Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um Klärung der Bedingungen gebeten, unter denen bestimmte Parkflächen im Landschaftsschutzgebiet beibehalten werden können, trotz geplanter Bebauungen mit Parkhäusern. Diese Anfrage ist nötig, um die Einhaltung der GrünGürtel-Verfassung zu gewährleisten und um Alternativen für die Nutzung der Flächen zu finden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, unter welchen Bedingungen die Flächen der Parkplätze Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck im Landschaftsschutzgebiet GrünGürtel verbleiben können, wenn - wie vom Magistrat in Aussicht gestellt - diese Flächen mit Parkhäusern bebaut werden. Wenn die Flächen nach einer Bebauung nicht im GrünGürtel verbleiben können, welche Ersatzflächen sollen in den GrünGürtel aufgenommen werden?
Begründung
Der GrünGürtel ist ein unverzichtbarer Ausgleichsraum für das dichtbesiedelte Stadtgebiet von Frankfurt, das hat sich die Stadtverordnetenversammlung in die GrünGürtel-Verfassung geschrieben. Die Flächen sollen naturnah und auch für die Freizeitbedürfnisse der Menschen entwickelt werden. In der veröffentlichten Diskussion um die Multifunktionshalle entstand der Eindruck, als könnte über die genannten Parkplätze beliebig verfügt werden. Der Ortsbeirat schließt eine Umnutzung nicht aus. Er hat selbst eine gemeinsame Nutzung als Stadion- und Park-and-ride-Parkplätze ins Gespräch gebracht. Aus Sicht des Ortsbeirats ist ein Park-and-ride-Parkplatz nicht mit der GrünGürtel-Verfassung vereinbar, was die Suche nach Ersatzflächen zwingend erforderlich macht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2025Sie sind hierVV 1111Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes LebenAnfrage
- 28. März 2025Antwort des Magistrats · nach 9 WochenSTST 479Konzept „Präventive Altenhilfe“ für ein selbstbestimmtes LebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen