Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2026 vor, der eine detaillierte Finanzplanung sowie ein Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 umfasst. Die geplanten Maßnahmen und Ausgaben sind notwendig, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern und den zukünftigen Investitionsbedarf zu decken.
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Thema Stadtplanung verfolgenBeschlussvorschlag
- Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den in der Anlage 1 beigefügten Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 zu beraten, die Haushaltssatzung zu erlassen und die ergänzenden Beschlüsse zu fassen.
- Die Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (ABV) zum Haushalt 2026 werden gemäß der Anlagen 2 und 2a beschlossen.
- Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026.
- Die Stadtverordnetenversammlung stellt die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2026 gemäß Anlagen 4 bis 7 fest.
Begründung
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wurde gemäß § 97 Abs. 1 HGO aufgestellt. Der Rücklagenbestand zum 31.12.2024 beläuft sich auf 1,10 Mrd. €, er reicht für die Abdeckung des im Haushaltsentwurf 2026 für das Jahr 2026 geplanten Fehlbetrags aus.
A. Zielsetzung
Die DB Regio möchte die Fläche erwerben, um hier mittelfristig die Erweiterung der Wartungshalle für die S-Bahnen des RMV durch die Einbringung eines neuen Gleises zu realisieren. Diese Erweiterung ist im Zuge des geplanten weiteren Ausbaus des öffentlichen Nahverkehres vorgesehen. Kurzfristig wird die Fläche, bis zum Baubeginn der Hallenerweiterung, für Parkplätze der DB-Mitarbeiter genutzt. Für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen muss die Fläche zwingend im Eigentum der DB Regio stehen.
Die zum Verkauf stehende Grundstücksfläche wurde ursprünglich im Jahr 2017 von der DB angekauft. Die damalige Verkehrsplanung sah vor, die Adam-Riese-Straße,- ähnlich der parallel verlaufenden Mainzer Straße - in voller Breite auszubauen, um eine neue Verkehrsader zu schaffen. Diese Ausbauplanung ist inzwischen überholt und der Ausbau der Adam-Riese-Straße soll nun auf dem bisherigen Bestandsgrundstück Nr. 16/111 in kleinerer Ausbaustufe erfolgen.
Ferner kann die Stadt durch den Verkauf des Grundstücks weitere Vorteile erzielen.
So müsste beim ursprünglich geplanten beiderseitigen Ausbau der Adam-Riese-Straße ein vorhandener Stauraumkanal abgebrochen und kostenintensiv entsorgt werden.
Neben Bunkeranlagen im Untergrund wären auch Leitungen im Untergrund zu verlegen. All dies wäre mit erheblichen Mehrkosten verbunden.
Die DB Regio verhandelte im damaligen Verkauf an die Stadt Frankfurt, dass Sie von späteren Erschließungsbeiträgen befreit wird. Durch den nun geplanten Verkauf der Fläche an die DB Regio werden die ursprünglichen Beitragspflichten wiederhergestellt, also auch die Erschließungsbeitragspflicht für den geplanten Ausbau der Adam-Riese-Straße wieder auf die DB Regio rückübertragen.
B. Alternativen
Keine.
Die Deutsche Bahn errichtet ihre Bauwerke grundsätzlich nur auf Eigentumsgrundstücken; damit scheidet die Alternative "Vergabe Im Erbbaurecht" aus. Zur Erreichung der weiteren Ausbauziele im öffentlichen Nahverkehr muss die Stadt Frankfurt - hier ausnahmsweise - die benötigte Grundstücksfläche verkaufen.
C. Lösung
Verkauf der Fläche an die o.g. Käuferin.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine.
Anlage 1_Luftbild (ca. 1,7 MB) Anlage 2_Lageplan (ca. 1,4 MB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 27. Juni 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 18.09.2025 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung) Stadtv. Yilmaz (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Ablehnung)