Vogeltränken im Ortsbezirk 1
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, im Ortsbezirk 1 Vogeltränken an trockenen Orten anzubringen, um den Vögeln und Insekten in den heißen Sommermonaten eine Wasserquelle zu bieten. Dies soll dem Überleben bedrohter Tierarten dienen und ist aufgrund der zunehmend trockenen Sommer notwendig.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
a) aus welchen Gründen keine temporären Zebrastreifen (Fußgängerüberwege) für die Zeit der Baustelle auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 eingerichtet wurden, die dort seit Anfang Februar 2025 den Gehweg blockiert, wodurch Fußgängerinnen und Fußgänger sich gezwungen sehen, riskant an dieser Stelle die viel befahrene Leipziger Straße zu überqueren oder direkt auf der Straße im Verkehrsraum für Pkw bzw. Fahrrad zu gehen, was wiederum zu risikoreichen Verkehrssituationen führt;
b) ob es möglich und sinnvoll ist, die genannten temporären Fußgängerüberwege auf Höhe der Leipziger Straße Hausnummer 17 noch nachträglich einzurichten;
c) welches die genauen Maßgaben sind, einen temporären Fußgängerüberweg bei Bautätigkeit einzurichten. Dies insbesondere im Hinblick auf die temporären Fußgängerüberwege, die in den vergangenen Jahren auf der Leipziger Straße bei vergleichbaren Bautätigkeit eingerichtet wurden und bei den Nutzerinnen und Nutzern der Leipziger Straße gut ankamen.
Die Eilbedürftigkeit nach der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte ergibt sich aus der andauernden Gefährdung durch die andauernde Baustelle.
Begründung
Die Sommer im Ortsbezirk 1 werden immer trockener und heißer. Wasserflächen und Mulden trocknen aus, Brunnen sind stillgelegt. Vögel und Insekten finden oft keine natürlichen Wasserressourcen mehr, was ihren Lebensraum einschränkt und ihr Überleben bedroht. Da im Ortsbezirk 1 nicht genügend natürliche und künstliche Wasserflächen bestehen, helfen Vogeltränken mit ausreichend Wasserreservoir bedrohten Tierarten über die heißen Sommermonate hinweg.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. April 2025Sie sind hierOMOM 6917Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?Direktanregung
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 1171Baustelle Leipziger Straße 17 - Gehweg ist für Fußverkehr blockiert, aber es wird kein temporärer Fußgängerüberweg eingerichtet? Im Ernst?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme