Sportfördermittel hier: konsumtive Maßnahmen vereinseigener Sportstättenbau
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Frankfurter Sportvereine mit insgesamt 64.400,00 € zu unterstützen, um notwendige Renovierungsmaßnahmen an vereinseigenen Sportstätten durchzuführen. Dies soll die Attraktivität der Vereine für ihre Mitglieder sichern und einen reibungslosen Sportbetrieb gewährleisten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Der beiliegenden Vorschlagsliste mit Zuschussleistungen an Frankfurter Turn- und Sportvereine für konsumtive Maßnahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus in Höhe von insgesamt 64.400,00 € wird im Rahmen der Verteilung der Sportfördermittel gemäß den Sportförderrichtlinien zugestimmt.
- Die Deckung erfolgt aus dem Budget des Dezernats I. Mit den Maßnahmen sind keine zusätzlichen personellen Folgekosten verbunden.
Begründung
A) Zielsetzung
Die Stadt Frankfurt am Main hat sich zum Ziel gesetzt, die Frankfurter Sportvereine auf Grundlage der Sportförderrichtlinien bei größeren Sanierungs-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen an ihren vereinseigenen Sportstätten zu unterstützen und damit sicher zu stellen, dass die Vereine einen reibungslosen Sportbetrieb ermöglichen können, um die Attraktivität für ihre Mitglieder zu erhalten.
Beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. weist das vereinseigene Umkleidegebäude erhebliche Mängel an der Fassade auf. Durch den teilweise abgefallenen Putz dringt Feuchtigkeit in das Gebäude ein. Daher beabsichtigt der Verein die komplette Fassade zu erneuern.
Der Sporthallenboden beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. besteht aus PVC-Platten. Diese Platten lösen sich immer häufiger und führen zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Sportaktivitäten. Die PVC-Platten sollen entfernt werden und durch einen neuen Linoleumboden ersetzt werden.
Die Parkettteile des Hallenbodens in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. lösen sich an verschiedenen Stellen und die Verklebung zwischen den Parkettteilen ist geschädigt. Um eine Ausweitung der Schäden zu vermeiden, soll der Hallenboden wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt werden.
Die Außenwände der Sporthalle des Turnverein 1882 Harheim e.V. bestehen aus Holz. Durch Witterungseinflüsse ist das Holz trocken und rissig geworden. Daher sollen die Außenwände eine neue Imprägnierung erhalten.
B) Alternativen
Keine
C) Lösungen
Durch die Renovierung der Fassade des Umkleidegebäudes beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. wird das Eindringen der Feuchtigkeit in das Gebäude verhindert.
Mit der Verlegung eines neuen Sporthallenbodens können beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. die Sportaktivitäten wieder ohne Beeinträchtigung durchgeführt werden.
Der Hallenboden in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. wird abgeschliffen und die Parkettteile neu befestigt. Damit wird wieder ein ordnungsgemäßer Trainingsbetrieb ermöglicht.
Die Außenwände der Sporthalle beim Turnverein 1882 Harheim e.V. erhalten eine neue Grundierung und werden durch das Anbringen einer Wetterschutzfarbe vor zukünftigen Witterungseinflüssen besser geschützt.
D) Kosten
- Zuwendungshöhe
Die vorliegenden Anträge wurden geprüft. Das Prüfungsergebnis ist in Form der Fördervorschläge dargestellt. Die in der Vorschlagsliste genannten Zuschussbeträge von insgesamt 64.400,00 € sind zur ordnungsgemäßen Weiterführung der Vereinsarbeit erforderlich.
Für die Renovierung der Fassade des Umkleidegebäudes beim Fußballverein 1920 Hausen e.V. werden Aufwendungen von 44.492,63 € veranschlagt. Hiervon sind nur Kosten in Höhe von 27.354,07 € zuwendungsfähig, da die anteilig auf den nicht sportlich genutzten Teil des Gebäudes entfallenden Aufwendungen nicht berücksichtigt werden können. Bei einem Jugendanteil von
59,0 % und einer Zuschusshöhe von 50 % beläuft sich der städtische Zuschuss auf 13.677,00 €.
Der städtische Zuschuss für die Erneuerung des Sporthallenbodens beim Turn- und Sportverein Hausen 1860 e.V. beträgt 14.469,00 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 41.339,75 €, einem Jugendanteil von 29,0 % und einer Zuschusshöhe von 35%.
Bei zuwendungsfähigen Kosten von 29.952,90 € für die Sanierung des Hallenbodens in der großen Turnhalle der Turngemeinde Höchst 1847 e.V. beträgt der städtische Zuschuss 14.976,00 € bei einem Jugendanteil von 44,4 % und einer Zuschusshöhe von 50 %.
Der städtische Zuschuss für die Renovierung der Außenfassade beim Turnverein 1882 Harheim e.V. beläuft sich auf 21.278,00 € bei zuwendungsfähigen Kosten von 42.556,51 €, einem Jugendanteil von 40,2 % und einer Zuschusshöhe von 50 %.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten
Für die Maßnahmen wird der bewilligte Zuschussbetrag in Höhe von insgesamt 64.400,00 € nach Beschlussfassung verpflichtet und kassenwirksam.
3. Zugehörige Kosten | keine
| 4. Jahresfolgekosten | |
| a) personelle Folgekosten | keine |
| b) sachliche Folgekosten | keine |
| c) Kapitalkosten | |
| Abschreibung | keine |
| Kalkulatorische Verzinsung | keine |
5. Jahreserträge | keine
6. Leistungen Dritter | keine
7. Stellenplanmäßige Auswirkung | keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.09.2025 im Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport angenommen.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)