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Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, alternative Standorte für Sport- und Fitnessgeräte in Höchst zu prüfen, da die Rudolf-Schäfer-Anlage aufgrund ihres historischen Wertes nicht verändert werden sollte. Ziel ist es, die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer:innen zu ermitteln und das Sport- und Fitnessprogramm zu erweitern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Rudolf-Schäfer-Anlage wurde 2017 grundsaniert und sollte wegen des historischen Bezugs zum Höchster Schloss nicht verändert werden.

Daher ist bei allen Überlegungen zunächst eine denkmalschutzrechtliche Prüfung erforderlich. Der Magistrat sieht alternative Standorte im Lucius Park oder an der Skateanlage Leunabrücke als Möglichkeiten, das Sport- und Fitnessprogramm zu erweitern. Das Stadtteilmanagement erarbeitet zurzeit Fragebögen für Jugendliche und ältere Menschen, um die Bedürfnisse der zukünftigen Nutzer:innen genauer definieren zu können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. März 2025OMOM 6623Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-AnlageDirektanregung
  2. 27. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 1054Höchst: Sport- und Fitnessgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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