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Fußgängerüberweg Kannengießergasse - Fahrgasse

Vorlagentyp: STMagistrat
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anregung zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs in der Kannengießergasse. Der Magistrat sieht aufgrund der bestehenden Regelungen und der Verkehrssituation keinen Bedarf für weitere Querungshilfen und hat die Anregung daher abgelehnt.

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Thema Fußverkehr verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (FGÜ) geschieht nach Maßgabe der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ).

Demnach müssen bestimmte örtliche sowie verkehrliche Voraussetzungen vorliegen. In Tempo 30-Zonen, so auch in der Kannengießergasse, sind Fußgängerüberwege hiernach allerdings in der Regel entbehrlich (2.1 Absatz

3. R-FGÜ).

Schulwege verlaufen an der gegenständlichen Örtlichkeit nicht.

Zum Schutz des querenden Fußverkehrs wurde vor wenigen Jahren bereits eine Aufstellfläche im Querungsbereich markiert. So wurde die Sichtbarkeit der Fußgänger:innen bereits wirksam verbessert.

Weitere Querungshilfen sind aus den genannten Gründen nicht erforderlich.

Der Anregung wird daher nicht entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Februar 2025OFOF 1565/1Fußgängerüberweg Kannengießergasse - FahrgasseOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 18. März 2025OMOM 6669Fußgängerüberweg Kannengießergasse - FahrgasseDirektanregung
  3. 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 Wochen
    STST 1167Fußgängerüberweg Kannengießergasse - Fahrgasse
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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