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Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.04.2015

Antrag Ortsbeirat

Parkzeitbegrenzung zwei Stunden halbseitig zwischen Roentgenstraße und Kruppstraße

Details im PARLIS OF_307-16_2015
28.04.2015

Anregung Ortsbeirat

Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße

Details im PARLIS OM_4067_2015
20.07.2015

Stellungnahme des Magistrats

Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße

Details im PARLIS ST_1024_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4067 entstanden aus Vorlage: OF 307/16 vom 13.04.2015

Betreff: Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße
Die Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße im Abschnitt Röntgenstraße bis Kruppstraße die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um einen Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, unter anderem ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen.

Begründung:

Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1024 Aktenzeichen: 32 1