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Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
2 Stationen im Verfahren6 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat spricht sich klar gegen das Nutzungskonzept des Altbaus der Gruneliusschule aus und fordert stattdessen den Umbau zu einem Stadtteilzentrum. Es sollen verschiedene Räume für Bildung, Beratung und gemeinschaftliche Aktivitäten eingerichtet werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Status nicht sicher bestimmbar

Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Anregung

  1. Der Ortsbeirat lehnt das im Rahmen der Ortsbeiratssitzung vom 25.04.2025 durch den Magistrat vorgestellte Nutzungskonzept des Altbaus der Gruneliusschule ab.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, auf eine Wohnnutzung des Altbaus der Gruneliusschule zu verzichten.
  3. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Altbau der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum umzubauen. Hierbei sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen: 1. Räume für den Erhalt des Hortes in der Gruneliusschule; 2. Räume für eine Außenstelle der Stadtbibliothek; 3. Räume a) für städtische Amts- und Mandatsträger b) für Oberräder Vereine c) für Beratungen d) für Bildungs- und Fortbildungsangebote e) für Bürgeramtsaufgaben

Begründung

Die Einrichtung von Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule trifft nicht die Lebensrealität. Die vorhandenen Räume eignen sich von der Größe her weniger zur Nutzung als Wohnungen.

Der Raum im Altbau der Gruneliusschule soll als Stadtteilzentrum für die Bürgerinnen und Bürger erhalten werden. Der Ortsbeirat sieht hier die Möglichkeit dem Hort in der Gruneliusschule eine Zukunft zu geben. Überdies kann eine Außenstelle der Stadtbibliothek eingerichtet werden. Zudem können Räume entstehen, die

- von städtischen Amts- und Mandatsträgern als Besprechungsräume; - von Oberräder Vereinen als Sitzungsräume; - von Beratungseinrichtungen als Beratungsräume; - von Bildungseinrichtungen als Bildungs- und Fortbildungsräume;

genutzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Juni 2025OFOF 1440/5Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III)Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 27. Juni 2025Sie sind hier
    OMOM 7210Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III)
    Direktanregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf6 Beratungen
OBR 5
Sitzung 42 · 24.10.2025
TO I, TOP 6
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 43 · 28.11.2025
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 44 · 23.01.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 45 · 27.02.2026
TO I, TOP 5
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 1 · 08.05.2026
TO I, TOP 10
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 2 · 19.06.2026
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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