Baumelbänke besitzbar machen
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumelbänke in Bergen und Enkheim so zu gestalten, dass sie auch von kleineren Menschen genutzt werden können. Dies soll durch die Anbringung von Stufen geschehen, um das gesundheitsfördernde Erlebnis für alle zugänglich zu machen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Baumelbänke in Bergen und Enkheim so gestalten zu lassen, dass diese auch von Menschen mit einer Körpergröße von unter 1,70 Metern genutzt werden können. Dies könnte mit einer rechts und links der Bänke angebrachten Stufe kostengünstig geschehen.
Begründung
Auch kleinere Menschen würden gerne das gesundheitsfördernde Erlebnis einer Baumelbank genießen. Dies wäre mit Hilfe einer seitlichen Einstiegsstufe sicher zu gestalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Januar 2024OFOF 229/16Baumelbänke besitzbar machenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4995Baumelbänke besitzbar machenDirektanregung
- 2. April 2024Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 601Baumelbänke besitzbar machenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats