Parkerweiterung Günthersburgpark
Bericht
Die Planung für die Erweiterung des Günthersburgparks erstreckt sich über die gesamte städtische Fläche Gemarkung 0474, Flur 334, Flurstück 231/ 94. Am nördlichen Rand innerhalb dieses Flurstücks liegen zwei Freizeitgärten, für die Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden. Die in der Anfrage genannte Flurstücksbezeichnung "Flur 334, Flurstück 231/ 87" ist nicht mehr aktuell. Die Bezeichnung steht jedoch noch in einem der beiden Pachtverträge, der zeitlich vor verschiedenen Flächenumlegungen geschlossen wurde. Der Magistrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung: Zu 1.: Die beiden betreffenden Freizeitgärten sind in der Stadtgrundkarte ohne Maßstab eingezeichnet (siehe Anlage). Zu 1.a: Es entfallen keine Freizeitgärten im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Gärtnerei Friedrich", Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark. Zu 2.: Die Kündigungen betreffen zwei Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main. Bei einem Pachtvertrag pachtet die Pächterin zusätzlich zu der öffentlichen Fläche ein angrenzendes privates Grundstück, so dass die Gartennutzung für sie weiterhin möglich ist. Laut den Pachtverträgen beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum 31.10. eines jeden Pachtjahres. Die Kündigung der Verträge ist zum 31.10.2026 geplant unter den Voraussetzungen, dass der vorgesehene zeitliche Ablauf der Planung, die Einholung der Beschlüsse der städtischen Gremien sowie die Fristen für Ausschreibung und Vergabeverfahren eingehalten werden und die Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stehen. Die Freizeitgärten sind mit dem Ende der Pacht geräumt an die Stadt Frankfurt zu übergeben. Zu 3.: Die Rückgabe der Pachtflächen an die Stadt Frankfurt am Main ist in den Pachtverträgen geregelt. Durch die Pächter eingebrachte Aufbauten, Einfriedungen und sonstige Anlagen sind durch diese entschädigungsfrei zu entfernen. Zu 4.: Die Maßnahme Erweiterung des Günthersburgparks ist mit dem Rückbau des Betriebshofs Wetteraustraße 10 und damit dem Rückbau einer versiegelten Fläche von rund 4 ha eine solche beschriebene Ausgleichsmaßnahme, die nicht nur dem Stadtklima, sondern auch der Allgemeinheit zur Erholungsnutzung zugutekommt. Vorhandene Strukturen werden, soweit möglich, weitestgehend erhalten. Zu 5.: Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Fürsorgepflicht für das Allgemeinwohl. Mit der Erweiterung des Günthersburgparks wird eine bereits im Jahr 1991 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme umgesetzt, die im dicht besiedelten Nordend mehr Freiraum zur Erholung und Entfaltung für alle Bürger:innen schafft. Der betroffene Pächter hatte bereits bei der Unterzeichnung des Pachtvertrags Kenntnis über die jährliche Kündbarkeit des Vertragsverhältnisses. Er konnte die Pachtfläche bisher 16 Jahre zu einem geringen Pachtzins nutzen. Das flächenverwaltende Fachamt unterstützt aktuell bei der Suche nach einer alternativen Fläche zur gärtnerischen Bewirtschaftung im Umfeld und hat angeboten bei der Umsiedlung behilflich zu sein. Zu 6.: Nach dem Ende des Rückbaus des Betriebshofs Wetteraustr. 10 wird das brachliegende Gelände eingesät. Die Einsaat erfolgt temporär bis zum Beginn der Parkerweiterung. Sie dient der Lockerung und Nährstoffverbesserung des Bodens. Zu 7.: Die Planungen zur Erweiterung des Günthersburgparks wurden inhaltlich, u. a. bezüglich der Wegeführung und der Höhenlage, mit den Planungen, die dem Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark zugrunde liegen, abgestimmt. Zeitlich sind die beiden Vorhaben voneinander unabhängig. Zu 8.: Die vorhandenen Strukturen sollen weitestgehend erhalten bleiben. Die Bäume werden - Verkehrssicherheit vorausgesetzt - in das städtische Baumkataster übernommen. Zu 9.: siehe Nr. 4 und 8 Zu 10.: Der aus der Werkstattnutzung vorhandene, ca. 1,80m hohe Maschendrahtzaun weist Lücken und Schadstellen auf und ist teilweise von Bewuchs durchdrungen. Er besitzt einen Aufsatz mit Stacheldraht. Öffentliche Grünflächen werden in der Regel in Frankfurt am Main nicht eingezäunt. Deshalb wird der Zaun im Zuge der Parkerweiterung zurückgebaut. Die angrenzenden privaten Grundstückseigentümer können selbst bestimmen, ob sie ihr Grundstück einzäunen möchten.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung)