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Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg"

Vorlagentyp: STMagistrat
97 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg". Es wird festgestellt, dass der Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Flächen noch nicht endgültig bestimmt werden kann, da sich das Projekt in der Vorplanungsphase befindet. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Planungsvariante zu entwickeln.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu

  1. Der Bedarf an zusätzlichen öffentlichen Flächen kann zum aktuellen Zeitpunkt nicht endgültig bestimmt werden, da sich das Projekt in der Vorplanungsphase befindet und noch kein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorliegt. Grundsätzlich verfolgen die Planungsbeteiligten Ämter und Gesellschaften das Ziel, eine ausgewogene, zeitgemäße, klimagerechte und somit zukunftsfähige Planungsvariante zum Beschluss vorzulegen. Dazu wird ein Grunderwerb erforderlich, zum einem auf Flächen, die gemäß dem rechtsgültigen Bebauungsplan als Verkehrsflächen festgesetzt sind, als auch auf privaten Grund. Zu
  2. Da keine beschlossene Vorplanung vorliegt, können derzeit keine konkreten Angaben gemacht werden. Es dient zur Kenntnis, dass dieser Aspekt im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens von der Genehmigungsbehörde besonders gewürdigt wird. Zu
  3. Es wurde explizit festgestellt, dass die beschlossene Vorplanungsvariante aus dem Jahr 2005 (M 34 vom 18.02.2005, § 10477 vom 15.12.2005) in ihrer Weiterentwicklung den aktuellen Verkehrsanforderungen und Verkehrsansprüchen nicht entspricht. Die Planung kann im parlamentarischen Informationssystem der Stadt (PARLIS) aufgerufen werden. Die heutigen Anforderungen (z.B. sichere und ausreichend breite Gehwege oder der Erhalt bzw. Ersatz von Baumstandorten) an den städtischen Raum zu erfüllen ist nicht möglich ohne eine Erweiterung der öffentlichen Flächen. Zusätzlicher Flächenbedarf ist unter Berücksichtigung verschiedener Belange immer mit Außenmaß zu festzulegen. Zu
  4. Die Flächenbilanz (versiegelte/unversiegelte in Bestand/Planung) wird in der Regel in der weiterführenden Planung zum Planfeststellungsverfahren erforderlich und liegt demzufolge noch nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass die am 04.07.2023 und am 11.02.2025 im Ortsbeirat 10 vorgestellt Vorplanung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen versiegelter und unversiegelter Fläche aufweist. Zu
  5. In dem Vorplanungsentwurf entfallen die heute vorhandenen öffentliche Stellplätze entlang der Homburger Landstraße, sowie ein Teil der P+R-Stellplätze unter der Autobahnbrücke BAB A661. Zu
  6. Derzeit wird geprüft, ob die heute ausgewiesenen Stellplätze für Menschen mit Behinderung vor der Kirche Allerheiligste Dreifaltigkeit erhalten werden können, oder in unmittelbarer Nähe angeboten werden können. Zu 7. und
  7. Die Stadt Frankfurt hat im Rahmen der Aufstellung eines P+R-Konzeptes einen möglichen Standort für einen P+R-Parkplatz, östlich der geplanten Endstation Frankfurter Berg, angedacht. Eine vertiefende Prüfung des Standorts erfolgt im Zuge des P+R-Konzeptes. Zu Park- and-Ride Garagen gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Planung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 4. September 2023OFOF 661/10Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 bis zur S-BahnStation „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Oktober 2023OMOM 4623Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 bis zur S-BahnStation „Frankfurter Berg“Direktanregung
  3. 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 97 Wochen
    STST 1151Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-BahnStation „Frankfurter Berg“
    Stellungnahme
  4. 6. Oktober 2025OFOF 1138/10Wiederholungsantrag: Verlängerung der Stadtbahnlinie U5 bis zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“Ortsbeiratsantrag · FDP

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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