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Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen

Vorlagentyp: STMagistrat
35 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat hat die Machbarkeit von Trinkwasserbrunnen im Gallusviertel geprüft und festgestellt, dass eine standortspezifische Analyse notwendig ist. Die Bedeutung der Trinkbrunnen wird anerkannt, jedoch kann eine zeitnahe Umsetzung aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und Abstimmungen nicht garantiert werden.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat weist darauf hin, dass eine allgemeine Aussage zur Umsetzbarkeit von Trinkbrunnen nicht möglich ist. Die Machbarkeit eines Trinkbrunnens muss stets standortspezifisch geprüft werden. Dabei sind bauliche Gegebenheiten, wie die Lage von Wasser- und Abwasserleitungen, weitere Leitungen, etwaige Untertunnelungen, die Straßenoberfläche sowie die Bepflanzung zu berücksichtigen. Ebenso spielen stadtplanerische Aspekte und die Genehmigungsfähigkeit eine entscheidende Rolle. Für die Ausführung und Gestaltung gelten hohe Anforderungen an Hygiene, Funktionalität, Bedienbarkeit, Sicherheit sowie an die technischen Installationen zur Bereitstellung von Trinkwasser. Die genusstaugliche Reinheit des Wassers ist dabei oberstes Gebot.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe (AG) Trinkbrunnen wurde zwischen dem Klimareferat und der Mainova AG ein umfassender Umsetzungsprozess vereinbart. Dieser sieht vor, dass die Auswahl der potenziellen Standorte, die fachlich geprüft werden sollen, sowie die finale Entscheidung über die Standorte durch das Klimareferat erfolgen. Die Mainova AG ist in diesem Prozess an der Abstimmung beteiligt, jedoch noch nicht mit der Beauftragung oder Umsetzung der Bauleistungen betraut.

Aktuell liegen die vom Ortsbeirat 1 vorgeschlagenen Standorte auf der Prüfliste, die im Rahmen der AG Trinkbrunnen geführt wird. Für den Stadtteil Gallus sind dort bereits Standorte wie Frankenallee, Eisenbahnspielplatz, GallusGarten, Lotte-Specht-Park, Europa-Garten, Gleisfeldpark, Wasserturmpark, Kleyerquartier, Galluspark, Quartiersplatz, Quäckerplatz, Spielplatz Quäkerwiese, Bolzplatz Galluspark, Galluswarte und Güterplatz verzeichnet.

Aufgrund der Vielzahl an potenziellen Standorten und der notwendigen Abstimmungen innerhalb der AG Trinkbrunnen kann eine zeitnahe Umsetzung derzeit nicht garantiert werden.

Der Magistrat hat die Bedeutung der Trinkbrunnen im Gallusviertel erkannt und wird das Viertel zu gegebener Zeit in die Planungen einbeziehen.

Bezüglich der Standortprüfung gilt: Die in der Anregung OM 4211 genannten Standorte liegen Stand 09.05.2025 dem Klimareferat zur Prüfung vor. Die Bearbeitung ist noch im Gange. Die Mainova AG hat bis zu diesem Datum noch keine Beauftragung zur Prüfung der Umsetzbarkeit der Trinkbrunnen erhalten.

Grundsätzlich können Anfragen zur Errichtung und zum Bau von Trinkbrunnen direkt an das Klimareferat gerichtet werden.

Hierfür steht die spezielle E-Mail-Adresse trinkbrunnen@stadt-frankfurt.de zur Verfügung.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 1. November 2024STST 1923Trinkwasserbrunnen im Gallus/EuropaviertelStellungnahme
  2. 18. Februar 2025OMOM 6542Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzenDirektanregung
  3. 7. Juli 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    STST 1110Trinkwasserbrunnen im Gallus - Prüfauftrag erteilen und umsetzen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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