Wann endlich endet der Stillstand am alten Hausener Friedhof?
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Zusammenfassung
Der Magistrat informiert über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen am alten Hausener Friedhof. Nach umfangreichen Gutachten und Prüfungen sind weitere Maßnahmen zur Sicherstellung der Standsicherheit der Mauer erforderlich. Es wird betont, dass eine schnelle Umsetzung nicht realistisch ist, aufgrund der Komplexität und Notwendigkeit zur Genehmigung.
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Fahrgasse — 10 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.09.2026.
- Verkehrsberuhigung in der Ohmstraße14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- „Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt Fahrgasse29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Nach Aussage der Umweltdezernentin im Umweltausschuss am 19. Februar war es offenbar unproblematisch, die umfassende Umg26.02.2026 · F (Frage zur Fragestunde Stadtverordnetenversammlung)
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Im folgenden Bericht werden aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit alle in den vorangegangenen Berichten bereits gemachten Aussagen wiederholt und je nach Sachstand ergänzt. 1.) Der Magistrat bedauert, dass seit einer ersten Stellungnahme zum Zustand der Mauer viel Zeit verstrichen ist. Zunächst war es erforderlich, die Zuständigkeiten innerhalb der Stadtverwaltung zu ermitteln. 2.) Diese Notwendigkeit einer statischen Begutachtung wurde erst deutlich, nachdem alle zu involvierenden Fachämter ihre Beurteilung abgegeben hatten. 3.) Ein entsprechendes Gutachten wurde im Juni 2023 beauftragt und eine statische Vor-Untersuchung der Standsicherheit der Mauer durchgeführt. Das Gutachten liegt seit August 2023 vor. Daraus resultierten weitergehende Untersuchungen wie z.B. das Angraben von Fundamenten. Diese Maßnahmen wurden beauftragt. Zwischenzeitlich liegt die Einschätzung der Denkmalpflege vor, dass es sich beim Alten Friedhof Hausen wahrscheinlich um ein Bodendenkmal handelt. Zur Einstufung des Denkmalwertes sind deshalb weitere Gutachten erforderlich. Alle Eingriffe in Mauer oder Boden sind genehmigungspflichtig nach Hess. Denkmalschutzgesetz. 4.) Gemäß Gutachten sind weitere noch stehenden Mauerteile einsturzgefährdet. Aus diesem Anlass wurden die Sicherungszäune erheblich erweitert, um eine Gefährdung von Passant:innen auszuschließen. Das Gutachten empfiehlt weiterhin eine Planung für die Sanierung der Mauer zu beauftragen oder den anschließenden Abbruch und ggf. Ersatz der betroffenen Mauern. Seit Sommer 2024 betreut innerhalb des Magistrats das Grünflächenamt die Planung und Umsetzung der Maßnahme. Der Ortsbeirat wurde bei einem Vor-Ort-Termin am 06.03.2025 über den aktuellen Stand informiert. 5.) Siehe Punkt 4. 6.) Zur Begutachtung musste die Mauer im Winter 2024/25 vor dem Beginn der Vogelbrutzeit, vom Bewuchs befreit werden. Nach Entfernung des sehr üppigen Bewuchses kann nun eine konkretere Einschätzung des Schadbildes sowie des Denkmalwertes erfolgen. Gemäß Ortstermin am 06.03.2025 mit OBR und Denkmalamt sind zudem Sondierungen des Untergrundes erforderlich, um festzustellen, ob ein Bodendenkmal vorliegt und ob Kampfmittel vorhanden sind. Diese sind in der 21. KW 2025 erfolgt. Die Auswertungen liegen derzeit noch nicht vor. Im Anschluss können weitere Untersuchungen, z. B. der Fundamente, erfolgen. 7.) Der Magistrat geht grundsätzlich nicht von einer akuten Gefährdung für Leib und Leben von Passanten aus. Falls sich dennoch ein Stein aus der Mauer lösen sollte, ist durch die Bauzaunabsperrung eine hinreichende Sicherheit anzunehmen. Die Stadt Frankfurt am Main haftet bei eventuellen Unfällen. 8.) Erst nach der Entscheidung bezüglich der Art der Mauersanierung, der Denkmalwürdigkeit und dem Abschluss aller erforderlichen Untersuchungen ist die weitere Sanierungsplanung und -vorbereitung möglich. Zum Beginn der Sanierungsarbeiten kann derzeit keine Prognose abgegeben werden. Bis zu deren Abschluss ist eine Nutzung des Areals leider nicht möglich. 9.) Die vorgenannten Maßnahmen sind aus dem laufenden Ergebnishaushalt des liegenschaftsverwaltenden Amtes zu finanzieren. Für diese Mittel werden keine Einzelveranschlagungen im Haushalt angemeldet. Sollte es später, in Abstimmung und im Einvernehmen mit dem Ortsbeirat, zu einer Neuplanung und wesentlichen Umgestaltung der Fläche kommen, wäre dann dies eine investive Maßnahme, die einer Haushaltanmeldung für das nächste Investitionsprogramm bedarf. Der Magistrat bedauert, dass das Verfahren bislang so lang gedauert hat, bittet aber aufgrund der geschilderten Komplexität um Verständnis. Auch die Sanierung oder auch Teilerneuerung der umlaufende Mauer am Alten Friedhof ist eine sehr aufwändige und zeitintensive Maßnahme. Insbesondere die Notwendigkeit, Bauarbeiten von den anliegenden Privatgrundstücken aus durchzuführen, erfordert eine sehr detaillierte Planung und Abstimmung mit allen Beteiligten. Insofern wird eine schnelle Umsetzung nicht realistisch angesehen. Auch dafür bittet der Magistrat um Verständnis.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2025NRNR 1145„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseSTVV-Antrag · GRÜNE, SPD, FDP, Volt
- 27. Juni 2025Sie sind hierBB 235"Fliegende Gärten": Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseMagistratsbericht
- 5. Dezember 2025BB 451„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseMagistratsbericht
- 29. Mai 2026Antwort des Magistrats · nach 65 WochenBB 185„Fliegende Gärten“: Schatten ohne Bäume Pilotprojekt FahrgasseMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, FDP und Linke gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt, und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) sowie FDP (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis)