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Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof?

Vorlagentyp: B
65 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen am alten Hausener Friedhof. Nach umfangreichen Gutachten und Prüfungen sind weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Standsicherheit der Mauer erforderlich. Es wird betont, dass eine schnelle Umsetzung nicht realistisch ist, aufgrund der Komplexität und Notwendigkeit zur Genehmigung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fahrgasse — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.

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Bericht

Im folgenden Bericht werden aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit alle in den vorangegangenen Berichten bereits gemachten Aussagen wiederholt und je nach Sachstand ergänzt. 1.) Der Magistrat bedauert, dass seit einer ersten Stellungnahme zum Zustand der Mauer viel Zeit verstrichen ist. Zunächst war es erforderlich, die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu ermitteln. 2.) Diese Notwendigkeit einer statischen Begutachtung wurde erst deutlich, nachdem alle zu involvierenden Fachämter ihre Beurteilung abgegeben hatten. 3.) Ein entsprechendes Gutachten wurde im Juni 2023 beauftragt und eine statische Vor-Untersuchung der Standsicherheit der Mauer durchgeführt. Das Gutachten liegt seit August 2023 vor. Daraus resultierten weitergehende Untersuchungen wie z.B. das Angraben von Fundamenten. Diese Maßnahmen wurden beauftragt. Zwischenzeitlich liegt die Einschätzung der Denkmalpflege vor, dass es sich beim Alten Friedhof Hausen wahrscheinlich um ein Bodendenkmal handelt. Zur Einstufung des Denkmalwertes sind deshalb weitere Gutachten erforderlich. Alle Eingriffe in Mauer oder Boden sind genehmigungspflichtig nach Hess. Denkmalschutzgesetz. 4.) Gemäß Gutachten sind weitere noch stehenden Mauerteile einsturzgefährdet. Aus diesem Anlass wurden die Sicherungszäune erheblich erweitert, um eine Gefährdung von Passant:innen auszuschließen. Das Gutachten empfiehlt weiterhin eine Planung für die Sanierung der Mauer zu beauftragen oder den anschließenden Abbruch und ggf. Ersatz der betroffenen Mauern. Seit Sommer 2024 betreut innerhalb des Magistrats das Grünflächenamt die Planung und Umsetzung der Maßnahme. Der Ortsbeirat wurde bei einem Vor-Ort-Termin am 06.03.2025 über den aktuellen Stand informiert. 5.) Siehe Punkt 4. 6.) Zur Begutachtung musste die Mauer im Winter 2024/25 vor dem Beginn der Vogelbrutzeit, vom Bewuchs befreit werden. Nach Entfernung des sehr üppigen Bewuchses kann nun eine konkretere Einschätzung des Schadbildes sowie des Denkmalwertes erfolgen. Gemäß Ortstermin am 06.03.2025 mit OBR und Denkmalamt sind zudem Sondierungen des Untergrundes erforderlich, um festzustellen, ob ein Bodendenkmal vorliegt und ob Kampfmittel vorhanden sind. Diese sind in der 21. KW 2025 erfolgt. Die Auswertungen liegen derzeit noch nicht vor. Im Anschluss können weitere Untersuchungen, z. B. der Fundamente, erfolgen. 7.) Der Magistrat geht grundsätzlich nicht von einer akuten Gefährdung für Leib und Leben von Passanten aus. Falls sich dennoch ein Stein aus der Mauer lösen sollte, ist durch die Bauzaunabsperrung eine hinreichende Sicherheit anzunehmen. Die Stadt Frankfurt am Main haftet bei eventuellen Unfällen. 8.) Erst nach der Entscheidung bezüglich der Art der Mauersanierung, der Denkmalwürdigkeit und dem Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen ist die weitere Sanierungsplanung und -vorbereitung möglich. Zum Beginn der Sanierungsarbeiten kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Bis zu deren Abschluss ist eine Nutzung des Areals leider nicht möglich. 9.) Die vorgenannten Maßnahmen sind aus dem laufenden Ergebnishaushalt des liegenschaftsverwaltenden Amtes zu finanzieren. Für diese Mittel werden keine Einzelveranschlagungen im Haushalt angemeldet. Sollte es später, in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, zu einer Neuplanung und wesentlichen Umgestaltung der Fläche kommen, wäre dann dies eine investive Maßnahme, die einer Haushaltanmeldung für das nächste Investitionsprogramm bedarf. Der Magistrat bedauert, dass das Verfahren bislang so lang gedauert hat, bittet aber aufgrund der geschilderten Komplexität um Verständnis. Auch die Sanierung oder auch Teilerneuerung der umlaufende Mauer am Alten Friedhof ist eine sehr aufwändige und zeitintensive Maßnahme. Insbesondere die Notwendigkeit, Bauarbeiten von den anliegenden Privatgrundstücken aus durchzuführen, erfordert eine sehr detaillierte Planung und Abstimmung mit allen Beteiligten. Insofern wird eine schnelle Umsetzung nicht realistisch angesehen. Auch dafür bittet der Magistrat um Verständnis.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2025NRNR 1145„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
  2. 27. Juni 2025Sie sind hier
    BB 235"Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse
    Magistratsbericht
  3. 5. Dezember 2025BB 451„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseMagistratsbericht
  4. 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 185„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 77
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 235 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDPLinke
Ablehnung:
GrüneÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 38 · 04.09.2025
TO I, TOP 33
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGÖkoLinX-ELFFDP
Sonstige:
AfD (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 38 · 08.09.2025
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVolt
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGÖkoLinX-ELFFDP
Sonstige:
AfD (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 38 · 09.09.2025
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 235 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELFFDP
Sonstige:
Gartenpartei (Kenntnis)Stadtv. Yilmaz (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)

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