Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?
Stellungnahme des Magistrats
Zu a.: Für die Einrichtung von Fußgängerüberwegen sind die Vorschriften der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) 2001 zu beachten. Hiernach sind Fußgängerüberwege in Tempo-30-Zonen in der Regel entbehrlich. Denn die erforderlichen Zahlen (Verkehrsstärken) für einen Fußgängerüberweg werden meist nicht erreicht. Einzige Ausnahme von dieser Regel sind Fußgängerüberwege im Bereich von ausgewiesenen Schulwegen. Im Bereich der Leipziger Straße 17 verläuft kein ausgewiesener Schulweg. Zu b.: Aus Gründen, die unter a) dargelegt wurden, werden auch nachträglich keine Fußgängerüberwege eingerichtet. Zu c.: Die im Zusammenhang mit anderen Baustellen eingerichteten Fußgängerüberwege lagen immer im Bereich eines ausgewiesenen Schulwegs, was hier in der Leipziger Straße 17 nicht der Fall ist.