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Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad

Vorlagentyp: STMagistrat
26 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Magistrat sieht keine Notwendigkeit für eine Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad, da bereits ein gesetzliches Parkverbot besteht. Das vorgeschlagene Schild zur Grenzmarkierung wäre rechtlich nicht zulässig und führt lediglich zu Überbeschilderung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Nonnenpfad — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Eine Grenzmarkierung ist weder notwendig noch sinnvoll. An der Örtlichkeit greift bereits das gesetzliche Verbot des Parkens im Kreuzungs- und Einmündungsbereich, bis zu 5 Meter von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten entfernt. Das zusätzliche Anbringen des Verkehrszeichens 299 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Grenzmarkierung für Halt- oder Parkverbote" ist unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt erforderlich bzw. nicht erlaubt, da eine Überbeschilderung nach § 45 StVO vorliegen würden. Die Kenntnis der gültigen Verkehrsregeln setzt die StVO bei jedem Verkehrsteilnehmenden voraus. Die Bereiche Herrnstraße/Nonnenpfad werden regelmäßig vom Außendienst der Städtischen Verkehrspolizei überwacht. Repressive Maßnahmen sind vor allem dann wirksam, wenn die äußeren Umstände die Einhaltung von Verkehrsregeln unterstützten. Sofern der Parkraum jedoch ausgelastet ist, werden Sanktionen von vielen billigend in Kauf genommen. Probleme lassen sich mittels Kontrollen eindämmen, aber nicht vollständig unterbinden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Juli 2025OFOF 1465/5Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. September 2025OMOM 7408Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/NonnenpfadDirektanregung
  3. 12. Januar 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 Wochen
    STST 112Grenzmarkierung an der Straßeneinmündung Herrnstraße/Nonnenpfad
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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