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Keine Verdichtung zulasten der Kinder (Erwiderung zur Stellungnahme ST 1758)

Vorlagentyp: B
74 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung

Der Bericht thematisiert die geplante Bebauung eines Spiel- und Bolzplatzes, welche im Stadtteil Schwanheim stattfindet. Es wird vorgeschlagen, diese Flächen für die Kinder und die Nachbarschaft zu erhalten und weiterzuentwickeln, um einen qualitativ hochwertigen Freizeitbereich zu sichern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Henriette-Fürth-Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.09.2026.

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Bericht

Die Planung für die Erweiterung des Günthersburgparks erstreckt sich über die gesamte städtische Fläche Gemarkung 0474, Flur 334, Flurstück 231/ 94. Am nördlichen Rand innerhalb dieses Flurstücks liegen zwei Freizeitgärten, für die Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main geschlossen wurden. Die in der Anfrage genannte Flurstücksbezeichnung "Flur 334, Flurstück 231/ 87" ist nicht mehr aktuell. Die Bezeichnung steht jedoch noch in einem der beiden Pachtverträge, der zeitlich vor verschiedenen Flächenumlegungen geschlossen wurde.

Der Magistrat nimmt zu den einzelnen Fragen wie folgt Stellung:

Zu 1.: Die beiden betreffenden Freizeitgärten sind in der Stadtgrundkarte ohne Maßstab eingezeichnet (siehe Anlage).

Zu 1.a: Es entfallen keine Freizeitgärten im Zusammenhang mit dem Baugebiet "Gärtnerei Friedrich", Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark.

Zu 2.: Die Kündigungen betreffen zwei Pachtverträge mit der Stadt Frankfurt am Main. Bei einem Pachtvertrag pachtet die Pächterin zusätzlich zu der öffentlichen Fläche ein angrenzendes privates Grundstück, so dass die Gartennutzung für sie weiterhin möglich ist. Laut den Pachtverträgen beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate zum 31.10. eines jeden Pachtjahres.

Die Kündigung der Verträge ist zum 31.10.2026 geplant unter den Voraussetzungen, dass der vorgesehene zeitliche Ablauf der Planung, die Einholung der Beschlüsse der städtischen Gremien sowie die Fristen für Ausschreibung und Vergabeverfahren eingehalten werden und die Mittel zur Umsetzung zur Verfügung stehen.

Die Freizeitgärten sind mit dem Ende der Pacht geräumt an die Stadt Frankfurt zu übergeben.

Zu 3.: Die Rückgabe der Pachtflächen an die Stadt Frankfurt am Main ist in den Pachtverträgen geregelt. Durch die Pächter eingebrachte Aufbauten, Einfriedungen und sonstige Anlagen sind durch diese entschädigungsfrei zu entfernen.

Zu 4.: Die Maßnahme Erweiterung des Günthersburgparks ist mit dem Rückbau des Betriebshofs Wetteraustraße 10 und damit dem Rückbau einer versiegelten Fläche von rund 4 ha eine solche beschriebene Ausgleichsmaßnahme, die nicht nur dem Stadtklima, sondern auch der Allgemeinheit zur Erholungsnutzung zugutekommt. Vorhandene Strukturen werden, soweit möglich, weitestgehend erhalten.

Zu 5.: Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Fürsorgepflicht für das Allgemeinwohl. Mit der Erweiterung des Günthersburgparks wird eine bereits im Jahr 1991 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Maßnahme umgesetzt, die im dicht besiedelten Nordend mehr Freiraum zur Erholung und Entfaltung für alle Bürger:innen schafft. Der betroffene Pächter hatte bereits bei der Unterzeichnung des Pachtvertrags Kenntnis über die jährliche Kündbarkeit des Vertragsverhältnisses. Er konnte die Pachtfläche bisher 16 Jahre zu einem geringen Pachtzins nutzen. Das flächenverwaltende Fachamt unterstützt aktuell bei der Suche nach einer alternativen Fläche zur gärtnerischen Bewirtschaftung im Umfeld und hat angeboten bei der Umsiedlung behilflich zu sein.

Zu 6.: Nach dem Ende des Rückbaus des Betriebshofs Wetteraustr. 10 wird das brachliegende Gelände eingesät. Die Einsaat erfolgt temporär bis zum Beginn der Parkerweiterung. Sie dient der Lockerung und Nährstoffverbesserung des Bodens.

Zu 7.: Die Planungen zur Erweiterung des Günthersburgparks wurden inhaltlich, u. a. bezüglich der Wegeführung und der Höhenlage, mit den Planungen, die dem Bebauungsplan Nr. 858 - Wohnen am nördlichen Günthersburgpark zugrunde liegen, abgestimmt. Zeitlich sind die beiden Vorhaben voneinander unabhängig.

Zu 8.: Die vorhandenen Strukturen sollen weitestgehend erhalten bleiben. Die Bäume werden - Verkehrssicherheit vorausgesetzt - in das städtische Baumkataster übernommen.

Zu 9.: siehe Nr. 4 und 8

Zu 10.: Der aus der Werkstattnutzung vorhandene, ca. 1,80m hohe Maschendrahtzaun weist Lücken und Schadstellen auf und ist teilweise von Bewuchs durchdrungen. Er besitzt einen Aufsatz mit Stacheldraht.

Öffentliche Grünflächen werden in der Regel in Frankfurt am Main nicht eingezäunt. Deshalb wird der Zaun im Zuge der Parkerweiterung zurückgebaut. Die angrenzenden privaten Grundstückseigentümer können selbst bestimmen, ob sie ihr Grundstück einzäunen möchten.

Anlage zu Nr. 1: Lage der beiden Pachtgärten

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2024MM 11Erweiterung Günthersburgpark, Planungsvorlage Parkerweiterung 1. Bauabschnitt Rückbau Betriebshof Wetteraustraße 10 hier: Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  2. 24. März 2025AA 344Parkerweiterung GünthersburgparkSTVV-Anfrage · Gartenpartei
  3. 27. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 74 Wochen
    BB 242Parkerweiterung Günthersburgpark
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 39 · 23.10.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 242 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVolt
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Zurückweisung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis) Gartenpartei (= Zurückweisung)

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