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Neubaugebiet Bonames-Ost

Vorlagentyp: STMagistrat
10 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat dem Bebauungsplan Nr. 923 für das Neubaugebiet Bonames-Ost bereits zugestimmt, was eine positive Entwicklung für die Erschließungsmaßnahmen sowie den Schul- und Wohnbau ermöglicht. Die Inbetriebnahme einer Stadtbahnstation ist eine wesentliche Voraussetzung für die Weiterentwicklung des Gebiets.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Für den zeitlich vorgezogenen Teilbereich nördlich der Bahngleise hat der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main der Satzungsbeschlussvorlage zum Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich auf der Steinern Straße - bereits zugestimmt. Es wird damit gerechnet, dass der Bebauungsplan Ende 2025 beziehungsweise Anfang 2026 in Kraft tritt. Mit diesem Zeitpunkt bestünde Baurecht für die Umsetzung der Erschließungsmaßnahmen sowie Schul- und Wohnbaubauvorhaben.

Für das Bebauungsplanverfahren Nr. 516 - Am Eschbachtal-Harheimer Weg - südlich der Bahngleise werden derzeit mögliche Optionen zur Erschließung geprüft und bewertet. Eine grundlegende Voraussetzung für die Weiterentwicklung des südlichen Bereichs ist dabei die Inbetriebnahme der geplanten Stadtbahnstation im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 923, welche eine positive Beeinflussung der Verkehrssituation erwarten lässt. Eine konkrete Zeitplanung für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens kann derzeit jedoch nicht angegeben werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2025OMOM 7247Neubaugebiet Bonames-OstDirektanregung
  2. 14. November 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 10 Wochen
    STST 1902Neubaugebiet Bonames-Ost
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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