Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke Gluckstraße
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, den gebogenen Gaslichtmast in der Neuhofstraße Ecke Gluckstraße nicht wiederherzustellen, da eine elektrische Leuchte als Interimslösung bereits installiert wurde. Diese Lösung ist energieeffizienter und erfüllt die erforderliche Beleuchtung. Der Rückbau der Gasbeleuchtung ist für 2026 vorgesehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Im Zuge einer baulichen Maßnahme in der Neuhofstraße Ecke Gluckstraße wurde vor einigen Jahren der gebogene Gasmast entfernt. Um den Kreuzungsbereich entsprechend auszuleuchten, wurde - als Interimslösung - ein gerader Mast mit elektrischer Leuchte gesetzt. Diese Art der Beleuchtung verbraucht weniger Energie als eine Gasbeleuchtung und erzeugt die dort lichttechnisch erforderliche Helligkeit. Im Zuge des stadtweiten Gasrückbaus wird die Beleuchtungsanlage abschließend so umgebaut, dass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht. Da der Rückbau hier bereits für 2026 geplant ist, sieht der Magistrat von einem zwischenzeitlichen Wiederaufbau der alten Leuchte ab.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Oktober 2024STST 1811Gasleuchte in der Neuhofstraße wieder aufbauen!Stellungnahme
- 19. Februar 2025OFOF 835/3Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke GluckstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. Februar 2025OMOM 6579Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke GluckstraßeDirektanregung
- 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1178Wiederherstellung des gebogenen Gaslichtmastes in der Neuhofstraße/Ecke GluckstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab