Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Anbringung einer Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern. Dies soll die Befahrbarkeit für größere Fahrzeuge, insbesondere Müllfahrzeuge, sicherstellen und hygienische Probleme für Anwohner vermeiden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Herrnstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
- Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Neubaugebiet Bonames-Ost02.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Herrnstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen.
Begründung
Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge - darunter Müllfahrzeuge - die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn der Abstand von weniger als 5 Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Juli 2025Sie sind hierOFOF 1465/5Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2025OMOM 7408Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadDirektanregung
- 12. Januar 2026Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 112Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme