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Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat weist darauf hin, dass zur Realisierung einer Multifunktionsarena am geplanten Standort verschiedene Maßnahmen erforderlich sind, die auf ihre Machbarkeit geprüft werden müssen. Die Parkplatzflächen im Landschaftsschutzgebiet könnten bei einem Ausbau zu Parkhäusern aus dem Frankfurter GrünGürtel herausgenommen werden, was eine besondere Beschlussfassung erfordert.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können.

Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische und planungsrechtliche Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Dazu wird eine innerstädtische, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt.

Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main informiert darüber, dass die in der Anfrage genannten Parkplatzflächen Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck vollumfänglich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" wie auch im Frankfurter GrünGürtel mit Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 1991 liegen. Sollten diese Parkplatzflächen - wie im Mobilitätskonzept dargestellt (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431, Anlage 1) - zu zweigeschossigen Parkhäusern ausgebaut werden, hätte dies die Herausnahme der Flächen aus dem Frankfurter GrünGürtel zur Folge. Dies würde zuvor einer "besonderen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung" bedürfen. Die Frage nach möglichen Ersatzflächen ("in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität") wird dann konkret, wenn entsprechende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge vorgelegt werden.

Über eine ggf. notwendige Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" entscheidet das Regierungspräsidium in Darmstadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 21. März 2025VV 1148Parkhäuser im LandschaftsschutzgebietAnfrage
  2. 27. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1055Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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