Radwegverbindung nach Bad Vilbel legalisieren
Zusammenfassung
Es wird beantragt, dass der Magistrat die Aufstellung von Verkehrszeichen an der Radwegverbindung zwischen Bergen-Enkheim und Bad Vilbel veranlasst. Der Antrag begründet sich durch die steigende Nutzung des Radweges und das aktuelle Verbot für Radfahrer, welches missverständlich ist. Ziel ist es, die Nutzung des Radweges zu legitimieren und sicherer zu machen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, auf Bergen-Enkheimer Gemarkung das Anbringen von entsprechenden Straßenverkehrsschildern entlang der über den "Frohngrundweg" führenden Radwegverbindung nach Bad Vilbel zu veranlassen.
Begründung
Die Radwegverbindung von Bergen-Enkheim nach Bad Vilbel über den "Frohngrundweg" wird seit der im letzten Jahr erfolgten Streckensanierung zunehmend frequentiert und auch von Fußgängern sehr gerne genutzt. Leider ist Radfahren dort offiziell verboten! Es wurde das Aufstellen eines Zusatzschildes für Radfahrer vergessen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2024OFOF 230/16Radwegverbindung nach Bad Vilbel legalisierenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 23. Januar 2024Sie sind hierOMOM 4996Radwegverbindung nach Bad Vilbel legalisierenDirektanregung
- 3. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1120Radwegverbindung nach Bad Vilbel legalisierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.