Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
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Zusammenfassung
Die Anregung zielt darauf ab, eine deutlich sichtbare Grenzmarkierung an der Einmündung Herrnstraße/Nonnenpfad anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern. Dies ist notwendig, um die Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge, insbesondere Müllfahrzeuge, sicherzustellen und hygienische Probleme für Anwohner zu vermeiden.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Herrnstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.02.2026.
- Die Straßenbaumaßnahmen im zwischen der Herrnstraße und der Straße In der Beginenklause gelegenen Teil des Nonnenpfades26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
- Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad12.01.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Herrnstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad eine deutlich erkennbare Grenzmarkierung anzubringen, um das Parken im Einmündungsbereich zu verhindern und somit die uneingeschränkte Befahrbarkeit durch größere Fahrzeuge sicherzustellen.
Begründung
Im Einmündungsbereich Herrnstraße/Nonnenpfad wird regelmäßig so geparkt, dass insbesondere größere Fahrzeuge, darunter Müllfahrzeuge, die Kurve nicht passieren können. Dies hat in der Vergangenheit mehrfach dazu geführt, dass Mülltonnen nicht geleert werden konnten, was hygienische und logistische Probleme für die betroffenen Anwohner nach sich zieht. Das Parken an dieser Stelle verstößt gegen § 12 Abs. 3 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), wonach das Parken im Bereich von Einmündungen und Kreuzungen unzulässig ist, wenn ein Abstand von weniger als fünf Metern zur Schnittlinie der Fahrbahnkanten unterschritten wird. Dennoch kommt es regelmäßig zu Verstößen, da der Bereich derzeit nicht baulich oder durch Markierungen gesichert ist. Durch eine gut sichtbare Grenzmarkierung kann die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützt und die Durchfahrt für Entsorgungsfahrzeuge dauerhaft sichergestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2025Sie sind hierOMOM 7247Neubaugebiet Bonames-OstDirektanregung
- 14. November 2025Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 1902Neubaugebiet Bonames-OstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats