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Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?

Vorlagentyp: STMagistrat
11 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Baustelle in der Leipziger Straße 17, wo der Gehweg für Fußgänger blockiert ist. Es wird erklärt, dass aufgrund der Richtlinien für Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen keine temporären Überwege eingerichtet werden, da kein ausgewiesener Schulweg vorhanden ist.

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Stellungnahme des Magistrats

Zu a.:

Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind die Vorschriften der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) 2001 zu beachten. Hiernach sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Denn die erforderlichen Zahlen (Verkehrsstärken) für einen Fußgängerüberweg werden meist nicht erreicht. Einzige Ausnahme von dieser Regel sind Fußgängerüberwege im Bereich von ausgewiesenen Schulwegen. Im Bereich der Leipziger Straße 17 verläuft kein ausgewiesener Schulweg.

Zu b.:

Aus Gründen, die unter a) dargelegt wurden, werden auch nachträglich keine Fußgängerüberwege eingerichtet.

Zu c.:

Die im Zusammenhang mit anderen Baustellen eingerichteten Fußgängerüberwege lagen immer im Bereich eines ausgewiesenen Schulwegs, was hier in der Leipziger Straße 17 nicht der Fall ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. April 2025OMOM 6917Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?Direktanregung
  2. 14. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 11 Wochen
    STST 1171Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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