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Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: B
56 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

Zusammenfassung

In dem Bericht wird die Heizungsproblematik an Frankfurter Schulen behandelt. Ziel ist es, verschiedene Heizungssysteme sowie deren aktuelle Probleme und zukünftige Projekte darzustellen. Der Magistrat plant eine Verbesserung der Situation durch neue Wärmeversorgungen an mehreren Schulen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Bericht

Frage 1: Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) werden zum Schuljahr 2024/2025 an Frankfurter Schulen beschult und an welchen Schulen, mithilfe welcher adäquaten Förderinfrastruktur (einzeln ausgewiesen nach Anzahl der Schüler, Schulen und Standorte) findet die Beschulung statt?

Zum Schuljahr 2024/25 (Stand 11/24) werden 476 Kinder und Jugendliche im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung beschult, zudem werden 266 Schülerinnen und Schüler inklusiv unterrichtet.

Schülerinnen im Förderschwerpunkt gE an Förderschulen Viktor-Frankl-Schule7
Bürgermeister-Grimm-Schule (2 Außenklassen der Viktor-Frankl-Schule)11
Johann-Hinrich-Wichern-Schule (2 Außenklassen der Viktor-Frankl-Schule)11
Charles-Hallgarten-Schule57
Panoramaschule191
Mosaikschule167
Willemerschule (2 Außenklassen der Charles-Hallgarten-Schule)9
Weißfrauenschule (2 Außenklassen der Charles-Hallgarten-Schule )10
Merianschule (2 Außenklassen der Charles-Hallgarten-Schule)13
Summe476

Frage 2: Wie haben sich die Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GE in den vergangenen fünf Jahren in Frankfurt und hessenweit (aufgeschlüsselt nach Jahr) verändert?

Zudem befinden sich in der Charles-Hallgarten Schule und deren Außenklassen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung zurzeit 89 Schülerinnen und Schüler.

An der Viktor-Frankl-Schule und deren Außenklassen werden derzeit 115 Schülerinnen und Schüler mit Anspruch in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung plus körperlich-motorische Entwicklung unterrichtet und 29 Schülerinnen und Schüler nur mit dem Anspruch auf den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung.

In der inklusiven Beschulung haben sich die Schülerinnen- und Schülerzahlen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung folgendermaßen entwickelt: SchuljahrSchülerinnen und Schüler
SJ 21/22233
SJ 22/23243
SJ 23/24253
SJ 24/25266

Frage 3: Welche Förderschulen betreuen derzeit in welchen Liegenschaften wie viele Außenstellenklassen/Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt GE?

Die Viktor-Frankl-Schule hat zurzeit zwei Außenklassen an der Bürgermeister-Grimm-Schule und zwei Außenklassen an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule.

Die Charles-Hallgarten-Schule hat zurzeit zwei Außenklassen an der Willemerschule, zwei Außenklassen an der Merianschule und zwei Außenklassen an der Weißfrauenschule.

Frage 4: Welche Grundschulen und weiterführenden Schulen sind für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt GE zum Schuljahr 2024/2025 vorgesehen und welche personelle und anderweitige Ausstattung erhalten die Schulen für die umfassende Förderung dieser Schülerinnen und Schüler?

Folgende Schulen unterrichten zurzeit Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt gE inklusiv: Grundschulen

Adolf-Reichwein-Schule Albrecht-Dürer-Schule Astrid-Lindgren-Schule August-Gräser-Schule Berthold-Otto-Schule Boehleschule Bonifatiusschule Comeniusschule Diesterwegschule Ebelfeldschule Erich Kästner Schule Franckeschule Frauenhofschule Freiligrathschule Fridtjof-Nansen-Schule Goldsteinschule Grundschule Europaviertel Grundschule Kalbach Grundschule Riedberg Gruneliusschule Günderrode-Schule Heinrich-Kromer-Schule Heinrich-Seliger-Schule | Hellerhofschule Henri-Dunant-Schule Holzhausenschule IGS Eschersheim Liebfrauenschule Liesel-Oestreicher-Schule Ludwig-Richter-Schule Ludwig-Weber-Schule Marie-Curie-Schule Merianschule Münzenbergerschule Riedhofschule Robert-Blum-Schule Robert-Schumann-Schule Römerstadtschule Schwarzburgschule Steffi-Jones-Schule Textorschule Uhlandschule Walter-Kolb-Schule Willemerschule Zentgrafenschule

weiterführende Schulen/berufliche Schulen

Carlo-Mierendorff-Schule Carl-von-Weinberg-Schule Ernst-Reuter-Schule II Georg-August-Zinn-Schule Georg-Büchner-Schule IGS 15 IGS Süd IGS-Nordend Johanna-Tesch-Schule Josephine-Baker-Gesamtschule KGS Niederrad Konrad-Haenisch-Schule Meisterschule Paul-Hindemith-Schule Schule am Mainbogen Walter-Kolb-Schule | Berufliche Schulen Berta Jourdan

Der Schulträger sorgt dafür, dass alle individuellen Ausstattungsbedarfe der Schülerinnen und Schüler für eine inklusive Beschulung bereitgestellt werden.

Frage 5: Wie sollen die Regelschulen die Vorgabe des Magistrats zur Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf GE, ‚angemessene Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung treffen' (siehe Antwort auf Frage Nr. 2457/2024), konkret umsetzen angesichts der bekannten Problematik von Platzmangel, überfüllten Klassen, fehlender Barrierefreiheit und Therapieinfrastruktur sowie einem Mangel an Lehrkräften mit sonderpädagogischem Fachwissen?

Die personelle Ausstattung der allgemeinen Schulen und der Förderschulen obliegt dem Staatlichen Schulamt. In beiden Bereichen werden Förderschullehrkräfte, sozialpädagogisches Personal und auch Personen mit Vertretungsverträgen eingesetzt.

Die Ausstattung erfolgt angepasst an die konkreten individuellen Bedarfe. Zudem werden neue Schulen grundsätzlich inklusiv gebaut. Schulen im Bestand werden sukzessive und bedarfsgerecht angepasst.

Kriterien für die Anpassungen ergeben sich einerseits aus allgemeinen Anforderungen, wie die möglichst weitgehende Barrierefreiheit, aber vor allem aus den Anforderungen der Kinder und Jugendlichen selbst. Dabei setzt die Verwaltung Maßnahmen um, die sich aus der Beratung der Förderausschüsse ergeben. Hierzu sichert der Schulträger die Ausstattung der Räumlichkeiten.

Frage 6: Was hat die vonseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HKM) im Rahmen des Erlasses zur Genehmigung des Schulentwicklungsplans 2020-2029 geforderte differenzierte Neuanalyse des Schulplatzbedarfs im Förderschwerpunkt GE ergeben?

Für die im Erlass bezeichnete Analyseaufgabe hinsichtlich des gegenwärtigen und zukünftigen Bedarfs an Schulplätzen im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (gE) hat das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen (HMKB) dem Schulträger eine Frist von drei Jahren nach Bekanntgabe des Erlasses vom 04.01.2024 eingeräumt.

Das Institut für Sonderpädagogik der Goethe-Universität Frankfurt wurde damit beauftragt, eine Untersuchung durchzuführen, um dem Schulträger fundierte und evidenzbasierte Grundlagen für die künftige Planung bereitzustellen. Ziel der Untersuchung ist es, die aktuelle und zukünftige Bedarfslage im Förderschwerpunkt gE zu analysieren sowie mögliche Ursachen für den Anstieg der Schülerzahlen in diesem Bereich zu identifizieren. Dabei sollen aussagekräftige Daten gewonnen werden, die als Grundlage für die Weiterentwicklung der Beschulung von Schüler:innen mit Förderbedarf, insbesondere im Förderschwerpunkt gE, dienen. Die Goethe-Universität hat die Forschungsarbeiten bereits aufgenommen.

Frage 7: Welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht des Magistrats für die Schulangebotsplanung, um den Anforderungen des § 145 HSchG zu genügen?

Sobald die wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse dem Schulträger vorliegen, werden diese bei der Schulangebotsplanung im Rahmen der integrierten Schulentwicklungsplanung berücksichtigt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2024NRNR 949Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige EntwicklungSTVV-Antrag · CDU
  2. 27. Juni 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 56 Wochen
    BB 239Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 11
Sitzung 41 · 01.09.2025
TO II, TOP 7
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO II, TOP 41
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 79
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis)

OBR 6
Sitzung 41 · 02.09.2025
TO I, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 02.09.2025
TO I, TOP 30
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFarbechte/linkeFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 9
Sitzung 41 · 04.09.2025
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) und FDP (= Kenntnis als Zwischenbericht)

OBR 8
Sitzung 40 · 04.09.2025
TO I, TOP 37
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 88
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 42 · 08.09.2025
TO II, TOP 65
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 41 · 08.09.2025
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 16
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO II, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltdFfmÖkoLinX-ARLFraktionslos
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 41 · 09.09.2025
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 41 · 11.09.2025
TO I, TOP 44
Beraten
a) Die Vorlage B 239 wird bis auf Wunsch der CDU zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 41 · 12.09.2025
TO I, TOP 26
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 39 · 27.10.2025
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Linke (Kenntnis)ÖkoLinX-ELF (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis)

OBR 3
Sitzung 42 · 30.10.2025
TO I, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 239 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht)

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