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Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Vorlagentyp: OFGRÜNE
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat beantragt die Anbringung einer Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern. Dies soll die Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge, insbesondere Müllfahrzeuge, sicherstellen und hygienische Probleme für Anwohner vermeiden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Herrnstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen.

Begründung

Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge - darunter Müllfahrzeuge - die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn der Abstand von weniger als 5 Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juli 2025Sie sind hier
    OFOF 1465/5Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. September 2025OMOM 7408Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadDirektanregung
  3. 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 112Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 7408 2025 Die Vorlage OF 1465/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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