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Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen

Vorlagentyp: STMagistrat
68 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat auf die Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte während des letzten Jahreswechsels reagiert und erwägt, das Feuerwerksverbot in bestimmten Bereichen der Innenstadt auszuweiten. Dies soll die Sicherheit der Einsatzkräfte und der Bevölkerung erhöhen.

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Stellungnahme des Magistrats

Durch die

  1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist per Bundesgesetz der Vertrieb und das Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen geregelt. So ist das Abbrennen von Feuerwerk am 31.12. und 01.01. eines jeden Jahres (ganztägig) erlaubt und auch ein Feuerwerks-Verkaufsverbot ist aufgrund dessen nicht umsetzbar. Ein Böllerverbot für bestimmte Bereiche durchzusetzen ist nur in besonders begründeten Fällen möglich - wie es zum vergangenen Jahreswechsel für die Zeil - grob von der Hauptwache bis zur Konstablerwache - erlassen wurde. Hier hat die Stadt Frankfurt am Main, in enger Abstimmung mit der Polizei, auf die Angriffe auf Polizei und Rettungskräfte im Jahr zuvor reagiert. Wenn es die Umstände erforderlich machen, könnte in Erwägung gezogen werden, das Feuerwerksverbot in diesem kritischen Bereich auch noch auf einige der Nebenstraßen auszudehnen. Die Detailbewertung der Einsätze der Silvesternacht 2024/25 wird dazu erst noch stattfinden. Ein Böllerverbot für bestimmte und großräumigere Bereiche Frankfurts zu erlassen, ist jedoch nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. März 2024OMOM 5213Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterDirektanregung
  2. 17. Juni 2024STST 1252Klare und einheitliche Regelungen an SilvesterStellungnahme
  3. 25. Februar 2025OFOF 1569/1Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  4. 18. März 2025OMOM 6671Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützenDirektanregung
  5. 27. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 68 Wochen
    STST 1059Feuerwerksverbotszone in der Innenstadt und Altstadt: Einsatzkräfte und Bewohnende schützen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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