Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!
Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine grundlegende Erneuerung der öffentlichen Toiletten an der Hauptwache, da der aktuelle Zustand unzureichend ist. Eine Teilsanierung der Urinale und des Eingangsbereichs ist für den Sommer 2025 vorgesehen, gefolgt von einer umfassenden Modernisierung der weiteren Toilettenbereiche.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat ist der derzeitige Zustand in der Toilettenanlage an der Hauptwache bekannt. Die WC-Anlage ist in einem schlechten Zustand und bedarf einer Sanierung. Eine Teilsanierung der stark betroffenen Bereiche (vor allem Urinale sowie Eingangsbereich), ist daher bereits vorgesehen. Nach aktuellem Planungsstand sollen die Arbeiten an den Urinalen im Sommer 2025 beginnen und in 2026 abgeschlossen werden. Eine entsprechende Ankündigung zum Baubeginn wird noch erfolgen. Es ist vorgesehen, die weiteren Toiletten in den Damen- und Herrenbereichen nach Fertigstellung der Erstsanierung umfassend zu modernisieren. Hierfür werden entsprechende Mittel im Haushalt eingestellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. November 2019OMOM 5453Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern!Direktanregung
- 3. April 2020STST 676Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern!Stellungnahme
- 7. April 2024OFOF 1240/1Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024OMOM 5412Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!Direktanregung
- 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 293 WochenSTST 1105Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab