Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung…
Vollständigen Titel anzeigen
Umgestaltung der Frankenallee im Abschnitt zwischen Fischbacher Straße und Schloßborner Straße (3. Bauabschnitt) hier: Vorlage zur Freigabe der Vorplanung sowie der Planungsmittel für die weiterführende Planung
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat stellt einen Vorschlag zur Umgestaltung der Frankenallee vor, um die Aufenthaltsqualität und die Fußgängersicherheit zu verbessern. Die Umgestaltung zielt darauf ab, die bereits positive Resonanz früherer Maßnahmen fortzusetzen und nachhaltige Verbesserungen im Stadtraum zu erzielen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Fischbacher Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Grün erhalten statt nachpflanzen – Beetschutz in der Frankenallee vervollständigen18.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umgestaltung Frankenallee: Parkplätze erhalten05.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Gewerbetreibende auf dem Bockenheimer Wochenmarkt berichten von mehreren kriminellen Vorfällen, bei denen es zu Taschend30.10.2025 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Fischbacher Straße per E-MailBeschlussvorschlag
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat in seiner Sitzung am 12.09.2025 den Vortrag M 108 zurückgezogen hat.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Stadtverordnetenversammlung mit Beschluss vom 09.06.2022, § 1858, den Magistrat beauftragt hat, mit der "Initiative Innenstadt" den innerstädtischen Raum zu fördern und die Transformation der Innenstadt zu einem zukunftsfähigen Stadtzentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten und höherer Aufenthaltsqualität zu begleiten.
- Dem Umbau der Fischergewölbe für die Umnutzung als Kulturort im Rahmen des World Design Capital Frankfurt RheinMain (WDC 2026) wird zugestimmt. Die erforderlichen Mittel für die einfache bauliche Erstherstellung mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.270 T€ brutto werden bewilligt und freigegeben.
- Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) Planungsmittel i. H. v. 95.000 € in der Produktgruppe 16.03 Projekt 5.001265 bereitgestellt worden sind, b) die insgesamt erforderlichen Mittel in Höhe von 1.270 T€ brutto in der Produktgruppe 16.03 unter PD 5.001066 Grunderneuerung von (Gemeinde-, Landes-, und Bundes-) Straßen zur Verfügung stehen, c) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 16.03 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird und die bis dahin verausgabten Mittel entsprechend zuzuordnen sind, d) mit Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 43 T€ zu rechnen ist, die zukünftige Haushalte zusätzlich belasten.
- Es wird zugestimmt, die Fischergewölbe für die Nutzung im Rahmen des WDC 2026 zur Verfügung zu stellen und dabei Auflagen zur Herrichtung (Möblierung), Betrieb und Öffnungszeiten zu stellen.
- Der Magistrat wird beauftragt, auf Basis der Erfahrungen des WDC, ein Konzept zu entwickeln, das eine zukünftige kulturelle Nutzung der Fischergewölbe ermöglicht.
Begründung
A. Zielsetzung
Im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022, § 1858 (M 55), wurde der Magistrat mit der Initiative zur Wiederbelebung und Stärkung der Frankfurter Innenstadt beauftragt und insbesondere vielfältige Nutzungsmöglichkeiten zu fördern.
Die historischen Fischergewölbe sollen als offener Ort für kulturelle Nutzungen erschlossen und im Rahmen des World Design Capital 2026 erstmalig zur Verfügung gestellt werden.
Am Nordufer westlich der Alten Brücke liegen vier Gewölbekeller seit vielen Jahren ungenutzt brach. Mit ihrem direkten Zugang zum Mainufer bergen diese historischen Fischergewölbe großes Potenzial für die Belebung und Aufenthaltsqualität des gesamten zentralen nördlichen Mainufers. Im Rahmen des Projektvorhabens soll hier ein offener Kultur- und Begegnungsraum entstehen, der den Menschen ohne Konsumzwang zur Verfügung steht und neue Qualitäten der Uferpromenade entwickelt. Die historischen Hallen können so erstmals einer größeren Nutzergruppe zugänglich und erlebbar gemacht werden.
Im Anschluss an die Nutzung durch Veranstaltungen im Rahmen der World Design Capital in 2026 soll ein Konzept entwickelt werden, das eine nachhaltige kulturelle Nutzung der Räumlichkeiten vorsieht. Nach ersten Überlegungen dazu werden auch weitere Bauabschnitte notwendig. Dafür wird zu gegebener Zeit eine entsprechende Vorlage vorgelegt.
B. Alternativen
B. Alternativen Die vorliegende Magistratsvorlage setzt die genannten früheren Beschlüsse zur Umgestaltung der Frankenallee grundsätzlich fort und verfolgt deren Kernziele: die Steigerung der Aufenthaltsqualität, die Aufwertung der Grünflächen und die Förderung des Fußverkehrs. Der Entfall der Fortsetzung würde somit einen erheblichen Bruch im Gesamtbild der Frankenallee bedeuten.
C. Lösung
Mit dem Zuschlag für Frankfurt als "World Design Capital 2026" (WDC 2026) unter dem Motto "Design for Democracy" entsteht gegenwärtig eine gute Voraussetzungslage, um die Fischergewölbe als historischen Ort in Kooperation mit dem Veranstalter (Design FRM gGmbH) zukunftweisend zu entwickeln. Eine Interessensbekundung des WDC 2026 liegt vor. Eckpunkte für einen Nutzungsvertrag sind abgestimmt. Geplant ist ein neuer Treffpunkt an der Uferpromenade, ein soziokultureller Ort für zivilgesellschaftlichen Austausch und kreative Auseinandersetzungen mit öffentlichen Räumen, der den ungenutzten Raum unter der alten Brücke mit neuem Leben füllt.
In einem ersten Schritt sollen die Fischergewölbe im Rahmen der Initiative Innenstadt durch grundlegende bauliche Maßnahmen erschlossen und für eine kulturelle Nutzung hergerichtet werden. Zentrale Maßnahmen sind hierbei das Aufbereiten der historischen Gewölbe, welche sich in einem guten baulichen Zustand befinden, die Erneuerung des Bodens, um die Zugänglichkeit zu erleichtern, das Herstellen von Fluchtwegen und die Schaffung eines Haupteingangs im mittleren Bereich der Fischerhallen auch zur besseren Belüftung sowie eine Stromversorgung.
Ziel des Vorhabens ist eine einfache bauliche Erschließung der historischen Hallen. Schon während, insbesondere jedoch nach Fertigstellung der Planungs- und Baumaßnahmen, soll im Rahmen des Frankfurter Programms "Design for Democracy", in enger Absprache mit den zuständigen Ämtern und Dezernaten, ein Betreibermodell und Nutzungskonzept entwickelt werden, dass eine niedrigschwellige kulturelle Funktion des Ortes in den Mittelpunkt stellt.
Bauliche Situation
Die Fischerhallen waren ursprünglich Teil der Stadtkante zum Main und sind heute lediglich durch eine Stahltür vom Tiefkai erschlossen. Das historische Gebäude befindet sich im Retentionsraum des Mains, steht unter Denkmalschutz und ist in Teilen auch als Bodendenkmal ausgewiesen. In den 90er Jahren wurde vor dem historischen Bauwerk ein Treppenbauwerk als Betonkonstruktion hinzugefügt, wodurch aktuell die Belüftung der Hallen beeinträchtigt und eine überdurchschnittliche Luftfeuchtigkeit vorhanden ist. Die Fischerhallen inklusive dem Treppenbauwerk umfassen eine Gesamtfläche von ca. 475 m2.
Bauliche Maßnahmen
Für den WDC ab April 2026 wird ein reduzierter Standard eines veredelten Rohbaus angestrebt, der alle notwendigen Maßnahmen für eine Nutzung einbezieht. Hierzu wird die Zugänglichkeit der Hallen wie auch der Brandschutz angepasst. Der Boden wird entsprechend der neuen Nutzung teils abgesenkt und begradigt, wodurch die Hallen von max. 199 Personen genutzt werden können. Die Oberflächen, besonders im Bereich des Gewölbes, werden gereinigt und in Teilen ausgebessert.
In den historischen Gewölben sind wegen unzureichender Belüftung mit einer hoher Luftfeuchtigkeit Ablagerungen aufgetreten, die in Abstimmung mit dem Denkmalamt entfernt werden sollen. Die Bereiche des Bodendenkmals bleiben sichtbar und bauliche Maßnahmen für die Nutzung als offener Raum für Kunst, Kultur und soziokulturellen Austausch wie auch der Fluchtwege werden sensibel innerhalb des historischen Teils des Bauwerks eingefügt. Im Bereich des Übergangs zum vorgebauten Treppenbauwerk sind Treppen geplant, um die Entfluchtung auch innerhalb des historischen Teils des Bauwerks zu ermöglichen.
Angesichts potenzieller Überflutungen der Fischerhallen, wie auch der hohen Luftfeuchtigkeit, wird bei der Materialwahl auf organische Substanzen verzichtet. Die Technische Gebäude Ausrüstung (TGA) soll unter der Decke installiert werden, um Schäden einer Überflutung vorzubeugen. Die geplante Haustechnik wird auf ein minimal notwendiges Maß reduziert.
Freiflächen
Die Außenanlagen werden in den Eingangsbereichen befestigt und an die neue Zugangssituation und Höhenquoten angepasst, um einen barrierefreien Zugang zu gewährleisten. Im Bereich der ursprünglichen Kanäle werden durch Materialwechsel die historischen Spuren wieder sichtbar.
Im Vorbereich zur östlichen Halle wird eine reduzierte gastronomische Infrastruktur für die Versorgung mit Getränken geplant, Die mittleren beiden Hallen sollen für Kulturveranstaltungen und Ausstellungsformate genutzt werden. Die historischen Spuren, wie auch die Ausgrabungen des Bodendenkmales, werden in der westlichen Halle erhalten und vermittelnd erlebbar gemacht. Auf der östlichen Seite des Brückenkopfes ist ein Müllraum, dessen Andienung über den Tiefkai jeweils in den Morgenstunden erfolgt.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf: 1.270.000 €
- Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: 2025/26: 1.270.000 €
- Zugehörige Folgeinvestitionen unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums: keine
- Jahresfolgekosten: 42.862,50 €
- a)Persönliche Ausgaben: keine
- b)Sachkosten
- c)Kapitalkosten
- Kalkulatorische Verzinsung (1.270.000*1,75 %/2): 11.112,50 €
- Abschreibung 40 Jahre (1.270.000/40): 31.750,00 €
- Jahreserträge: keine
- Leistungen Dritter: keine
- Stellenplanmäßige Auswirkungen: keine
- Sonstiges: entfällt Anlage 1_Planunterlagen (ca. 8,4 MB) Anlage _Vorlage_zurueckgezogen (ca. 359 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 8 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel aus dem Kulturbereich bereitgestellt werden); GRÜNE, SPD, BFF-BIG und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel aus dem Kulturbereich bereitgestellt werden), AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichts) sowie FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU (unter Hinweis auf NR 1365), Linke und ÖkoLinX-ELF gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Mittel aus dem Kulturbereich bereitgestellt werden) sowie AfD (= Ablehnung im Rahmen des Revisionsberichtes); GRÜNE, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU gegen Linke, FDP und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung); GRÜNE, SPD, AfD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 108 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 108 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.