Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

a) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur? Wann wird der Magistrat zu den Fragen des Ortsbeirats Stellung nehmen? b) Wohnungsbau ohne soziale Infrastruktur?

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert außerordentlich, die Anfrage des Ortbeirates V 796 vom 28.11.2023 bislang nicht beantwortet zu haben. Die darin formulierten Fragen werden vom Ortbeirat in der Anfrage V 1158 erneut aufgegriffen und vom Magistrat nun wie folgt beantwortet: Zu Ziffer 1: Seit Beschlussfassung des Baulandbeschlusses M 220 vom 20.12.2019 wurden keine neuen städtebaulichen Verträge im Bereich des Ortsbezirk 7 geschlossen. Die städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraße ("Schönhofviertel") mit Vorgaben zu gefördertem Wohnungsbau, sozialer Infrastruktur und einer Grundschule wurden bereits vor der Beschlussfassung verhandelt. Zu Ziffer 2: Es wurden im Zeitraum seit dem Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung von den Stadtverordneten im Ortsbeirat 7 keine neuen Bebauungspläne zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum aufgestellt. Somit fehlte die rechtliche Voraussetzung des Baugesetzbuches (BauGB) zum Abschluss von städtebaulichen Verträgen. Gleiches gilt für sämtliche in der Zwischenzeit genehmigten Einzelvorhaben, da für diese bereits Baurecht über rechtskräftige Bebauungspläne oder als Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB vorlag. Für die in der Anfrage des Ortsbeirats V 796 genannten Projekte gilt im Einzelnen: Das Vorhaben in der Au 25 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans B 285 vom 19.06.1984. Das Vorhaben in der Lorscher Straße 40 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans NW 24b Nr. 2 vom 21.06.1977. Das Vorhaben Ludwig-Landmann-Straße 389 liegt im Geltungsbereich der beiden Fluchtlinienpläne F 1351 vom 21.12.1934 und F 1414 vom 17.03.1937. Im Ergebnis waren diese Vorhaben auf der Grundlage des bestehenden Planungsrechtes zulässig, das vor Baulandbeschluss für die Frankfurter Stadtentwicklung Rechtskraft erlangt hat. Zu Ziffer 3: Die Bedarfe an sozialer Infrastruktur und Bildungseinrichtungen werden im Rahmen von Bebauungsplanverfahren und bei größeren Nachverdichtungsprojekten regelhaft abgefragt bzw. geprüft und entsprechend in der Planung durch den Magistrat berücksichtigt. Sofern rechtlich zulässig, werden Maßnahmen zur Infrastruktur in begleitenden städtebaulichen Verträgen gesichert. Zu Ziffer 4. und 5.: Für die vom Ortsbeirat genannten Einzelvorhaben wurden trotz Beratung durch den Magistrat leider keine Förderanträge für Wohnungen im ersten oder zweiten Förderweg gestellt. Eine rechtliche Verpflichtung der Vorhabenträger dazu bestand wie erläutert nicht. Auf den Liegenschaften Steinbacher Hohl 72-74 wurden inzwischen die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern mit 153 Wohnungen für Bedienstete von Krankenhäusern und Krankenhauspersonal sowie einer sechszügigen öffentlichen Kita im EG und

  1. OG genehmigt. Hier sind an gefördertem Wohnraum 25 Wohnungen nach Förderweg 1 und 24 Wohnungen nach Förderweg 2 vorgesehen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass mit der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Aktualisierung der Frankfurter Förderprogramme im Wohnungsbau ein deutlich höherer Anteil geförderter Wohnungen bei Projekten auch im Ortsbezirk 7 realisiert werden kann.