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Vorlagen
Gesamtverkehrsplan für Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 16 überarbeiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2016, OF 55/16 Betreff: Gesamtverkehrsplan für Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim in Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat 16 überarbeiten Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, um dem seit 40 Jahren, seit der Eingemeindung, immer nur in kleinen Abschnitten geänderten, veränderten und jetzt nur noch bedingt sinnvollen Verkehrs- wegeplan Rechnung zu tragen, in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 einen Ge- samtverkehrswegeplan zu erstellen, der der veränderten Verkehrssituation Rechnung trägt. Dabei sind auch grenzüberschreitende ÖPNV-Tarife mit einzubeziehen und Parkplätze an den Bushaltestellen im Umland. Diese Planungen sind den Bürgern in einer Bürgerversammlung vorzustellen und ggf. zu diskutieren. Begründung: Durch die Verdichtung im alten Baubestand und die Neubaugebiete Rosenträger, An der alten Gießerei, Hinter den Obergärten und demnächst Leuchte hat sich das Verkehrsaufkommen in Bergen-Enkheim vervielfacht. Dazu kommt Besucherverkehr zum Schwimmbad, Stadthalle und den Ämtern, der Kunden- und Andienverkehr zum Hessencenter, dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße und natürlich die vielen Pendler, die Bergen-Enkheim durchfahren oder als Parkplatz beim Umsteigen in den dann erheblich billigeren ÖPNV nutzen. Das alles muß sinnvoll neu geordnet werden, um Bergen-Enkheim als gesuchten Stadtteil zum Leben und Wohnen attraktiv, aber einigermaßen ruhig und lebenswert zu erhalten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 55/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage OF 55/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 55/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenGeschwindigkeitsmessanlagen an die Grundnetzstraßen am Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2016, OF 56/16 Betreff: Geschwindigkeitsmessanlagen an die Grundnetzstraßen am Hang Der Ortsbeirat wolle beschließen, Begründung: Der Fritz-Schubert hat sich zur viel genutzten innerörtlichen Verbindungsstraße zum Schwimmbad, den Schulen, dem Hessencenter, der U-Bahn und dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße entwickelt. Dazu kommt jede Menge Schleichverkehr, weil die noch länger anhaltende Sperrungen am Rathaus, am Landgraben und an der Brücke am Sperber/Fritz-Schubert-Ring zu einer Umverteilung des Verkehrs auf der Marktstraße geführt haben. Wenn die Ampel an der Ostseite des Rathauses rot zeigt, kürzen sehr viele Fahrer die Wartezeit ab und fahren über Am Königshof und Im Sperber auf den abschüssigen, aus einer großen Kurve bestehenden Fritz-Schubert-Ring, wo sie dann die "verlorene Zeit" mit zu hoher Geschwindigkeit wieder hereinzuholen versuchen. Um die gestressten Fahrer zu disziplinieren, müssen die Fahrzeuglenker durch Blitzer und Geschwindigkeitsanzeiger zur Einhaltung der zugelassenen Geschwindigkeit kostenpflichtig "überzeugt" werden. Der Neue Weg ist eine schmale, steile, teilweise einseitig beparkte, im oberen Teil kurvige Hangstraße, die unvernünftige Fahrer, aber auch die Busse, immer wieder zum zu schnellen Fahren animiert. Das muß im Interesse der Anlieger, der Schulkinder und Passanten dauerhaft unterbunden werden. Und damit das klappt, sollte das richtig Geld kosten. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 56/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 56/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD und LINKE. gegen WBE, GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenBefestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2016, OM 519 entstanden aus Vorlage: OF 53/11 vom 15.08.2016 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Der Magistrat wird gebeten, den im Seckbacher Ried vorhandenen Fußweg so zu befestigen bzw. auszubauen, dass er zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung begehbar bleibt. Der betreffende Fußweg befindet sich in Verlängerung des Wallfahrtswegs, im Abschnitt zwischen den Wegen "In der Sauren Wiese" und "Voltenseeweg". Begründung: Die Fußwegverbindung durch das Seckbacher Ried, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Kruppstraße, wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße angenommen. Im nördlichen Einzugsbereich des Fußwegs liegen u. a. das Henry und Emma Budge-Heim sowie die Buchhändlerschule. Im südlichen Bereich wiederum liegen die Seckbacher und Enkheimer Gewerbegebiete, mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Victor-Slotosch-Straße und dem Hessen-Center. Der Fußweg wird immer wieder überflutet und ist dadurch nicht mehr begehbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1686 Stellungnahme des Magistrats vom 13.03.2017, ST 591 Aktenzeichen: 79 1
Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.08.2016, OM 458 entstanden aus Vorlage: OF 32/16 vom 29.07.2016 Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße in Höhe der Hausnummer 20 eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage, ähnlich der auf der Vilbeler Landstraße, einzurichten. Die Kosten hierfür werden von der Firma Nord Micro übernommen. Die Maßnahme ist mit dem Leiter der Verwaltungsstelle Bergen-Enkheim abzustimmen. Begründung: Das Gelände der Firma Nord Micro befindet sich auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße, sodass diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich mehrfach überquert werden muss. An der genannten Stelle wird oft mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage kann hier Abhilfe schaffen und würde in diesem Falle den Steuerzahler nicht belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2016, ST 1760 Aktenzeichen: 32 4
1. Gesamtverkehrsplan für Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 überarbeiten 2. Geschwindigkeitsmessanlagen an die Grundnetzstraßen am Hang
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.08.2016, OF 53/16 Betreff: 1. Gesamtverkehrsplan für Frankfurt am Main-Bergen-Enkheim in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 überarbeiten 2. Geschwindigkeitsmessanlagen an die Grundnetzstraßen am Hang Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird beauftragt, um dem seit 40 Jahren, seit der Eingemeindung, immer nur in kleinen Abschnitten geänderten, veränderten und jetzt nur noch bedingt sinnvollen Verkehrs- wegeplan Rechnung zu tragen, in Zusammenarbeit mit dem OBR 16 einen Ge- samtverkehrswegeplan zu erstellen, der der veränderten Verkehrssituation Rechnung trägt. Dabei sind auch grenzüberschreitende ÖPNV-Tarife mit einzubeziehen und Parkplätze an den Bushaltestellen im Umland. Diese Planungen sind den Bürgern in einer Bürgerversammung vorzustellen und ggf. zu diskutieren. bis zur Umsetzung eines neuen Gesamtverkehrsplanes schnellstmöglich die Grundnetzstraßen insbesondere die Hangstraßen mit stationären Geschwindigkeitsmeßanzeigen auszustatten und in unregelmäßigen Abständen mit Blitzern zu kontrollieren. Begründung: Zu 1. Durch die Verdichtung im alten Baubestand und die Neubaugebiete Rosenträger, An der alten Gießerei, Hinter den Obergärten und demnächst Leuchte hat sich das Verkehrsaufkommen in Bergen-Enkheim vervielfacht. Dazu kommt Besucherverkehr zum Schwimmbad, Stadthalle und den Ämtern, der Kunden- und Andienverkehr zum Hessencenter, dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße und natürlich die vielen Pendler, die Bergen-Enkheim durchfahren oder als Parkplatz beim Umsteigen in den dann erheblich billigeren ÖPNV nutzen. Das alles muß sinnvoll neu geordnet werden, um Bergen-Enkheim als gesuchten Stadtteil zum Leben und Wohnen attraktiv, aber einigermaßen ruhig und lebenswert zu erhalten. Zu 2. Um die durch Sperrungen am Rathaus, am Landgraben und an der Brücke am Sperber/Fritz-Schubert-Ring noch zusätzlich gestreßten Fahrer zu disziplinieren, sollten die "Schleicher" durch Blitzer und Geschwindigkeitsanzeiger zur Einhaltung der zugelassenen Geschwindigkeit "überzeugt" werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage OF 53/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 53/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenBefestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 53/11 Betreff: Befestigung eines Fußwegs im Seckbacher Ried Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, einen im Seckbacher Ried vorhandenen Fußweg so zu befestigen bzw. auszubauen, dass er zu jeder Jahreszeit und bei jeder Witterung begehbar bleibt. Der betreffende Fußweg befindet sich in Verlängerung des Wallfahrtswegs, im Abschnitt zwischen den Wegen "In der Sauren Wiese" und "Voltenseeweg". Begründung: Die Fußwegeverbindung durch das Seckbacher Ried, zwischen der Wilhelmshöher Straße und der Kruppstraße, wurde in den letzten Jahren in zunehmendem Maße durch Fußgänger/innen angenommen. Im nördlichen Einzugsbereich des Fußwegs liegen u. a. das Henry und Emma Budge-Heim sowie die Buchhändlerschule. Im südlichen Bereich wiederum liegen die Seckbacher und Enkheimer Gewerbegebiete mit den Einkaufsmöglichkeiten in der Victor-Slotosch-Straße und dem Hessen-Center. Der Fußweg wird immer wieder überflutet und ist dadurch nicht mehr begehbar. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 519 2016 Die Vorlage OF 53/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenTempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.08.2016, OF 54/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße von der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Einrichtung einer von der Firma Nord Micro gesponsorten Geschwindigkeitsmeßanlage in Höhe des Firmengeländes in der stark befahrenen und frequentierten Victor-Slotoschstraße ab der Voltenseestraße bis zum Kreisel Vilbeler Landstraße Tempo 30 auszuweisen. Begründung: Im Unterzentrum an der Voltenseestraße mit seinen vielen Supermärkten, Firmen und dem großen Wohngebiet "An der alten Gießerei" queren inzwischen auch viele Fußgänger die viel befahrene Straße. Es wird hier oft zu schnell gefahren, weil die ausgewiesene Tempo-30-Zone viel zu kurz ist. Im Wohngebiet wohnen inzwischen viele Senioren, aber auch viele Kinder müssen im Laufe eines Tages die lange, gerade, zum Rasen einladende Straße queren. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage OF 54/16 wird mit Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: WBE, SPD, und LINKE. gegen CDU, GRÜNE, BFF und FDP (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenGeschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.07.2016, OF 32/16 Betreff: Geschwindigkeitsanzeigeanlage auf der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße, in Höhe der Hausnummer 20, eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage, ähnlich der auf der Vilbeler Landstraße, einzurichten. Die Kosten hierfür werden von der Firma Nord Micro übernommen. Die Maßnahme ist mit dem Leiter der Verwaltungsstelle abzustimmen. Begründung: Das Gelände der Firma Nord Micro befindet sich auf beiden Seiten der Victor-Slotosch-Straße, so dass diese von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern täglich mehrfach überquert werden muss. An der genannten Stelle wird oft mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren. Eine Geschwindigkeitsanzeigeanlage kann hier Abhilfe schaffen und würde in diesem Falle den Steuerzahler nicht belasten. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 458 2016 Die Vorlage OF 32/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
Weiter lesenVerkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.07.2016, OF 42/16 Betreff: Verkehrskonzept für den Knotenpunkt Vilbeler Landstraße/Borsigallee/ Leuchte/Triebstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, vor Baubeginn im Baugebiet Leuchte die uneingeschränkte Öffnung dieser Straße sicherzustellen - entweder durch Kreisverkehr oder durch Ampelregelung. Dabei ist der Durchgangs- und Pendlerschleichverkehr im Verlauf Leuchte/Fritz-Schubert-Ring/Im Sperber/Röhrborngasse/Marktstrasse bzw. Marktstraße/ Am Königshof/Fritz-Schubert-Ring/Leuchte durch geeignete Maßnahmen zu unterbinden. Begründung: Der Ziel- und Quellenverkehr sollte gleichmäßig verteilt werden und nicht einseitig die Bürger belasten. Weder die Hahnenkammstr., Barbarossastr., Bornweidstr. oder Riedstr. sind geeignet den Ziel-und Quellenverkehr für das Neubaugebiet mit ca. 400 Wohneinheiten und ca. 600-700 PKW s aufzunehmen, zumal in den o.g. Straßen einseitig geparkt werden darf. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 16 am 30.08.2016, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 5. Sitzung des OBR 16 am 04.10.2016, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 42/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 793 2016 Die Vorlage OF 42/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF (= Ablehnung)
Partei: WBE
Weiter lesenLärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11
S A C H S T A N D : Anregung vom 04.07.2016, OA 40 entstanden aus Vorlage: OF 40/11 vom 09.06.2016 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Ortsbezirk 11 unter Berücksichtigung folgender Punkte zu erstellen: 1. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. 2. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. (Anschluss der Hanauer Landstraße/Offenbach an die Borsigallee - Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn 66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. 3. Lärmemissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. (Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau. 4. Lärmemissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. 5. Lärmemissionen nach dem Bau der S-Bahn-Strecke (Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil). 6. Lärmemissionen, die durch den geplanten, zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden (täglich 120 zusätzliche Güterzüge und höhere Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge - ebenfalls ICE etc.). 7. Lärmemissionen, die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. 8. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße (Pkw, Lkw und Straßenbahn). 9. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr. Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm um Straßenlärm, den Lärm von vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Straßenverkehrslärm durch erheblichen Lkw-Verkehrsanteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24 Stunden am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige, nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelne Projekte und deren Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren, die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden dort mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch der Lärm, der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder z. B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten. - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen. - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen. - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig, und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltblat t_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1650 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 13.07.2016 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 01.09.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 40 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 464, 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport vom 01.09.2016 Aktenzeichen: 79 3
Auf Verlängerung der Hugo-JunkersStraße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2016, OF 41/11 Betreff: Auf Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße führen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf die Verlängerung der Hugo-Junkers Straße in Fechenheim-Nord, nördlich der Unterführung zu verzichten und den Verkehr über die Orber Straße und Schlitzer Straße zu führen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße in ihrem Verlauf zu erneuern und anstelle dafür diese als ausgebaute vorfahrtsberechtigte Straße rund um die Uhr, ebenfalls für LKW, zum Autobahnanschluss A66 zu führen. Begründung: Die neue Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/ Borsigallee geplant ist, kann nicht an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Die neu geplante Straße mit Kreuzung wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in diesem Bereich ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Alle LKW müssen nachts abbiegen und über die Orber Straße und Schlitzer Straße fahren. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 950 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Eine enge Kreuzung wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Von seitens des Regierungspräsidiums wurde mitgeteilt, es sei berechnet worden und ein Abbiegen eines Sattelschleppers sei am Tunnelausgang nach links technisch möglich. "Es sei nicht einfach, aber möglich !" so ein Planer des Stadtplanungsamtes. Wie aus der Presse bekannt wurde, sucht Rewe-Brandenburg jetzt bis zum Ende des Jahres nach Möglichkeiten den Betrieb an einen anderen Ort zu verlagern. Die Großmetzgerei Rewe-Brandenburg ist, wie auch alle anderen Betriebe im Industriegebiet auf gute und beschränkungsfreie Zu- und Abfahrten angewiesen. Die Orber Straße und Schlitzer Straße verfügen zum Teil noch über Kopfsteinpflaster. Es im Interesse der Großmetzgerei und vieler dort ansässigen Betriebe die Straße aufzuwerten und die Liegenschaften besser zu erschließen. Die jetzt geplante Straße "Neue Hugo Junkers Straße" nördlich der Unterführung wird keinen Anschluss an irgendwelche Grundstücke/Liegenschaften entlang der Straße ermöglichen. Von daher hat diese neu geplante Straße nur einen geminderten Nutzen. Von 22:00h-06:00h wird die geplante "Neue Hugo Junkers Straße" zur Sackgasse für LKW. Die neu geplante Straße ( Verlängerung der Hugo-Junkers-Straße) wird auch für LKW's von 22-6 Uhr nicht nutzbar sein, da in dem Bereich Wächtersbacher Straße, auf den die Straße führt, ein Fahrverbot für LKW's besteht. Ein solches Fahrverbot ist auch wichtig und unumgänglich da das Gebiet nördlich der Wächtersbacher Straße entlang ein "Reines Wohngebiet" ist. In diesem Wohngebiet befinden sich die Schulen (Grund-/Haupt-/Realschule), Kindergarten, Hort und ein Altersheim. Diese Einrichtungen unterliegen einem besonderen zusätzlichen Lärmschutz, der bereits über den eines "Reinen Wohngebietes" hinaus geht. Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm für Fechenheim-Nord Das Gebiet Fechenheim Nord ist durch vielfältige Lärmquellen bereits schon jetzt in Mitleidenschaft gezogen. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnel hat der Stadtteil konstanten Lärmeintrag aus nördlicher und östlicher Richtung. Für dieses Gebiet liegen bereits Lärmkarten vor, da durch die Autobahn A 66 und den Riederwaldtunnel dieses Gebiet von Norden her durch Lärm stark beansprucht ist. Durch den Bau des Riederwaldtunnel werden viele Liegenschaften Anspruch auf Schadensersatz haben und einen Anspruch auf Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftungsanlagen haben. Dazu käme nun der Lärm von LKW die auf die Wächtersbacher Straße geführt werden. Keine Schutzzone zwischen Industriegebiet und "Reinem Wohngebiet" Zwischen dem Industriegebiet und dem reinen Wohngebiet muss eine Schutzzone liegen. Diese Schutzzone ist nur ein 10 Meter breiter Streifen, den die Wächtersbacher Straße in sich darstellt. Diese Schutzzone ist unangemessen und entspricht nicht den Vorschriften. Bereits jetzt kommt es zu nicht unerheblichen Lärmbelastungen durch die bereits angesie delten Firmen wie z.B. Harley Davidson und deren Motorenprüfstände. Sowie der Großanlage Klassikstadt in der an Wochenenden und Feiertagen regelmäßig Veranstaltungen stattfinden, die weit in den Stadtteil zu hören sind. Eine weitere Hauptverkehrsachse von der Autobahnabfahrt Borsigallee zur Hanauer Landstraße entlang der Wächterbacher Straße/ "Neue Hugo Junkers Straße" würde zu keiner akzeptablen Belastung für die Menschen im Stadtteil führen. Es sind alle Lärmquellen gemeinschaftlich zu betrachten, ein Lärmgutachten, das allen Umständen gerecht wird, fehlt. die Streckenführung wie geplant durchgeführt werden kann. Bessere Verkehrsführung mit positiven Effekten für Gewerbetreibende und erhebliches Einsparungspotential beim Straßenbau Sinnvoll wäre es, dass nach der Unterführung die neue Straße entlang der Orber Straße / Schlitzer Straße geführt wird um dann die Anschlussstelle Borsigallee zu erreichen. Diese Straße könnte vorfahrtsberechtigt durch das bereits bestehende Industriegebiet geführt werden. Dies würde zu einer weiteren Belebung des bereits bestehenden Industriegebiets führen. Das Gebiet zeigt seit geraumer Zeit nicht unerheblichen Leerstand auf. Durch die eben beschriebene Maßnahme könnte Abhilfe geschaffen werden. Da das Industriegebiet notleidend ist, hat unsere Stadt Frankfurt am Main ein Entwicklungskonzept für dieses Industriegebiet entwickelt. Durch die alternative Streckenführung lassen sich viele Gewerbebetriebe sehr gut erreichen. Dies bringt auch wesentliche Einsparungen im Bauvorhaben mit sich. Kosten für zwei große Kreuzungsbereiche mit großen Ampelanlagen würden komplett entfallen. Es ist ein flüssiger Ablauf des Verkehrs zu erwarten. Mit der aktuellen Planung und dem zahlreichen abbiegenden Schwerlastverkehr in die Orber Straße ist zu befürchten, dass Rückstauungen weit in den Bereich der Hanauer Landstraße erfolgen werden. Die alternativ aufgezeigte Möglichkeit wäre ein für große LKW komfortabler Anschluss an die Liegenschaften im Industriegebiet. Die Straße wäre 24 Stunden nutzbar, was wiederum zu einem großen Plus bei den Gewerbetreibenden führen würde. Zusätzlich zu dem bisherigen Sparpotential würde sich die Stadt den Bau einer aufwendigen und breiten Straße mit Fuß und Radwegen beidseitig und einer Länge von ca. 330 Metern komplett sparen. Bei der Planung des Bauvorhabens lagen nicht alle Information vor und einige Punkte wurden nicht im Gutachten von Speer + Partner aus dem Jahr 2007/08 mit geprüft. Zusätzlich haben sich In den letzten 10 Jahren in Fechenheim viele Änderungen ergeben, diesen wurde bisher nicht Rechnung getragen. ( Verkehrsbeziehungen, Zuzug von Unternehmen, Klassikstadt, Kaufland, zahlreiche neue Wohnhäuser und Flüchtlingsheime etc. ). Vernichtung von Grünflächen im Stadtteil Eine Rodung der Flächen des Gebietes Kleeacker für die Kreuzung und Straße nördlich der Unterführung der S-Bahnstation Fechenheim muss dafür durchgeführt werden. Damit entspricht das Bauvorhaben auch nicht mehr dem Bebauungsplan B 849 des Stadtplanungsamtes Frankfurt. In Kapitel 12.2 des Bebauungsplan B 849 werden Belastungen und Defizite des Naturhaushalts festgestellt. Verschiedene Maßnahmen werden in Punkt 8.1 zur Behebung bzw. Minimierung der Landschaftsplanerisch-ökologischen Entwicklungsziele definiert. Die notwendige Erhöhung des Grünvolumens durch zusätzliche Baumpflanzung und Grünbedachungen wäre in großen Teilen nicht notwendig, wenn der Grünzug Kleeacker, bestehen bleiben kann. Davon würde das Industriegebiet sehr profitieren. Eine Baumpflanzungsverpflichtung sowie Grünbedachung durch die im Industriegebiet ansässigen Firmen und die öffentliche Hand könnte weitgehend entfallen. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben in Bereichen noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für das Betreiben von Beherbungsbetrieben, zum Unterbringen von Flüchtlingen oder für osteuropäische Leiharbeiter, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren musste die Stadt Frankfurt am Main den größten Supermarkt der Stadt in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen durch die Zu- und Abfahrten und ein neues nicht eingeplantes Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Dies ist bereits jetzt deutlich zu bemerken. Es fahren sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich bereits heute auf und von dem Gelände der Firma Kaufland. Sollte die bisherige Planung umgesetzt werden würde es alleine hier schon zu massiven Störungen für den Verkehr führen. Mindestens wäre an dieser Ausfahrt des Supermarkts eine weitere Ampelanlage notwendig, wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird. Mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels wird wieder angefangen werden müssen nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr in diesem Bereich zu verteilen und zu entlasten. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Es ist unumgänglich eine neue sinnvolle Planung, die sämtlich Gegebenheiten berücksichtigt, vorzunehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 25 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 11 am 05.09.2016, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wird bis auf Wiederaufruf zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 11 am 05.12.2016, TO I, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage OF 41/11 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 09.06.2016, OF 40/11 Betreff: Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert ein Lärmgutachten und Lärmschutzkonzept für den Stadtteil Fechenheim-Nord zu erstellen. Unter folgender Berücksichtigung: A. Fluglärm in Fechenheim mit den bereits erstellten und aktuellen Messungen. B. Verkehrslärmberechnung mit Verkehrsmengenberechnung nach Fertigstellung der Unterführung Hugo-Junkers-Straße im Bereich Wächtersbacher Straße. ( Anschluß der Hanauer Landstraße / Offenbach an die Borsigallee (Unterführung Hugo-Junkers-Straße) und der Autobahn A66 bei dann bestehendem Riederwaldtunnel. C. Lärmemmissionen aus dem Industriegebiet Fechenheim-Nord. ( Industriegebiet ohne Lärmschutzzonen ) DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau D. Lärmemmissionen von der Autobahn nach der Fertigstellung des Riederwaldtunnels. E. Lärmemmissionen nach dem Bau der S-Bahnstrecke ( Planung ist ohne eine Lärmschutzwand im Norden für den Stadtteil. ) F. Lärmemmissionen die durch den geplanten zukünftig erhöhten Güterverkehr entstehen werden. ( 120 täglich zusätzliche Güterzüge und höheren Fahrgeschwindigkeiten auf der Strecke für alle Züge ( ebenfalls ICE etc. ) ) G. Lärmemmissionen die durch den bereits bestehenden Zug- und Güterverkehr bestehen. H. Verkehrslärm der Hanauer Landstraße ( PKW, LKW und Straßenbahn ) I. Verkehrslärm der Borsigallee mit U-Bahn-Verkehr Begründung: Die Beschwerden der Bürger über Lärmbelästigung nehmen erheblich zu. Die Bürger des Stadtteils sind bereits verschiedenen Lärmquellen ausgesetzt. Dabei handelt es sich neben dem Fluglärm, um Strassenlärm, den Lärm von den vielen Eisenbahnstrecken, insbesondere verursacht durch die Güterzüge, Strassenverkehrslärm durch erheblichen LKW Verkehr Anteil und den Lärm aus dem Industriegebiet 24h am Tag. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant, die das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche, verschiedenartige negative Einwirkungen höher belastet, als die meisten anderen Stadtteile Frankfurts. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich zukünftig noch einiges ändern. Diese Belastungen gilt es aber auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem Projekt und dessen Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmemmissionen addieren sich die Werte und führen zu einer Anhebung des Lärmpegels. Faktoren die bei diesen Gutachten berücksichtigt werden sollten: - Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passiven Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort überschritten. - Eine amtliche Untersuchung in 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83dB gemessen. - Das Industriegebiet Fechenheim - Nord weißt nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90dB und Tags mit 100dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen oder z.B der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschliessenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwertgrenzen von 35dB nachts und 50dB tagsüber mit kurzzeitigen zulässigen Spitzenwerten von +6 dB. Diese können nicht eingehalten werden. - Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn A66 über die Wächtersbacher Straße / Borsigallee führt. - Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr auf der Strecke gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Frequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist zwingend für die Kommunen. Diese haben folgende Arbeiten durchzuführen: - Erfassung und Darstellung der Geräuschbelastung in Form von strategischen Lärmkarten - Betroffenheitsanalyse, Ermittlung der Zahl der von Lärm betroffenen Personen - Information der Öffentlichkeit über den Umgebungslärm und seine Auswirkungen - Erstellung von Aktionsplänen auf Basis der Lärmkarten unter Beteiligung der Öffentlichkeit Die Analyse "Lärmminderungsplanung" ist dringend notwendig und dies wurde bereits vor langer Zeit erkannt. Es wurde bereits im Jahr 2004 damit begonnen. Die Lärmminderungsplanungsentwürfe findet man auf der Webseite der Stadt Frankfurt unter: https://www.frankfurt.de/sixcms/media.php/738/Faltbla tt_RF_PDF.pdf Ein dort geplanter "Runder Tisch Lärmminderung" für Fechenheim-Nord ist bisher nicht zusammengekommen. Ergebnisse sind nicht umgesetzt worden. Es wird Zeit, das Thema Lärmminderung endlich professionell anzugehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 11 am 04.07.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 40 2016 Die Vorlage OF 40/11 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "Stadtteil Fechenheim-Nord" durch das Wort "Ortsbezirk 11" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Anregung vom 31.05.2016, OA 14 entstanden aus Vorlage: OF 20/16 vom 31.05.2016 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats, M 55, wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die umfangreichen Pläne zum Umbau und zur Neugestaltung des Hessen-Centers um folgende Planungen ergänzt werden: 1. Ausweisung einer betriebliche Kinderbetreuungsmöglichkeit. 2. Ausweisung von mindestens 100 Parkplätzen für den Park-and-ride-Verkehr zu moderaten Preisen, analog des Park-and-ride-Parkhauses in der Borsigallee. 3. Ausweisung einer Fläche zur Unterb ringung des Bibliothekszentrums der Stadtbücherei. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Antrag vom 11.11.2017, OF 147/16 Anregung vom 28.11.2017, OA 205 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 08.06.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.06.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRAKTION (M 55 = Annahme, OA 14 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 55 = Ablehnung, OA 14 = Annahme) 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 07.06.2016, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, FRAKTION gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen und Bauen) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen und Bauen) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 55 und OA 14 = Annahme) 2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2016, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.06.2016, TO II, TOP 21 Beschluss: 1. Der Vorlage M 55 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 14 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 256, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.06.2016 Aktenzeichen: 61 00
Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) Bundesbaugesetz Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.05.2016, OF 20/16 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) Bundesbaugesetz Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 55 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die umfangreichen Pläne zum Umbau und Neugestaltung des Hessen-Centers folgende Planungen beinhalten: 1. Ausweisung einer betriebliche Kinderbetreuungsmöglichkeit. 2. Ausweisung von mindestens 100 Parkplätzen für den Park & Ride Verkehr zu moderaten Preisen, analog des P&R Parkhauses in der Borsigallee. 3. Ausweisung einer Fläche zur Unterbringung des Bibliothekszentrums der Stadtbücherei. Antragsteller: WBE CDU SPD GRÜNE BFF LINKE. FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 14 2016 1. Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 5/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 19/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 20/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Parteien: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF, LINKE., FDP
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S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2016, OF 19/16 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) Bundesbaugesetz Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 55 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat aufgefordert wird, im Bebauungsplan Nr. 893 eine Fläche von bis zu 1.500 qm zur öffentlichen Nutzung, hier Unterbringung des Bibliothekszentrums der Stadtbücherei auszuweisen. Begründung: Das Bibliothekszentrum der Stadtbücherei in Bergen-Enkheim ist derzeit in der Riedschule untergebracht. Die Riedschule benötigt die Fläche grundsätzlich für eigene Zwecke. Zudem möchte sich das Bibliothekszentrum deutlich auf 1.000 qm bis 1.500 qm erweitern. Da Alternativ-Flächen zur Unterbringung des Bibliothekszentrums im Stadtteil derzeit und absehbar nicht gegeben sind, besteht die einmalige Chance, mit Erweiterung des Hessen-Centers das Bibliothekszentrum dort unterzubringen. Hierdurch ergibt sich für beide Seiten - Hessen-Center und Bücherei - eine Win-Win-Situation, da das Bibliothekszentrum zusätzliche Besucher in das Hessen-Center locken wird und das Bibliothekszentrum durch die Besucher des Hessen-Centers neue Leser anwerben kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 14 2016 1. Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 5/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 19/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 20/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss- § 2 (1) Bundesbaugesetz Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.05.2016, OF 5/16 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center hier: Aufstellungsbeschluss- § 2 (1) Bundesbaugesetz Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats M 55 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Magistrat aufgefordert wird, im Bebauungsplan Nr. 893 mindestens 100 Parkplätze für den Park & Ride Verkehr zu moderaten Preisen, analog des P&R Parkhauses in der Borsigallee auszuweisen. Begründung: Im Bereich Hessen-Center und Volkshaus ist, bedingt durch Berufspendler, erheblicher Parkdruck vorhanden. Mit der genannten Maßnahme könnte die dortige Situation erheblich verbessert werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.03.2016, M 55 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 16 am 03.05.2016, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 55 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 5/16 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 14 2016 1. Der Vorlage M 55 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 5/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 3. Die Vorlage OF 19/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 20/16 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage OF 20/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenGroße runde Warnblinklampen vor allen Fußgängerüberwegen des Kreisels Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.01.2016, OF 352/16 Betreff: Große runde Warnblinklampen vor allen Fußgängerüberwegen des Kreisels Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße/Barbarossastraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor allen Fußgängerüberwegen im Kreisel Vilbeler-Landstraße/Victor- Slotoschstrasse/Barbarossastrasse große gelbe Warnblinklampen für den Autoverkehr und evtl eine Anzeige zur Geschwindigkeitsbegrenzung anzubringen, damit die Fahrer mehr auf die Fußgänger achten. Begründung: Nachdem kurz vor Weihnachten eine Frau auf dem Zebrastreifen zur Barbarossastraße überfahren und sehr schwer verletzt wurde - ein Groß- einsatz der Feuerwehr mußte die Angefahrene mit schwerem Gerät unter dem Wagen auf dem Zebrastreifen zur Barbarossastrasse bergen, muß hier etwas geschehen, denn sehr viele Autolenker fahren mit viel zu hoher Geschwindigkeit in den Kreisel und oft auch wieder heraus. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 47. Sitzung des OBR 16 am 16.02.2016, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 352/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD und BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenMüllabfuhr in der Victor-Slotosch-Straße, Hausnummern 5b bis 5d
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2015, OF 349/16 Betreff: Müllabfuhr in der Victor-Slotosch-Straße, Hausnummern 5b bis 5d Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten mit der FES zeitnah zu klären, wie die regelmäßige Leerung der in abgezäunten, aber zur Straße hin offenen Mülltonnenplätzen abgestellten Tonnen mit einer Absenkung des Bürgersteiges verläßlich erfolgen kann, damit nicht überquellende Mülltonnen die Straße verunzieren, weil wegen parkender Fahrzeuge die Müllabfuhr den Müll nicht mitnimmt. Evtl. sollte in der Breite der Absenkung ein zeitliches Parkverbot in Form einer Zackenlinie aufgebracht werden. Begründung: Es kommt immer wieder vor, daß die Müllabfuhr die Mülltonnen nicht mitnimmt, da sie nicht an die Tonnenplätze heranfahren kann, um den Müll mit der Hebevorrichtung aufzunehmen, weil parkende PKW vor den Tonnenplätzen stehen und die Müllmänner sich weigern, die Tonnen auf die Straße zu holen. Das kann so nicht bleiben! Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 349/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenFörderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMorgendliche Geschwindigkeitsmessungen in der Stargarder Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 343/16 Betreff: Morgendliche Geschwindigkeitsmessungen in der Stargarder Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen Der Magistrat wird gebeten In der Stargarder Straße mit Beginn des Berufsverkehrs ab 6.30 Uhr in unregelmäßigen, aber kurzen Abständen eine automatische Geschwindigkeits- Meßanlage aufzustellen, um die erheblich zu schnell fahrenden Autofahrer zu sanktionieren und die "Rennbahn" zur Leuchte und Borsigallee damit unattraktiv zu machen. Begründung: Anwohner, die sich über die frühen Raser beim Ordnungsamt beschweren, bekommen die Auskunft, daß die Fahrzeuge der Stadtpolizei in der Regel erst um 7.30, eine halbe Stunde nach Dienstbeginn, die Dienststelle verlassen können und damit eine Messung um 6.30 Uhr nicht möglich sei. Dem ist mit einer mobilen automatischen Meßanlage leicht abzuhelfen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 343/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen BFF (= Annahme) bei Enthaltung WBE
Partei: BFF
Weiter lesenParksituation in Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2015, OA 685 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 06.10.2015 Betreff: Parksituation in Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gebiet um die U-Bahn-Station "Enkheim" ein tragfähiges Konzept zur Beordnung der Parksituation zu erstellen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Das Untersuchungsgebiet soll durch die Philipp-Puth-Straße/Rangenbergstraße/ Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße/Röntgenstraße/ Borsigallee/ Am Hessen-Center abgegrenzt werden. Begründung: Berufspendler sind für die Stadt, auch als Steuerzahler, und für die örtliche Wirtschaft wichtig. Die Nutzung der U-Bahn-Linien U 4 und U 7 hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Aber die Parksituation ist deshalb in dem genannten Bereich durch die zunehmende Anzahl der Pendler aus dem Umland unerträglich geworden. Allein die Parkflächen auf der Leuchte sind täglich durch Dauerparker ständig belegt. Dies gilt auch für die im genannten Gebiet liegenden Straßen wie beispielsweise Am Waldacker, Hahnenkammstraße oder Volkshausstraße. Anwohner in Enkheim haben dadurch für ihre Fahrzeuge kaum noch Parkmöglichkeiten. Der Grund hierfür liegt sicher auch darin, dass das Parkhaus Borsigallee nicht mehr zur Entlastung der gesamten Parksituation in Enkheim beiträgt, da es in Gänze durch Dauermieter belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 60 Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 207 Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 29 Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 223 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 685 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Stv. Ochs (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP und Stv. Krebs (= Annahme); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6661, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 32 1
Parksituation in Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2015, OF 339/16 Betreff: Parksituation in Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, - dass für das Gebiet um die U-Bahnstation Enkheim ein tragfähiges Konzept zur Beordnung der Parksituation erstellt und dem Ortsbeirat und der Öffentlichkeit vorgestellt wird. - Das Untersuchungsgebiet soll etwa abgegrenzt werden durch die Philipp-Puth-Str. / Rangenbergstr. / Barbarossastr. / Victor-Slotosch-Str. / Röntgenstr. / Borsigallee / Hessen-Center - Außerdem ist das Halteverbot zwischen Phlipp-Puth-Str. und der Leuchte vom bisher angeordneten Verbot "bis 12.00" auf 10.00 zu begrenzen. Begründung: Berufspendler sind für unsere Stadt, auch als Steuerzahler, und für unsere örtliche Wirtschaft wichtig. Die Nutzung der U-Bahn-Linien U 4 und U 7 hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Aber die Parksituation ist deshalb in dem genannten Bereich durch die zunehmende Anzahl der Pendler aus dem Umland unerträglich geworden. Allein die Parkflächen auf der Leuchte sind täglich durch Dauerparker ständig belegt. Dies gilt auch für die im genannten Gebiet liegenden Straßen, z.B. Am Waldacker, Hahnenkammstr. oder Volkshausstr. Anwohner in Bergen-Enkheim haben dadurch für ihre Fahrzeuge kaum noch Parkmöglichkeiten. Grund hierfür liegt sicher auch darin, dass das Parkhaus Borsigallee nicht mehr zur Entlastung der gesamten Parksituation in Enkheim Dauerkarten (z.B. Jahreskarten) anzubieten hat. Auch das tageweise Parken ist dort selten möglich, da die dort verfügbaren Plätze ab spätestens 08.00 Uhr vergeben sind. Deshalb sollte auch das Parkverbot Philipp-Puth-Str. bis zur Leuchte auf 10.00 zurückgesetzt werden. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 16 am 03.11.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 685 2015 Die Vorlage OF 339/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Absatz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenÜberprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn)
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.10.2015, OA 668 entstanden aus Vorlage: OF 351/11 vom 17.09.2015 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (nordmainische S-Bahn) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel-Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf 1. Umweltverträglichkeit und Einhaltung aller Grenzwerte; 2. Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie; 3. Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet; 4. wirtschaftliche Aspekte (keine Nutzbarkeit für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr); 5. zukünftig zu erwartende Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z. B. Kaufland); 6. inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird; 7. dringenden Sanierungsbedarf Schlitzer Straße/Orber Straße; 8. wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt, die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau, welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitliche Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z. B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein wegen diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren, die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passive Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung im Jahr 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83 dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim-Nord weist nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70 dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90 dB und tags mit 100 dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren, z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen, oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein reines Wohngebiet mit Lärmwerten von 35 dB nachts und 50 dB tagsüber, mit kurzzeitigen Spitzenwerten von plus 6 dB. Die neuen Gleise der nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsterasphalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche als Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände der Kleingartenanlage Kleeacker und dann weiter zur Autobahn 66 über die Wächtersbacher Straße/Borsigallee geplant ist, könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für Lkw von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24-Stunden-Betrieb mit 1.200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starkem Groß-Lkw-Verkehr. Dies wäre eine große Belastung, nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt Frankfurt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße/Orber Straße würde immerhin 24 Stunden am Tag nutzbar sein und es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden. Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet an Attraktivität und somit hat die Stadt Frankfurt am Main dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen, dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h und einem generellen ganztägigen Lkw-Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt Not leidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt am Main veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt am Main ist es, das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee/BAB wäre eine Möglichkeit, zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer, ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahmen der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt am Main kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt am Main sein. In der Stadt Frankfurt am Main ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt am Main ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hindernis auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man anfangen, nach Alternativen zu suchen, um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 256 Stellungnahme des Magistrats vom 11.07.2016, ST 913 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 14.10.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 02.11.2015, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 668 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 668 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 6473, 44. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 10.11.2015 Aktenzeichen: 61 10
Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 17.09.2015 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben werden; 3. die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910 Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0
Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015 Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616 Aktenzeichen: 32 1
Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (Nordmainische S-Bahn).
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2015, OF 351/11 Betreff: Überprüfung der Verkehrsplanung: Anbindung der Hanauer Landstraße an die Wächtersbacher Straße durch die Kleingartenanlage Kleeacker (Nordmainische S-Bahn). Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die jetzige Planung der Trassenführung von der Ernst-Heinkel Straße zur Wächtersbacher Straße zu überprüfen und abzuwägen auf - Umweltverträglichkeit und Einhaltung von allen Grenzwerten - Einhaltung der EU-Umgebungslärmrichtlinie - Verträglichkeit und Belastungen durch fehlende Schutzzonen zwischen Industriegebiet und einem reinen Wohngebiet. - Wirtschaftlichen Aspekten ( Keine Nutzbarkeit für LKW von 22:00-06:00 ) - Zukünftig zu erwartenden Verkehrsmengen in Verbindung mit Störungen durch Gewerbetreibende (z.B. Kaufland) - Inwieweit die neue Verkehrsachse von Süd (Offenbach) zur BAB mit Riederwaldtunnel die Verkehrszahlen auf der Wächtersbacher Straße verändern wird und welche Auswirkungen dies auf das Wohngebiet haben wird. - Dringender Sanierungsbedarf Schlitzer Straße / Orber Straße - Wirtschaftliche Interessen der Unternehmer im Industriegebiet. Begründung: Bei der jetzigen Planung zur Anbindung sind verschiedene Umstände nicht ausreichend oder gar nicht berücksichtigt worden, weil diese damals nicht bekannt waren oder sich erst später ergeben haben. Daher wird dringend angeregt die Planung zu prüfen und gesamtheitlich zwischen den Alternativen abzuwägen. Im Stadtteil Fechenheim-Nord sind einige nicht unbedeutende Bauprojekte geplant oder bereits im Bau welche das Quartier nicht unerheblich verändern werden. Alle Planungen müssen gemeinschaftlich betrachtet werden und nicht jedes Projekt singulär. Bereits jetzt ist der Stadtteil durch umfangreiche Belastungen sehr beeinträchtigt. Besonders in Hinsicht auf den Faktor Lärm wird sich im Stadtteil Fechenheim-Nord zukünftig einiges ändern. Diese Belastungen gilt es auch in der Summe zu betrachten und nicht nur per einzelnem geplanten Projekt oder bereits realisiertem Zustand, sondern dessen gesamtheitlichen Auswirkungen auf den Stadtteil. Bei Lärmimmissionen addieren sich z.B. die Werte und führen zu einer nicht unerheblichen Anhebung des Lärmpegels. Allein diesem Umstand ist eine Gesamtbetrachtung unumgänglich. Faktoren die bei dieser Planung berücksichtigt werden sollten: Im Stadtteil gibt es jetzt bereits bezahlte Angebote für passiven Lärmschutzmaßnahmen für einige Wohngebäude. Das sind Schallschutzfenster und Belüftungsanlagen. Diese werden mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels dort nötig sein. Die Lärmgrenzen werden dort nach Fertigstellung des Riederwaldtunnels überschritten. Eine amtliche Untersuchung in 2014 zum Fluglärm hat in Fechenheim-Nord Spitzenwerte von 83dB gemessen. Das Industriegebiet Fechenheim - Nord weißt nicht die erforderliche Schutzzone zur Wohnbebauung auf. Das Industriegebiet darf 24 Stunden am Tag mit 70dB und in den Spitzen sogar kurzzeitig nachts mit 90dB und Tags mit 100dB Lärm produzieren. Dazu gehört auch Lärm der bei der Anlieferung von Waren z. B. für ein Einkaufszentrum früh am Morgen oder der öfter für Unmut sorgende Motorenprüfstand von Harley Davidson. Bei der anschließenden Wohnbebauung handelt es sich auch um ein "Reines Wohngebiet" mit Lärmwerten von 35dB nachts und 50dB tagsüber mit kurzzeitigen Spitzenwerten von +6 dB. Die neuen Gleise der Nordmainischen S-Bahn werden zur Kapazitätserhöhung für den Güterzugverkehr und den Personenzugverkehr gebaut. Gleichzeitig wird mit diesen neuen Gleisen und der Schließung des Bahnübergangs die Fahrgeschwindigkeit der Züge wesentlich erhöht. Eine Erhöhung der Geschwindigkeiten und der Zugfrequenzen bedeutet eine wesentliche Zunahme des Lärms. Im Moment sind auf der Nordseite noch nicht einmal Lärmschutzwände für die Bewohner des Stadtteils geplant. Um diesem Umstand der bestehenden Lärmbeeinträchtigungen nur ein wenig gerecht zu werden, wurde die Sanierung der Wächtersbacher Straße bereits mit Flüsteraspalt ausgeführt. Alleine die Wächtersbacher Straße stellt die Schutzzone zwischen Industriegebiet und Wohngebiet dar. Dies wäre heutzutage bei Planungen undenkbar. Die neue Verkehrsader mit Unterführung, welche die Anbindung der Hanauer Landstraße und Offenbachs über das Gelände des Kleeackers und dann weiter zur Autobahn A66 über die Wächtersbacher Straße / Borsigallee geplant ist könnte umweltverträglich an 24 Stunden am Tag für alle Verkehrsteilnehmer genutzt werden. Bei der jetzigen Planung ist eine Nutzung für LKW von 22:00-06:00 morgens nicht möglich. Dies schränkt die Gewerbetreibenden im Industriegebiet bereits heute sehr ein. Ein Beispiel: Die Firma Brandenburger hat einen 24 Stunden Betrieb mit 1200 Beschäftigten in Fechenheim-Nord und sehr starken Groß-LKW Verkehr. Dies wäre eine große Belastung nicht nur für diesen einen Betrieb. Die Firma REWE/Brandenburger hat sich schon in dieser Angelegenheit an die Stadt und den Regierungspräsidenten gewandt und einen Einspruch gegen die Planungen im Planfeststellungsbeschluss der Nordmainischen S-Bahn eingelegt. Schon alleine unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Aspekte macht solch eine Trassenführung wenig Sinn, die Variante Schlitzer Straße / Orber Straße würde immerhin 24h am Tag nutzbar sein Es müsste keine neue Straße durch den Kleingartenverein gebaut werden Eine neue Straßenführung würde mindestens zwei Ampelanlagen komplett einsparen. Der Verkehrsfluss ohne Ampeln und vorfahrtsberechtigt, komplett durch das Industriegebiet, würde einen hohen Durchsatz an Fahrzeugen mit sehr viel geringerer Lärmbelästigung der Bürger ermöglichen. Die Immobilien an stark frequentierten und gut erreichbaren Straßen sind attraktiver und interessanter für Gewerbetreibende. Damit gewinnt in der Folge das Industriegebiet und somit hat die Stadt Frankfurt dadurch mehr Gewerbeeinnahmen. Es ist davon auszugehen dass bei der jetzigen Planung eine dann einsetzende Debatte über die Lärm- und Abgasbelastungen eintritt. Die Folgen wären sicher Forderungen nach einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h und einem generellen ganztägigem LKW Verbot auf der Wächtersbacher Straße. Bereits jetzt gibt es berechtigte Klagen gegen die zukünftige Lärmbelastung von der BAB/Riederwaldtunnel und Einsprüche von Bürgern aus dem Stadtteil gegen den Bau der Nordmainischen S-Bahn ohne Lärmschutzwand. Es ist bereits seitens der Stadt festgestellt worden, dass das Industriegebiet insgesamt notleidend ist. Ein entsprechendes Gutachten ist von der Stadt Frankfurt veranlasst worden. Immobilien im Industriegebiet sind derzeit sehr schwer zu vermieten. Ziel der Stadt Frankfurt ist es das Gebiet aufzuwerten. Hierfür wäre eine Sanierung der Schlitzer Straße und Orber Straße unumgänglich und die Sontraer Straße sollte ebenfalls mit berücksichtigt werden. Diese drei Straßen haben fast im gesamten Bereich noch Kopfsteinpflasterungen oder sind stark in Mitleidenschaft gezogen. Eine Streckenführung der neuen Verbindung zwischen Hanauer Landstraße/OF und Borsigallee / BAB wäre eine Möglichkeit zwei längst fällige Straßen zu sanieren und das Industriegebiet insgesamt attraktiver für die Ansiedelung von Gewerbe zu machen. Momentan versuchen viele Immobilieneigentümer ihre Gebäude dort umzubauen, sei es für Bordellbetriebe oder Flüchtlinge, um wenigstens eine Nutzung mit Mieteinnahme der Immobilie sicherzustellen. Derartige Nutzungen, in den raren Industriegebieten der Stadt Frankfurt, kann längerfristig nicht im Interesse der Stadt Frankfurt sein. In der Stadt Frankfurt ist eine Ansiedlung von großen Einzelhandesgeschäften in Industrie- und Gewerbegebieten nicht erwünscht. Nach verlorenen Klageverfahren muss die Stadt Frankfurt ein großes Einzelhandelsgeschäft in der Wächtersbacher Straße dulden. Das bedeutet ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen und Hinderniss auf der Wächtersbacher Straße. Es werden sehr viele Fahrzeuge in diesem Bereich auf und von dem Gelände der Firma Kaufland ein- und ausfahren. Dies wird jetzt nach der bevorstehenden Eröffnung zu massiven Störungen führen. Es könnte sein, dass an dieser Ausfahrt eine weitere Ampelanlage notwendig werden könnte. Wenn auf die Wächtersbacher Straße noch mehr Verkehr geleitet wird, wie dies momentan mit der Fertigstellung des Riederwaldtunnels ohnehin schon geplant ist, wird man nach Alternativen anfangen zu suchen um den Verkehr zu verteilen. Ein Anschluss an das Verkehrswegesystem südlich der Bahngleise wird zu einem Dauerkollaps in Fechenheim-Nord führen. Bereits heute staut sich der Verkehr morgens oft mehrere hundert Meter auf der Wächtersbacher Straße zurück. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 668 2015 Die Vorlage OF 351/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, LINKE., BFF und FDP; GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenAufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch.
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.09.2015, OF 354/11 Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch. Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen dass eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird. 2. Alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch sind aufzuheben. 3. Die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße müssen mit geeigneten Pfosten gesperrt werden. Begründung: Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg darunter sehr und der Weg wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern die dort spazieren gehen und sich erholen wollen nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 11 am 05.10.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4562 2015 Die Vorlage OF 354/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAusbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.09.2015, OF 336/16 Betreff: Ausbau der Parkkapazitäten im P+R-Parkhaus in der Borsigallee und Erhalt der Zufahrt von der Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, - die Parkkapazitäten im Parkhaus in der Borsigallee der gesteigerten Nachfrage anzupassen, und so auszulegen, dass auch ein ausreichendes Kontingent an Parkplätzen für Nicht-Dauerparker zur Verfügung steht. Dies könnte durch Aufstockung und / oder Erweiterung auf einer der benachbarten Flächen geschehen - auf jeden Fall die Zufahrt zum P+R-Parkhaus von der Borsigallee aus zu erhalten, da sonst das gesamte Parkumfeld in den Wohnstraßen um die Endhaltestelle der U4 / U7 und der Erlenbruch mehr noch als bisher im Parkchaos versinken würden. Begründung: Aus den Plänen zur zukünftigen Andienung des P+R-Parkhauses nach Fertigstellung des "Riederwaldtunnels" geht hervor, dass auf die Zu- und Abfahrt in die Borsigallee dann ganz verzichtet werden soll. Die Andienung soll dann ausschließlich direkt von der Autobahn aus erfolgen. Da die Pendler, die in Enkheim die Wohnstraßen zustellen (und mittlerweile ja aufgrund der Vollbelegung des P+R-Parkhauses gar keine Alternative mehr angeboten bekommen), bei Weitem nicht alle über die Autobahn kommen, sondern auch etwa über die Umgehungsstraße in Bergen und die Vilbeler Landstraße, würde ein Wegfall der Zufahrt von der Borsigallee aus Enkheim hart treffen, und vermutlich ebenso den Riederwald. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, den Antrag OF 336/16 dem zuständigen Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beratung zuzuleiten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenErweiterte 30 Km-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.09.2015, OF 332/16 Betreff: Erweiterte 30 Km-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, nachdem in der vergangenen Woche ein PKW - offensichtlich wegen überhöhter Geschwindigkeit - vor dem Wohnblock Victor-Slotoschstraße 5 drei abgestellte PKW aufeinander geschoben und erheblich beschädigt hat, die 30-km-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten zwischen der Aus- bzw. Einfahrt Kreisel Vilbeler-Landstraße und Roentgenstraße zu erweitern. Begründung: Da flotte "FahrerInnen" nach der Ausfahrt bzw der Einfahrt in den Kreisel Vilbeler Landstraße vor bzw. nach dem Tempo-30-Gebot zwischen ALDI und der Roentgenstraße gerne auf der geraden Straße nochmal auf's Gas treten und der Bremsweg meistens unterschätzt wird, sollte das Tempo-30-Gebot in der Victor-Slotosch-Straße erweitert werden, um kreuzende Fußgänger aber auch geparkte Fahrzeuge vor Rasern zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4557 2015 Die Vorlage OF 332/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der erste Halbsatz(Der Ortsbeirat. .beschädigt hat) und die Begründung gestrichen werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: BFF
Weiter lesenGrunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, WBE, BFF
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 314/16 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Begründung: ST 571 Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4196 2015 Die Vorlage OF 314/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenParkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4067 entstanden aus Vorlage: OF 307/16 vom 13.04.2015 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße Die Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße im Abschnitt Röntgenstraße bis Kruppstraße die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um einen Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, unter anderem ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1024 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2015, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 12.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße, ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim, eine Parkscheibenregelung von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit einzurichten. Begründung: Wegen der Endstation der Linien U 4 und U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem, da täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 317 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5963, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Querungshilfe/Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2015, OF 311/16 Betreff: Querungshilfe/Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die mit der ST 571 angekündigte Querungshilfe nicht erst bei der grundhaften Erneuerung der Victor-Slotoschstraße einzurichten, sondern über die stark befahrene Straße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" schnellstmöglich eine(n) Querungshilfe/Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko und den neuen Wohnhäusern daneben analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird sehr stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEinrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim von 08:00 - 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2015, OF 306/16 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim von 08:00 - 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim auf der linken Seite eine Parkscheibenregelung von 08.00 - 17.00 Uhr mit 2 Stunden Parkzeit eingerichtet wird. Begründung: Wegen der Endstation der Linien U 4 / U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem. Da täglich von 08.00 - 17.00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen, da keine Parkplätze mehr vorhanden sind. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 624 2015 Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: WBE
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2
Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.03.2014, OM 2949 entstanden aus Vorlage: OF 238/11 vom 25.02.2014 Betreff: Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit eine bauliche Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee möglich ist; 2. wie hoch die Kosten für einen Erweiterungsbau sind; 3. welche Möglichkeiten alternativ bestehen, mehr Fahrzeugen einen Platz in dem Parkhaus anzubieten. Begründung: Das Park-and-ride-Parkhaus Borsigallee ist eine kostengünstige Möglichkeit, sein Fahrzeug am Stadtrand abzustellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren. Durch den geringen Preis (15 Euro im Monat beziehungsweise 150 Euro im Jahr in Verbindung mit einem RMV-Ticket) ist das Parkhaus durch Langzeitmieterinnen und Langzeitmieter praktisch ausgebucht und Tagesfahrerinnen und Tagesfahrer haben nur geringe Chancen, noch einen Platz zu bekommen. Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Möglichkeiten einer Erweiterung des Parkplatzangebotes zu überprüfen und die Kosten festzustellen, die ein Erweiterungsbau bedingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.11.2014, ST 1488 Stellungnahme des Magistrats vom 08.06.2015, ST 820 Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 11 am 17.11.2014, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 66 3
Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2014, OF 238/11 Betreff: Erweiterung des Park-and-ride-Parkhauses Borsigallee Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten: 1. Inwieweit eine bauliche Erweiterung des P+R Parkhaus Borsigallee möglich ist. 2. Wie hoch die Kosten für einen Erweiterungsbau sind. 3. Welche Möglichkeiten alternativ bestehen mehr Fahrzeugen einen Platz in dem Parkhaus anzubieten. Begründung: Das P+R Parkhaus Borsigallee ist eine kostengünstige Möglichkeit sein Fahrzeug am Stadtrand abzustellen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln in die Innenstadt zu fahren. Durch den geringen Preis (15 Euro im Monat, bzw. 150 Euro im Jahr in Verbindung mit einem RMV Ticket) ist das Parkhaus durch Langzeitmieter praktisch ausgebucht und Tagesfahrer haben nur geringe Chancen noch einen Platz zu bekommen. Der Magistrat wird deshalb gebeten die Möglichkeiten einer Erweiterung des Parkplatzangebotes zu überprüfen und die Kosten festzustellen, die ein Erweiterungsbau bedingt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 11 am 17.03.2014, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2949 2014 Die Vorlage OF 238/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2014, OF 220/16 Betreff: Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, über die stark befahrene Victor-Slotoschstraße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" einen Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko, analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 220/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenBebauung des Neubaugebietes Leuchte
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.09.2013, OF 196/16 Betreff: Bebauung des Neubaugebietes Leuchte Gemäß dem Vorschlag des Magistrats im zweiten Absatz der Stellungnahme B402 vom 12.08.2013 wird gebeten, mindestens für den Zeitraum der Erschließung und Bebauung des Neubaugebietes Leuchte die folgenden verkehrlichen Veränderungen am Knotenpunkt Leuchte / Vilbeler Landstr. vorzunehmen und die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2014 einzustellen: - die heutige Ausfahrt aus der Leuchte auf sechs bis sieben Meter zu verbreitern und die Verkehrsinsel im Einmündungsbereich entsprechend zu verkleinern. - Die Spur für Rechtsabbieger von der Borsigallee um einen Pfeil zum Gerade ausfahren zu erweitern. - die Signalisierung der Ausfahrt Leuchte entsprechend anzupassen. Begründung: Die umfangreichen Verkehrsbewegungen mit Baufahrzeugen und schwerem Gerät müssen über die Straße "Leuchte" abgewickelt werden unter Zu-und Abfluss auf die Vilbeler Landstraße. Eine Andienung über den Fritz-Schubert-Ring verbietet sich aufgrund des Nadelöhrs am Ende (Röhrborngasse) vollends und wäre technisch gar nicht möglich. Es ist aber auch eine (teilweise) Abwicklung über die engen Straßen Barbarossastraße und Triebstraße kaum denkbar und den Anwohnern nicht zumutbar. Als Alternative bietet sich somit nur noch die zügige planerische Umgestaltung des "Knoten Vilbeler Landstraße / Borsigallee an. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 16 am 24.09.2013, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 196/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen WBE und SPD (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenEinbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.09.2013, OM 2462 entstanden aus Vorlage: OF 186/16 vom 25.06.2013 Betreff: Einbeziehung des Park-and-ride-Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A 66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park-and-ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Die bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße sind beizubehalten. Begründung: Bisher kann das Park-and-ride-Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das Park-and-ride-Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das Park-and-ride-Parkhaus auch bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U 4/U 7-Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleichverkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Richtung Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei deren Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2013, ST 1734 Aktenzeichen: 66 3
Lärmschutz für Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.08.2013, OA 412 entstanden aus Vorlage: OF 194/16 vom 12.08.2013 Betreff: Lärmschutz für Bergen-Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen mit Hessen Mobil darauf zu dringen, dass für Bergen-Enkheim ähnliche Lärmschutzmaßnahmen wie für die Stad tteile Riederwald, Seckbach und Bornheim umgesetzt werden. Ziel muss sein, dass in allen Stadtteilen die gleichen Grenzen für belastende Lärmwerte gezogen werden und alle erforderlichen Maßnahmen zu deren Einhaltung bereits im Zuge der Fertigstellung mitgeplant werden. Begründung: Es kann nicht sein, dass den Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürgern ein Lärmschutz gegen die zu erwartende Lärmsituation nach dem Bau des Riederwaldtunnel und der Anschlussstelle Borsigallee verweigert wird. Es ist klar, dass die rechtliche Situation dem Magistrat keine Möglichkeit bietet, Hessen Mobil unter Druck zu setzen, trotzdem wird vom Magistrat der Stadt Frankfurt am Main erwartet, dass er sich auch für die Belange der Bergen-Enkheimer aktiv einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 34 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 04.09.2013 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.10.2013, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 412 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) Piraten (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3715, 23. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.10.2013 Aktenzeichen: 66 0
Lärmschutz für Bergen-Enkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.08.2013, OF 194/16 Betreff: Lärmschutz für Bergen-Enkheim Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in Gesprächen mit der Hessen Mobil darauf zu dringen, dass für Bergen-Enkheim ähnliche Lärmschutzmaßnahmen wie für die Stadtteile Riederwald, Seckbach und Bornheim umgesetzt werden. Ziel muss sein, dass für belastende Lärmwerte in allen Stadtteilen die gleichen Grenzen gezogen werden und alle erforderlichen Maßnahmen zu deren Einhaltung bereits im Zuge der Fertigstellung mitgeplant werden. Begründung: Es kann nicht sein, dass den Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und -Bürgern ein Lärmschutz gegen die zu erwartende Lärmsituation, nach dem Bau des Riederwaldtunnel und der Anschlussstelle Borsigallee verweigert wird. Es ist uns klar, dass die rechtliche Situation dem Magistrat keine Möglichkeit bietet, die Hessen Mobil unter Druck zu setzen, trotzdem erwarten wir von Magistrat der Stadt Frankfurt, dass er sich für die Belange der Bergen-Enkheimer aktiv einsetzt. Antragsteller: GRÜNE SPD WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des OBR 16 am 27.08.2013, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung OA 412 2013 Die Vorlage OF 194/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, SPD, WBE
Weiter lesenBenutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege
S A C H S T A N D : Anregung vom 25.06.2013, OA 406 entstanden aus Vorlage: OF 183/16 vom 11.06.2013 Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitende Radwege Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Benutzungspflicht für baulich getrennte Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser, auf den relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1591 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 03.07.2013 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Verkehrsausschusses am 03.09.2013, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 406 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE. und Piraten (= Ablehnung) sowie FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3501, 22. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 03.09.2013 Aktenzeichen: 32 1
Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A.66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2013, OF 186/16 Betreff: Einbeziehung des P + R Parkhauses in die neu geplante Ausfahrt der A 66 in Richtung Borsigallee/Friesstraße, komplementär zur bestehenden Zufahrt aus Borsigallee und Kruppstraße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, sich in den Planungen zur Umgestaltung der Ausfahrt der A66 in Enkheim im Zusammenhang mit dem Riederwaldtunnel für eine direkte Anbindung des Park+Ride-Parkhauses an die Autobahn einzusetzen. Dies kann jedoch keineswegs auf Kosten der bisherigen Zufahrtswege aus Borsigallee und Kruppstraße geschehen. Bei dessen Wegfall wäre ein weiteres Zuparken der angrenzenden Wohnstraßen zu befürchten, wenn den Pendlern über Vilbeler Landstraße und Leuchte ein direkter Zufahrtsweg gar nicht mehr zur Verfügung steht. Begründung: Bisher kann das P + R Parkhaus nur über die Stauzone Borsigallee erreicht werden. Eine Verkehrsentlastung zu Berufsverkehrszeiten in diesem Bereich durch das P + R Parkhaus ist deshalb nur fiktiv. Eine maßgebliche Entlastung des Zugangsverkehrs nach Frankfurt wie auch eine bessere Auslastung des Parkhauses könnte aber erreicht werden, wenn das P + R Parkhaus aucli bereits vor dem Einbiegen in die Borsigallee zugänglich wäre. Verbunden damit wäre dann von dort aus auch eine bessere Verkehrsanbindung an die U4/U7 - Haltestelle und eine Reduzierung des Parksuch- und Schleich Verkehrs in Enkheims Wohnstraßen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 09.09.2012, OF 140/16 Beratung im Ortsbeirat: 16, 11 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 140/16 wurde zurückgezogen. 2. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Vorlage OF 186/16 an den Ortsbeirat 11 mit der Bitte um Beschlussfassung weiterzuleiten. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 11 am 02.09.2013, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2462 2013 Die Vorlage OF 186/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBenutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2013, OF 183/16 Betreff: Benutzungspflicht für straßenbegleitenden Radwegen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten die Benutzungspflicht für baulich getrennten Radwege im Ortsbezirk Bergen-Enkheim nicht aufzuheben. Begründung: Entgegen der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, dass Radfahrer grundsätzlich auf der Fahrbahn fahren sollen, ist es für deren Sicherheit besser auf den beiden relativ stark frequentierten Straßen in Bergen-Enkheim weiterhin die Benutzung der Radwege vorzuschreiben. Es handelt sich insbesondere um die Borsigallee. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 25.06.2013, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 406 2013 Die Vorlage OF 183/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenLärm- und Belastungsuntersuchungen für Bergen-Enkheim Bau des Riederwaldtunnels und der Anschlussstelle Borsigallee
S A C H S T A N D : Anregung vom 14.05.2013, OA 375 entstanden aus Vorlage: OF 176/16 vom 14.04.2013 Betreff: Lärm- und Belastungsuntersuchungen für Bergen-Enkheim Bau des Riederwaldtunnels und der Anschlussstelle Borsigallee Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 09.09.2013 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Gespräch mit der Hessen Mobil darauf zu dringen, dass für Bergen-Enkheim (wie im Riederwald und in Bornheim) Lärm- und Belastungsuntersuchungen durchgeführt und vorgestellt werden. Begründung: Nachdem im Verlauf der Diskussionen um den Riederwaldtunnel bekannt wurde, dass in Bergen-Enkheim keinerlei Lärm- und Belastungsuntersuchungen stattgefunden haben (zum Zeitpunkt des Planungsbeginns war das noch keine Pflicht), ist es nun um so dringlicher, dass diese Untersuchungen durchgeführt werden. Hintergrund ist, dass durch die dann zunehmende Frequentierung der A 661 auch Bergen-Enkheim eine viel größere Lärmbeeinträchtigung erfahren wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 07.02.2014, B 44 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.05.2013 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des Verkehrsausschusses am 25.06.2013, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 375 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) 15. Sitzung der KAV am 26.08.2013, TO II, TOP 112 Beschluss: Der Vorlage OA 375 wird zugestimmt. 24. Sitzung des Verkehrsausschusses am 05.11.2013, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 375 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Beschlussausfertigung(en): § 3304, 21. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 25.06.2013 § 3856, 24. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 05.11.2013 Aktenzeichen: 61 0
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