Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei Veranstaltungen
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die bei Straßen-Veranstaltungen entstehenden Kosten für die zertifizierte Straßen- und Wegesicherung direkt zu übernehmen, anstatt die Vereine /Veranstalter damit zu belasten und zu einem späteren Zeitpunkt zu entlasten.
Hierzu stellt der Ortsbeirat folgende Fragen:
- Wie hoch waren die Ausgaben für den zertifizierten Schutz im Jahr 2023 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen?
- Wieviel Geld wird vom Magistrat für 2024, 2025 und 2026 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen für die zertifizierten Schutzmaßnahmen in den Haushalt gestellt?
- Warum müssen die Schutzmaßnahmen zertifiziert sein?
- Warum müssen die Vereine in Vorleistung gehen? (frei nach dem Motto "wer bestellt, der bezahlt")?
- Warum muss dieser bürokratische Aufwand betrieben werden?
Begründung
Wegesicherung bei Veranstaltungen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die bei Straßen-Veranstaltungen entstehenden Kosten für die zertifizierte Straßen- und Wegesicherung direkt zu übernehmen, anstatt die Vereine /Veranstalter damit zu belasten und zu einem späteren Zeitpunkt zu entlasten. Hierzu stellt der Ortsbeirat folgende Fragen:
- Wie hoch waren die Ausgaben für den zertifizierten Schutz im Jahr 2023 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen?
- Wieviel Geld wird vom Magistrat für 2024, 2025 und 2026 für die Stadt Frankfurt am Main insgesamt und für Bergen-Enkheim im Einzelnen für die zertifizierten Schutzmaßnahmen in den Haushalt gestellt?
- Warum müssen die Schutzmaßnahmen zertifiziert sein?
- Warum müssen die Vereine in Vorleistung gehen? (frei nach dem Motto "wer bestellt, der bezahlt")?
- Warum muss dieser bürokratische Aufwand betrieben werden? Begründung: "Laut der Richtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Unterstützung von Veranstaltungen im öffentlichen Raum bei der Finanzierung von Sicherheitsauflagen" müssen schon im Vorfeld der Veranstaltung im Rahmen des Erlaubnisantrages beim Service-Center Veranstaltungen die Höhe der konkretisierten Forderungen der Sicherheitsbehörden, in Form von Kostenvoranschlägen der Unternehmen, die diese Leistungen erbringen sollen, angemeldet werden. Hierzu ergeht dann eine Kostenübernahmezusicherung (gemäß den Voraussetzungen der Richtlinie Ziffer 2) in für das Ordnungsamt angemessener Höhe. Sind die Voraussetzungen nicht erfüllt, lehnt das Ordnungsamt die Forderung ab. Nach der Veranstaltung wird durch die Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Ordnungsamtes anhand der eingereichten Original-Rechnungen der jeweilige Betrag, der über das normale Maß hinausgehenden Kosten für Auflagen zur Gewährleistung der Sicherheit, ausgezahlt. Insgesamt erscheint dies als ein recht langwieriger und aufwendiger Prozess, der viele Ressourcen bindet und insbesondere für die Vereine/Veranstalter ein finanzielles Problem darstellt. Sie müssen nämlich für den Schutz der Bürger in Vorleistung treten, anstatt dass dies die Stadt tut. Dies führt dazu, dass sich mancher Verein überlegt, die Veranstaltung überhaupt stattfinden zulassen. Etwas weniger Bürokratie wäre für alle Beteiligten sehr wünschenswert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. April 2024Sie sind hierOFOF 252/16Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei VeranstaltungenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 23. April 2024OMOM 5417Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei VeranstaltungenDirektanregung
- 22. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1396Kostenübernahme für Straßen- und Wegesicherung bei VeranstaltungenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Ablehnung)