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Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung

Vorlagentyp: NRCDU
56 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, einen Bericht über die aktuellen Schulplatzbedarfe im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzulegen. Dies ist notwendig, um den steigenden Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden und um die Planungsgrundlagen für zukünftige Förderschulkapazitäten zu schaffen. Eine zeitnahe Bearbeitung ist aufgrund des steigenden Bedarfs an Schulplätzen gefordert.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert, der Stadtverordnetenversammlung binnen drei Monaten einen Bericht über die aktuellen Schulplatzbedarfe im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzulegen. Darin werden die folgenden Fragen beantwortet:

  1. Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE) werden zum Schuljahr 2024/25 an Frankfurter Schulen beschult und an welchen Schulen, mithilfe welcher adäquaten Förderinfrastruktur (einzeln ausgewiesen nach Anzahl der Schüler, Schulen und Standorte) findet die Beschulung statt?
  2. Wie haben sich die Schülerzahlen im Förderschwerpunkt GE in den vergangenen fünf Jahren in Frankfurt und hessenweit (aufgeschlüsselt nach Jahr) verändert?
  3. Welche Förderschulen betreuen derzeit in welchen Liegenschaften wie viele Außenstellenklassen/ Kooperationsklassen im Förderschwerpunkt GE?
  4. Welche Grundschulen und weiterführenden Schulen sind für die inklusive Beschulung von Schülerinnen und Schülern im Förderschwerpunkt GE zum Schuljahr 2024/25 vorgesehen und welche personelle und anderweitige Ausstattung erhalten die Schulen für die umfassende Förderung dieser Schülerinnen und Schüler?
  5. Wie sollen die Regelschulen die Vorgabe des Magistrats zur Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf GE, "angemessene Vorkehrungen für die gemeinsame Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung zu treffen" (siehe Antwort auf Frage Nr. 2457/2024), konkret umsetzen angesichts der bekannten Problematik von Platzmangel, überfüllten Klassen, fehlender Barrierefreiheit und Therapieinfrastruktur sowie einem Mangel an Lehrkräften mit sonderpädagogischem Fachwissen?
  6. Was hat die vonseiten des Hessischen Ministeriums für Kultus, Bildung und Chancen (HKM) im Rahmen des Erlasses zur Genehmigung des Schulentwicklungsplans 2020-2029 geforderte differenzierte Neuanalyse des Schulplatzbedarfs im Förderschwerpunkt GE ergeben?
  7. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus aus Sicht des Magistrats für die Schulangebotsplanung, um den Anforderungen des § 145 HSchG zu genügen? Darauf aufbauend wird der Magistrat aufgefordert zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen vor dem Hintergrund des Erlasses des HKM zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2020- 2029 (SEP) zur Bereitstellung ausreichender Förderschulkapazitäten im Förderschwerpunkt GE notwendig sind. Dabei ist insbesondere auf folgende Maßnahmen einzugehen:
  8. Die Gründung einer weiteren Förderschule im Schwerpunkt GE.
  9. Die laut Machbarkeitsstudie mögliche Errichtung einer Containeranlage für acht Klassen auf dem Gelände der Panoramaschule. Über Prüfergebnisse und Umsetzung wird der Stadtverordnetenversammlung schnellstmöglich berichtet.

Begründung

Das Hessische Kultusministerium stimmte 2022 der Fortschreibung des Integrierten Schulentwicklungsplans für die Jahre 2020 - 2029 nur mit Auflagen zu.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Mai 2024Sie sind hier
    NRNR 949Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige Entwicklung
    STVV-Antrag · CDU
  2. 27. Juni 2025Antwort des Magistrats · nach 56 WochenBB 239Förderschulkapazitäten im Schwerpunkt Geistige EntwicklungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 77
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 949 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDP
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Volt (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, Linke, AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 33 · 17.02.2025
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 949 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Fristverlängerung um einen Monat)

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 37 · 23.06.2025
TO I, TOP 4
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 949 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION

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