Sicherheit für Radfahrende in der Wolfgangstraße sichtbar verbessern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Roteinfärbung einer Aufstellfläche für Radfahrende in der Wolfgangstraße als nicht notwendig erachtet, da aktuell keine Gefahrenlage vorliegt. Stattdessen sollen alternative Maßnahmen geprüft werden, um die Verkehrssituation zu verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Die Roteinfärbung einer Aufstellfläche für den Radverkehr kommt in Betracht, wenn eine Gefahrenlage vorliegt oder eine erhöhte Aufmerksamkeit erforderlich ist. In dieser Hinsicht sieht der Magistrat aktuell keinen Handlungsbedarf.
Stattdessen sind nach Ansicht des Magistrats andere Maßnahmen erforderlich, die allerdings noch geprüft werden müssen. Auf der bestehenden Fahrbahn können keine zwei Fahrzeuge nebeneinanderstehen, ohne dass der Vorbeifahrstreifen für den Radverkehr überfahren werden muss. Daher wird unter anderem geprüft, ob der Verkehr auch dann leistungsgerecht abgewickelt werden kann, wenn eine verringerte Fahrbahnbreite ein Nebeneinanderfahren nicht mehr zulässt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 3. März 2025OFOF 1108/2Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. März 2025OMOM 6746Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessernDirektanregung
- 27. Juni 2025Sie sind hierSTST 1053Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessernStellungnahme
- 5. Januar 2026STST 6Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessernStellungnahme
- 13. Juli 2026Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 1102Sicherheit für Radfahrende in der Wolfsgangstraße sichtbar verbessernStellungnahme
- 15. Oktober 2026OFOF 124/3Verkehrsbelastungen in der WolfsgangstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab