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Ortsbeirat 16

Bergen-Enkheim

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee

29.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.04.2024, OF 276/16 Betreff: Platz vor der Wassersteuerungsanlage Voltensee Im Zuge der, inzwischen abgeschlossenen, Baumaßnahmen in Höhe Vilbeler Landstraße Hs.Nr. 93 ist ein Platz entstanden, auf dem aktuell einzig eine Wassersteuerungsanlage für die Fließwasserverbindung in den Voltensee steht. Mehr und mehr scheint der Platz von der Bevölkerung für eigene Zwecke vereinnahmt zu werden. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Frage gebeten: Für welche Nutzung ist der Platz gedacht und wann wird er für diesen Zweck hergerichtet) Foto: Privat Begründung: Zurzeit wird dieser Platz als Parkplatz genutzt was sicher nicht im Sinne des Erfinders ist. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Auskunftsersuchen V 967 2024 Die Vorlage OF 276/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: WBE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort

25.04.2024 · Aktualisiert: 12.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.04.2024, OF 286/16 Betreff: Erwerb des Gebäudes der ehemaligen Post Marktstraße 3 - Nutzung als Hort Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wer ist der Eigentümer der Immobilie Marktstraße 3? 2. Wie steht die Stadt Frankfurt dazu, dem Eigentümer ein Angebot zu machen und die Immobilie zu erwerben? 3. Wenn ein Kauf möglich ist, könnte dort nach einer Sanierung/Umbau ein Hort untergebracht werden? 4. Wenn ein Kauf nicht möglich ist, welchen Einfluss kann die Stadt auf das Erscheinungsbild der Immobilie und des Grundstücks nehmen? Begründung: Seit über 10 Jahre steht das ehemalige Gebäude der Post auf der Marktstraße 3 leer. Es verwahrlost immer mehr, Rollos sind kaputt, Rollläden beschmiert. Das Grün drumherum wächst ungehindert. Es ist ein Schandfleck für Bergen. Da das Gebäude an einer markanten Stelle mit Anschluss an den ÖPNV steht und von der Schule am Landgraben und der Schule am Hang (sofern sie irgendwann einmal fertig gestellt wird) gut zu erreichen ist, würde sich dieses Gebäude nach einer Sanierung und betreuungsgerechtem Umbau als Hort eignen, zumal Bedarf an Hortplätzen besteht. Nach Rücksprache mit der Kinderbeauftragten fehlen in Bergen-Enkheim für das Schuljahr 2024/25 mehr 30 Hortplätze. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 10.09.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1011 2024 Die Vorlage OF 286/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors gestrichen wird. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen WBE und Linke (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

23.04.2024 · Aktualisiert: 08.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5415 entstanden aus Vorlage: OF 249/16 vom 14.03.2024 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964, bzw. vom 19.02.2024, ST 386, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Stellungnahme des Magistrats vom 05.07.2024, ST 1356

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Zweite Sitzbank für den Friedhof in Bergen

23.04.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5416 entstanden aus Vorlage: OF 251/16 vom 14.03.2024 Betreff: Zweite Sitzbank für den Friedhof in Bergen Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass vor der Trauerhalle des Friedhofs Bergen umgehend eine zweite Sitzbank, möglichst seniorengerecht, angeschafft und aufgestellt wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1260 Aktenzeichen: 61-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen

23.04.2024 · Aktualisiert: 17.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5417 entstanden aus Vorlage: OF 252/16 vom 03.04.2024 Betreff: Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen Der Magistrat wird aufgefordert, die bei Straßenveranstaltungen entstehenden Kosten für die zertifizierte Straßen- und Wegesicherung direkt zu übernehmen, anstatt die Vereine/Veranstalter damit zu belasten und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu entlasten. Hierzu stellt der Ortsbeirat folgende Fragen: 1. Wie hoch waren die Ausgaben für den zertifizierten Schutz im Jahr 2023 für die Stadt Frankfurt insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen? 2. Wieviel Geld wird vom Magistrat für 2024, 2025 und 2026 für die Stadt Frankfurt insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen für die zertifizierten Schutzmaßnahmen in den Haushalt gestellt? 3. Warum müssen die Schutzmaßnahmen zertifiziert sein? 4. Warum müssen die Vereine in Vorleistung gehen (frei nach dem Motto "wer bestellt, der bezahlt")? 5. Warum muss dieser bürokratische Aufwand betrieben werden? Begründung: Laut der "Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" muss schon im Vorfeld der Veranstaltung im Rahmen des Erlaubnisantrages beim Service-Center Veranstaltungen die Höhe der konkretisierten Forderungen der Sicherheitsbehörden, in Form von Kostenvoranschlägen der Unternehmen, die diese Leistungen erbringen sollen, angemeldet werden. Hierzu ergeht dann eine Kostenübernahmezusicherung (gemäß den Voraussetzungen der Richtlinie Ziffer 2) in für das Ordnungsamt angemessener Höhe. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnt das Ordnungsamt die Forderung ab. Nach der Veranstaltung wird durch die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ordnungsamtes anhand der eingereichten Originalrechnungen der jeweilige Betrag, der über das normale Maß hinausgehenden Kosten für Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit, ausgezahlt. Insgesamt erscheint dies als ein recht langwieriger und aufwendiger Prozess, der viele Ressourcen bindet und insbesondere für die Vereine/Veranstalter ein finanzielles Problem darstellt. Sie müssen nämlich für den Schutz der Bürger in Vorleistung treten, anstatt dass dies die Stadt tut. Dies führt dazu, dass sich mancher Verein überlegt, die Veranstaltung überhaupt stattfinden zulassen. Etwas weniger Bürokratie wäre für alle Beteiligten sehr wünschenswert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1396 Aktenzeichen: 32-4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Pflegestatistik

23.04.2024 · Aktualisiert: 30.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5418 entstanden aus Vorlage: OF 253/16 vom 08.04.2024 Betreff: Pflegestatistik Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Pflegestatistik bezüglich Bergen-Enkheim existiert. Begründung: Die Lebenserwartung und Alterung in Deutschland steigt. Damit gewinnt das Thema angebrachte Pflegeinfrastruktur immer größere Bedeutung. Eine Pflegestatistik ermöglicht es, anhand der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, zu ermitteln, inwieweit lokale ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen diesem Bedarf gerecht werden. Auch das Verhältnis der durch Angehörige Gepflegten wird so deutlich. Der Ortsbeirat möchte durch eine solche Statistik erkennen, ob gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in Bergen-Enkheim notwendig sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2024, ST 1430

OF (Anträge OBR) · OB 16

Sportstadt Frankfurt am Main - Schließung der kleinen Riedsporthalle im Oktober 2023

18.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.04.2024, OF 259/16 Betreff: Sportstadt Frankfurt am Main - Schließung der kleinen Riedsporthalle im Oktober 2023 Vorgang: V 803/23 Der Ortsbeirat hat bereits im November 2023 um Auskunft gebeten, wie lange die kleine Riedsporthalle geschlossen bleibt und welche Maßnahmen getroffen werden, um den Sportbetrieb schnellstmöglich wieder zu gewährleisten. Schließlich wird auf der Homepage der Stadt Frankfurt unter der Überschrift "Sportstadt Frankfurt" der Punkt Sportförderung aufgeführt und dass die Sportförderung viele Gesichter hat. Unter anderem gute Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten schaffen und städtische Sportinfrastruktur bauen und betreiben. Da es dem Magistrat bisher nicht möglich war, die gewünschte Auskunft zu erteilen, die Halle aber wegen fehlender Ausweichfläche, und weil somit nur ein eingeschränktes Sportangebot möglich ist, dringend benötigt wird, wird der Magistrat aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann wird die kleine Riedsporthalle wieder geöffnet? 2. Was tut der Magistrat bzw. das Sportamt, bis zur Wiederöffnung, um den Sportbetrieb in Bergen-Enkheim aufrecht zu erhalten und nicht weiter einzuschränken? 3. Wird es bis zur Öffnung der Halle eine Ausgleichfläche/Halle für die Vereine geben? Begründung: Frankfurt am Main bezeichnet sich als Sportstadt. Grundlage dafür ist eine vielfältige Sportvereinslandschaft mit großem Breiten- und Leistungssportangebot. Gerade von Leistungssportlern werden gute bis sehr gute Leistungen erwartet, die aber nur erbracht und gehaltenwerden können, wenn Flächen und Hallen zur Verfügung stehen. Was den Breitensport angeht, so ist es auch hier notwendig, die entsprechende Infrastruktur anzubieten, denn sonst wandern die Mitglieder aus dem Stadtteil ab und suchen sich einen anderen Verein, der genau dieses Anbietet. Die Schließung der kleinen Riedsporthalle schadet den Vereinen und muss schnellstmöglich wieder geöffnet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2023, V 803 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Auskunftsersuchen V 934 2024 Die Vorlage OF 259/16 wird in der vorgelegten Fassung als Eilanregung gemäß § 4 Absatz X GOOBR beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 248/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.01 Umweltplanung und Umweltservice Die personellen Mittel für die Vollzugstelle bei Verstößen gegen Bundesnaturschutzgesetz und Landschaftsschutzverordnung erhöhen Vorgang: OA 405/23; ST 386/24; OM 1656/22; ST 1230/22 Der Ortsbeirat wird gebeten, den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung aufzufordern, in der Produktgruppe 22.01.01, Sachgebiet 79.74 (Abteilung Untere Naturschutzbehörde) die Mittel für Personal so zu erhöhen, dass zwei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen werden können. Begründung: Wie aus diversen Stellungsnahmen zum Landschaftsschutzgebiet Florianweg/Taschnerstraße (ST 386, ST 1230) hervorgeht, fehlen der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) personelle Ressourcen, um großräumig im Frankfurter Stadtgebiet gegen Verstöße der Naturschutz- und Landschaftsschutzverordnung vorzugehen. So sind zum Beispiel im o.g. Gebiet mit Wissen der UNB seit Jahren eklatante Verstöße gegen die Landschaftsschutzverordnung zu beobachten. Diese sind so groß, dass diese selbst für einen Laien als schädliche Eingriffe in die Natur einzuordnen sind. Aus der Presse ist ferner zu entnehmen, dass dies nicht nur Bergen-Enkheim, sondern auch weitere Stadtteile betrifft. Eine Erhöhung der Stellenzahl würde dazu führen, dass die UNB sich um mehr Verstöße auch in niedrigeren Prioritäten (hier LSG I) kümmern und somit einen wichtigen Beitrag zum Natur- und Umweltschutz leisten könnte. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.02.2022, OM 1656 Stellungnahme des Magistrats vom 20.05.2022, ST 1230 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 131 2024 Die Vorlage OF 248/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Pflegestatistik

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 253/16 Betreff: Pflegestatistik Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob eine Pflegestatistik bezüglich Bergen-Enkheim existiert. Begründung: Die Lebenserwartung und Alterung in Deutschland steigen. Damit gewinnt das Thema angebrachte Pflegeinfrastruktur immer größere Bedeutung. Eine Pflegestatistik ermöglicht anhand der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, zu ermitteln, inwieweit lokale ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen diesem Bedarf gerecht werden. Auch das Verhältnis der durch Angehörige gepflegte wird so deutlich. Der Ortsbeirat möchte durch so eine Statistik erkennen, ob gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur in Bergen-Enkheim notwendig sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5418 2024 Die Vorlage OF 253/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet „Berger Hang“ vorgehen

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 254/16 Betreff: Gegen illegale Müllablagerungen auf Grundstück im FFH-Gebiet "Berger Hang" vorgehen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass seitens des Umwelt- bzw. des Ordnungsamtes umgehend gegen die illegalen Müllablagerungen auf einem offensichtlich privaten Grundstück im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger-Hang" vorgegangen wird, welches sich in östlicher Lage am Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befindet. Weiterhin soll die Nutzung einer auf dem Grundstück befindlichen Baracke auf deren Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. (Fotos 1 - 10) Begründung: Bereits seit längerer Zeit befindet sich ein offensichtlich privates Grundstück am Wirtschaftsweg "Im Hinkelrain" im Naturschutz- und FFH-Gebiet "Berger Hang" in einem stark vermüllten Zustand. Eine dort befindliche Baracke macht zudem den Eindruck, als ob sie zumindest zeitweise bewohnt worden wäre bzw. bewohnt wird. Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist seit 2003 auch als Flora-Fauna-Habitat-Gebiet nach Europäischem Recht geschützt und unterliegt damit der höchsten Schutzstufe. Unabhängig davon stellen Müllablagerungen - auch auf einem privaten Grundstück - eine Ordnungswidrigkeit dar, die gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ahnden sind. Gegen die auf diesem Grundstück anzutreffenden Missstände ist umgehend vorzugehen, da diese gegen geltendes Recht verstoßen. Fotos 1 bis 10 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 254/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet „Berger Hang“

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 255/16 Betreff: Ortsbeiratsmittel für die Neubeschilderung der Wege in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat die Neubeschilderung der vom Fritz-Schubert-Ring in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" abgehenden Wege - Am Hinkelrain - Wilhelm-Koch-Weg - Mittelweg zu veranlassen. Die Beschilderung soll so gestaltet sein, dass sie mit dem Charakter des Naturschutzgebiets sowie der dort befindlichen Streuobstwiesen harmoniert, aber zugleich gut lesbar, von beiden Seiten sichtbar und möglichst witterungsbeständig ausgeführt ist. Die Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget bis maximal insgesamt 3.000 EUR zu finanzieren. Begründung: Die derzeit am Fritz-Schubert-Ring vorzufindende Beschilderung der in das Naturschutzgebiet "Berger Hang" führenden Wege "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" ist stark verwittert und vermoost (Fotos 1 + 2). Zudem sind die Schilder nur aus Richtung Enkheim kommend beschriftet, die Rückseite (von Bergen kommend) ist jeweils unbeschriftet. Die Beschilderung des Weges "Am Hinkelrain" weicht in der Ausführung von den vorgenannten Schildern komplett und ist ebenfalls stark verwittert (Foto 3). Das Naturschutzgebiet "Berger Hang" mit seinem kostbaren Kulturgut der Streuobstwiesen hat eine herausragende Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim und ist auch ein wichtiges Naherholungsgebiet für die Menschen in unserer Stadt. Die derzeit vorzufindende Beschilderung der Wege am Fritz-Schubert-Ring, die in das Naturschutzgebiet führen, ist weder ästhetisch ansprechend noch wird sie dessen Bedeutung gerecht. Im Sinne der Verschönerung unseres Stadtteils ist daher die Erneuerung der Schilder in ansprechender Gestaltung eine sinnvolle Maßnahme, die dementsprechend mit Mitteln aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden kann. Eine leichtere Auffindbarkeit der Wege und damit eine bessere Orientierung für Spaziergänger und Erholungssuchende sind weitere positive Effekte, die aus deren Umsetzung resultieren. Fotos 1 bis 3 (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 255/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, 3 CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen 2 CDU und BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet „Berger Hang“

08.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.04.2024, OF 256/16 Betreff: Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: 1) möglichst zeitnah die Instandsetzung der Wirtschaftswege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim zu veranlassen und diese wieder passierbar zu machen, da der aufgeweichte Untergrund an zahlreichen Stellen von tiefen Furchen durchzogen ist und die Wege dort kam noch passierbar sind (Fotos 1 -3, jeweils nur beispielhaft) 2.) die Entfernung eines umgestürzten Baumes im "Wilhelm-Koch-Weg" zu veranlassen, der diesen bereits seit mehreren Monaten komplett blockiert (Foto 4) 3.) zu prüfen und dem Ortsbeirat zu berichten, ob - und falls ja, von welchen Fahrzeugen bzw. von welchem Personenkreis - der Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" befahren werden darf, da der Magistrat in seiner ST 288 vom 27.01.2023 ausführt, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei. Diese Aussage des Magistrats steht jedoch im Widerspruch zu dem dort angebrachten Vorschriftzeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art), welches durch Zusatzzeichen 1024-17 "Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen, frei" eingeschränkt ist (Foto 5). Zudem zeigen die tiefen Fahrspuren und auch eine durch Rasengitter und Pflasterplatten befestigte Zufahrt zu einem privaten Grundstück (Foto 6), dass die Anlieger diesen Weg auch mit ihren Kfz nutzen 4.) die Verkehrszeichen an der Zufahrt zum Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" vom Fritz-Schubert-Ring aus gegebenenfalls neu anzuordnen. Begründung: Nach der Winterperiode 2023/24 und den ergiebigen Niederschlägen der letzten Monate sind die Wirtschafts-wege "Am Hinkelrain", "Wilhelm-Koch-Weg" und "Mittelweg" im Naturschutzgebiet "Berger Hang" in Bergen-Enkheim nur noch schwer passierbar, da der stark aufgeweichte Untergrund von tiefen Furchen durchzogen ist. Im "Wilhelm-Koch-Weg" blockiert zudem seit mehreren Monaten ein umgestürzter Baum den gesamten Weg. Das Problem der Durchnässung und des schlechten Zustands der Wirtschaftswege im Naturschutzgebiet "Berger Hang" ist nicht neu, zuletzt hatte der Ortsbeirat mit der OM 1860 vom 22.03.2022 darum gebeten, den Wirtschaftsweg "Am Hinkelrain" wieder in Stand zu setzen. Dem ist der Magistrat gemäß seiner ST 288 vom 27.01.2023 im Sommer letzten Jahres auch nachgekommen, jedoch hat er den Weg "Am Hinkelrain" nur partiell mit Schotter ausgebessert. Der Hinweis des Magistrats in seiner Stellungnahme, dass dieser Bereich nicht befahren werden dürfe und daher eine Schotterung auf der gesamten Wegelänge nicht erforderlich sei, steht jedoch nicht nur im Widerspruch zu den dort vorzufindenden Verkehrszeichen, sondern offensichtlich auch im Gegensatz zur gelebten Realität. So berichten Spaziergänger, die dort regelmäßig im Matsch stehen und sich mit unpassierbaren Wegen konfrontiert sehen, davon, dass diese Wege mit Kraftfahrzeugen jeglicher Art, teils auch mit Anhänger, befahren werden, um Material in die dort befindlichen Gärten zu transportieren. Daher erscheint es dringend geboten, dass der Magistrat jetzt nicht wieder nur eine partielle Ausbesserung an den derzeit betroffenen Wegstücken veranlasst, sondern die Gesamtsituation einer grundlegenden Prüfung unterzieht und geeignete Maßnahmen einleitet, die der Zerstörung der Wirtschaftswege dauerhaft entgegenwirken, damit Spaziergänger diese zukünftig bei jedem Wetter mit ungetrübter Freude nutzen können. Foto 1: Ludwig-Emmel-Weg, Foto 2: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner (c) Dorothe Bogner Foto 3: Mittelweg, (c) Dorothe Bogner Foto 4: Wilhelm-Koch-Weg, (c) Dorothe Bogner Foto 5: Verkehrszeichen Ludwig-Emmel-Weg, Foto 6: Zufahrt privates Grundstück am (c) Dorothe Bogner Ludwig-Emmel-Weg, (c) Dorothe Bogner Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 256/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte

03.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 247/16 Betreff: Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße - Borsigallee - Leuchte - Triebstraße in einen Kreisverkehr mit Öffnung und Zufahrt zur Leuchte Vorgang: OA 191/17; B 64/18; OA 270/18; ST 1949/18; OM 1381/22; ST 908/22; EA 112/22; EA 96/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In der Produktgruppe 16.03 werden die erforderlichen Mittel für die Planung und den Umbau der Straßenkreuzung Vilbeler Landstraße-Borsigallee-Leuchte-Triebstraße in Enkheim in einen Kreisel mit Öffnung zur Leuchte bereitgestellt. Da die Bebauung im Neubaugebiet Leuchte bereits begonnen hat, kommt es zu wesentlich mehr Verkehr, Lärm und kritischen Verkehrssituationen durch Baufahrzeuge, Linienbusse und privaten PKWs in den Wohnstraßen Barbarossa- und Riedstraße. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908, hat der Magistrat mitgeteilt, dass es bereits eine ältere mit den städtischen Ämtern abgestimmte Planung gäbe, die bei einer Neuaufnahme der Planung überarbeitet werden müsste. Wegen konkurrierender Projekte mit höherer Priorität könne dies aber derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Spätestens seit 2002 weist der Ortsbeirat regelmäßig darauf hin, dass nur durch eine Öffnung der Leuchte die An-und Abfahrten der Baufahrzeuge zum Baugebiet sinnvoll sind, da die Leuchte wesentlich größer und breiter ist als alle anderen Straßen in Enkheim. Nun haben wir andere Fakten. In der Leuchte wird gebaut und sollte das Neubaugebiet zu Ende bebaut sein, wird sich das Verkehrsproblem nicht auflösen, sondern mit den Neu-Enkheimern wird es sich nur auf andere Fahrzeuge verlagern und wie wir mittlerweile wissen, haben manche Familien nicht nur ein Auto, sondern zwei oder drei. Zusätzlich zum "normalen" Verkehr kommen noch die Busse der VGF aus Fahrtrichtung Bergen hinzu, die die Situation in beiden Straßen noch verschärfen, da einseitiges Parken erlaubt ist (hier soll auch nichts geändert werden, da es sich in erster Linie um Anwohner handelt). Mit einem Kreisverkehr an der o. g. Kreuzung und Öffnung der Leuchte verteilt sich der Verkehr und kann zügig abfließen. Es gibt keine einseitige Verkehrs- und Lärmbelastung für die Anwohner. Deshalb wird der Magistrat erneut gebeten, seine Prioritäten auf die aktuelle Situation anzupassen und die benötigten Mittel für den Kreisverkehr schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen und umgehend mit dem Bau zu beginnen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 24.10.2017, OA 191 Bericht des Magistrats vom 05.03.2018, B 64 Anregung vom 05.06.2018, OA 270 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1949 Anregung an den Magistrat vom 18.01.2022, OM 1381 Etatanregung vom 22.03.2022, EA 112 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 908 Etatanregung vom 02.05.2023, EA 96 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Etatanregung EA 130 2024 Die Vorlage OF 247/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen

03.04.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2024, OF 252/16 Betreff: Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei Straßen-Veranstaltungen entstehenden Kosten für die zertifizierte Straßen- und Wegesicherung direkt zu übernehmen, anstatt die Vereine /Veranstalter damit zu belasten und zu einem späteren Zeitpunkt zu entlasten. Hierzu stellt der Ortsbeirat folgende Fragen: 1. Wie hoch waren die Ausgaben für den zertifizierten Schutz im Jahr 2023 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen? 2. Wieviel Geld wird vom Magistrat für 2024, 2025 und 2026 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen für die zertifizierten Schutzmaßnahmen in den Haushalt gestellt? 3. Warum müssen die Schutzmaßnahmen zertifiziert sein? 4. Warum müssen die Vereine in Vorleistung gehen? (frei nach dem Motto "wer bestellt, der bezahlt")? 5. Warum muss dieser bürokratische Aufwand betrieben werden? Begründung: "Laut der Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" müssen schon im Vorfeld der Veranstaltung im Rahmen des Erlaubnisantrages beim Service-Center Veranstaltungen die Höhe der konkretisierten Forderungen der Sicherheitsbehörden, in Form von Kostenvoranschlägen der Unternehmen, die diese Leistungen erbringen sollen, angemeldet werden. Hierzu ergeht dann eine Kostenübernahmezusicherung (gemäß den Voraussetzungen der Richtlinie Ziffer 2) in für das Ordnungsamt angemessener Höhe. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnt das Ordnungsamt die Forderung ab. Nach der Veranstaltung wird durch die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ordnungsamtes anhand der eingereichten Original-Rechnungen der jeweilige Betrag, der über das normale Maß hinausgehenden Kosten für Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit, ausgezahlt. Insgesamt erscheint dies als ein recht langwieriger und aufwendiger Prozess, der viele Ressourcen bindet und insbesondere für die Vereine/Veranstalter ein finanzielles Problem darstellt. Sie müssen nämlich für den Schutz der Bürger in Vorleistung treten, anstatt dass dies die Stadt tut. Dies führt dazu, dass sich mancher Verein überlegt, die Veranstaltung überhaupt stattfinden zulassen. Etwas weniger Bürokratie wäre für alle Beteiligten sehr wünschenswert. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5417 2024 Die Vorlage OF 252/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen

02.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 257/16 Betreff: Bürgerversammlung zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) einberufen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, für den Ortsbezirk 16 Bergen-Enkheim möglichst zeitnah eine Bürgerversammlung einzuberufen. Unter dem Titel "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost - Bürgerinnen und Bürger fragen, der Magistrat antwortet" soll der Magistrat mit seinen fachlich zuständigen hauptamtlichen Mitgliedern sowie Vertretern des RMV die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost zwischen Mainkur und Bad Vilbel-Gronau informieren. Begründung: Ende März 2024 haben die Bürgerinnen und Bürger von Bergen-Enkheim durch Presseveröffentlichungen von den Ergebnissen einer Machbarkeitsstudie zur S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) erfahren und dass diese jetzt realisiert werden soll. "Die Projektidee wird nun zu einem Projekt.", kündigte RMV-Geschäftsführer Knut Ringat bei der Vorstellung der Ergebnisse dieser Studie an (FNP vom 20. März 2024). Der Stadtteil Bergen-Enkheim wäre von der Umsetzung dieser Planungen in ganz erheblichem Maße betroffen. Zwar steht der genaue Streckenverlauf derzeit noch nicht fest. Sicher ist jedoch, dass die Strecke an Leuchte und Riedbad vorbei, mit einem S-Bahn-Halt an der Ortsgrenze zwischen Bergen und Enkheim, und dann in einem cirka 2 Kilometer langen Tunnel unter Bergen und dem Berger Rücken hindurch bis nach Bad Vilbel-Gronau führen würde. Für die Realisierung wären zudem umfangreiche Eingriffe in den Grüngürtel und Landschaftsschutzgebiete sowohl in Bergen als auch Enkheim erforderlich. Die Ankündigung eines solch einschneidenden Nahverkehrsprojektes wirft in Bergen-Enkheim zahlreiche Fragen auf, die frühzeitig mit den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort besprochen werden sollten. Es handelt sich somit um eine "wichtige Angelegenheit der Gemeinde" im Sinne der HGO, die nicht etwa nur im Rahmen einer regulären Ortsbeiratssitzung behandelt werden kann. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat dazu auf, im Interesse einer guten demokratischen Kommunikation bereits in dieser frühen Projektphase eine stadtteilbezogene Bürgerversammlung durchzuführen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 257/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) - Ortsbeirat informieren und einbinden

02.04.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 258/16 Betreff: S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO) - Ortsbeirat informieren und einbinden Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird dazu aufgefordert, den Ortsbeirat 16 Bergen-Enkheim im Rahmen der weiteren Planungen zu dem Projekt "S-Bahn-Strecke Regionaltangente Ost (RTO)" regelmäßig zu informieren und so eng wie möglich einzubinden. Begründung: Auf Basis der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung § 3734 vom 28.02.2019 zum Etatantrag E 18 / 2019 "Den ÖPNV ausbauen: Mit einer Regionaltangente Ost einen Schienenring rund um Frankfurt schaffen" wurde zwischenzeitlich eine Machbarkeitsstudie durchgeführt, deren Ergebnisse Ende März 2024 der Öffentlichkeit vorgestellt wurden. Hiervon haben die Mitglieder des Ortsbeirats 16 erst aus der Presse erfahren. Auch bei der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie hat es offenkundig keine Kommunikation mit dem Ortsbeirat 16 oder dessen Vertretern gegeben, obwohl der Stadtteil Bergen-Enkheim in einschneidender Weise von diesem Nahverkehrsprojekt betroffen sein wird, sollte es zu dessen Realisierung kommen. Der Magistrat ist daher dazu aufgefordert, den Ortsbeirat 16 im Rahmen der weiteren Planungen so eng wie möglich einzubinden sowie ihn regelmäßig und umfassend zu informieren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 258/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 258/16 wurde zurückgezogen.

Partei: BFF

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Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 249/16 Betreff: Wilde und illegale Bebauungen im Landschaftsschutzgebiet Zone I Vorgang: 13.06.23, V 690/23; ST 1964/23; OA 405/23; ST 386/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, nun endlich im Wege einer Ersatzvornahme die illegal errichteten Bauten auf dem Gelände an der Vilbeler Landstraße zwischen Taschnerstraße und Florianweg beseitigen zu lassen. Dabei dürfen die dortigen Eigentümer, deren Grundstücke von fremden Personen bebaut wurden, nicht finanziell belastet werden. Begründung: Die Stellungnahmen, des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 bzw. ST 386 vom 19.02.2024, kommen einer Bankrotterklärung der öffentlichen Organe gleich. Die dortigen Verhältnisse sind seit Jahrzenten bekannt, die gesetzlichen Grundlagen, wie §§ 14 und 17 BNatSchG und § 35 BauGB sind gegeben. Es ist gesetzestreuen Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärlich, warum die Stadt Frankfurt am Main die ihr gegebenen Möglichkeiten nicht konsequent nutzt, sondern personelle Engpässe ins Feld führt und damit de facto einen rechtsfreien Raum schafft. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2023, V 690 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2023, ST 1964 Anregung vom 17.10.2023, OA 405 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 386 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5415 2024 Die Vorlage OF 249/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Sitzkissen für Friedhöfe

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 250/16 Betreff: Sitzkissen für Friedhöfe Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass für die Trauerhallen in den Friedhöfen Bergen und Enkheim Sitzkissen angeschafft werden. Die, in den 80 er Jahren angeschafften Sitzkissen sind mit der Zeit verschlissen und inzwischen gar nicht mehr da. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 314 2024 Die Vorlage OF 250/16 wird mit der Maßgabe als Ortsbeiratsinitiative Budget (OIB) beschlossen, dass hierfür 300 Euro zur Verfügung gestellt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Zweite Sitzbank für den Friedhof in Bergen

14.03.2024 · Aktualisiert: 30.04.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.03.2024, OF 251/16 Betreff: Zweite Sitzbank für den Friedhof in Bergen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass vor die Trauerhalle des Berger Friedhofs umgehend eine zweite Sitzbank, möglichst Seniorengerecht, angeschafft und aufgestellt wird. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 23.04.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5416 2024 Die Vorlage OF 251/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: WBE

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Akustik in der großen Turnhalle der Schule am Ried

12.03.2024 · Aktualisiert: 28.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5270 entstanden aus Vorlage: OF 243/16 vom 27.02.2024 Betreff: Akustik in der großen Turnhalle der Schule am Ried Ein seit Langem bekanntes Problem in der großen Sporthalle der Schule am Ried ist die extrem schlechte Raumakustik. Dies führt dazu, dass Traineransagen und Gespräche (vor allem im Unterricht oder bei Besprechungen mit dem Lehrer) kaum zu verstehen und damit kaum möglich sind. Eine Untersuchung des MAS (Medical Airport Service) hat nun ergeben, dass gerade bei den Frequenzen der besten Sprachverständlichkeit die Werte der Nachhallzeit weit über der DIN-Norm liegen. Eine Verbesserung der Raumakustik wurde in diesem Bericht empfohlen. Der Magistrat wird daher gebeten, zu prüfen und zu berichten und gegebenenfalls Abhilfe zu schaffen, 1. welche Maßnahmen ergriffen werden können, um die Raumakustik in der großen Turnhalle zu verbessern; 2. welche Maßnahmen an anderen Turnhallen mit ähnlichen Problemen in den letzten Jahren ergriffen wurden; 3. mitzuteilen, ob diese Maßnahmen auch an der Schule am Ried umsetzbar sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2024, ST 997

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.02.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5271 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 27.02.2024 Betreff: Fußweg Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wiederherstellen Vorgang: OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß der Vorlage ST 1216 zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1281 Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 260

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Voltenseeweg

12.03.2024 · Aktualisiert: 18.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5272 entstanden aus Vorlage: OF 246/16 vom 27.02.2024 Betreff: Voltenseeweg Vorgang: OM 4473/15 OBR 16; ST 1572/16; OM 5529/19 OBR 16; ST 489/20; OM 3540/23 OBR 16; ST 1216/23 Der Magistrat wurde in den letzten Jahren von den Ortsbeiräten 16 und 11 mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST 1572, ST 489 und ST 1216 hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Magistrat wird deshalb gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. warum in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt wurde, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird; 2. warum der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden wurde; 3. ob bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt werden, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird; 4. ob auch der Abschnitt parallel zum bereits seit L angem bestehendem Wassergraben erneuert wird und ggf. warum nicht (hier sind noch keine Bauarbeiten erkennbar). Der Magistrat wird weiterhin gebeten, den Voltenseeweg auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der Fließverbindung (Foto: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.09.2015, OM 4473 Stellungnahme des Magistrats vom 21.11.2016, ST 1572 Anregung an den Magistrat vom 03.12.2019, OM 5529 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 489 Anregung an den Magistrat vom 14.02.2023, OM 3540 Stellungnahme des Magistrats vom 05.06.2023, ST 1216 Stellungnahme des Magistrats vom 21.06.2024, ST 1282 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2157

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Akustik in der großen Turnhalle der Schule am Ried

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 243/16 Betreff: Akustik in der großen Turnhalle der Schule am Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: Ein seit langem bekanntes Problem in der großen Sporthalle der Schule am Ried ist die extrem schlechte Raumakustik. Dies führt dazu, dass Traineransagen, Gespräche und vor allem im Unterricht Besprechungen mit dem Lehrer kaum zu verstehen und damit kaum möglich sind. Eine Untersuchung des MAS (Medical Airport Service) hat nun ergeben, dass gerade bei den Frequenzen der besten Sprachverständlichkeit die Werte der Nachhallzeit weit über der DIN-Norm liegen. Eine Verbesserung der Raumakustik wurde in diesem Bericht empfohlen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten zu prüfen und zu berichten und ggf. Abhilfe zu schaffen: 1. Welche Maßnahmen könne ergriffen werden, um die Raumakustik in der großen Turnhalle zu verbessern. 2. Welche Maßnahmen wurden an anderen Turnhallen mit ähnlichen Problemen in den letzten Jahren ergriffen? Sind diese Maßnahmen auch an der Schule am Ried umsetzbar? Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5270 2024 Die Vorlage OF 243/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen LINKE (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 244/16 Betreff: Verwendung der Digitalpaktgelder für die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben Der Ortsbeirat möge beschließen: Am 03.12.2019 hatte der Ortsbeirat 16 einstimmig das Auskunftsersuchen V 1514 (entstanden aus der Vorlage OF 289/16 vom 19.11.2019) an den Magistrat der Stadt Frankfurt gerichtet, dass bis zum 24.11.2023, also 4 ganze Jahre lang, unbeantwortet blieb. Die gestellten Fragen bezogen sich eindeutig auf die drei Bergen-Enkheimer Schulen, namentlich die Schule am Ried, die Schule am Hang und die Schule am Landgraben. Gefragt wurden u.a. nach der Höhe der Gelder und der Verwendung der Mittel an den drei genannten Schulen. Der Ortsberat stellt fest, dass die in ST2372 gegebenen Antworten nicht die Antworten auf die Fragen aus V 1514 sind, da sich diese Antworten nicht auf die gefragten Schulen beziehen, sondern nur allgemeiner Art sind. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher erneut gebeten die folgenden Fragen zu beantworten: a) Welche Gelder aus dem Digitalpakt stehen der Schule am Ried, der Schule am Hang und der Schule am Landgraben jeweils konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind an den drei genannten Schulen konkret geplant? c) In welchem Umfang können die drei genannten Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? Sind diese Ausstattungen bereits erfolgt? Mit wie vielen Geräten wurden bzw. werden die drei genannten Schulen jeweils ausgerüstet? d) Wann genau erfolgt oder erfolgte jeweils die Ausstattung der drei genannten Schulen? Warum hat sich der Termin seit 2019 immer wieder verzögert? Warum gab es bis zum 24.11.2023 keine konkrete Planung für die drei genannten Schulen, die in ST2372 hätte genannt werden können. Die Frage, ob sichergestellt ist, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen, konnte der Magistrat in ST2372 dergestalt beantworten, dass alle Bergen-Enkheimer-Schulen breitbandig erschlossen sind und über WLAN verfügen. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher zusätzlich gebeten zu berichten, warum auch die Anregung OM 6998 vom 01.12.2020, welche genau dies thematisiert, bis heute nicht beantwortet werden konnte. Begründung: Die Begründung ergibt sich aus dem Originalfragenkatalog und der Beantwortung durch den Magistrat. Auskunftsersuchen vom 03.12.2019, V 1514 (entstanden aus Vorlage: OF 289/16 vom 19.11.2019) Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, wie und in welchem Umfang die Gelder aus dem Digitalpakt Schule den Bergen-Enkheimer Schulen (Schule am Hang, Schule am Landgraben, Schule am Ried) zugutekommen sollen. a) Welche Gelder stehen konkret zur Verfügung? b) Welche Infrastrukturmaßnahmen sind geplant? c) In welchem Umfang können die Schulen mit Endgeräten (Laptop, Tablet) ausgestattet werden? d) Bis wann sind diese Maßnahmen geplant? e) Ist sichergestellt, dass die Schulen bis zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Digitalpakt über Breitbandanschlüsse und WLAN-Netze verfügen? Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2372 zu a) Die Stadt Frankfurt am Main erhält Fördermittel in Höhe von 37.118.350,- EUR und ist verpflichtet einen Eigenanteil in Höhe von 12.373.000,- EUR hinzuzufügen. Insgesamt können über den DigitalPakt damit bis zu 49.491.350,- EUR verausgabt werden. Priorisiert werden Mittel in den Ausbau von IT-Infrastrukturen investiert, da der DigitalPakt ein Infrastrukturprogramm ist. Eine Auszahlung an Schulen erfolgt nicht. Die Antragstellung erfolgt gemäß Vorgaben des Bundes zentral über den Schulträger. zu b) Textziffer (Tz) 2.1 Nr. 2 der Förderrichtlinie sieht die Umsetzung von WLAN vor. Gemäß Tz.2.1 Nr. 4 bis 6 der Förderrichtlinie wird ein Anteil der Fördermittel in mobile Endgeräte, Präsentationstechnik und digitale Arbeitsgeräte. Durch den Ausbau der IT-Ausstattung an den Schulen wird außerdem die Erneuerung und der Ausbau zentraler Systeme erforderlich, was gemäß Tz. 2.1 Nr. 7 +8, ebenfalls förderfähig ist. zu c) Für pädagogische Rechner gilt weiterhin die Quote 1:5 (Rechner / Schülerzahl). Mit den Mitteln des DigitalPaktes kann das Verhältnis zwischen stationären und mobilen Rechnern zugunsten der mobilen Geräte erhöht werden. Geplant ist derzeit 50 % stationäre Geräte und 50 % mobile Geräte einzusetzen. Die mobilen Endgeräte werden über den DigitalPakt beantragt und werden gemeinsam mit den stationären Geräten innerhalb der Ausstattungszyklen im Rahmen von Rollouts zur Verfügung gestellt. zu d) Der DigitalPakt hat eine Laufzeit bis Ende 2024. Im Rahmen des Rollout-Zyklus von 5 Jahren, wird damit jede Frankfurter Schule berücksichtigt. zu e) Alle Bergen-Enkheimer-Schulen sind breitbandig erschlossen und verfügen über WLAN. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 907 2024 Die Vorlage OF 244/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 245/16 Betreff: Fußweg Enkheimer Weimerhaus/Seckbacher Bitzweg wieder herstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Durch das Befahren mit schweren Baumaschinen ist der Fußweg nach Seckbach (Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg), der sich ohnehin in einem sehr schlechten Zustand befand, völlig zerstört und nicht mehr begehbar. Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird daher gebeten, den Weg wieder so herzurichten, dass er zumindest von Fußgängern genutzt werden kann. Dabei ist sich der Ortsbeirat 16 bewusst, dass der Weg gemäß ST 1216 (2023) zum größten Teil nicht auf öffentlichem Grund verläuft und daher nicht ausgebaut werden kann. Wenn jedoch eine Zerstörung des Weges durch Baumaschinen möglich ist, sollte auch eine Reparatur dieser zerstörten Abschnitte möglich sein. Der Magistrat wird ersucht, dies zu veranlassen. Foto: Durch Baumaschinen zerstörter Fußweg von Enkheim nach Seckbach. (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5271 2024 Die Vorlage OF 245/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Voltenseeweg

27.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.02.2024, OF 246/16 Betreff: Voltenseeweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wurde in verschiedenen Anträgen der Ortsbeiräte 16 und 11 in den letzten Jahren mehrfach um eine Verbesserung der Wegesituation zwischen Enkheim und Seckbach gebeten. In den Stellungnahmen ST1572 (2016), ST1216 (2023) und ST489 (2020) hat der Magistrat Maßnahmen zur Verbesserung der Wege (Voltenseeweg bzw. Im Enkheimer Weimerhaus/ Seckbacher Bitzweg) für Fußgänger und Radfahrer abgelehnt. Nun ist eine neue Situation entstanden, da aufgrund der umfangreichen Baumaßnahmen im Seckbacher Ried und der Herstellung der sogenannten Fließverbindung der Voltenseeweg einige Meter nach Norden verschoben wird und für die Befestigung des neuen Weges bereits eine Aufschotterung stattfand. Der Ortsbeirat 16 bittet daher den Magistrat der Stadt Frankfurt zu prüfen und zu berichten: 1. Warum wurde in den oben genannten Stellungnahmen nicht erwähnt, dass der Voltenseeweg verlegt und in weiten Teilen neu gebaut wird? 2. Warum wurde der Ortsbeirat 16 nicht in die Planungen des verlegten Weges eingebunden? 3. Werden bei der Neugestaltung des Weges nun die Belange der Fußgänger und Radfahrer dergestalt berücksichtigt, dass der Voltenseeweg nach Abschluss der Arbeiten auch bei Regenwetter gut begeh- und befahrbar sein wird. 4. Wird auch der Abschnitt parallel zum bereits seit langem bestehendem Wassergraben erneuert und ggf. warum nicht? (Hier sind noch keine Bauarbeiten ersichtlich.) Der Magistrat wird weiterhin gebeten den "Voltenseeweg" auf der vollen Länge von der Einmündung Vilbeler Landstraße bis zur Kreuzung Kruppstraße/ Am Seckbacher Ried so zu erneuern, wie dies im neu angelegten Abschnitt der Fall ist. Foto: Neuanlage des Voltenseeweges, der um einige Meter nach Norden verschoben wurde. Daneben das neu angelegte Bachbett der "Fließverbindung". (Foto: selbst) Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5272 2024 Die Vorlage OF 246/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung GRÜNE

Partei: FDP

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Bibliothekszentrum Bergen-Enkheim im Hessen-Center

24.02.2024 · Aktualisiert: 15.03.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.02.2024, OF 242/16 Betreff: Bibliothekszentrum Bergen-Enkheim im Hessen-Center Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt am Main und dem Hessen-Center, bezüglich der Anmietung geeigneter Flächen für das Bibliothekszentrum Bergen-Enkheim, gebeten: 1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen? 2. Gibt es eine geeignete Fläche und wie groß ist sie? 3. Gibt es ein Nutzungskonzept? 4. Was beinhaltet das Nutzungskonzept? 5. Wann ist mit einem Abschluss eines Mietvertrages zu rechnen? 6. Wann kann der Umzug erfolgen? Begründung: Das Bergen-Enkheimer Bibliothekszentrum liegt ungünstig versteckt auf dem Gelände der Schule am Ried, darüber hinaus sind die aktuellen Räume mit ca. 250 qm zu klein für die heutigen Anforderungen an eine Stadtteilbibliothek. Seit Jahren wird deshalb nach einer besseren Örtlichkeit Ausschau gehalten. Bekannt ist, dass die Stadt seit mindestens 2022 mit dem Hessen-Center über eine geeignete Fläche verhandelt. Immer wieder kamen zwar positive Signale für eine entsprechende Einigung mit dem Hessen-Center und eines in Auftrag gegebenen Nutzungskonzeptes, aber geschehen ist bis heute nichts. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 12.03.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 906 2024 Die Vorlage OF 242/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

U-BahnStation „Enkheim“ mit größeren DFI-Anzeigern ausstatten

20.02.2024 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5141 entstanden aus Vorlage: OF 235/16 vom 20.01.2024 Betreff: U-Bahn-Station "Enkheim" mit größeren DFI-Anzeigern ausstatten Der Magistrat wird beauftragt, bei der VGF darauf hinzuwirken, dass die U-Bahn-Station "Enkheim" mit größeren dynamischen Fahrgastinformationsanzeigern (DFI) ausgestattet wird. Begründung: Bei der U-Bahn-Station "Enkheim" handelt es sich um einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Hier verkehren mit der U4 und der U7 zwei U-Bahnen in die Innenstadt und mindestens sechs Zubringerbuslinien aus Bergen und dem Umland. Bei den derzeitigen DFI-Anzeigern ist die Kapazität der möglichen Abfahrtszeiten der Busse und Bahnen auf fünf begrenzt. Teilweise sind nur die Abfahrtszeiten der Busse zu lesen, da für die Abfahrtszeiten der U-Bahnen kein Platz mehr zur Verfügung steht. Mit dieser Maßnahme wird die Akzeptanz des ÖPNV gesteigert und die Attraktivität erhöht. Anzeigetafel Enkheim Haltestelle für U4 und U7 sowie (eigenes Foto) diverse Busse (eigenes Foto) Anzeigetafel Bad Vilbel (eigenes Foto) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1121

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

QR-Code auf Busfahrplänen in Bergen-Enkheim

20.02.2024 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5142 entstanden aus Vorlage: OF 236/16 vom 06.02.2024 Betreff: QR-Code auf Busfahrplänen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, die VGF Frankfurt zu veranlassen, auf den Busfahrplänen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim einen QR-Code abzubilden. In vielen Städten ist diese Vorgehensweise obligatorisch. Begründung: Die Ausfälle von Bussen auf den Linien 40, 42 und 43 haben im vergangenen Jahr stark zugenommen und es wird kurzfristig nicht mit einer Verbesserung gerechnet. Teilweise müssen die Fahrgäste deshalb zwischen 30 und 60 Minuten auf den nächsten Bus warten und werden überhaupt nicht informiert. Der QR-Code lässt sich mit dem Smartphone scannen und zeigt unmittelbar an, wann der nächste Bus die Haltestelle anfahren wird. Älteren Mitbürgern, die kein Smartphone haben, hilft diese Maßnahme zwar nur bedingt, aber für sie besteht die Möglichkeit, andere Fahrgäste um Hilfe zu bitten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1122

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Dynamische Fahrgastinformationsanzeigen an Busstationen in Bergen-Enkheim

20.02.2024 · Aktualisiert: 04.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5143 entstanden aus Vorlage: OF 237/16 vom 03.02.2024 Betreff: Dynamische Fahrgastinformationsanzeigen an Busstationen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen, um möglichst flächendeckend im Ortsbezirk 16 elektronische Anzeigetafeln für die Abfahrtszeiten der Busse zu installieren. Begründung: Nicht alle Fahrgäste, insbesondere ältere Menschen und Grundschulkinder, verfügen über die App des RMV und wissen daher nicht, ob die Busse kommen bzw. pünktlich sind. Insbesondere in Zeiten von Personalmangel und daraus resultierenden Busausfällen und -verspätungen würde eine elektronische Anzeigetafel eine erhebliche Service- und Qualitätsverbesserung aller Fahrgäste und damit eine Erhöhung der Akzeptanz des ÖPNV darstellen. Diese Erhöhung der Attraktivität erachtet der Ortsbeirat als sehr wichtig für eine erfolgreiche Mobilitätswende. Die Anzeigen sollten die gleiche Aktualität haben wie die App und das Internet. Sollte es aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich sein, alle Haltestellen mit elektronischen Anzeigetafeln auszustatten, sondern nur ausgewählte, sollten die notwendigen Haltestellen zusammen mit dem Ortsbeirat, den Horten, Schulen und dem Seniorenbeirat definiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1123

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Sitzgelegenheit Riedhügel

20.02.2024 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5144 entstanden aus Vorlage: OF 239/16 vom 03.02.2024 Betreff: Sitzgelegenheit Riedhügel Der Magistrat wird aufgefordert, am Riedhügel (Aussichtspunkt Riedteich; 50°09'01.8"N 8°46'03.0"E) die Steinkörbe für Eidechsen mit Sitzflächen zu versehen. Begründung: Dieser Hügel etabliert sich schon lange als Begegnungsort in der Natur. Er ist bei Spaziergängern äußerst beliebt und lädt zum Verweilen ein. Am oberen Abschnitt sind die Bänke fertiggestellt, während am unteren Abschnitt die Sitzauflagen fehlen. Der Magistrat wird aufgefordert, dies kurzfristig nachzuholen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 955

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

E-Ladestationen am Riedbad Enkheim

20.02.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5145 entstanden aus Vorlage: OF 240/16 vom 05.02.2024 Betreff: E-Ladestationen am Riedbad Enkheim Vorgang: OM 531/21; ST 1893/21; OA 150/22; ST 1867/22; OM 3902/23 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Parkplatz des Riedbades E- Ladestationen errichtet werden können und wenn ja, wie viele. Begründung: Der Parkplatz wird nicht nur von den Besuchern des Riedbades genutzt, sondern auch von Besuchern des FC Germania, des Rieds und den Anwohnern auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 06.07.2021, OM 531 Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1893 Anregung vom 15.02.2022, OA 150 Stellungnahme des Magistrats vom 22.08.2022, ST 1867 Anregung an den Magistrat vom 02.05.2023, OM 3902 Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1136

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz

20.02.2024 · Aktualisiert: 22.05.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.02.2024, OM 5146 entstanden aus Vorlage: OF 241/16 vom 04.02.2024 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Straße Am weißen Turm und dem Schelmenburgplatz zu sorgen. Insbesondere der Weg, der an der Kita "Am weißen Turm" vorbeiführt, sollte besser ausgeleuchtet werden. Begründung: Gerade in der kalten Jahreszeit, in der es früher und auch länger dunkel ist, muss der Verbindungsweg besser ausgeleuchtet werden, um Unfälle zu vermeiden. Außerdem befindet sich dort auch die Kita "Am weißen Turm". Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2024, ST 972

OF (Anträge OBR) · OB 16

QR-Code auf Busfahrplänen in Bergen-Enkheim

06.02.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2024, OF 236/16 Betreff: QR-Code auf Busfahrplänen in Bergen-Enkheim Der Magistrat wird aufgefordert die VGF Frankfurt zu veranlassen auf den aufgehängten Busfahrplänen im Ortsgebiet Bergen-Enkheim einen QR-Code abzubilden. In vielen Städten ist diese Vorgehensweise obigatorisch. Begründung: Die Ausfälle von Bussen auf den Linien 40, 42 und 43 haben im vergangenen Jahr stark zugenommen und es wird kurzfristig nicht mit einer Verbesserung gerechnet. Teilweise müssen die Fahrgäste deshalb zwischen 30 und 60 Minuten auf den nächsten Bus warten und werden überhaupt nicht informiert. Der QR-Code lässt sich mit dem Smartphone scannen und zeigt unmittelbar an, wann der nächste Bus die Haltestelle anfahren wird. Z. B. älteren Mitbürgern die kein Smartphone haben hilft diese Maßnahme nur bedingt, aber für sie besteht die Möglichkeit andere Fahrgäste um Hilfe zu bitten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5142 2024 Die Vorlage OF 236/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 16

E-Ladestationen am Riedbad Enkheim

05.02.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 240/16 Betreff: E-Ladestationen am Riedbad Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf dem Parkplatz des Riedbades E-Ladestationen errichtet werden können und wenn ja, wie viele. Begründung: Der Parkplatz wird nicht nur von den Besuchern des Riedbades genutzt, sondern auch von Besuchern des FC Germania, des Riedes und der Anwohner auf der gegenüberliegenden Seite. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5145 2024 Die Vorlage OF 240/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlagen OM 531/21; ST 1893/21; OA 150/22; ST 1867/22 und OM 3902/23 als Vorgang aufgenommen werden Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz

04.02.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2024, OF 241/16 Betreff: Bessere Straßenbeleuchtung zwischen Kita und Schelmenburgplatz Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Beleuchtung auf dem Verbindungsweg zwischen der Straße "Am weißen Turm" und dem Schelmenburgplatz zu sorgen. Insbesondere der Weg, der an der Kita "Am weißen Turm" vorbeiführt sollte besser ausgeleuchtet werden. Begründung: Gerade in der kalten Jahreszeit, in der es früher und auch länger dunkel ist, muss der Verbindungsweg besser ausgeleuchtet werden um Unfälle zu vermeiden. Außerdem befindet sich hier auch die Kita "Am weißen Turm". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5146 2024 Die Vorlage OF 241/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen CDU und LINKE (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Dynamische Fahrgastinformationsanzeigen an Busstationen in Bergen-Enkheim

03.02.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 237/16 Betreff: Dynamische Fahrgastinformationsanzeigen an Busstationen in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der VGF in Verbindung zu setzen, um möglichst flächendeckend im Ortsbezirk 16 elektronische Anzeigetafeln für die Abfahrtszeiten der Busse zu installieren. Begründung: Begründung: Nicht alle Fahrgäste, insbesondere ältere Menschen und Grundschulkinder verfügen über die App des RMV und wissen daher nicht, ob die Busse kommen bzw. pünktlich sind. Insbesondere in Zeiten von Personalmangel und dadurch vielen Busausfällen und -verspätungen würde eine DFI-Anzeige eine erhebliche Service- & Qualitätsverbesserung aller Fahrgäste und damit eine Erhöhung der Akzeptanz des ÖPNV darstellen. Diese Erhöhung der Attraktivität erachten wir als sehr wichtig für eine erfolgreiche Mobilitätswende. Die Anzeigen sollten die gleiche Aktualität haben wie App und Internet. Sollte es aus technischen oder finanziellen Gründen nicht möglich sein, alle Haltestellen mit Digital-Anzeigen auszustatten, sondern nur ausgewählte, möchten wir Vertreter der Stadt bitten, sich mit dem Ortsbeirat in Verbindung zu setzen, um in Absprache mit Horten, Schulen und dem Seniorenbeirat die notwendigen Haltestellen zu definieren. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5143 2024 Die Vorlage OF 237/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in BergenEnkheim

03.02.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 238/16 Betreff: Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, dass in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 in Bergen-Enkheim installiert wird. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtović, Vili-Viorel Păun, Fatih Saraçoğlu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso mit der Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Über den Ort der Bank soll der Ortsbeirat 16 gemeinsam entscheiden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Begründung: "Es darf kein Vergessen geben. Ein einfacher Satz. Es ist ein Satz, der uns verbindet. Hinter seiner Einfachheit verbergen sich die Geschichten und Erfahrungen Unzähliger. Die Erinnerung an das Geschehene, an das Vergessene, an das stets Verschwiegene, an die Ursachen und die Folgen, an das Davor und Danach zu nähren, zu pflegen, zu bewahren. Diese Erinnerung muss zur Erinnerung aller werden. Denn sie mahnen uns, sie lehren uns, sie leiten uns. Dieser einfache Satz verpflichtet uns: Es darf kein Vergessen geben. Ein Teil dieser Erinnerungspraxis ist die Sichtbarmachung der Namen und Geschichten der Opfer, der Angehörigen und der Überlebenden. Erinnern und sichtbar halten fordert zur ständigen Auseinandersetzung auf." #saytheirnames (Der Text stammt von der Kampagne #saytheirnames. Quelle: saytheirnames-hanau.org) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 11 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 288 2024 Die Vorlage OF 238/16 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, am Rand des Schelmenburgplatzes in Bergen-Enkheim eine Gedenkbank für die ermordeten Menschen des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020 aufzustellen. Auf dieser Bank sollen Plaketten mit den Namen der Opfer (Gökhan Gültekin, Sedat Gürbüz, Said Nesar Hashemi, Mercedes Kierpacz, Hamza Kurtovic, Vili-Viorel Paun, Fatih Saraçoglu, Ferhat Unvar, Kaloyan Velkov) sowieso die Inschrift "Wir gedenken der Opfer des rassistischen Terroranschlags in Hanau am 19. Februar 2020." angebracht werden. Die Einweihung der Bank sollte zum 5. Jahrestag des Anschlags am 19. Februar 2025 mit einer kleinen Gedenkfeier erfolgen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 Euro. Darüber hinaus wurde für diesen Zweck eine private Spende angekündigt." Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen 3 CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung WBE, 1 CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Sitzgelegenheit Riedhügel

03.02.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2024, OF 239/16 Betreff: Sitzgelegenheit Riedhügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, am Riedhügel (Aussichtspunkt Riedteich; 50°09'01.8"N 8°46'03.0"E) die Steinkörbe für Eidechsen mit Sitzflächen zu versehen. Begründung: Begründung: Dieser Hügel etabliert sich schon lange als Begegnungsort in der Natur. Er ist bei Spaziergängern äußerst beliebt und lädt zum Verweilen ein. Am oberen Abschnitt sind die Bänke fertig gestellt, während am unteren Abschnitt die Sitzauflagen fehlen. Der Magistrat wird aufgefordert, das Grünflächenamt anzuweisen, dies kurzfristig nachzuholen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5144 2024 Die Vorlage OF 239/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD, FDP, LINKE und BFF gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen

31.01.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2024, OF 234/16 Betreff: Porträt von Turnvater Jahn (I) - Sandsteinplastik sichtbar und erlebbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. ein Konzept zu entwickeln, wie die derzeit an der Zufahrt zum Sportzentrum des Vereins, Landgraben 30, im Straßenbegleitgrün befindliche Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Friedrich Ludwig Jahn (siehe Foto) auf dem Vereinsgelände besser sichtbar und erlebbar gemacht werden kann. Dies könnte etwa durch die Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild erfolgen, ergänzt mit angemessenen Objektinformationen, die neben den historischen und kunstwissenschaftlichen Mindestangaben einen QR-Code beinhalten, über den Interessierte weitergehende Informationen abrufen können. In diesem Zuge soll die Sandsteinplastik auch in das Verzeichnis der Kunst im öffentlichen Raum auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" aufgenommen werden. Begründung: Johann Friedrich Ludwig Christoph Jahn (1778 - 1852), bekannt als "Turnvater Jahn", war nicht nur Initiator der deutschen Turnbewegung, sondern einer der Wegbereiter der Demokratie und Abgeordneter des ersten gesamtdeutschen Parlaments, der Deutschen Nationalversammlung 1848/49 in der Frankfurter Paulskirche. Für den Stadtteil Bergen-Enkheim hat der Freiheitskämpfer für die deutsche Einheit durch seine am 4. Juni 1848 an der Berger Warte gehaltene Rede eine besondere historische Bedeutung erlangt. Die Sandsteinplastik mit seinem Porträt, die sich ursprünglich an der "Alten Turnhalle" des TV 1874 Bergen-Enkheim befand, wurde nach deren Abriss im Jahr 1974 völlig unscheinbar an der Zufahrt zum neu errichteten Sportzentrum im Straßenbegleitgrün platziert und führt dort seitdem im wahrsten Sinne des Wortes ein unwürdiges Schattendasein. Um der Lebensleistung des Turnvaters und Freiheitskämpfers Jahn, aber auch seiner historischen Bedeutung für den Stadtteil Bergen-Enkheim, gerecht zu werden, erscheint es daher angebracht, in Abstimmung mit dem Turnverein 1874 Bergen-Enkheim e. V. diese Sandsteinplastik endlich besser sichtbar und erlebbar zu machen. Hierfür kommt - neben einer Einarbeitung der Plastik in ein vertikales Standbild - ggf. auch ein anderer Standort auf dem Vereinsgelände in Frage, der eine höhere Aufmerksamkeit mit sich bringt. In diesem Zuge kann durch die entsprechenden denkmalpflegerischen Maßnahmen ebenfalls der Erhalt der Originalsubstanz sichergestellt werden. Ebenso geboten erscheint die Zugänglichmachung von Objektinformationen, gegebenenfalls auch über einen QR-Code. Denn ein Denkmal steht nicht "an und für sich", sondern es muss vermittelt werden. Dies geschieht durch die Bereitstellung von qualifizierten Informationen, die auf das entsprechende Interesse bei der Bevölkerung treffen. Diese Objektinformationen sollten ebenfalls auf der vom Kulturamt der Stadt Frankfurt betriebenen Webseite "www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de" Eingang finden. So ist dort etwa auch das auf dem Lohrberg auf Seckbacher Gemarkung befindliche Jahn-Denkmal gelistet. (siehe https://www.kunst-im-oeffentlichen-raum-frankfurt.de/de/page153.html?id=295) Ein besserer Zeitpunkt für die Umsetzung dieser Maßnahme als das Jahr des 150-jährigen Bestehens des TV 1874 Bergen-Enkheim kommt so schnell nicht wieder. Foto (c) Dorothe Bogner: Sandsteinplastik mit dem Porträt von Turnvater Jahn, Zufahrt Landgraben 30 Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 234/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP und LINKE gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OA (Anregungen OBR) · OB 16

Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main

23.01.2024 · Aktualisiert: 11.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.01.2024, OA 434 entstanden aus Vorlage: OF 231/16 vom 02.01.2024 Betreff: Verbot von Feuerwerk im Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. im Stadtgebiet Frankfurt am Main für eine noch zu benennende Zeit keine privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel zuzulassen und 2. stattdessen ein Feuerwerk der Stadt zu organisieren, das Frankfurt am Main angemessen repräsentiert. Begründung: Es gibt viele gute Gründe für ein Böllerverbot. Angefangen bei der Feinstaubbelastung, über die zahlreichen Unfälle und/oder Brände, das Verletzungsrisiko, den Müll bis zur Panik bei Mensch und Tier (ob Haus- oder Wildtiere). Hinzu kommt die weiter um sich greifende Unsitte, Einsatzkräfte anzugreifen, und die möglichen Retraumatisierungen von Kriegsflüchtlingen. Wie zwei Umfragen im Jahr 2023 ergaben, befürworten inzwischen sogar 60 Prozent der Befragten (70 Prozent der befragten Frauen, Männer jedoch unter 50 Prozent) ein Verbot von privatem Feuerwerk. Ärgerlich ist zudem, dass man auch weit vor dem erlaubten Datum (29. Dezember) Silvesterfeuerwerk erwerben kann und dieses weit vor dem 31. Dezember abgefeuert wird, was vor allem ängstliche Mitmenschen und Tiere stark und unnötig stresst. Den Umgang mit Feuerwerk regelt das sogenannte Sprengstoffgesetz, das Feuerwerkskörper in vier Kategorien (F1 bis F4) unterteilt. Das Silvesterfeuerwerk gehört zur Kategorie F2 und wird als Kleinfeuerwerk bezeichnet, für deren Verwendung man 18 Jahre alt sein muss. Gezündet werden darf das Feuerwerk nur in der Zeit vom 31. Dezember, 18:00 Uhr, bis zum 1. Januar, 07:00 Uhr. Der Verkauf von F2-Feuerwerk ist gemäß dem Sprengstoffgesetz nur an den letzten drei Tagen des Jahres erlaubt und startet in der Regel am 29. Dezember. Da Silvester im Jahr 2023 auf einen Sonntag fiel, durfte zwar diesmal der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember starten, tatsächlich konnte man aber leider viel früher Böller im Handel erwerben. Weiterhin wird zunehmend festgestellt, dass Besitzer von SRS-Waffen (mit und ohne kleinen Waffenschein) die Silvesternacht nutzen, um wild zu "ballern". Selbst wenn der kleine Waffenschein vorliegt, berechtigt dieser nicht dazu, Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen (wie z. B. Jahrmärkten, Messen, Sportveranstaltungen sowie bei z. B. Konzert-, Kino- oder Discothekenbesuchen) mit sich zu führen oder die Waffe gar in der Öffentlichkeit abzufeuern. Das sollte besser kontrolliert werden, um damit auch das verbotene Böllern bereits Tage vor Silvester besser zu unterbinden. Das Sprengstoffgesetz regelt auch, wo Pyrotechnik nicht gezündet werden darf und dass Gemeinden Verbotszonen benennen können. So ist in Frankfurt am Main bereits das Böllern z. B. auf den Eisernen Steg sowie im Umkreis von 200 Metern um Kirchen, Krankenhäuser, Altenheime, den Zoo und von Fachwerkhäusern verboten. Verstöße gegen diese Bestimmungen können sogar mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro (bei selbsthergestellten oder nicht zertifizierten Sprengkörpern sogar bis 50.000 Euro) geahndet werden. Werden Sachen oder gar Menschen wissentlich gefährdet, sind sogar Freiheitsstrafen möglich. Dem Umweltbundesamt zufolge werden jährlich etwa 2.050 Tonnen Feinstaub durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, was in etwa ein Prozent des gesamten jährlich freigesetzten Feinstaubs entspricht. Teilweise werden am Neujahrstag an einzelnen Messstationen sogar Tagesgrenzwerte überschritten. Das Einatmen des Feinstaubs gefährdet die Gesundheit und kann zu Atemwegserkrankungen oder Herz-Kreislauf-Problemen führen und konterkariert damit die aufwendigen Bemühungen zur Feinstaubreduktion in anderen Bereichen. Der Lärm der Zündkörper stellt eine große Belastung für traumatisierte Menschen sowie für viele Haustiere dar und die hinterlassenen Verpackungen und herabfallenden Raketen sind eine enorme Menge Sondermüll. Medizinische wie auch der Sicherheit dienende Einsatzkräfte werden jedes Jahr durch Unfälle im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern unnötig gebunden und die zunehmende "Sitte", Rettungs- und Ordnungskräfte in der Silvesternacht mit Feuerwerkskörper zu beschießen, muss verhindert werden. Deshalb fordern bereits Umweltorganisationen, die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und viele Ärztinnen und Ärzte aufgrund der genannten Probleme schon länger ein Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel. Der individuelle Umgang mit Feuerwerkskörpern stellt prinzipiell ein potenzielles Risiko für die Sicherheit der Stadt dar und beansprucht Feuerwehr und Rettungskräfte exorbitant. Um den Wunsch vieler, mit einem Silvesterfeuerwerk das neue Jahr zu begrüßen, Genüge zu tun, könnten von der Stadt möglichst professionelle Feuerwerke organisiert werden, welche die Stadt angemessen repräsentieren. Die Kosten hierfür sind sicher dadurch einzusparen, dass weniger Einsatzkräfte Dienst tun müssen, die Straßenreinigung keinen Sondereinsatz fahren muss oder beispielsweise durch die nicht stattfindenden Unfälle, Brände usw. Die genannten Argumente, vor allem der rasante Klimawandel, gebieten es, alle Faktoren, die die Feinstaubbelastung erhöhen, zu vermeiden. Ein Böllerverbot in Frankfurt könnte den Klimawandel ein wenig einbremsen und als Vorbild für andere Städte, ja ganz Deutschland dienen. Die Klimakrise schlägt den Menschen aufs Gemüt - viel stärker und viel direkter als bislang angenommen. In einem Gastbeitrag im Feuilleton der SZ beschreibt es Eckart von Hirschhausen so: "Kein Mensch kann sich seine eigene Außentemperatur kaufen - auch kein Privatversicherter. Seelische Gesundheit findet nicht im luftleeren Raum statt. Mindestens neun von zehn Menschen weltweit ziehen mit jedem Atemzug eine Menge Gift, maßgeblich aus fossiler Verbrennung. Dazu referierte Mazda Adli, Stressforscher und Professor für Psychiatrie an der Charité. Die Belastung mit Feinstaub verändere unsere Fähigkeit, mit Stress umzugehen, massiv. Der Mechanismus, wie sich buchstäblich Staub auf die Seele legt, wird auch immer klarer: Gerade die allerkleinsten Teilchen von Ruß, Reifenabrieb und dem anderen unsichtbaren Müll sind so winzig, dass die Partikel aus der Lunge direkt über die Zellwände ins Blut gelangen. Von dort sind diese Fremdkörper nur einen Herzschlag weg von allen anderen Organen und belagern so auch das Hirn. Dort lösen sie eine chronische Entzündung aus, die bei entsprechender Veranlagung psychische Erkrankungen und langfristig die Selbstzerstörung unserer Persönlichkeit beschleunigt, sprich die Demenz." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1132 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15 Versandpaket: 31.01.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2024, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 1 CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen 4 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 2 CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 14 am 19.02.2024, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD und BFF gegen 1 GRÜNE und 1 SPD (= Annahme); 2 GRÜNE (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 2 am 19.02.2024, TO I, TOP 56 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, 1 SPD und LINKE. gegen 2 CDU, 2 SPD und BFF (= Ablehnung); FDP und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 26. Sitzung des OBR 7 am 20.02.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE und fraktionslos gegen 1 CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 4 am 20.02.2024, TO II, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU und dFfm gegen SPD, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); FDP und fraktionslos (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 14 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 13 am 20.02.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE und SPD 27. Sitzung des OBR 3 am 22.02.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: a) Die Vorlage OA 434 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 9 am 22.02.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); fraktionslos (= Enhtaltung) 27. Sitzung des OBR 12 am 23.02.2024, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 GRÜNE, FDP und BFF gegen 3 GRÜNE und LINKE. (= Annahme); SPD und Volt (= Enthaltung) 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, BFF gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) 24. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 26.02.2024, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. (= Annahme) und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.02.2024, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OA 434 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme), AfD, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme bei Streichung des Worts "stattdessen") 28. Sitzung des OBR 11 am 04.03.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und 2 LINKE. gegen 2 SPD, CDU und 1 LINKE. (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 6 am 05.03.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen CDU (= Ablehnung) 28. Sitzung des OBR 1 am 05.03.2024, TO I, TOP 58 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, LINKE. und Die Partei gegen 2 CDU (= Ablehnung); SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und Die Partei (= Enthaltung) 28. Sitzung des OBR 3 am 14.03.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage OA 434 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und Volt gegen SPD und FDP (= Ablehnung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 4494, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.02.2024

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten

23.01.2024 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4992 entstanden aus Vorlage: OF 233/16 vom 15.01.2024 Betreff: Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten a) Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass der Kofferraumservice der beiden Kleinmüllplätze in Bergen und Enkheim vollumfänglich, d. h. mit allen bisherigen Angeboten der Müllentsorgung, erhalten bleibt und auch zukünftig in keiner Weise eingeschränkt wird. b) Sollte das nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, ein geeignetes Ersatzkonzept vorzulegen, in dem regelmäßig Elektrokleingeräte bei einem Elektrosammelmobil in Bergen und Enkheim abgegeben werden können. Begründung: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, weil sich das Angebot in den Kleinmüllplätzen von Bergen und Enkheim verringert hat. Auch der FES Services-App ist zu entnehmen, dass dort tatsächlich bestimmte Arten von Müll (Elektrokleingeräte etc.) nicht mehr aufgeführt sind. Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass bei beiden Kleinmüllplätzen in Bergen sowie in Enkheim nach und nach das Angebot weiter reduziert wird und im Endergebnis eine Schließung zu befürchten ist. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass er gemäß § 82 Absatz 3 zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören ist und gemäß § 3 Absatz 1 GOOBR hierzu Vorschläge machen darf. Darüber hinaus wird auf den Grenzänderungsvertrag verwiesen, in dem im § 6 Absatz 5 ebenfalls festgehalten wird, dass vor einer Änderung der Nutzung städtischer Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke in Bergen-Enkheim eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen ist. Der Ortsbeirat 16 fordert nachdrücklich, dieses Anhörungsrecht zu beachten und verlangt, dass der Kofferraumservice der Kleinmüllplätze vollumfänglich erhalten bleibt und die Leistungseinschränkungen zurückgenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 764 Aktenzeichen: 79-4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Friedhof Enkheim hier: Wege zu den angelegten Urnengräbern sicher begehbar herrichten

23.01.2024 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4993 entstanden aus Vorlage: OF 227/16 vom 02.01.2024 Betreff: Friedhof Enkheim hier: Wege zu den angelegten Urnengräbern sicher begehbar herrichten Der Magistrat wird gebeten, die Wege zu den angelegten Urnengräbern auf dem Friedhof Enkheim sicher begehbar herzurichten. Der Plattenweg zu den im oberen Bereich des Friedhofs gelegenen Urnengräbern sollte in eine Treppe umgewandelt werden. Begründung: Die angelegten Plattenwege sind in die Jahre gekommen. Zudem haben Wurzelwuchs und Bodenveränderungen die Gehwegplatten angehoben bzw. zerstört. Ein sicheres Betreten ist gerade für ältere Menschen nicht mehr gewährleistet. Siehe Abbildungen: Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 765 Aktenzeichen: 67-4

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Hundespielplätze in Bergen-Enkheim

23.01.2024 · Aktualisiert: 02.08.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4994 entstanden aus Vorlage: OF 228/16 vom 02.01.2024 Betreff: Hundespielplätze in Bergen-Enkheim Vorgang: OM 14/21 OBR 16; ST 1383/21 Die Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1383, besagt: "Die Anregung des Ortsbeirates 16, in Bergen-Enkheim in fußläufiger Entfernung Hundespielplätze zu schaffen und einzuzäunen, wird der Magistrat aufgreifen und beurteilen. Hier ist vor allem die Verfügbarkeit von Flächen zu prüfen." Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, ob die Fläche a) im Neubaugebiet Leuchte, hier die eingezäunte Fläche (als Magerboden bezeichnet - siehe Abbildung 1), und b) die noch entsprechend zu sichernde Fläche "Aussichtsanhöhe zwischen Sportgelände Germania Enkheim und Riedweiher" (siehe Abbildung 2) als Hundeauslaufflächen eingerichtet werden können. Begründung: Sowohl in Bergen als auch in Enkheim fehlen im fußläufig erreichbaren Nahbereich Hundewiesen, die es Hundehaltern ermöglichen, ihren Tieren den erforderlichen, tiergerechten freien Auslauf zu gewähren. Mit einem Hundespielplatz soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Mensch und Hund auf sicherem Gelände zusammen Spaß haben, aber auch die Sozialisierung von Mensch und Tier gestärkt werden, was nicht nur das Selbstvertrauen des Hundes stärkt, sondern auch die Kommunikation untereinander. "Die Grundlage des Erfolgs besteht darin, den Standpunkt des anderen zu verstehen." Nach allgemeiner Meinung ist das der Grundstein für gute Kommunikation, Freundschaft und Teamwork. Wenn dieses Fundament aus Vertrauen und Verstehen besteht, fördert es die Bindung, die Beziehung und hilft bei der Erziehung der Tiere. Abb.1 Abb. 2 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 14 Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2021, ST 1383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 807 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Baumelbänke besitzbar machen

23.01.2024 · Aktualisiert: 29.07.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4995 entstanden aus Vorlage: OF 229/16 vom 08.01.2024 Betreff: Baumelbänke besitzbar machen Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumelbänke in Bergen und Enkheim so gestalten zu lassen, dass diese auch von Menschen mit einer Körpergröße von unter 1,70 Metern genutzt werden können. Dies könnte mit einer rechts und links der Bänke angebrachten Stufe kostengünstig geschehen. Begründung: Auch kleinere Menschen würden gerne das gesundheitsfördernde Erlebnis einer Baumelbank genießen. Dies wäre mit Hilfe einer seitlichen Einstiegsstufe sicher zu gestalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.04.2024, ST 601 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregungen an den Magistrat OBR) · OB 16

Radwegverbindung nach Bad Vilbel legalisieren

23.01.2024 · Aktualisiert: 13.06.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.01.2024, OM 4996 entstanden aus Vorlage: OF 230/16 vom 02.01.2024 Betreff: Radwegverbindung nach Bad Vilbel legalisieren Der Magistrat wird gebeten, auf Bergen-Enkheimer Gemarkung das Anbringen von entsprechenden Straßenverkehrsschildern entlang der über den "Frohngrundweg" führenden Radwegverbindung nach Bad Vilbel zu veranlassen. Begründung: Die Radwegverbindung von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel über den "Frohngrundweg" wird seit der im letzten Jahr erfolgten Streckensanierung zunehmend frequentiert und auch von Fußgängern sehr gerne genutzt. Leider ist Radfahren dort offiziell verboten! Es wurde das Aufstellen eines Zusatzschildes für Radfahrer vergessen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1120 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 16 am 04.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat.

OF (Anträge OBR) · OB 16

U-Bahnstation Enkheim mit größeren DFI-Anzeigern ausstatten

20.01.2024 · Aktualisiert: 27.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.01.2024, OF 235/16 Betreff: U-Bahnstation Enkheim mit größeren DFI-Anzeigern ausstatten Der Magistrat wird beauftragt bei der VGF darauf hinzuwirken, dass die U-Bahnstation Enkheim mit größeren Dynamischen Fahrgastinformations (DFI)-Anzeigern ausgestattet wird. Begründung: Bei der U-Bahnstation Enkheim handelt es sich um einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt. Hier verkehren mit der U4 und der U7 zwei U-Bahnen in die Innenstadt und mindestens 6 Zubringerbuslinien aus Bergen und dem Umland. Bei den derzeitigen Anzeigen ist die Kapazität der möglichen Abfahrtszeiten der Busse und Bahnen auf 5 begrenzt. Teilweise sind nur die Abfahrtszeiten der Busse zu lesen, da für die Abfahrtszeiten der U-Bahnen keinen Platz mehr zur Verfügung stehen. Mit dieser Maßnahme wird die Akzeptanz des ÖPNV gesteigert und die Attraktivität erhöht. Anzeigetafel Enkheim (eigenes Foto) Haltestelle für U4 und U7 sowie diverse Busse (eigenes Foto) Anzeigetafel Bad Vilbel (eigenes Foto) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 20.02.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5141 2024 Die Vorlage OF 235/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten

15.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2024, OF 233/16 Betreff: Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten Vorgang: OF 225/16 2024; OF 226/16 2024 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, a) dafür zu sorgen, dass der Kofferraumservice der beiden Kleinmüllplätze in Bergen und Enkheim vollumfänglich, d.h. mit allen bisherigen Angeboten der Müllentsorgung, erhalten bleibt und auch zukünftig in keiner Weise eingeschränkt wird; b) die Entsorgung von haushaltsüblichen Feuerlöschern auf diesen Kleinmüllplätzen anzubieten. Begründung: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürger, weil sich das Angebot in den Kleinmüllplätzen von Bergen und Enkheim verringert hat. Auch der FES Services-App ist zu entnehmen, dass dort tatsächlich bestimmte Arten von Müll (Elektrokleingeräte etc.) nicht mehr aufgeführt sind. Vor diesem Hintergrund ist zu vermuten, dass bei beiden Kleinmüllplätzen in Bergen sowie in Enkheim nach und nach das Angebot weiter reduziert wird und im Endergebnis eine Schließung zu befürchten ist. Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass er gemäß § 82 Absatz 3 zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, zu hören ist und gemäß § 3 Absatz 1 GOOBR hierzu Vorschläge machen darf. Darüber hinaus wird auf den Grenzänderungsvertrag verwiesen, in dem im § 6 Absatz 5 ebenfalls festgehalten wird, dass vor einer Änderung der Nutzung städtischer Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke in Bergen-Enkheim eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen ist. Der Ortsbeirat 16 fordert nachdrücklich, dieses Anhörungsrecht zu beachten und verlangt, dass der Kofferraumservice der Kleinmüllplätze vollumfänglich erhalten bleibt und die Leistungseinschränkungen zurückgenommen werden. Antragsteller: WBE CDU GRÜNE SPD FDP BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.01.2024, OF 226/16 Antrag vom 08.01.2024, OF 225/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4992 2024 Die Vorlage OF 233/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Punkt b) wie folgt geändert wird: "Sollte das nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, ein geeignetes Ersatzkonzept vorzulegen, in dem regelmäßig Elektrokleingeräte bei einem mobilen Elektrosammelmobil in Bergen-Enkheim abgegeben werden können." Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vertreter der FES einzuladen, um ihre Erkenntnisse aus den geplanten Umfragen und Projekten vorzustellen und inwieweit hier Vorschläge vom Ortsbeirat 16 aufgegriffen werden konnten. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: WBE, CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF

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OF (Anträge OBR) · OB 16

Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 225/16 Betreff: Kleinmüllplätze Bergen und Enkheim vollumfänglich erhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt: dafür zu sorgen, dass die beiden Kleinmüllplätze in Bergen-Enkheim vollumfänglich d.h. mit allen bisherigen Angebote der Müllentsorgung erhalten bleiben. (siehe auch Grenzänderungsvertrag § 6 Absatz 5 "Vor einer Änderung der Nutzung städtischer Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke im Gebiet des zukünftigen Stadtbezirks Frankfurt am Main - Bergen/Enkheim ist ebenfalls eine Stellungnahme des Ortsbeirates einzuholen") Begründung: In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden der Bürger*innen, welche Versuche Elektrogeräte, sogenannte "weiße Ware" auf den Plätzen zu entsorgen nicht fehlgeschlagen sind. Daraus ist zu schließen, dass Pläne bestehen zukünftig auch andere Sparten des Mülls nicht mehr anzunehmen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.01.2024, OF 233/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 233/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: WBE

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Baumelbänke besitzbar machen

08.01.2024 · Aktualisiert: 06.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.01.2024, OF 229/16 Betreff: Baumelbänke besitzbar machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, die Baumelbänke in Bergen und Enkheim so gestalten zu lassen, dass diese auch von Menschen unter der Körpergröße von 1,70 Meter genutzt werden können. Dies könnte mit einer rechts und links der Bänke angebrachten Stufe kostengünstig geschehen. Begründung: Auch kleinere Menschen würden gerne das gesundheitsfördernde Erlebnis einer Baumelbank genießen. Dies wäre mit Hilfe einer seitlichen "Einstiegsstufe" sicher zu gestalten. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 16 am 23.01.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4995 2024 Die Vorlage OF 229/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF (= Ablehnung)

Partei: WBE

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