Das Gebiet Mainkurbahnhof entwickeln - einen Ort zum Wohnen, Arbeiten und für Bildung schaffen
Stellungnahme des Magistrats
Bei dem Gebiet Mainkurbahnhof handelt es sich um ein primär gewerblich genutztes Areal zwischen der Vilbeler Landstraße im Osten, den Gleisanlagen im Norden und der Hanauer Landstraße im Süden. Das Gebiet ist durch gewerbliche Abstell- und Lagerflächen sowie eher kleinteilige Gewerbeimmobilien geprägt. Vor Ort sind insbesondere Unternehmen aus dem Kfz-Handel, der Kfz-Vermietung sowie mehrere Kfz-Werkstätten tätig. Darüber hinaus sind ein Hotel, eine Unternehmensberatung sowie eine städtische Flüchtlingsunterkunft ortsansässig. Der östliche Stadteingang ist außerdem geprägt durch die Brücke über die Hanauer Landstraße und die Eisenbahngleise sowie deren Rampen. Außerdem sind historische Gebäude vorhanden, wie die Häuser Hanauer Landstraße 568 und 587 sowie die unter Denkmalschutz stehende barocke ehemalige Zollstation von 1768 in der Hanauer Landstraße 563. Der Bahnhof Mainkur dient derzeit noch als Haltepunkt für Regionalbahnen und Regionalexpresszüge der Deutschen Bahn. Das östliche Bahnhofsgebäude mit dem Güterschuppen einschließlich des Vorplatzes und eines Teils der Straße befindet sich im Eigentum der Bahn. Seit dem Jahr 2023 wurde die Freistellungsregelung in § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verschärft. Der Bahnbetriebszweck eines Grundstücks liegt jetzt im überragenden öffentlichen Interesse. Eine Freistellung von Bahnbetriebszwecken zugunsten anderer wichtiger Vorhaben wird damit deutlich erschwert oder gar unmöglich. Ob die bahnbetrieblichen Grundstücke an der Mainkur nach der Inbetriebnahme der Nordmainischen S-Bahn einer anderen Nutzung zugeführt werden können, ist damit sehr fraglich. Als Erhaltungs- bzw. Entwicklungsziel ist für große Teile des gewerblich genutzten Bereichs gemäß Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (§ 7283, 2021) die Standorttypik "Urbanes Gewerbe" festgesetzt. Hierbei handelt es sich um Flächen, die für Büro- und Verwaltungsgebäude sowie Gewerbeimmobilien mit hoher städtebaulicher Dichte und in erster Linie eingeschränkt emittierende Gewerbebetriebe vorgesehen sind. Für einen kleineren Bereich entlang der Bahntrasse ist keine Zieltypik definiert. Durch die Nähe zum Industriepark Fechenheim liegt der südwestliche Teil des Gebiets Mainkurbahnhof innerhalb des gutachterlich ermittelten "angemessenen Sicherheitsabstands" gemäß Seveso-Richtlinie. Der Magistrat befürwortet grundsätzlich eine Aufwertung des Planungsgebietes, da insbesondere die Verbesserung von Mobilitätsanbindungen wie etwa die Instandsetzung von Straßen und der Aufbau einer Fahrradinfrastruktur zu einer besseren Erreichbarkeit der ansässigen Unternehmen beitragen kann. Die Durchmischung mit Wohngebäuden wird aufgrund zu erwartender Nutzungskonflikte und insbesondere potenzieller immissionsschutzrechtlicher Konflikte als nicht zielführend bewertet. Erfahrungen an anderen Standorten zeigen, dass die Durchmischung von lärm- und abgasemittierenden Nutzungen und Wohnstandorten regelmäßig Nachbarschaftskonflikte erzeugen und damit einer Verdrängung von Gewerbebetrieben Vorschub leisten. Gemäß Räumlich-funktionalem Entwicklungskonzept Gewerbe (RfEk) (2015) haben Branchen, die auf Gewerbeflächen angewiesen sind, bis 2030 einen zusätzlichen Betriebsflächenbedarf zwischen 90 und 140 Hektar. Gemäß GEP ließe sich der Gewerbeflächenbedarf decken, solange sämtliche Flächenpotentiale in der Größenordnung von gut 108 Hektar (21 ha Brachflächen, 22 ha Mindernutzung, 35 ha unbebaut, 30 ha Zuwachsfläche) bis 2030 gesichert und aktiviert werden. Die tatsächliche Aktivierbarkeit dieser Gewerbeflächenpotentiale ist in der Realität jedoch eingeschränkt. Gründe hierfür sind beispielsweise Preisvorstellungen der Eigentümer, komplizierte Eigentumsverhältnisse, Erschließungsmängel und Bodenverunreinigungen. Es ist deshalb erforderlich, langfristig ein quantitativ und qualitativ ausreichendes Flächenangebot für gewerblich-produzierende Betriebe bereitzuhalten. Im Jahr 2024 sind 27 Immobilienanfragen für Hallen-/Lager- und Produktionsflächen bei der Wirtschaftsförderung eingegangen. Zwölf dieser Anfragen konnten mangels geeigneter verfügbarer Flächen nicht mit Flächenangeboten durch die Wirtschaftsförderung bedient werden. Eine planerische Neuentwicklung des Gebietes birgt die Gefahr, dass die am Standort bestehende Hallen-/Lager- und Produktionsflächen überplant und somit die Gewerbeflächenangebote in Frankfurt am Main weiter eingeschränkt werden. Bei dem Gebiet Mainkurbahnhof handelt es sich keinesfalls um ein brachliegendes Gebiet, sondern um ein aktiv gewerblich genutztes Gebiet, dass sich an den Bedarfen der ansässigen Gewerbetreibenden orientiert. Vor diesem Hintergrund sollte eine zukünftige Entwicklung des Gebietes stärker an den Bedarfen der Bestandunternehmen und den Bedarfen ansiedlungsorientierter Unternehmen ausgerichtet werden. Für einen weiterführenden Austausch unter Einbeziehung der ansässigen Betriebe steht die Wirtschaftsförderung jederzeit zur Verfügung. Das negative Erscheinungsbild des östlichen Stadteingangs wird auch durch die hohe Verkehrsbelastung der Hanauer Landstraße bestimmt. Die verkehrliche Belastung der Hanauer Landstraße könnte sich mit Fertigstellung des Riederwaldtunnels reduzieren. Die planungsrechtliche Situation stellt sich folgendermaßen dar. Für den westlichen Bereich regelt der Bebauungsplan NO44c1 die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Nördlich der Hanauer Landstraße ist ein Mischgebiet und südlich ein Industriegebiet festgesetzt. Weiter östlich gibt es keinen Bebauungsplan und die Zulässigkeit von Bauvorhaben richtet sich nach § 34 Baugesetzbuch. Vorhaben müssen sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Darüber hinaus gelten jedoch noch weitere gesetzliche Regelungen wie unter anderem die Seveso-Richtlinie. Sie soll im Umfeld von Störfallbetrieben die Neuansiedlung schutzbedürftiger Nutzungen verhindern. Derartige Betriebe befinden sich im nahegelegenen Industriepark Fechenheim. Im Hinblick auf eine mögliche Aufwertung des Stadteingangs durch neue Bauten und Nutzungen ist das Spektrum daher auf gewerbliche Nutzungen eingeschränkt. Bereits heute können die Eigentümer der Grundstücke an der Hanauer Landstraße derartige, auch höherwertige gewerbliche Nutzungen umsetzen. Im Rahmen der Bauberatung wird der Magistrat derartige Bauabsichten unterstützen und damit auf eine Aufwertung des östlichen Stadteingangs hinwirken.