, landwirtschaftlich genutzte Geräte und Maschinen sowie Kleidung). Nach einer Infektion zeigen die Tiere sehr schwere, aber unspezifische Allgemeinsymptome. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in der Mehrzahl der Fälle innerhalb etwa einer Woche zum Tod. Neben dem erheblichen Tierleid, das mit dem Verenden an ASP erkrankter Wildschweine einhergeht, hat ein ASP-Ausbruch gravierende wirtschaftliche Folgen. Das Verbringen lebender Schweine (auch Hausschweine) sowie von Haus- und Wildschweinefleisch unterliegt strengen Restriktionen. Im Falle eines ASP-Eintrags in einen Hausschweinebestand muss der gesamte Bestand getötet werden. Aufgrund der Ausbrüche im Kreis Groß-Gerau sowie in weiteren Kreisen Südhessens, in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg, fällt auch die Stadt Frankfurt in die ASP-Restriktionszonen I und II. Sämtliche Wildschweine, die krank erlegt, verunfallt oder tot aufgefunden werden, müssen auf das ASP-Virus untersucht werden. Die Tierkörper sind zwingend gemäß den tierseuchenrechtlichen Vorgaben zu entsorgen. Zur Vorbereitung auf diese Tierseuchensituation hat die Abteilung Veterinärwesen des Ordnungsamtes der Stadt Frankfurt am Main im Vorfeld die Einrichtung eines Kadaversammelplatzes organisiert. In Abstimmung mit dem Grünflächenamt wurde hierfür der Parkplatz an der Darmstädter Landstraße / Ecke Bischofsweg ausgewählt. Ausschlaggebend für diese Wahl waren die zentrale Lage, die gute verkehrstechnische Erreichbarkeit, der befestigte Untergrund, eine gewisse Abgeschiedenheit von dichter Wohnbebauung sowie der vorhandene Wasser- und Stromanschluss. Zudem standen keine alternativen Flächen zur Verfügung, die diese Anforderungen gleichermaßen erfüllten. Der auf dem Parkplatz eingerichtete Kadaversammelplatz wurde unter erheblichem Kostenaufwand errichtet und erfüllt alle tierseuchenrechtlichen Vorgaben. Die Dauer seiner Inbetriebnahme hängt vom weiteren Verlauf des Seuchengeschehens ab und lässt sich derzeit nicht abschätzen. Es ist jedoch mindestens mit einer Aufrechterhaltung des Betriebs über die nächsten zwei Jahre zu rechnen; eine deutlich längere Nutzung ist nicht ausgeschlossen. Wir sind uns der Einschränkungen bewusst, die der Betrieb des Kadaversammelplatzes für die umliegenden Gartenpächter und Anwohner mit sich bringt. Durch die genannten Maßnahmen wurde versucht, die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Personen so gering wie möglich zu halten. Aufgrund der zwingend notwendigen Gefahrenabwehr und Tierseuchenbekämpfung ist der Betrieb des Sammelplatzes an diesem Standort jedoch unabdingbar. Für Rückfragen und bei neu auftretenden Schwierigkeiten stehen wir den Anwohnerinnen und Anwohnern gerne zur Verfügung.