Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern!
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Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5453 entstanden aus Vorlage: OF 1114/1 vom 08.11.2019
Betreff: Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern! Der Magistrat wird erneut aufgefordert, die öffentlichen Toiletten an der Hauptwache zu sanieren und die behindertengerechte Toilette dauerhaft nutzbar zu halten.
Begründung: Die öffentlichen Toiletten an der Hauptwache befinden sich seit Jahren in einem ekelerregenden Zustand. Das hohe Alter der Sanitäranlagen macht kleinere Reparaturen bereits nach kurzer Zeit wirkungslos. Nur eine umfassende Sanierung wird die Nutzung der wichtigen öffentlichen Toiletten an der Hauptwache garantieren. Leider ist auch die neuere behindertengerechte Toilette in der Sanitäranlage häufig nicht nutzbar. Hier sollte der Magistrat ebenso Abhilfe verschaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. November 2019OFOF 1114/1Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 26. November 2019Sie sind hierOMOM 5453Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern!Direktanregung
- 3. April 2020STST 676Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern!Stellungnahme
- 7. April 2024OFOF 1240/1Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 23. April 2024OMOM 5412Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!Direktanregung
- 7. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 295 WochenSTST 1105Öffentliche Toiletten an der Hauptwache endlich grundlegend erneuern - die Zweite!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats