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Umbenennung der Bushaltestelle "Prüfling" in "Prüfling/Bethanienkrankenhaus"

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat spricht sich gegen die Umbenennung der Bushaltestelle "Prüfling" in "Prüfling/Bethanienkrankenhaus" aus. Die bestehende Bezeichnung ist kurz und prägnant, was die Orientierung für Fahrgäste erleichtert. Eine Namensänderung würde keine Verbesserung der Situation im Nahverkehrsnetz bringen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

An Haltestellennamen wird die Anforderung gestellt, möglichst kurz und prägnant zu sein, damit sie für die Fahrgäste schnell zu erfassen sind. Der Haltestellenname "Prüfling" entspricht dem und der Name ist zudem durch die Fahrgäste gelernt. Eine Namensänderung lässt keine weitere Verbesserung bei der Orientierung im Nahverkehrsnetz erwarten.

Die Anzeigen in den Fahrzeugen bieten häufig nur ausreichend Platz für max. 18 bis 24 Schriftzeichen. Längere Texte werden abgeschnitten oder viel zu klein dargestellt. Der vorgeschlagene Haltestellenname "Prüfling/Bethanienkrankenhaus" umfasst 29 Zeichen. In der Praxis müsste er zu Prüfling/Bethanienkrh. o.ä. abgekürzt werden. Zu bedenken ist auch, dass der Eigenname "Bethanien Krankenhaus" lautet, die völlig korrekte Benennung also "Prüfling/Bethanien Krankenhaus" lauten müsste.

Das Krankenhaus ist bereits als POI in der RMV-Auskunft hinterlegt, den Fahrgäste wird somit eine jeweils für sie passende Route vorgeschlagen. Das Bethanien Krankenhaus selbst verweist auf seiner Website für die Anreise nicht nur auf die Haltestelle "Prüfling", sondern auch auf die benachbarten Haltestellen "Burgstraße" und "Bornheim Mitte". Über eine Umbenennung der Haltestelle "Prüfling" würde einseitig die Anreise mit dem Bus hervorgehoben. Die Planung der Anfahrt über die Fahrplanauskunft würde durch eine Umbenennung nicht vereinfacht. Folglich wird von einer Umbenennung abgesehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. März 2025OMOM 6732Umbenennung der Bushaltestelle „Prüfling“ in „Prüfling/Bethanienkrankenhaus“Direktanregung
  2. 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 1180Umbenennung der Bushaltestelle "Prüfling" in "Prüfling/Bethanienkrankenhaus"
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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