Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer
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Bisheriger Verlauf
01.06.2025
27.06.2025
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer
Details im PARLIS OM_7217_202501.06.2025
27.06.2025
Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7217 entstanden aus Vorlage: OF 1450/5 vom 01.06.2025
Betreff: Schutz der Fußgänger am südlichen Mainufer
Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zum Schutz von Fußgängerinnen und Fußgängern auf der Promenade am Mainufer unterhalb des Schaumainkais umzusetzen: 1. Anbringung von deutlichen Hinweisschildern, die auf die gemeinsame Nutzung und die Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme gemäß § 1 StVO hinweisen; 2. Einrichtung von Zonen mit reduzierter Geschwindigkeit für Radfahrende an besonders stark frequentierten Abschnitten (z. B. im Bereich von Ruderclubs und gastronomischen Angeboten); 3. Bodenmarkierungen und Piktogramme, die die gemeinsame Nutzung verdeutlichen und zur Achtsamkeit aufrufen; 4. Aufklärungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem Radfahrbüro zur Förderung eines rücksichtsvollen Miteinanders; 5. Verstärkte Präsenz des Ordnungsamts/Straßenverkehrsamts an Wochenenden und Feiertagen zur Sensibilisierung. Begründung:
Am Tiefkai am südlichen Mainufer mit Blick auf die Skyline ist ein stark frequentierter Fußweg, der bei Einheimischen wie Touristen gleichermaßen beliebt ist. Aufgrund der hohen Fluglärmbelastung im Stadtwald stellt er ein wichtiges, wohnortnahes Naherholungsgebiet dar und wird insbesondere auch von Familien mit Kindern sowie älteren Menschen gerne genutzt. Gleichzeitig ist dieser Weg als Bestandteil eines überregionalen Fernradweges (zwischen Offenbach und Darmstadt) ausgeschildert, was zu einer hohen Frequenz und oft auch zu erhöhter Geschwindigkeit von Radfahrenden führt. Diese doppelte Nutzung führt zunehmend zu Gefährdungen und Beinahekollisionen, da der zur Verfügung stehende Raum von beiden Gruppen beansprucht wird. Das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) an den Rampen verlangt zwar vom Radverkehr bei Begegnungen mit dem Fußverkehr Schrittgeschwindigkeit, dies wird jedoch oft eklatant verletzt. Ein besonderes Augenmerk sollte auf dem Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden, insbesondere Kindern und älteren Menschen, liegen. Gemäß § 1 StVO ("Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht") sowie im Sinne der Satzung über die Benutzung der Grünanlagen in Frankfurt (§ 5 Abs. 1: "Die Benutzung der Anlagen darf andere nicht gefährden oder erheblich behindern") sind hier zusätzliche Maßnahmen dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5