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Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.09.2015

Antrag Ortsbeirat

Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch.

Details im PARLIS OF_354-11_2015
05.10.2015

Anregung Ortsbeirat

Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch

Details im PARLIS OM_4562_2015
05.02.2016

Stellungnahme des Magistrats

Aufhebung der Sondergenehmigung zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch

Details im PARLIS ST_275_2016
04.07.2016

Stellungnahme des Magistrats

Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch

Details im PARLIS ST_910_2016

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.10.2015, OM 4562 entstanden aus Vorlage: OF 354/11 vom 17.09.2015

Betreff: Aufhebung der Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch
Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass 1. eine Zufahrt von der Borsigallee über das Gelände der Hessen Mobil (welches längerfristig für ein Flüchtlingsheim zur Verfügung gestellt wird) zum Kleingartenverein Teufelsbruch bei der Gestaltung der Anlage berücksichtigt wird; 2. alle Sondergenehmigungen zur Einfahrt in den Grüngürtel der Stadt Frankfurt am Main im Bereich Teufelsbruch aufgehoben werden; 3. die Zufahrtsmöglichkeiten von der Borsigallee, abgehend am Waldrand zum Teufelsbruch sowie von der Wächtersbacher Straße, mit geeigneten Pfosten gesperrt werden.

Begründung:

Der Kleingartenverein Teufelsbruch hat einen großen Teil seiner Fläche durch den Bau des Riederwaldtunnels verloren. Momentan besteht keine Zufahrtsmöglichkeit direkt vor die Kleingärten. Die Kleingärtner fahren mit ihren Fahrzeugen durch den Waldweg, der überwiegend von Fußgängern und Radfahrern genutzt wird. Auf die Fußgänger und Radfahrer wird wenig Rücksicht genommen. Bei feuchter Witterung leidet der Waldweg sehr darunter und wird beschädigt. Der Teufelsbruch wird ebenfalls als Zufahrt genutzt. Der Teufelsbruch ist ein Teil des Grüngürtels und Landschaftsschutzgebiet. Eine Nutzung von Fahrzeugen in diesem Bereich ist von den Bürgern, die dort spazieren gehen und sich erholen wollen, nicht gewünscht. Die Stadt Frankfurt hat Sondergenehmigungen für die Zufahrt über den Teufelsbruch ausgestellt. Die Folge ist nun eine ausufernde und dauerhafte Nutzung des Grüngürtels als Straße und Parkplatz. Mit einer Zufahrt von der Borsigallee und einer Parkmöglichkeit beim Kleingartengelände hinter dem Flüchtlingsheim würde sich die Situation entspannen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2016, ST 275 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 910
Beratung im Ortsbeirat: 11 Aktenzeichen: 67 0