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- Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in NiederEschbachOMOB 427.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7198 entstanden aus Vorlage: OF 363/15 vom 04.06.2025 Betreff: Erstellen einer Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und späterer Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Bau einer (evtl. auch Mehr-)Zisternenanlage zur Regenwassersammlung und die spätere Nutzung auf der Sportanlage/Schwimmbad/Tennisanlage in Nieder-Eschbach sinnvoll ist und zur Kosteneinsparung beitragen kann. 2. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, so wird der Magistrat gebeten, diese (Mehr-)Zisternenanlage zu installieren. In die Überlegungen sollte die in Planung befindliche Skateranlage einbezogen werden. Begründung: Regenwasser kann für die Toilettenspülung in den Gebäuden der drei Sportanlagen, die Reinigung von Wegen, Tribünen, Umkleiden und Trainingsgeräten sowie zur Gartenpflege rund um die Anlagen (z. B. Zierpflanzen, Rasenflächen neben den Spielfeldern bzw. dem Schwimmbecken) verwendet werden. Ebenso kann Regenwasser aus einer Zisterne zur automatischen Beregnung von Fußball- oder Tennisplätzen genutzt werden. Dies führt zu einer Senkung der Betriebskosten und trägt zum Umweltschutz durch Ressourcenschonung bei, womit ein Beitrag zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Sport- und Freizeitanlagen geleistet wird. Kunstrasenplätze haben oft ein Drainagesystem, das Regenwasser ableitet. Dieses Wasser kann vom Sportplatz in Nieder-Eschbach evtl. in eine Zisterne geleitet und gespeichert werden. Auch die geplante Skateranlage kann einen Beitrag leisten, wie auch die Dachflächen der Gebäude auf den Sportanlagen. Nutzung von Regenwasser entlastet die Kanalisation, da weniger Regenwasser direkt dorthin abgeleitet wird und mildert das Risiko von Überschwemmungen bei Starkregen. Die Umsetzung ist technisch gut machbar und sicherlich bei Anlagen mit mehreren Gebäuden und einem Kunstrasenplatz wirtschaftlich sinnvoll, was für die o. g. Sportanlagen in Nieder-Eschbach zutrifft. Die Zisterne sammelt Regenwasser von den Dachflächen der Gebäude und ggf. umliegenden Flächen (Kunstrasenplatz, geplante Skateranlage). Eine Pumpe mit Filteranlage speist das Wasser ins interne Brauchwassersystem. Benötigt werden zwei getrennte Leitungsnetze für Brauchwasser (für Bewässerung, WC, Reinigung) und Trinkwasser (für Duschen, Küche, Trinkstellen). Beispielsweise gibt es in Frankfurt Sportanlagen, die Regenwasser für verschiedene Zwecke nutzen, u. a. der Deutsche Bank Park: Das Stadion verfügt über drei Regenwasserzisternen, die zur Bewässerung des Spielfelds und für die WC-Anlagen verwendet werden. Auch im Ahorn Camp Sportpark Dreieich (U 21 der Eintracht) wird eine Regenwasserzisterne eingesetzt, um das Spielfeld und die Grünanlagen zu bewässern (s. a.: https://klub.eintracht.de/nachhaltigkeit/esg-performance-und-projekte/environmen t/). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1691 Aktenzeichen: 52-1
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und EBikes in NiederEschbachOMOB 1527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7199 entstanden aus Vorlage: OF 364/15 vom 10.06.2025 Betreff: Maßnahmen gegen das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und E-Bikes in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass E-Scooter und E-Bikes nicht wild und behindernd abgestellt werden. Dafür sollen Parkzonen geschaffen werden, an denen die Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Außerhalb der Parkzonen sind die Einstellungen an E-Scootern und E-Bikes so vorzunehmen, dass der Bezahlvorgang für die Leihenden weiterläuft, solange die E-Scooter und E-Bikes nicht auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden. Begründung: In der FNP vom 27.05.2025 heißt es dazu: "Seit vorigem Jahr bemüht sich die Stadt intensiver, Ordnung ins Abstell-Wildwest der E-Scooter zu bringen. Angefangen in der Innenstadt und im Bahnhofsviertel, entstehen nach und nach Stellplätze, wo Leihfahrzeuge zurückgegeben werden müssen. Im Umkreis von 100 Metern gilt ein Parkverbot. In der Regel halten sich Nutzer daran, auch unterbinden die Verleihfirmen das Abstellen im Parkverbotsbereich. Wo es die Stellplätze gebe, funktioniert es recht gut, sagt Grünen-Fraktionschefin Katharina Knacker. Die Stadt werde das stadtweit ausrollen, erinnert Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne). CDU-Verkehrspolitiker Frank Nagel wirft Siefert jedoch eine falsche Prioritätensetzung vor." Das wilde und behindernde Abstellen von E-Scootern und E-Bikes ist nicht weiter hinnehmbar. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1822 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 15 am 24.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
OMOB 15Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in NiederEschbachOMOB 427.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7200 entstanden aus Vorlage: OF 366/15 vom 10.06.2025 Betreff: Erneuerung der Bänke und zusätzliche Sitzmöglichkeiten auf dem Friedhof in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten, die deutlich in die Jahre gekommenen Sitzbänke auf dem Friedhof Nieder-Eschbach zu erneuern bzw. zu ersetzen und zu prüfen, ob zusätzliche Sitzmöglichkeiten geschaffen werden können, um die Aufenthaltsqualität auf dem Friedhof zu verbessern und damit den Bedürfnissen der Friedhofsbesucher gerecht zu werden. Begründung: Bei einem Rundgang auf dem Friedhof Nieder-Eschbach wurde festgestellt, dass mehrere Bänke durch Nutzung und Wettereinfluss sehr marode sind. Besonders für ältere Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität ist das Vorhandensein von intakten Sitzgelegenheiten von großer Bedeutung. Die Erneuerung der Bänke trägt nicht nur zur Sicherheit und Bequemlichkeit der Friedhofsbesucher bei, sondern verbessert auch das Gesamtbild des Friedhofs. Darüber hinaus wäre es schön, wenn weitere Sitzgelegenheiten auf dem Friedhof geschaffen werden könnten, um die Aufenthaltsqualität der Besucher zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1689 Aktenzeichen: 67-4
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025OMOB 427.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7201 entstanden aus Vorlage: OF 367/15 vom 10.06.2025 Betreff: Sicherstellung der Inbetriebnahme der neu zu eröffnenden Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung) im Gemeindezentrum St. Stephanus zum Schuljahreswechsel 2025 Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die neu zu eröffnende Kindertagesstätte (Erweiterte Schulische Betreuung (ESB)) im Gemeindezentrum St. Stephanus pünktlich zum Beginn des neuen Schuljahres in Betrieb genommen werden kann. Dazu zählen insbesondere - die rechtzeitige Fertigstellung und Abnahme aller baulichen Maßnahmen; - die Sicherstellung der vollständigen Möblierung und Ausstattung der Kindertagesstätte; - die Sicherstellung der personellen Besetzung (Leitung und Fachkräfte); - die Klärung aller organisatorischen und administrativen Abläufe (z. B. Betriebserlaubnis, Ausstattung, Raumaufteilung); - die frühzeitige Information und Einbeziehung der betroffenen Eltern und Erziehungsberechtigten. Begründung: Die Betreuungssituation für Kinder in Nieder-Eschbach, insbesondere im Hortbereich, ist äußerst angespannt. Eine pünktliche Inbetriebnahme der neuen Kindertagesstätte (ESB) ist notwendig, um den Betreuungsbedarf für die Familien im Stadtteil zu decken und eine verlässliche Perspektive für Eltern und Kinder zu schaffen. Verzögerungen würden die Situation weiter verschärfen und zu einer großen Belastung für Familien führen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1688 Aktenzeichen: 40-4
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Das Projekt „Der geschenkte Baum“ nicht nur bewerben, sondern auch umsetzenOMOB 427.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7202 entstanden aus Vorlage: OF 368/15 vom 10.06.2025 Betreff: Das Projekt "Der geschenkte Baum" nicht nur bewerben, sondern auch umsetzen Der Magistrat wird gebeten: 1. zu prüfen, wie das Projekt "Der geschenkte Baum" personell und organisatorisch gestärkt werden kann; 2. kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die Umsetzung von Bürgeranfragen im Rahmen des Projekts zu ermöglichen; 3. den Ortsbeirat über die Ergebnisse der Prüfung und die geplanten Maßnahmen zu informieren. Begründung: Das Projekt "Der geschenkte Baum" der Stadt Frankfurt bietet Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Laubbäume geschenkt zu erhalten. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu wie folgt: "Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main schützt Bäume und fördert ihre Neupflanzungen. Deshalb schenken wir Ihnen einen Laubbaum für Ihr Grundstück, damit er dazu beiträgt, unsere Stadt noch lebens- und liebenswerter zu gestalten." In Nieder-Eschbach gibt es großes Interesse an der Teilnahme an diesem Programm. Leider haben Bürgerinnen und Bürger die Rückmeldung erhalten, dass ihre Anfragen abgelehnt wurden, da derzeit keine personellen Kapazitäten zur Umsetzung verfügbar sind. Dies ist bedauerlich, da es die Bereitschaft der Bürger, sich aktiv für den Klimaschutz einzubringen, mindert. Der Ortsbeirat bittet daher, die notwendigen personellen und organisatorischen Ressourcen bereitzustellen, um die Nachfrage im Stadtteil zu bedienen und den Bürgerwillen zu berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2025, ST 1690 Aktenzeichen: 79-1
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-WegOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7203 entstanden aus Vorlage: OF 918/5 vom 17.09.2023 Betreff: Sicherung der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg Der Magistrat wird gebeten, an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey- Weg eine Sperrfläche zu markieren und mit Fahrradbügeln abzusichern. Begründung: An der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg wird fast täglich an die Kreuzung geparkt. Dies führt dazu, dass Schulkinder, die die Straße überqueren müssen, keine klare Sicht auf den Verkehr haben. Dies ist nicht nur gefährlich, sondern auch äußerst besorgniserregend für die Eltern und die Schulgemeinschaft. Darüber hinaus stehen Müllfahrzeuge und Krankenwagen vor erheblichen Schwierigkeiten, wenn sie versuchen, die besagte Kreuzung zu passieren. Die dicht parkenden Fahrzeuge erschweren bzw. blockieren im Einzelfall nicht nur die Durchfahrt, sondern verzögern auch die Reaktionszeiten bei Notfällen. Um diese Verkehrssituation zu entschärfen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, sollte die Markierung einer Sperrfläche an der Kreuzung Mittlerer Schafhofweg/Ferdinand-Schrey-Weg angebracht werden und die Fläche durch Installation von Fahrradbügeln gesichert werden. Durch die Umsetzung dieser Maßnahmen kann die Sicht für Schulkinder verbessert werden, der Verkehrsfluss für Müllfahrzeuge und Krankenwagen sichergestellt und somit die Verkehrssicherheit erheblich erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1900 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem BrückenspielplatzOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7204 entstanden aus Vorlage: OF 1386/5 vom 29.03.2025 Betreff: Radweg und Spielstraße - Maßnahmen für ein sicheres Miteinander auf dem Brückenspielplatz Vorgang: OM 5613/24 OBR 5; ST 2101/24 Der Magistrat wird gebeten, zur Erhöhung der Sicherheit der Kinder auf dem Brückenspielplatz folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. Kurzfristige Maßnahmen In Zusammenarbeit mit dem Grünflächenamt soll geprüft werden, wie die Einfahrten zum Spielplatz so gestaltet werden können, dass Radfahrer ihre Geschwindigkeit reduzieren bzw. absteigen müssen. Mögliche Maßnahmen sind die Installation von Schranken, Bodenwellen oder anderen geeigneten Hindernissen. Ziel ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander auf dem Gelände des Brückenspielplatzes. 2. Langfristige Maßnahmen Im Zuge der Neugestaltung des Brückenspielplatzes ist die Verkehrsführung so anzupassen, dass der Radweg nicht mehr über den Spielplatz verläuft. Stattdessen soll eine alternative Route über die Bodenstedtstraße oder die Schifferstraße geprüft werden. Zudem sind in Abstimmung mit dem Grünflächenamt Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass der Rad-Durchgangsverkehr weiterhin ungehindert durch den Spielplatz fährt. Begründung: Die aktuelle Situation auf dem Brückenspielplatz ist unübersichtlich, gefährlich und führt zunehmend zu Konflikten. Der Weg durch den Spielplatz ist sowohl als Radweg als auch als Spielstraße ausgewiesen. Viele Radfahrer, insbesondere auf E-Bikes, sowie Lieferdienste nutzen diesen Weg mit hoher Geschwindigkeit, oft in der Annahme, Vorfahrt zu haben. Gleichzeitig wird der Bereich intensiv von Kindern genutzt: Kleine Kinder fahren auf ihren Rädchen oder sitzen auf dem Weg und malen mit Kreide bunte Bilder. Der Brückenspielplatz ist für viele Familien in Sachsenhausen-Nord, dem kinderreichsten Stadtteil Frankfurts, einer der wenigen geschützten Orte für freies Spielen. In der Stellungnahme vom 06.12.2024, ST 2101, heißt es: ". .Generell ist die Achse Brückenstraße mit der Querung des Alten Friedhofs heute schon Wegweisungsnetz und wird zukünftig Teil des Radhauptnetzes sein." Die Planung, das Radhauptnetz, den Durchgangsverkehr auch mit E-Bikes und Lastenräder, ausgerechnet auf einer Spielstraße mitten über einen Spielplatz zu führen, ist geradezu absurd und mit der Lebensrealität vor Ort unvereinbar. Eine geringfügige Umleitung des Radwegs ist für Radfahrer durchaus zumutbar. Zum Brückenspielplatz als Spielplatz und Naherholungsgebiet für die Nachbarschaft gibt es kaum eine Alternative. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5613 Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2101 Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2026, ST 132 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichernOMOB 427.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7205 entstanden aus Vorlage: OF 1432/5 vom 03.06.2025 Betreff: Verkehrssicherheit für Menschen mit Sehbeeinträchtigung erhöhen - Straßenquerung durch akustische Signale sichern Der Magistrat wird gebeten, die Ampelanlage Adolf-Miersch-Straße/Melibocusstraße mit akustischen Signalen auszustatten, um blinden und sehbehinderten Menschen eine sichere Querung der Fahrbahn zu ermöglichen. Begründung: Die oben genannte Ampelanlage ist nicht mit einem akustischen Signal ausgestattet. Blinde und sehbehinderte Menschen (ohne Begleitung) können so die Straße nicht eigenständig queren. Das Installieren eines akustischen Signals ist dringend geboten. Mit dieser Maßnahme wird ein wichtiger Beitrag zu mehr Inklusion im Straßenverkehr geleistet und blinde bzw. sehbehinderte Menschen erhalten die Möglichkeit, selbstständig und sicher am öffentlichen Leben teilzunehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1781 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vermüllung rund um den Altkleidercontainer HeinrichSeligerStraße/Ecke Gerauer Straße beendenOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7206 entstanden aus Vorlage: OF 1434/5 vom 03.06.2025 Betreff: Vermüllung rund um den Altkleidercontainer Heinrich-Seliger-Straße/Ecke Gerauer Straße beenden Der Magistrat wird gebeten, mit der Nassauische Heimstädte Kontakt aufzunehmen, um zu erwirken, dass der Altkleidercontainer in der Heinrich-Seliger-Straße/Ecke Gerauer Straße regelmäßig (mindestens einmal die Woche) geleert und der Bereich rund um den Container sauber gehalten wird. Begründung: Die Eigentümerinnen und Eigentümer der Altkleidercontainer sind für die Entsorgung des umliegenden Mülls verantwortlich und kommen dem sehr, sehr häufig nicht nach. Dies führt dazu, dass dort nicht nur Müll, sondern auch sonstiger Unrat abgestellt wird. Dadurch entsteht ein äußerst negatives Stadtbild und die Anwohnerinnen und Anwohner leiden erheblich unter dieser Situation. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niederrad: Mehr Sicherheit auf der TriftstraßeOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7207 entstanden aus Vorlage: OF 1435/5 vom 12.06.2025 Betreff: Niederrad: Mehr Sicherheit auf der Triftstraße Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen in der Triftstraße zwischen Frauenhofstraße und Gerauer Straße in der Weise zu ändern, dass die Mittelleitlinie aufgehoben wird (wie auch in der Gegenrichtung) und stattdessen ein Sicherheitstrennstreifen neben dem Parkstreifen markiert wird. Begründung: In der Triftstraße, zwischen Frauenhofstraße und Gerauer Straße, befinden sich Parkplätze am rechten Fahrbahnrand. Aufgrund des noch von früher vorhandenen Mittelstreifens, als es noch zwei Fahrstreifen gab, fahren Radfahrer in der sogenannten Dooring-Zone. Quelle: Dirk Trull Quelle: Dirk Trull Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.12.2025, ST 2124 Antrag vom 26.02.2026, OF 1696/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke GoldsteinstraßeOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7208 entstanden aus Vorlage: OF 1437/5 vom 12.06.2025 Betreff: Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die große, versiegelte Fläche an der Goldsteinstraße/Ecke Hahnstraße gegenüber der Polizeiwache entsiegelt und begrünt werden kann. Begründung: An der oben genannten Kreuzung befindet sich eine übermäßig große versiegelte Fläche, die überwiegend keine Funktion für den Fußverkehr hat. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist eine weiterhin genügend große Fläche für den Fußverkehr beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1732 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2026, ST 721 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in NiederradOMOB 427.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7209 entstanden aus Vorlage: OF 1439/5 vom 12.06.2025 Betreff: Einrichtung Parkverbot in der Schwanheimer Straße in Niederrad Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass in der Schwanheimer Straße ab der Feuer- und Rettungswache bis zum Wendepunkt am Ende der Straße das Parken auf der rechten Seite auf und neben dem schmalen Gehweg verboten wird. Somit soll erreicht werden, dass z. B. Müllautos, Feuerwehr oder Rettungsdienste jederzeit in diesen Teil der Schwanheimer Straße fahren können und die Einfahrt nicht blockiert wird. Begründung: Auf der Schwanheimer Straße wird ab der Ecke Trifelsstraße (Feuer- und Rettungswache) bis zur Wendemöglichkeit sehr häufig auf der rechten Straßenseite oder auf dem schmalen Gehweg geparkt. Dies verengt die Straße oft dahingehend, dass Müllautos, Feuerwehr oder Rettungsdienste nicht in die Straße einfahren können. Ein Parkverbot soll dem Entgegenwirken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1782 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 67-2
OMOB 4Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III)OMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1440/5 vom 10.06.2025 Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III) I. Der Ortsbeirat lehnt das im Rahmen der Ortsbeiratssitzung vom 25.04.2025 durch den Magistrat vorgestellte Nutzungskonzept des Altbaus der Gruneliusschule ab. II. Der Magistrat wird aufgefordert, auf eine Wohnnutzung des Altbaus der Gruneliusschule zu verzichten. III. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Altbau der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum umzubauen. Hierbei sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen: 1. Räume für den Erhalt des Hortes in der Gruneliusschule; 2. Räume für eine Außenstelle der Stadtbibliothek; 3. Räume a) für städtische Amts- und Mandatsträger b) für Oberräder Vereine c) für Beratungen d) für Bildungs- und Fortbildungsangebote e) für Bürgeramtsaufgaben Begründung: Die Einrichtung von Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule trifft nicht die Lebensrealität. Die vorhandenen Räume eignen sich von der Größe her weniger zur Nutzung als Wohnungen. Der Raum im Altbau der Gruneliusschule soll als Stadtteilzentrum für die Bürgerinnen und Bürger erhalten werden. Der Ortsbeirat sieht hier die Möglichkeit dem Hort in der Gruneliusschule eine Zukunft zu geben. Überdies kann eine Außenstelle der Stadtbibliothek eingerichtet werden. Zudem können Räume entstehen, die - von städtischen Amts- und Mandatsträgern als Besprechungsräume; - von Oberräder Vereinen als Sitzungsräume; - von Beratungseinrichtungen als Beratungsräume; - von Bildungseinrichtungen als Bildungs- und Fortbildungsräume; genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen OberradOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7211 entstanden aus Vorlage: OF 1442/5 vom 10.06.2025 Betreff: Installation dynamischer Fahrgastanzeigen im östlichen Oberrad Der Magistrat wird gebeten, an den Straßenbahnhaltestellen im östlichen Oberrad ("Flaschenburgstraße", "Wiener Straße" und "Stadtgrenze") dynamische Fahrgastanzeigen zu installieren. Begründung: An den drei Straßenbahnhaltestellen sind bislang keine dynamischen Fahrgastanzeigen angebracht. Die Installation derselben ist zeitnah umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.06.2026, ST 1069 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Straßenbeleuchtung im AltebergswegOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7212 entstanden aus Vorlage: OF 1443/5 vom 05.06.2025 Betreff: Straßenbeleuchtung im Altebergsweg Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Altebergsweg die Straßenbeleuchtung ausreichend vorhanden ist und gegebenenfalls ausgebaut werden kann. Begründung: Im Sinne der Verkehrssicherheit sind Gehwege und Straßen durch ausreichende Straßenbeleuchtung auszustatten. Im Bereich des Altebergswegs mangelt es an einigen Stellen an einer ausreichenden Straßenbeleuchtung. Es wäre im Sinne der Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie der Anwohnerinnen und Anwohner, wenn es dort eine ausreichende Straßenbeleuchtung gäbe. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2025, ST 1983 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 91-52
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicherung des Kulturraums „Netzwerk Seilerei“OMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7213 entstanden aus Vorlage: OF 1446/5 vom 09.06.2025 Betreff: Sicherung des Kulturraums "Netzwerk Seilerei" Der Magistrat wird gebeten, 1. mit Vertreterinnen und Vertretern des "Netzwerk Seilerei" zu erörtern, wie hoch die Kosten für die Brandschutzsanierung sind und welcher Betrag davon zu finanzieren ist; 2. dem "Netzwerk Seilerei" über die Höhe des zu finanzierenden Betrag s ein Darlehen zu gewähren; 3. mit dem "Netzwerk Seilerei" einen Rückzahlungsplan zu vereinbaren; 4. in jährlichem Turnus zu berichten. Begründung: Der Kulturraum "Netzwerk Seilerei" bietet u. a. Kunst- und Kulturschaffenden dringend benötigten Raum. Darüber hinaus besteht in den Räumlichkeiten auch die Möglichkeit, private Feiern und Feste zu veranstalten. Auch die Sitzungen von parlamentarischen Gremien können dort abgehalten werden. Nun droht dieser einmaligen Einrichtung aufgrund von finanziellen Engpässen und Brandschutzauflagen die Schließung. Hier müssen Stadt und Vertreterinnen und Vertreter des Kulturraums "Netzwerk Seilerei" zusammen einen Rettungsplan erarbeiten, der diesen Raum für die Menschen erhält. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 5 am 23.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 5 am 19.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 5 am 21.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 5 am 25.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Vermüllung im Bereich des RudererdorfsOMOB 1327.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7214 entstanden aus Vorlage: OF 1447/5 vom 05.06.2025 Betreff: Vermüllung im Bereich des Rudererdorfs Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Rudererdorfs Maßnahmen zu ergreifen, um der zunehmenden Vermüllung entgegenzuwirken. Außerdem sind Maßnahmen umzusetzen, die das vermehrte Rasen durch Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer unterbinden. Begründung: Im Bereich des Rudererdorfs häufen sich die Beschwerden über steigende Vermüllung und zu schnell fahrende Autos. Müll, Abfälle und Lachgasflaschen im Bereich des Rudererdorfs haben negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild und stellen eine Gefahr für die Umwelt dar. Häufig finden sich vor Ort Flaschen, Essensreste und andere Abfälle, die unsachgemäß entsorgt wurden. Besonders an Wochenenden kommt es häufig zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Hier sind Maßnahmen nötig, um die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Sportlerinnen und Sportler zu gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1735 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 79-4
OMOB 13Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen „Textorstraße/Lokalbahnhof“OMOB 227.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7215 entstanden aus Vorlage: OF 1448/5 vom 01.06.2025 Betreff: Mehr Sicherheit für Fahrgäste an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" Der Magistrat wird gebeten, die Markierungen im Bereich der Haltestellen "Textorstraße /Lokalbahnhof" wie folgt zu überarbeiten: 1. Durchgehende Querungsmarkierungen: Der Radweg ist auf gesamter Breite mit deutlich erkennbaren, breiten Querungsstreifen (Zebrastreifen) zu versehen - analog zu den bereits bewährten Markierungen im Nordend; 2. Entfernung von Radwegsymbolen: Sämtliche Fahrradsymbole innerhalb der Querungszone sind zu entfernen, um Missverständnisse über die Vorrangregelung zu vermeiden; 3. Sofern erforderlich, sind zusätzliche Hinweisschilder oder Bodenpiktogramme anzubringen, die Radfahrende frühzeitig auf querende Fußgängerinnen und Fußgänger hinweisen. Begründung: Die derzeitige Kombination aus schmalen Querungsstreifen und unmittelbar benachbarten Fahrradsymbolen führt zu Verwirrung: Viele Radfahrende interpretieren den Bereich weiterhin als bevorrechtigten Radweg, passieren die Haltestellen mit unangepasster Geschwindigkeit und gefährden dabei wartende oder querende Passantinnen und Passanten - insbesondere Kinder, Seniorinnen und Senioren sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Im Nordend hat sich die alleinige Verwendung breiter Querungsstreifen ohne Fahrradsymbole als wirksame Maßnahme zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Radverkehrs und zur Erhöhung der Aufmerksamkeit erwiesen. Die Übernahme dieses bewährten Konzepts an den Haltestellen "Textorstraße/Lokalbahnhof" ist daher dringend geboten, um die Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1930 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstattenOMOB 227.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7216 entstanden aus Vorlage: OF 1449/5 vom 01.06.2025 Betreff: Bushaltestellen am Lokalbahnhof mit Sitzbänken und Wetterschutz ausstatten Der Magistrat wird gebeten, die Bushaltestellen im neu gestalteten Bereich "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" sowohl in Fahrtrichtung Hainer Weg als auch in Richtung Innenstadt mit Sitzbänken und Wetterschutzeinrichtungen auszustatten. Begründung: Im Zuge der Neugestaltung des Bereichs rund um den Lokalbahnhof wurden auch die Bushaltestellen erneuert. Allerdings fehlt dort bislang die notwendige Infrastruktur für wartende Fahrgäste. Es gibt weder Überdachungen zum Schutz vor Regen und Sonne noch Sitzgelegenheiten. Gerade für ältere Menschen, mobilitätseingeschränkte Personen und andere Fahrgäste, die längere Wartezeiten haben, ist das ein erhebliches Defizit. Sitzbänke und ein angemessener Wetterschutz sollten zur Grundausstattung jeder Haltestelle gehören, insbesondere an einem stark frequentierten Umsteigepunkt wie dem Lokalbahnhof. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1933 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Schutz der Fußgänger am südlichen MainuferOMOB 227.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7217 entstanden aus Vorlage: OF 1450/5 vom 01.06.2025 Betreff: Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Promenade am Mainufer unterhalb des Schaumainkais umzusetzen: 1. Anbringung von deutlichen Hinweisschildern, die auf die gemeinsame Nutzung und die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO hinweisen; 2. Einrichtung von Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit für Radfahrende an besonders stark frequentierten Abschnitten (z. B. im Bereich von Ruderclubs und gastronomischen Angeboten); 3. Bodenmarkierungen und Piktogramme, die die gemeinsame Nutzung verdeutlichen und zur Achtsamkeit aufrufen; 4. Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbüro zur Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders; 5. Verstärkte Präsenz des Ordnungsamts/Straßenverkehrsamts an Wochenenden und Feiertagen zur Sensibilisierung. Begründung: Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, der bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt ist. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg als Bestandteil eines überregionalen Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt. Diese doppelte Nutzung führt zunehmend zu Gefährdungen und Beinahekollisionen, da der zur Verfügung stehende Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Kindern und älteren Menschen, liegen. Gemäß § 1 StVO ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht") sowie im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: "Die Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern") sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2025, ST 1805 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichernOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7218 entstanden aus Vorlage: OF 1451/5 vom 10.06.2025 Betreff: Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 absichern Der Magistrat wird gebeten, die Ausfahrt in der Brückenstraße 72 bis 74 durch geeignete Maßnahmen (z. B. Poller) abzusichern. Begründung: Durch regelmäßig falsch geparkte Fahrzeuge wird die Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken erheblich behindert. Anwohner können ihre Grundstücke teilweise nicht mehr ordnungsgemäß anfahren. An vergleichbaren Einfahrten in der Umgebung stehen bereits Straßenpoller, die sich dort als wirksame Maßnahme zur Vermeidung von Falschparkern erwiesen haben. Eine entsprechende Maßnahme in diesem Abschnitt der Brückenstraße erscheint daher sachgerecht und dringend notwendig. (Foto: Anita Akmadza) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2025, ST 1440 Stellungnahme des Magistrats vom 23.03.2026, ST 569 Aktenzeichen: 66-2
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-DisplaysOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7219 entstanden aus Vorlage: OF 1452/5 vom 27.05.2025 Betreff: Sicheres Überqueren des Hainer Weges - Einrichtung eines Dialog-Displays Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten , ob im Hainer Weg vor der Kreuzung Wertheimer Straße und Unterster Zwerchweg ein Dialog-Display zur Geschwindigkeitsanzeige installiert werden kann. Begründung: Der Hainer Weg ist ein wichtiger Schulweg und als Tempo-30-Zone ausgewiesen. Dennoch halten sich viele Autofahrer nicht an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Die Verkehrssituation an der genannten Stelle wird zunehmend schwieriger und unübersichtlicher, insbesondere für Schulkinder und ältere Menschen. Eltern haben wiederholt auf die Gefährdung hingewiesen. Ein Dialog-Display, das Autofahrer auf ihre tatsächliche Geschwindigkeit aufmerksam macht, kann präventiv wirken und so zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen. Es sensibilisiert alle Verkehrsteilnehmer und schafft mehr Aufmerksamkeit für das Tempo-30-Gebot. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1790 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2026, ST 834 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 5 am 08.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Einrichtung einer Babbelbank auf dem Martha-Wertheimer-PlatzOMOB 227.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7220 entstanden aus Vorlage: OF 1454/5 vom 04.06.2025 Betreff: Einrichtung einer Babbelbank auf dem Martha-Wertheimer-Platz Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob auf dem Martha-Wertheimer-Platz eine bestehende Sitzbank als sogenannte "Babbelbank" ausgewiesen werden kann. Begründung: Im Rahmen des Projekts "Gemeinsam weniger einsam" verfolgt die Pflegeeinrichtung AGAPLESION das Ziel, soziale Isolation zu verringern und die Integration ihrer Bewohnerinnen und Bewohner in das Stadtteilleben zu fördern. Eine sogenannte "Babbelbank" stellt eine niedrigschwellige Möglichkeit dar, spontane Begegnungen und Gespräche im öffentlichen Raum zu ermöglichen. Der Martha-Wertheimer-Platz, auf dem sich derzeit acht Sitzbänke befinden, bietet dafür einen geeigneten Standort in unmittelbarer Nähe zur Pflegeeinrichtung. Durch eine klare Kennzeichnung als "Babbelbank" kann ein offenes Angebot für gemeinschaftlichen Austausch geschaffen werden, das der sozialen Teilhabe dient und generationenübergreifende Kommunikation fördert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1641 Aktenzeichen: 67-0
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 bOMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7221 entstanden aus Vorlage: OF 1457/5 vom 30.04.2025 Betreff: Verkehrssituation vor der Kita im Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b Der Magistrat wird gebeten, i m Sachsenhäuser Landwehrweg auf Höhe der Bergkita (Kindertagesstätte der Dreikönigsgemeinde, Sachsenhäuser Landwehrweg 157 b) je Fahrtrichtung ein Piktogramm "Achtung Kinder" auf der Fahrbahn anzubringen. Zudem soll vermehrt eine digitale Geschwindigkeitsanzeige auf Höhe der Kita zum Einsatz kommen. Begründung: Vor der Bergkita soll es in letzter Zeit vermehrt zu gefährlichen Situationen zwischen Kindern und Autos gekommen sein. Um der Gefährdung von Kindern entgegenzuwirken, sollten die vorgeschlagenen Maßnahmen getroffen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1923 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-7
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installierenOMOB 227.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7222 entstanden aus Vorlage: OF 1458/5 vom 04.06.2025 Betreff: Fahrradampeln in der Offenbacher Landstraße installieren Der Magistrat wird gebeten, in der Offenbacher Landstraße an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" und an der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" stadteinwärts jeweils an den Fußgängerampeln zusätzlich Fahrradampeln zu installieren, e benfalls an der Straßenbahnhaltestelle "Lettigkautweg" an der Lichtzeichenanlage in Richtung Oberrad. Begründung: Oben genannte Stellen sind stark frequentierte, durch Schülerinnen und Schüler genutzte Überwege. Leider ist es an der Tagesordnung, dass Radfahrer die Lichtzeichenanlage ignorieren, wenn diese Rot anzeigt. Um hier mehr Aufmerksamkeit bei Radfahrerinnen und Radfahrern zu erzeugen, wäre es sinnvoll, an den jeweiligen Fußgängerampeln, wie bereits geschehen an der Kreuzung Offenbacher Landstraße/Wehrstraße in Oberrad, in geeigneter Höhe Fahrradampeln zu installieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.11.2025, ST 1934 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
OMOB 2Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle „Mühlberg“OMOB 527.06.2025
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7223 entstanden aus Vorlage: OF 1459/5 vom 05.06.2025 Betreff: Nutzung des Geländes nördlich der Offenbacher Landstraße neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob eine allgemeine Nutzung des Geländes unmittelbar neben der S-Bahn-Haltestelle "Mühlberg" nördlich der Offenbacher Landstraße, beispielsweise als Bolzplatz oder Tischtennisplatz möglich ist. Begründung: Der obige Bereich ist momentan verwahrlost. Offensichtlich bestand früher dort ein Bolzplatz. Eine verwahrloste Tischtennisplatte ist noch vorhanden. Es wäre sinnvoll, dieses Gelände für Freizeitaktivitäten zu nutzen. Fotos: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.10.2025, ST 1740 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 52-0
OMOB 5Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)Direkter Vorschlag oder Prüfauftrag eines Ortsbeirats an den Magistrat zu Verwaltungsangelegenheiten im Ortsbezirk. Magistrat berichtet innerhalb von 12 Wochen. - Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für ErsatzmaßnahmenSTOB 927.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1041 Betreff: Beseitigung des Bahnübergangs BÜ 102 (Lachweg) hier: Vorschläge für Ersatzmaßnahmen Mit einer funktionalen Umgestaltung des Platzes am Weißen Stein soll die Grundlage geschaffen werden, die durch die Schließung des BÜ 102 entfallenden Fahrbeziehungen zur Erreichbarkeit von Eschersheim dort abzubilden. Dabei ist selbstverständlich der gesamte Straßenraum sensibel und unter Beachtung auch der Aufenthaltsqualität zu planen. Die in der Anregung des Ortsbeirates angesprochenen Aspekte sind dabei zu prüfen. Die Vorplanung des Magistrates ist bisher noch nicht abgeschlossen. Die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbes betrachtet der Magistrat auf Grund des geringen städtebaulichen Handlungsspielraumes als unverhältnismäßig und daher nicht für sinnvoll. In wieweit für Teilflächen vertiefte gestalterische Planungsschritte unter Einbeziehung des Ortsbeirates zielführend sein können, wird im Rahmen der Vorplanung noch zu bewerten und zu organisieren sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5023
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffenSTOB 927.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1042 Betreff: Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen Bei dem Gebiet Mainkurbahnhof handelt es sich um ein primär gewerblich genutztes Areal zwischen der Vilbeler Landstraße im Osten, den Gleisanlagen im Norden und der Hanauer Landstraße im Süden. Das Gebiet ist durch gewerbliche Abstell- und Lagerflächen sowie eher kleinteilige Gewerbeimmobilien geprägt. Vor Ort sind insbesondere Unternehmen aus dem Kfz-Handel, der Kfz-Vermietung sowie mehrere Kfz-Werkstätten tätig. Darüber hinaus sind ein Hotel, eine Unternehmensberatung sowie eine städtische Flüchtlingsunterkunft ortsansässig. Der östliche Stadteingang ist außerdem geprägt durch die Brücke über die Hanauer Landstraße und die Eisenbahngleise sowie deren Rampen. Außerdem sind historische Gebäude vorhanden, wie die Häuser Hanauer Landstraße 568 und 587 sowie die unter Denkmalschutz stehende barocke ehemalige Zollstation von 1768 in der Hanauer Landstraße 563. Der Bahnhof Mainkur dient derzeit noch als Haltepunkt für Regionalbahnen und Regionalexpresszüge der Deutschen Bahn. Das östliche Bahnhofsgebäude mit dem Güterschuppen einschließlich des Vorplatzes und eines Teils der Straße befindet sich im Eigentum der Bahn. Seit dem Jahr 2023 wurde die Freistellungsregelung in § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verschärft. Der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks liegt jetzt im überragenden öffentlichen Interesse. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken zugunsten anderer wichtiger Vorhaben wird damit deutlich erschwert oder gar unmöglich. Ob die bahnbetrieblichen Grundstücke an der Mainkur nach der Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn einer anderen Nutzung zugeführt werden können, ist damit sehr fraglich. Als Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziel ist für große Teile des gewerblich genutzten Bereichs gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (§ 7283, 2021) die Standorttypik "Urbanes Gewerbe" festgesetzt. Hierbei handelt es sich um Flächen, die für Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Gewerbeimmobilien mit hoher städtebaulicher Dichte und in erster Linie eingeschränkt emittierende Gewerbebetriebe vorgesehen sind. Für einen kleineren Bereich entlang der Bahntrasse ist keine Zieltypik definiert. Durch die Nähe zum Industriepark Fechenheim liegt der südwestliche Teil des Gebiets Mainkurbahnhof innerhalb des gutachterlich ermittelten "angemessenen Sicherheitsabstands" gemäß Seveso-Richtlinie. Der Magistrat befürwortet grundsätzlich eine Aufwertung des Planungsgebietes, da insbesondere die Verbesserung von Mobilitätsanbindungen wie etwa die Instandsetzung von Straßen und der Aufbau einer Fahrradinfrastruktur zu einer besseren Erreichbarkeit der ansässigen Unternehmen beitragen kann. Die Durchmischung mit Wohngebäuden wird aufgrund zu erwartender Nutzungskonflikte und insbesondere potenzieller immissionsschutzrechtlicher Konflikte als nicht zielführend bewertet. Erfahrungen an anderen Standorten zeigen, dass die Durchmischung von lärm- und abgasemittierenden Nutzungen und Wohnstandorten regelmäßig Nachbarschaftskonflikte erzeugen und damit einer Verdrängung von Gewerbebetrieben Vorschub leisten. Gemäß Räumlich-funktionalem Entwicklungskonzept Gewerbe (RfEk) (2015) haben Branchen, die auf Gewerbeflächen angewiesen sind, bis 2030 einen zusätzlichen Betriebsflächenbedarf zwischen 90 und 140 Hektar. Gemäß GEP ließe sich der Gewerbeflächenbedarf decken, solange sämtliche Flächenpotentiale in der Größenordnung von gut 108 Hektar (21 ha Brachflächen, 22 ha Mindernutzung, 35 ha unbebaut, 30 ha Zuwachsfläche) bis 2030 gesichert und aktiviert werden. Die tatsächliche Aktivierbarkeit dieser Gewerbeflächenpotentiale ist in der Realität jedoch eingeschränkt. Gründe hierfür sind beispielsweise Preisvorstellungen der Eigentümer, komplizierte Eigentumsverhältnisse, Erschließungsmängel und Bodenverunreinigungen. Es ist deshalb erforderlich, langfristig ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Flächenangebot für gewerblich-produzierende Betriebe bereitzuhalten. Im Jahr 2024 sind 27 Immobilienanfragen für Hallen-/Lager- und Produktionsflächen bei der Wirtschaftsförderung eingegangen. Zwölf dieser Anfragen konnten mangels geeigneter verfügbarer Flächen nicht mit Flächenangeboten durch die Wirtschaftsförderung bedient werden. Eine planerische Neuentwicklung des Gebietes birgt die Gefahr, dass die am Standort bestehende Hallen-/Lager- und Produktionsflächen überplant und somit die Gewerbeflächenangebote in Frankfurt am Main weiter eingeschränkt werden. Bei dem Gebiet Mainkurbahnhof handelt es sich keinesfalls um ein brachliegendes Gebiet, sondern um ein aktiv gewerblich genutztes Gebiet, dass sich an den Bedarfen der ansässigen Gewerbetreibenden orientiert. Vor diesem Hintergrund sollte eine zukünftige Entwicklung des Gebietes stärker an den Bedarfen der Bestandunternehmen und den Bedarfen ansiedlungsorientierter Unternehmen ausgerichtet werden. Für einen weiterführenden Austausch unter Einbeziehung der ansässigen Betriebe steht die Wirtschaftsförderung jederzeit zur Verfügung. Das negative Erscheinungsbild des östlichen Stadteingangs wird auch durch die hohe Verkehrsbelastung der Hanauer Landstraße bestimmt. Die verkehrliche Belastung der Hanauer Landstraße könnte sich mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels reduzieren. Die planungsrechtliche Situation stellt sich folgendermaßen dar. Für den westlichen Bereich regelt der Bebauungsplan NO44c1 die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Nördlich der Hanauer Landstraße ist ein Mischgebiet und südlich ein Industriegebiet festgesetzt. Weiter östlich gibt es keinen Bebauungsplan und die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Vorhaben müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Darüber hinaus gelten jedoch noch weitere gesetzliche Regelungen wie unter anderem die Seveso-Richtlinie. Sie soll im Umfeld von Störfallbetrieben die Neuansiedlung schutzbedürftiger Nutzungen verhindern. Derartige Betriebe befinden sich im nahegelegenen Industriepark Fechenheim. Im Hinblick auf eine mögliche Aufwertung des Stadteingangs durch neue Bauten und Nutzungen ist das Spektrum daher auf gewerbliche Nutzungen eingeschränkt. Bereits heute können die Eigentümer der Grundstücke an der Hanauer Landstraße derartige, auch höherwertige gewerbliche Nutzungen umsetzen. Im Rahmen der Bauberatung wird der Magistrat derartige Bauabsichten unterstützen und damit auf eine Aufwertung des östlichen Stadteingangs hinwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 10.02.2025, OA 524
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an SpielplätzenSTOB 927.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1043 Betreff: Informationsschilder bei langfristigen Baumaßnahmen an Spielplätzen Bei Baumaßnahmen zum Neubau und zur Grundsanierung von Spielplätzen bringt das Fachamt grundsätzlich Bautafeln zur Information der Bürger:innen über die Baumaßnahme an. Ergänzend dazu wird derzeit ein System erarbeitet, um den Bürger:innen bei mittel- und langfristigen Baumaßnahmen die keinen Neubau und keine Grundsanierung von Spielplätzen darstellen mit vertretbarem Aufwand stets aktuelle Informationen über den Stand der Maßnahme zur Verfügung zu stellen. Vor dem Hintergrund sich häufig ändernder Bauabläufe und Lieferzeiten stellen feste Schilder vor Ort hierfür keine praktikable Lösung dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6689
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim gebenSTOB 927.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1044 Betreff: Unterbringung geflüchteter Menschen - es muss eine faire Lösung für Rödelheim geben Zu 1.: Das Ziel des Magistrates ist es, nachhaltige und tragfähige Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen der bestehenden und geplanten Unterkünfte für Geflüchtete als auch den Bedürfnissen der Schulen, hier im Besonderen der Brentanoschule als musikorientierte Bildungseinrichtung, gerecht werden. Es wurde eine Machbarkeitsstudie beauftragt, die derzeit bearbeitet wird, um die Kapazität der Brentanoschule ganzheitlich zu betrachten und die Handlungsmöglichkeiten an dem Standort aufzuzeigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 26.11.2024, OA 507
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Albert-Schweitzer-SchuleSTOB 927.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1045 Betreff: Albert-Schweitzer-Schule Zu 1. Die Albert-Schweitzer-Schule ist auf der Liste der Liegenschaften, die an die Bildungsbaugesellschaft übertragen und von dieser saniert werden sollen. Die Gründung einer Bildungsbaugesellschaft wird zurzeit vorbereitet. Für die Sanierung der Küche liegt der Ausführungsplan noch nicht vor. Da dem Magistrat bislang keine Kapazitäten für die Sanierung der Kellerräume zur Verfügung standen, ist vorgesehen diese im Rahmen der Maßnahmen durch die Bildungsbaugesellschaft mit ausführen zu lassen. Zu 2. Im vergangenen Jahr hat der Magistrat bereits acht Klassenräume elektrisch ertüchtigt und damit die Grundlage für eine digitale Ausstattung geschaffen. Die verbleibenden Gebäude wurden inzwischen von einem Elektro-Fachplaner begutachtet. Aktuell wird ein Ablaufplan erstellt, um die noch ausstehenden Gebäude im laufenden Betrieb elektrotechnisch zu sanieren und auch dort die Voraussetzungen für eine umfassende Digitalisierung zu schaffen. Die im letzten Jahr festgestellten Mängel, die zur vorübergehenden Sperrung einiger Räume geführt hatten, sind inzwischen vollständig behoben. Die betroffenen Räume wurden wieder freigegeben und stehen nun uneingeschränkt zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6493
STOB 9Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kindertagesstätte im Baugebiet „Südlich am Riedsteg“ planen und im Haushalt 2026 absichernSTOB 1027.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1046 Betreff: Kindertagesstätte im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" planen und im Haushalt 2026 absichern Im Bebauungsplanverfahren B 908 - Südlich Am Riedsteg, Nieder-Erlenbach, ist auf einer Fläche für Gemeinbedarf die Realisierung einer Kindertagesstätte und einer Sporthalle mit Lärmschutzfunktion vorgesehen. Zur Umsetzung dieser Maßnahme wurden für den Haushalt 2026 Planungsmittel angemeldet. Sobald diese zur Verfügung stehen, können die Planungen beauftragt werden. In Vorbereitung für den Bau des Neubaugebietes plant der Magistrat derzeit den Bau einer Interims-Kita als Holzmodulanlage mit Außenflächen am Ohlenstück in Nieder-Erlenbach, die in Hinblick auf den künftigen Bedarf zusätzliche Betreuungsplätze zur Verfügung stellen wird. Auch aus planungsrechtlicher Sicht stehen Planung und Bau einer Kindertagesstätte im Baugebiet nichts entgegen. Mit dem Satzungsbeschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 08.05.2025 (§6133) wurde im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 908 - Südlich am Riedsteg durch die Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit besonderer Zweckbestimmung - Kita und Sporthalle - Planungsrecht für eine Kindertagesstätte geschaffen. Die Bekanntmachung der Satzung ist in Vorbereitung. Die Fertigstellung des Gebäudes auf der Gemeinbedarfsfläche ist aus Gründen des Lärmschutzes zwingende Voraussetzung für die Nutzung der dahinterliegenden Wohnungsbaufläche. Diese sollen mit Abschluss des laufenden Bodenordnungsverfahrens mehrheitlich der Stadt Frankfurt am Main zugeteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.04.2025, OM 6905
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Musikunterricht im Stadtteil sichernSTOB 1027.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1047 Betreff: Musikunterricht im Stadtteil sichern Vorläufige Stellungnahme: Die Musikschule Frankfurt e. V. wird derzeit mit 4.325.800,- € jährlich bezuschusst. Aktuell stehen keine weiteren Mittel zur Verfügung. Zudem ist die Musikschule Frankfurt e.V. derzeit durch die bevorstehende Interimszeit aufgrund der Sanierung der Schirn stark in andere und zusätzliche Aufgabenstellungen zur Sicherung des eigenen Betriebs eingebunden. Das Herrenberg Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Musikschulen, sondern grundsätzlich für alle Bildungsträger der Weiterbildung allgemein. Durch einen Beschluss der Bundesregierung ist ein Moratorium verlängert und die rechtssichere Beschäftigung freier Honorarkräfte bis Ende 2026 unter definierten Voraussetzungen weiterhin möglich. Dies gilt auch für den Musikunterricht in Harheim durch die Harheimer Musikschule. Zwischenzeitlich tagen auf Bundesebene weiterhin Arbeitsgruppen unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums und mit Beteiligung der Deutschen Rentenversicherung sowie der betroffenen Weiterbildungsträger, darunter auch die AG Musikschulen. Zielsetzung ist die Erarbeitung einer dauerhaft rechtssicheren Lösung für den Zeitraum ab 2027. Die Ergebnisse der Entwicklung auf Bundesebene wird der Magistrat beobachten und in eine Lösung für die Sicherstellung des Musikunterrichts in Harheim einfließen lassen. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, wird der Magistrat erneut berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2024, OM 6157
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde?STOB 1027.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1048 Betreff: Griesheim: Informationspolitik beim ÖPNV: Wo bleibt der Kunde? Hintergrund der Anregung des Ortsbeirats aus dem Juli 2023 waren die S-Bahn-Ausfälle am Bahnhof Frankfurt-Griesheim im Juni 2023. Ursache der Ausfälle waren die Bauarbeiten der Stadt Frankfurt an der Camberger Brücke, welche im März 2025 wiedereröffnet werden konnte. Hierdurch kam es bei den Zügen der Linien S1 und S2 von Mittwoch, den 07.06.2023, ca. 20.00 Uhr, bis Montag, den 12.06.2023, ca. 6.00 Uhr, zu Einschränkungen im Fahrplan. Die Fahrplanänderungen wurden vorab in die elektronischen Auskunftsmedien (unter anderem bahn.de und rmv.de) eingestellt und entsprechende Ankündigungsplakate an den Bahnhöfen ausgehängt. Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirats zum Anlass genommen, die Fahrgastinformationen bei geplanten sowie ungeplanten Fahrplanabweichungen noch einmal bei den verschiedenen beteiligten Stellen zu platzieren. Grundsätzlich werden alle Änderungen im Fahrplan der DB als Betreiberin der S-Bahn-Linien vorab in die elektronischen Auskunftsmedien eingestellt. Bei umfangreicheren Maßnahmen werden ergänzend entsprechende Ankündigungsplakate erstellt und an den Bahnhöfen ausgehängt. Durch die Ausstattung aller Stationen mit Fahrgastinformationsanlagen, der Information über mehrere Sinne (akustisch und optisch) wie auch den Prognosedaten für alle Fahrten, ist das Informationsniveau bei Fahrplanabweichungen grundsätzlich sehr hoch. Dennoch wird kontinuierlich an einer Verbesserung gearbeitet, um den Erwartungen der Fahrgäste vollumfänglich gerecht zu werden. Dies gilt bspw. auch hinsichtlich der Qualität der Durchsagen bei kurzfristigen außerplanmäßigen Abweichungen. Bei Änderungen im Fahrplan im lokalen Verkehr in Frankfurt, also den U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen, wie beispielsweise geänderten Linienwegen, Streckensperrungen, Haltestellenverlegungen oder Schienenersatzverkehren (SEV), erarbeiten VGF und traffiQ gemeinsam maßnahmenspezifische Konzepte. Ziel ist es immer, den Fahrgästen verständliche, umfassende und widerspruchsfreie Informationen anzubieten. So wurde zum Beispiel das zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 als Reaktion auf den Abbruch der Omegabrücke eingeführte Buskonzept für Griesheim offensiv kommuniziert. Sämtlichen Haushalten in Griesheim wurde per Hauswurfsendung ein Flyer mit Informationen zum neuen Liniennetz zugesandt, an den betroffenen Haltestellen wurde ein Zusatzaushang angebracht und die Anpassungen wurden weit im Vorfeld auf der Startseite von rmv-frankfurt.de angekündigt. Zusätzlich wurden die Änderungen in den üblichen Informationsmedien zum Fahrplanwechsel und der Presseinformation zum Fahrplanwechsel angekündigt. Fahrgäste in Frankfurt haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich über folgende Kanäle zu Fahrplanabweichungen zu informieren: - "Gelbe Schilder" vor Ort mit haltestellenspezifischer Information für die Original- und Ersatzhaltestellen (zum Beispiel SEV), Wegeleitungsbeschilderung sowie Fahrgastinformationsplakate inklusive einer grafischen Darstellung mit allgemeinen Informationen zur gesamten Betriebsmaßnahme. Gegebenenfalls werden Aushangfahrpläne angepasst. In 2023 sind diese Schilder noch einmal übersichtlicher und leichter verständlich gestaltet worden. - Dynamische Fahrgastinformationsanzeiger (DFI) mit Echtzeitinformationen sowie Lauftextinfos zu aktuellen Änderungen. Die U-Bahnstationen sind, mit Ausnahme von Ginnheim/Niddapark, alle mit DFI-Anzeigern ausgestattet, ebenso ein Großteil der Straßenbahnhaltestellen und einige wichtige Bushaltestellen. Bei den Straßenbahnen und Bussen werden weitere Geräte hinzukommen. Außerdem werden nach und nach ältere Geräte durch neue ersetzt. In absehbarer Zukunft wird es keine zweizeiligen DFI-Anzeiger mehr geben, sondern mindestens vierzeilige. Außerdem wird die Beschränkung der Laufschrifttextlänge auf maximal 130 Zeichen bald aufgehoben sein. - Bahnsteigansagen über elektronische Lautsprechanlagen (ELA): Im Stadtgebiet befinden sich oberirdische Haltestellen in der Regel in unmittelbarer Nähe von Wohngebäuden. Deshalb werden Durchsagen im Interesse der Anwohnenden auf ein notwendiges Minimum begrenzt. Im unterirdischen Bereich werden die Fahrgäste regelmäßig über Lautsprecheransagen informiert. - Hinweise und Haltestellenansagen im Fahrzeug: Je nach Maßnahme werden die digitalen Ansagen/Sonderansagen sowie Ansagen des Fahrpersonals über das Bordmikrofon angepasst. - Beschilderung der Fahrzeuge auf den Außen- und Innenanzeigen mit den tatsächlichen Zielen und gegebenenfalls mit Hinweisen zur Weiterfahrt zum Beispiel mit dem SEV: Die VGF hat ein Konzept für eine widerspruchsfreie Zielbeschilderung entwickelt, dessen erste Umsetzungsphase bereits angewendet wird. Für die zweite Phase wird derzeit an den technischen Voraussetzungen gearbeitet. Beispielsweise soll künftig bei abweichenden Betriebssituationen ein "Aufmerksamkeitssymbol" eingeblendet werden. Dieses Symbol wird dann in allen anderen optischen Infomedien ebenso Verwendung finden. - RMV-App beziehungsweise elektronische Fahrplanauskunft mit Echtzeitinformationen. - Störungsinfos über vgf-ffm.de sowie Social Media (Facebook, X, Instagram) und den Rundfunk. - QR-Codes auf allen Aushangfahrplänen führen seit Dezember 2024 auf eine Live-Übersicht der nächsten Abfahrten an der jeweiligen Haltestelle. - Presseinformationen. - Flyer, Infobroschüren und Hauswurfsendungen bei Großsperrungen. - Infopersonal wird bei geplanten Maßnahmen an Umsteigestationen für die persönliche Information von Kundinnen und Kunden eingesetzt. Allerdings reicht die Personalkapazität nicht immer aus, um dem Informationsbedarf der Fahrgäste (Orientierung, Wegeleitung) zu allen Tageszeiten auf diesem Weg gerecht zu werden. Die Kanäle werden fortlaufend auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt. Insbesondere eine korrekte und widerspruchsfreie elektronische Fahrgastinformation ist durch die vielen Komponenten verschiedener Hersteller eine komplexe Herausforderung. Die Datenversorgung bei geplanten Maßnahmen benötigt daher lange Vorlaufzeiten. Die technischen Entwicklungen werden kontinuierlich evaluiert, um weitere Verbesserungen für die Fahrgäste zu erwirken und flexibler reagieren zu können. Im Falle von spontanen Fahrtausfällen, Betriebsunterbrechungen oder -änderungen werden die betroffenen Fahrten im System deaktiviert und entsprechend am elektronischen Abfahrtsanzeiger nicht angezeigt. Über die RMV-Datendrehscheibe gehen diese Informationen auch an die elektronische Fahrplanauskunft. Die Abfahrtszeiten-Prognose wird zwei Stunden vor der planmäßigen Abfahrtszeit dargestellt. Eine Ausweitung der Vorschauzeit wird derzeit aus technischer Sicht geprüft. Die VGF arbeitet aktuell an der digitalen Fahrgastinformation, in Form eines "Digitalen Informationsbrokers" (DIB). Ziel ist es, die vielfältigen Daten über eine interne Datendrehscheibe, leichter und schneller abzurufen und miteinander zu vernetzen. Hierdurch können mittels eines Stufenkonzepts verschiedene Verbesserungen für die Fahrgäste erreicht werden. Es wird angestrebt, dass nicht nur die Haltestelle durch digitale Informationsvitrinen aktuelle Informationen für den Fahrgast bereithält, sondern auch das Smartphone als möglicher digitaler Fahrplan genutzt werden kann. So sind individuelle Fahrtprioritäten sowie die möglichen Umsteigeinformationen abrufbar. Bei spontanen Ereignissen bietet das Frankfurter Nahverkehrsnetz zudem fast immer alternative Reisemöglichkeiten. An Haltestellen gibt es Umgebungspläne, auf welchen benachbarte Haltestellen verzeichnet sind. Auch die Fahrplanauskunft auf rmv-frankfurt.de oder die App RMVgo geben geeignete Alternativverbindungen aus. Die Fahrplanauskunft ermöglich auch eine gezielte Aus- und Abwahl einzelner Verkehrsmittel. So lassen sich z.B. im Falle von Großstörungen auch schnell Alternativen unter Vermeidung der gestörten Linien auffinden. Der Magistrat und die städtischen Beteiligten sind sich der Verantwortung für eine gute Fahrgastinformation bewusst und arbeiten kontinuierlich an Verbesserungen und Weiterentwicklungen, wie zum Beispiel durch die Nutzung neuer digitaler Möglichkeiten, Standardisierung und die Etablierung und Umsetzung eines Qualitätssicherungssystems. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 04.07.2023, OA 378
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Fernwärme im Ortsbezirk 7STOB 1027.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1049 Betreff: Fernwärme im Ortsbezirk 7 Aktuell erarbeitet die Stadt Frankfurt die Kommunale Wärmeplanung. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten und seit 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist dies für Frankfurt ab 2026 verpflichtend. Die Mainova AG unterstützt die Stadt Frankfurt bei der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung mit ihrer Expertise. Ergänzend dazu arbeitet Mainova an einem Fernwärme-Transformationsplan, in dem sowohl die Dekarbonisierung als auch der Ausbau des Netzes beschrieben wird. Der Fernwärme-Transformationsplan führt die Kundenbedarfe mit den mit aktuellen Wärmequellen in einer Gesamtplanung zusammen. Der Fernwärme-Transformationsplan wird voraussichtlich im Sommer 2024 fertiggestellt. Mainova setzt bei der Erzeugung von Fernwärme auf drei Säulen der Fernwärmeversorgung. Zum einen wird die Wärme aus erneuerbaren Quellen gewonnen. Dafür werden im Müllheizkraftwerk Nordweststadt und im Biomassekraftwerk Fechenheim bereits heute emissionsarm Strom und Wärme erzeugt. Ergänzend dazu sollen langfristig weitere Quellen wie Geo- oder Solarthermie integriert werden. Insbesondere für die bessere Integration erneuerbarer Energiequellen in das Fernwärmesystem, sind Wärmespeicher geplant. Zum anderen wird auch weiterhin konventionelle Kraftwerkstechnik in der Kraft-Wärme-Kopplung benötigt. Dies soll langfristig mit erneuerbaren Brennstoffen erfolgen. Zu diesem Zweck wird das Heizkraftwerk West zunächst auf Erdgas und perspektivisch auf Wasserstoff umgestellt. Außerdem soll Abwärme aus Rechenzentren verstärkt für die Wärmeversorgung eingesetzt werden. Schon heute nutzt Mainova Abwärme aus Rechenzentren zu Heizzwecken. Diese kann entweder für Bestandsbauten, Neubauquartiere oder für die Einspeisung in das Fernwärmenetz verwendet werden. Um die Abwärme aus Rechenzentren mit einem Temperaturniveau von ca. 35 Grad Celsius nutzbar zu machen, sind Großwärmepumpen notwendig, welche die Temperatur auf das für die Fernwärmeleitung erforderliche Temperaturniveau von 80 Grad Celsius und höher anheben. Für die Abwärmenutzung aus Rechenzentren sind dabei verschiedene technische Parameter zu beachten. Dazu zählen neben der Entfernung der Abwärmequelle zum Fernwärmenetz auch die Leitungskapazität der Netzinfrastruktur vor Ort, eine angemessene Flächenvorhaltung für die Wärmepumpe sowie die Berücksichtigung der statischen Anforderungen an diese Fläche und die Berücksichtigung der benötigten Stromkapazität für den Betrieb der Wärmepumpe vor Ort. Hinsichtlich des Ausbaus der Fernwärme untersucht Mainova jedes potenzielle Gebiet für Fernwärme genau und ermittelt bei Eignung, in welchem Zeitraum und mit welcher Priorität der Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen kann. Die Ergebnisse des Fernwärme-Transformationsplans sind daher in der Kommunalen Wärmeplanung zu berücksichtigen. In Rödelheim, Hausen und Praunheim ist auch langfristig kein Ausbau des Fernwärmenetzes vorgesehen, da die Stadtteile zu weit entfernt vom aktuellen Fernwärme-Bestandsnetz der Mainova liegen und somit die anfallenden Anschlusskosten für die Kunden unwirtschaftlich wären. Derzeit werden seitens der Mainova AG in den Stadtteilen Hausen und Praunheim mehrere kleine Nahwärmenetze betrieben, etwa rund um die Peter-Zenger-Straße. Die Mainova AG hat eine umfangreiche Informationsseite zur Fernwärme in Frankfurt aufgebaut, die wiederkehrend aktualisiert wird. Diese ist unter www.mainova.de/de/ihre-mainova/ueber-uns/waerme-stromversorgung/fernwaerme zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5123
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Photovoltaik auf öffentlichen DächernSTOB 1227.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1050 Betreff: Photovoltaik auf öffentlichen Dächern Stadteigene Dachflächen, sofern sie nicht selbst mit einer Photovoltaikanlage errichtet wurden, werden bislang vorzugsweise an Anlagenbetreiber verpachtet. Jede Dachfläche wird vor der Übergabe an den Anlagenbetreiber auf ihre Eignung statisch und brandschutztechnisch geprüft. Dieser Prüfungsvorgang ist sehr aufwendig und bedarf vieler Anpassungen in der finalen Ausführungsplanung einer Photovoltaikanlage. Aus diesem Grund kann nicht jede Anlage in dem gewünschten Zeitraum realisiert werden, manche sogar gar nicht. Vorzugsweise werden deswegen neuere Gebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet, da dort die Voraussetzungen eher gegeben sind als bei Altbauten. Die genannten Dachflächen aus dem Ortsbezirk 7 sind ältere Dachflächen, die zum Teil saniert werden müssen und zum Teil ohne genauere Prüfung mittels Bauteilöffnungen nicht ohne weiteres mit Photovoltaikanlagen belegt werden können. Trotzdem werden diese Dachflächen auch betrachtet, wobei das Hauptaugenmerk momentan auf den grundsätzlich besser geeigneten, neuern Dachflächen im restlichen Stadtgebiet liegt. Wie viele Anlagen zwischen dem Zeitraum der letzten Stellungnahme und heute gebaut wurden, kann auf der Homepage des Energiemanagements auf der Internetseite https://energiemanagement.stadt-frankfurt.de/ unter dem Menüpunkt Regenerative Energiequellen > Liste der Photovoltaikanlagen auf Gebäuden der Stadt Frankfurt eingesehen werden. Zu Beschleunigung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern wurde der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 53/25 "Klimaneutralität auf städtischen Dächern" herbeigeführt. Danach werden in einem ersten Bauabschnitt 20 Mio. € für die Installation von Photovoltaikanlagen in Verbindung mit Dachdämmung und Begrünung auf Dächern städtischer Liegenschaften bewilligt. Zur Umsetzung der beiden Bauabschnitte und den dann weiteren folgenden energetischen Sanierungen werden 12 zusätzliche Stellen geschaffen. Drei Stellen werden über die Stellenplanreserve 2024 zur Verfügung gestellt, weitere neun Stellen werden über die dynamische Stellenbesetzung oder als befristete Projektstellen zur Verfügung gestellt. Der Magistrat geht also davon aus, dass der Ausbau von Photovoltaikanlagen auf städtischen Dächern künftig deutlich schneller voranschreiten kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6651
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und WestendSTOB 1027.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1051 Betreff: Sozial- und gendergerechtes Toilettenkonzept für Bockenheim und Westend Dem Magistrat ist die Anforderung öffentlicher Toiletten in den Stadtteilen Bockenheim und Westend bekannt. Derzeit werden weiterhin zunächst die im Toilettenkonzept priorisierten Maßnahmen (u.a. Hauptwache und Schweizer Platz) umgesetzt. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Um den Bedarf an öffentlichen Toiletten in den Stadtteilen Bockenheim und Westend auch weiterhin bestmöglich zu decken, wurde das Konzept "Nette Toilette" wieder aktiviert. Mit diesem Modell möchte der Magistrat gezielt Gewerbetreibende gewinnen, ihre Toilettenanlagen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Der Magistrat ist zuversichtlich, dass die Fortführung dieses Konzeptes eine wertvolle Ergänzung zur bestehenden Infrastruktur darstellen wird und auch im Ortsbezirk 2 eine Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger bringt. Darüber hinaus ist der Magistrat bestrebt, das Angebot an barrierefreien Toilettenanlagen zu verbessern und in den verschiedenen Planungen und Konzepten zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2089
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hinweisschild „Tauben füttern verboten“ am Bahnhof Niederrad anbringenSTOB 1027.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1052 Betreff: Hinweisschild "Tauben füttern verboten" am Bahnhof Niederrad anbringen Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat in letzter Zeit eine Zunahme des umfassenden illegalen Fütterns im gesamten Stadtgebiet festgestellt. Dabei sind zwei Gruppen von "Fütternden" zu unterscheiden: Zum einen die "Gelegenheitsfütterer", die Essensreste häufig an den Zu- und Abgängen an Haltestellen und Bahnanlagen verteilen und die sich unter Umständen nicht ihres Handelns bewusst sind oder das Verbot nicht kennen. Zum anderen die "notorischen Fütterer", die teilweise sehr gut organisiert sind, bewusst das Fütterungsverbot ignorieren und regelmäßig massiv füttern. Letztere lassen sich auch nicht durch Ordnungswidrigkeitsverfahren abschrecken und entwickeln diverse Strategien, um weiterhin unentdeckt zu füttern (wechselnde Uhrzeiten, in Mäntel eingenähte "Futtertaschen" u.ä.). Im beschriebenen Fall am Bahnhof Niederrad geht der Magistrat davon aus, dass es sich um "notorische Fütterer" handelt und hält die abschreckende Wirkung eines entsprechenden Schildes für fraglich. Die Anregung wurde auch an die Deutsche Bahn weitergeleitet, die für den Bahnhof Niederrad verantwortlich zeichnet. Eine Antwort steht noch aus. Der Magistrat bedauert daher, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6601
STOB 10Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessernSTOB 1227.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1053 Betreff: Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessern Vorläufige Stellungnahme: Die Roteinfärbung einer Aufstellfläche für den Radverkehr kommt in Betracht, wenn eine Gefahrenlage vorliegt oder eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist. In dieser Hinsicht sieht der Magistrat aktuell keinen Handlungsbedarf. Stattdessen sind nach Ansicht des Magistrats andere Maßnahmen erforderlich, die allerdings noch geprüft werden müssen. Auf der bestehenden Fahrbahn können keine zwei Fahrzeuge nebeneinanderstehen, ohne dass der Vorbeifahrstreifen für den Radverkehr überfahren werden muss. Daher wird unter anderem geprüft, ob der Verkehr auch dann leistungsgerecht abgewickelt werden kann, wenn eine verringerte Fahrbahnbreite ein Nebeneinanderfahren nicht mehr zulässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6746
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-AnlageSTOB 1127.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1054 Betreff: Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage Die Rudolf-Schäfer-Anlage wurde 2017 grundsaniert und sollte wegen des historischen Bezugs zum Höchster Schloss nicht verändert werden. Daher ist bei allen Überlegungen zunächst eine denkmalschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Der Magistrat sieht alternative Standorte im Lucius Park oder an der Skateanlage Leunabrücke als Möglichkeiten, das Sport- und Fitnessprogramm zu erweitern. Das Stadtteilmanagement erarbeitet zurzeit Fragebögen für Jugendliche und ältere Menschen, um die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer:innen genauer definieren zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6623
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Parkhäuser im LandschaftsschutzgebietSTOB 1227.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1055 Betreff: Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische und planungsrechtliche Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Dazu wird eine innerstädtische, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main informiert darüber, dass die in der Anfrage genannten Parkplatzflächen Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck vollumfänglich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" wie auch im Frankfurter GrünGürtel mit Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 1991 liegen. Sollten diese Parkplatzflächen - wie im Mobilitätskonzept dargestellt (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431, Anlage 1) - zu zweigeschossigen Parkhäusern ausgebaut werden, hätte dies die Herausnahme der Flächen aus dem Frankfurter GrünGürtel zur Folge. Dies würde zuvor einer "besonderen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung" bedürfen. Die Frage nach möglichen Ersatzflächen ("in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität") wird dann konkret, wenn entsprechende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge vorgelegt werden. Über eine ggf. notwendige Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" entscheidet das Regierungspräsidium in Darmstadt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 21.03.2025, V 1148
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Boulebahn und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark errichtenSTOB 1127.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1056 Betreff: Boulebahn und Bewegungsparcours für Seniorinnen und Senioren im Seehofpark errichten Der Magistrat begrüßt die Anregung des Ortsbeirats. Nach Prüfung der Örtlichkeit kann sich das Fachamt die Erweiterung des Bewegungs- und Sportangebotes auf dem Gelände des Seehofparks vorstellen. Mit der Planung kann allerdings aufgrund fehlender Kapazitäten nicht vor 2026 begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6711
STOB 11Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Kulturcampus Bockenheim - eine große Chance für den Stadtteil!STOB 1527.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1057 Betreff: Kulturcampus Bockenheim - eine große Chance für den Stadtteil! 1. Der Magistrat erachtet den Neubau der Hochschule für Musik und darstellende Kunst (HfMdK) als zentralen Baustein für den Kulturcampus und strebt entsprechend der Pressekonferenz am 17.03.2025 an, dass das Land Hessen den Hochschulstandort auf dem Kulturcampus errichtet. Das Hauptgebäude ist gegenüber der Universitätsbibliothek Johann-Christian-Senckenberg südlich der Bockenheimer Landstraße und entlang der neuen Jügelstraße geplant. Hierfür hat das Land eine Bauvoranfrage gestellt und Anfang dieses Jahres einen positiven Bauvorbescheid von der Bauaufsicht erhalten. 2. Diese Planung bildet die Grundlage für einen Architektenwettbewerb. Der Wettbewerb wird vom Land vorbereitet und durchgeführt. Der Magistrat wird sich dafür einsetzen, dass der Wettbewerb entsprechend der kommunalen Planungsleitlinien zur Durchführung von Planungswettbewerben mit Teilnahme der Stadt durchgeführt wird. Dies eröffnet dem Magistrat die Möglichkeit der Beteiligung am Preisgericht und somit auch die Einbindung eines OBR 02 Mitglieds in das Verfahren anzuregen. 3. Der Magistrat wird prüfen, ob weitere Zwischennutzungsmöglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt am Main nach dem Wiederauszug der Schirn ermöglicht werden können. Zwischennutzungen können nur im Zusammenspiel mit der anstehenden Projektentwicklung des Landes betrachtet werden, da die Liegenschaft der Dondorf Druckerei als ein Baustein für die Ansiedlung der HfMDK vorgesehen ist. 4. Der Bebauungsplan B 569 Senckenberganlage / Bockenheimer Warte setzt für die Liegenschaft des Studierendenwohnheims Bockenheimer Landstraße Hausnummer 135 eine Hmax vom 19m fest. Diese Höhenfestsetzung eröffnet planungsrechtlich für das niedrigere Bestandsgebäude eine Aufstockung, wobei die Umsetzbarkeit durch eine bautechnische Untersuchung zu prüfen wäre. Da das Bestandsgebäude als Einzelanlage dem Denkmalschutz unterliegt, würde eine Aufstockung dieses Kramer-Baus eine Zustimmung der Denkmalbehörde bedingen. 5. Die Planung zur Errichtung des Frankfurt LAB wird im Magistrat vom Kulturdezernat betreut. Es ist geplant, dass nach der Zwischennutzung der Kunst-Bibliothek durch Vision 31 an dieser Stelle das LAB einen Neubau erhalten soll. Die Zwischennutzung der Kunstbibliothek wird auch für künftige LAB-Nutzungen als Erprobungsphase genutzt um Erkenntnisse und Erfahrungen in den weiteren Planungsprozess einfließen zu lassen. Der Magistrat hat dem OBR 02 die Planung für den Kulturcampus am 06.05.25 im Planungsdezernat vorgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6740
STOB 15Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzenSTOB 727.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1058 Betreff: Tiefgaragen zur Wärmeerzeugung nutzen Der Magistrat teilt mit, dass die Nutzung von Abwärme in Tiefgaragen und ihre Einspeisung in das Fernwärmenetz aus technischer und betriebswirtschaftlicher Sicht nicht realistisch umsetzbar ist. Zudem ist die Planbarkeit einer langfristigen Abwärmeverfügbarkeit aus Tiefgaragen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Mobilitätswende und der größer werdenden Anzahl an Elektroautos oder Plug-in-Hybrid-Autos (PHEV), nicht gegeben. Die ABG FRANKFURT HOLDING hat dem Magistrat gegenüber bereits mitgeteilt, dass sie vor diesem Hintergrund den Vorschlag des Ortsbeirates 1 nicht weiter verfolgen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.03.2025, V 1145
STOB 7Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenSTOB 1227.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1059 Betreff: Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen Durch die 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist per Bundesgesetz der Vertrieb und das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen geregelt. So ist das Abbrennen von Feuerwerk am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres (ganztägig) erlaubt und auch ein Feuerwerks-Verkaufsverbot ist aufgrund dessen nicht umsetzbar. Ein Böllerverbot für bestimmte Bereiche durchzusetzen ist nur in besonders begründeten Fällen möglich - wie es zum vergangenen Jahreswechsel für die Zeil - grob von der Hauptwache bis zur Konstablerwache - erlassen wurde. Hier hat die Stadt Frankfurt am Main, in enger Abstimmung mit der Polizei, auf die Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte im Jahr zuvor reagiert. Wenn es die Umstände erforderlich machen, könnte in Erwägung gezogen werden, das Feuerwerksverbot in diesem kritischen Bereich auch noch auf einige der Nebenstraßen auszudehnen. Die Detailbewertung der Einsätze der Silvesternacht 2024/25 wird dazu erst noch stattfinden. Ein Böllerverbot für bestimmte und großräumigere Bereiche Frankfurts zu erlassen, ist jedoch nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6671
STOB 12Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringenSTOB 1327.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1060 Betreff: Damit die Wasserspielplätze den ganzen Sommer Abkühlung bringen Der Magistrat wird die Anregung des OBR 2 dahingehend umsetzen, dass die Batterien zum Saisonbeginn geprüft und wenn nötig gegen neue ausgetauscht werden. Weiter sind immer ausreichend Ersatzbatterien vorhanden. Die Batterien halten normalerweise ohne Probleme eine komplette Wassersaison durch. Sollte es dennoch zum Ausfall kommen, kann nach Bekanntwerden des Mangels die Batterie innerhalb von einer Stunde gewechselt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742
STOB 13Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Spielplatz Kaufunger Straße umgestaltenSTOB 827.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1061 Betreff: Spielplatz Kaufunger Straße umgestalten Das Fachamt wird sich mit der Kinderbeauftragten abstimmen, welche Kleinmaßnahmen für diese Anlage eine Qualitätsverbesserung erzielen würden. Dies könnte z.B. die Verbesserung des Sandkastens sein. Die Taktung von Reinigung und Pflege wird überprüft und angepasst, um eine höhere Attraktivität zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6736
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Größere Müllbehälter für die HallgartenstraßeSTOB 1627.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1062 Betreff: Größere Müllbehälter für die Hallgartenstraße Der Magistrat kommt der Anregung gerne nach. Insofern werden die gewünschten Papierkörbe zeitnah angebracht. Unser Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), wird beide Bereiche mit zusätzlichen Papierkorbmodellen ausstatten. Diese werden innerhalb der Satzungsreinigungen einmal wöchentlich geleert. Die planmäßigen Reinigungstouren erfolgen immer mittwochs. Bei zukünftigen Papierkorbanregungen können Sie sich gerne auch direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) oder die FES (E-Mail services@fes-frankfurt.de) wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6823
STOB 16Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildernSTOB 827.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1063 Betreff: Öffentliche Toiletten im Bahnhofsviertel gestalten und ausschildern Gemeinsam mit dem Koordinierungsbüro Bahnhofsviertel, dem Kulturamt und weiteren Beteiligten wurde ein Wettbewerb für Künstler:innen zur Gestaltung der Systemtoiletten durchgeführt. Die drei Anlagen im Bahnhofsviertel sollen zeitnah mit den Motiven der Gewinner:innen gestaltet werden. Das Konzept zur Gestaltung hat sich bereits bei der Systemtoilette am Hafenpark bewährt. Für die Beschilderung der Toilettenanlagen ist es erforderlich, dass der Magistrat ein abgestimmtes Konzept für alle Toilettenanlagen entwickelt, das eine einheitliche Gestaltung gewährleistet. Aufgrund personeller Engpässe und begrenzter finanzieller Ressourcen konnte dies bisher nicht umgesetzt werden. Der Magistrat arbeitet jedoch weiterhin daran, ein passendes Konzept zu erarbeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.09.2024, OM 5826
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder. - Hauptwache III: Aufzug instand setzenSTOB 827.06.2025
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.06.2025, ST 1064 Betreff: Hauptwache III: Aufzug instand setzen Die außen liegende Aufzugsanlage an der Hauptwache ist seit längerer Zeit stillgelegt. Für die Neugestaltung der Hauptwache werden derzeit im Rahmen eines Beteiligungsprozesses Ideen gesammelt. Im Rahmen der sodann stattfindenden Neugestaltung wird auch die Zwischenebene Hauptwache wieder barrierefrei erreicht werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 6000
STOB 8Stellungnahme des MagistratsPositionierung des Magistrats zu einem Antrag der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirats oder der KAV. Gibt die Verwaltungssicht wieder.