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Absolutes Halteverbot vor den Hausnummern Bessemerstraße 12 a bis 14 erweitern
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.10.2025, OF 332/16 Betreff: Absolutes Halteverbot vor den Hausnummern Bessemerstraße 12 a bis 14 erweitern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das derzeit vor der Hausnummer Bessemerstraße 12 a endende absolute Halteverbot (siehe Foto) um ca. 12 Meter in Richtung Norden (Fahrtrichtung Victor-Slotosch-Straße) erweitern zu lassen, um einen besseren Einblick für den aus südlicher Richtung kommenden Autoverkehr in den Kurvenbereich zu gewährleisten. Das bereits vorhandene Verkehrszeichen 283-20 "Ende eines absoluten Halteverbots" muss dazu lediglich vor die Tiefgarageneinfahrt zwischen den Hausnummern 14 und 19 versetzt werden. Begründung: Derzeit endet das entlang der östlichen Seite der Bessemerstraße angeordnete absolute Halteverbot unmittelbar hinter dem Kurvenbereich, so dass aus südlicher Richtung kommende Kraftfahrer keinen Einblick in den Gegenverkehr haben, insbesondere wenn dort größere Fahrzeuge wie Liefer- oder Lastkraftwagen parken. Foto: Ende absolutes Halteverbot Bessemerstraße, östliche Seite (Quelle: Google Street View, www.google.com/maps) Um diese Gefahrensituation zu entschärfen, wird der Magistrat gebeten, das dort bereits angeordnete absolute Halteverbot um etwa 12 Meter in nördliche Richtung zu erweitern. Die hierfür erforderliche Maßnahme - das Versetzen des bereits vorhandenen Verkehrszeichens 283-20 "Ende eines absoluten Halteverbots" - ist mit geringem Aufwand umsetzbar. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 16 am 28.10.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 332/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen BFF (= Annahme)
Partei: BFF
Weiter lesenLärmvermeidung durch Tempo 100 auf der A 5 und A 661
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.10.2021, OF 99/12 Betreff: Lärmvermeidung durch Tempo 100 auf der A 5 und A 661 Der Ortsbeirat bittet die Ortsvorsteherin gemäß der ST 1163 vom 25.05.2021 an die zuständige Außenstelle Frankfurt/Gelnhausen der Autobahn GmbH (Autobahn GmbH, Außenstelle Frankfurt/Gelnhausen, Röntgenstraße 7-9, 60388 Frankfurt) einen Brief mit folgendem Inhalt zu schreiben: Sehr geehrte Damen und Herren, als Ortsvorsteherin des Frankfurter Ortsbezirks Kalbach-Riedberg wende ich mich an Sie aufgrund von Beschwerden über den Lärm der Autobahnen A 661 und A 5 im Bereich unseres Ortsbezirks. Auf der A 661 ist auf fast der gesamten Strecke durch das Stadtgebiet von Frankfurt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h oder weniger ausgewiesen, sicherlich überwiegend aus Lärmschutzgründen. Als die A 661 gebaut wurde, existierte das Neubaugebiet Riedberg noch nicht und eine Geschwindigkeitsbegrenzung wurde wohl daher nicht ausgewiesen. Nun leben im Ortsbezirk Kalbach-Riedberg aber mittlerweile über 22.000 Menschen. In Teilen wurden an der Anschlussstelle Heddernheim Lärmschutzwälle errichtet, zwischen Riedberg und Kalbach allerdings fehlen diese. Noch gravierender ist die Situation an der A 5 zwischen dem Bad Homburger Kreuz und der Überführung der L 3019. Dort ist seit Jahren ein Lärmschutzwall planfestgestellt, wird aber mit Verweis auf noch laufende Studien nicht errichtet. Ich möchte Sie daher bitten, mindestens bis zum Schließen der Lücken in den Lärmschutzwällen in diesen Bereichen zur Lärmverringerung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h auszuweisen. Insbesondere auf der A 661 scheint dies zusätzlich angesichts des dort sehr kurvigen Verlaufs und der dichten Abfolge von Auf- und Abfahrten geboten zu sein. Mit freundlichen Grüßen ... Begründung: Die ST 1163 vom 25.05.2021 informiert über die geänderten Zuständigkeiten für räumliche Geschwindigkeitsbegrenzungen und regt an, sich mit der Forderung aus OF 674/12 direkt an die Autobahn GmbH zu wenden. Der Fokus verschiebt sich in Richtung Schutz vor Lärm und Abgasen, da die durch die Stadt Frankfurt eingeholte Stellungnahme der Autobahn GmbH nahelegt, dass eine reine Fokussierung auf die Verkehrssicherheit erst dann Erfolg hätte, wenn es vermehrt zu Unfällen kommt. Offenbar ist Unfallprävention bislang keine relevante Größe in diesem Thema. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 12 am 29.10.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 99/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerlegung der Endhaltestelle der Buslinie 42 von der Victor-Slotosch-Straße in die Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5627 entstanden aus Vorlage: OF 295/16 vom 14.12.2019 Betreff: Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 42 von der Victor-Slotosch-Straße in die Röntgenstraße Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Endhaltestelle der Buslinie 42 in die Röntgenstraße verlegt wird. Begründung: Zurzeit ist die Endhaltestelle der Buslinie 42 in der Victor-Slotosch-Straße direkt an der Straßeneinmündung zur Röntgenstraße vor dem Parkplatz des Discounters Lidl. Fahrzeugführer die aus der Röntgenstraße in die Victor-Slotosch-Straße nach Westen abbiegen wollen, können hier den Gegenverkehr, der von Osten kommt, nicht einsehen. Ebenso geht es den Fahrzeugführern, die den Lidl-Parkplatz verlassen wollen und in die Victor-Slotosch-Straße in Richtung Westen einfahren wollen. Bei beiden geschilderten Situationen, obwohl an dieser Stelle Tempo 30 gilt, kommt es immer wieder zur Verkehrsgefährdung. Durch die Verlegung der Haltestelle mit wenig Aufwand könnte sehr viel für die Verkehrssicherheit getan werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2020, ST 664 Aktenzeichen: 92 13
Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 42 von der Victor-Slotosch-Straße in die Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.12.2019, OF 295/16 Betreff: Verlegung der Endhaltestelle der Buslinie 42 von der Victor-Slotosch-Straße in die Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat soll veranlassen, die Endhaltestelle der Buslinie 42 in die Röntgenstraße zu verlegen. Begründung: Zurzeit ist die Endhaltestelle der Buslinie 42 in der Victor-Slotosch-Straße direkt an der Straßeneinmündung zur Röntgenstraße vor dem Discounter Lidl Parkplatz. Für Fahrzeugführer die aus der Röntgenstraße in die Victor-Slotosch-Str nach Westen abbiegen wollen, können hier den Gegenverkehr der von Osten kommt nicht einsehen. Ebenso geht es den Fahrzeugen die den Lidl-Parkplatz verlassen wollen und in die Victor-Slotosch-Str in Richtung Westen einfahren wollen. Bei beiden geschilderten Situationen, obwohl hier Tempo 30 gilt, kommt es immer wieder zur Verkehrsgefährdung. Durch die Verlegung der Haltestelle mit wenig Aufwand, könnte hier sehr viel für die Verkehrssicherheit getan werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 16 am 21.01.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5627 2020 Die Vorlage OF 295/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und LINKE. gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung FDP
Partei: SPD
Weiter lesenSchulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.05.2019, OM 4668 entstanden aus Vorlage: OF 245/16 vom 23.04.2019 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Heinrich-Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang einzurichten. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe der Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Begründung: Bisher ist der Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die südlich des Heinrich-Bingemer-Weg wohnen, ohne einen sicheren Überweg zur Schule. Vorsorglich wird angemerkt, dass es bekannt ist, dass Fußgängerüberwege in Tempo 30-Zonen in der Regel entbehrlich sind. Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, zum Beispiel bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (zum Beispiel Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1795 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 17.09.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32 1
Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 245/16 Betreff: Schulwegsicherung durch Fußgängerüberwege (Zebrastreifen) Der Magistrat wird gebeten, Fußgängerüberwege im Kreuzungsbereich Hch. Bingemer-Weg/Röhrborngasse zum Zwecke der Schulwegsicherung der Schule am Hang herstellen zu lassen. Begründung: Bisher ist der Schulweg, für Schüler*innen welche südlich des Heinrich-Bingemer Weg wohnhaft sind ohne sicheren Überweg zur Schule gegeben. Vorsorglich fügen wir hinzu, wir wissen, FGÜ in Tempo 30-Zonen sind in der Regel entbehrlich." Ungeachtet dessen können Zebrastreifen mit entsprechender Begründung, z.B. bei wichtigen Fußwegverbindungen, Kindergarten- oder Schulwegen und publikumsintensiven Institutionen, unabhängig von den Einsatzgrenzen eingerichtet werden (R-FGÜ, 2.3). "Gesicherte Überquerungsstellen (z.B. Fußgängerüberwege) können die Fortbewegung schwächerer Verkehrsteilnehmender unterstützen und sollten nicht generell ausgeschlossen werden, zumal sie von Fahrzeugführern gut erkannt und akzeptiert werden." Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 16 am 14.05.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4668 2019 Die Vorlage OF 245/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Absatz angefügt wird: "Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch in der Röntgenstraße, beim Familienmarkt in Höhe Hausnummer 10, einen Fußgängerüberweg einzurichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenTempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 225/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 - 7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße, durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Begründung: In der Victor-Slotosch-Straße wird nach wie vor zu schnell gefahren und das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten ist gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen Wohnbebauung , die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 19.02.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 225/16 wurde zurückgezogen.
Partei: BFF
Weiter lesenTempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2019, OF 236/16 Betreff: Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße und ein Zebrastreifen zwischen den Häusern 5-7 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der viel befahrenen Victor-Slotosch-Straße, einem Unterzentrum mit inzwischen sehr vielen Supermärkten, Getränkehändlern und weiteren Einzelhandelsgeschäften, ab dem Kreisel Vilbeler Landstraße bis zur Röntgenstraße eine Tempo-30-Zone einzurichten und die Fußgänger, insbesondere aus dem großen Wohngebiet zwischen Vilbeler Landstraße und Bessemer Straße und die Kunden der Geschäfte und Angestellten der anliegenden Gewerbebetriebe, entweder durch eine Querungshilfe oder durch einen zweiten Zebrastreifen zwischen den Häusern 5 + 7 abcd besser zu schützen. Da diese Strecke, mit einem KFZ-Kilometerzähler gemessen ca. 400 m lang ist, wäre ein leicht aufzubringender Zebrastreifen sicher kostengünstiger, weil nach Aussage des Straßenbauamtes eine Querungshilfe erst gebaut werden kann, wenn die Straße grundsaniert wird, da eine Querungshilfe eine Gründung im Straßenuntergrund voraussetzt. Begründung: Da, auch bedingt durch die Bauarbeiten am Hessencenter, die Victor- Slotosch-Straße den ganzen Tag über stark befahren und nach wie vor auch zu schnell gefahren wird, ist das Queren dieser zudem einseitig dicht beparkten Straße mit vielen Ausfahrten gefährlich und mühsam. Zudem wurde in der Victor-Slotosch-Straße nur ein Zebrastreifen zwischen Aldi und Rewe/Lidl angelegt. Zwischen diesem Zebrastreifen und der Vilbeler Landstraße gibt es aber inzwischen eine Reihe von Getränkehändlern, den dm-Drogeriemarkt, Denn's Bio-Supermarkt, einen asiatischen Supermarkt NRS und auch eine Reihe weiterer Wohnblöcke auf der Nordseite der Victor-Slotosch-Straße. Niemand aus der großen Wohnsiedlung wird erst bis zum Übergang bei Rewe gehen, dann wieder zurücklaufen, damit er in den genannten Geschäften einzukaufen kann. Die Bewohner der nördlich gelegenen neuen Wohnbebauung, die zur U-Bahn oder ins Hessencenter wollen, nehmen den kürzesten Weg zur Volkshausstraße und der ist über die Victor-Slotosch-Straße. Wenn die Leute zu Fuß einkaufen wollen und die U-Bahn nutzen sollen, sollte der Magistrat daher bemüht sein, die Fußgänger in der Victor-Slotosch-Straße besser zu schützen. Bis zur ungewissen Sanierung der Victor-Slotoschstraße wäre deshalb ein Zebrastreifen sicherlich die preiswerteste Lösung. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 16 am 26.03.2019, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 236/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE, CDU und LINKE. gegen BFF und FDP (= Annahme) bei Enthaltung SPD und GRÜNE
Partei: BFF
Weiter lesenVerkehrsgutachten im Bereich der UBahnEndhaltestelle in BergenEnkheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Betreff: Verkehrsgutachten im Bereich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16; OA 205/17 OBR 16; ST 753/18 Der Ortsbeirat möge beschließen, Die Ortsvorsteherin wird gebeten folgendes zu veranlassen: Im Vorgang OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16, wurde der Magistrat aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten im Bereich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der geplante (und vom Ortsbeirat 16 an dieser Stelle weiterhin abzulehnende) Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich wie auch nördlich der Borsigallee, von angekündigten durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen werden kann. Die zu dieser Vorlage gehörende Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 ist zurückzuweisen, denn sie lässt uns vermuten, dass der Antrag missverstanden wurde und das Thema deshalb verfehlt ist. Gefragt wurde nicht ob der ÖPNV die zusätzliche Nachfrage, die durch den geplanten Moscheebau ausgelöst wird, problemlos bewältigen wird, sondern ob diese Situation den, mit dem Kraftfahrzeug aus dem gesamten Frankfurter Umland anreisenden Gläubigen Parkplatzmäßig gerecht wird. Begründung: Die Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben an Gebetstagen zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr im Durchschnitt 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Anregung vom 28.11.2017, OA 205 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 16 am 05.06.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 181/16 tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: WBE
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am HessenCenter
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.11.2017, OA 205 entstanden aus Vorlage: OF 147/16 vom 11.11.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center Vorgang: OA 14/16 OBR 16; ST 1396/16 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das in Auftrag gegebene Verkehrsgutachten bezüglich der U-Bahn-Endhaltestelle in Bergen-Enkheim insoweit erweitern zu lassen, dass der zu erwartende Moscheebetrieb in der Bessemerstraße 7 und der damit zu erwartende Besucherstrom in diesem Bereich und auch nördlich der Borsigallee von durchschnittlich 400 Gläubigen an Gebetstagen mit aufgenommen wird. Begründung: Die deutschsprachige Gemeinde erwartet nach eigenen Angaben freitags zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr circa 400 Gläubige, die aus der gesamten Rhein-Main-Region kommen und größtenteils nicht mit dem ÖPNV zur Bessemerstraße anreisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 31.05.2016, OA 14 Stellungnahme des Magistrats vom 07.10.2016, ST 1396 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2018, ST 753 Antrag vom 16.05.2018, OF 181/16 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 06.12.2017 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.01.2018, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 205 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2169, 17. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 23.01.2018 Aktenzeichen: 61 00
Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.11.2017, OM 2463 entstanden aus Vorlage: OF 149/16 vom 13.11.2017 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem Islamischen Informations- und Serviceleistungen e. V. (IIS) einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Frankfurt-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 Kraftfahrzeuge verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der IIS e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Besuchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemerstraße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom IIS e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An- und Abfahrt mit dem Pkw). Auch stehen keine ausreichenden Parkmöglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessen-Center, Borsigallee und dem Autobahnende A 66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountermärkte sowie des Hessen-Centers. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lärmbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang, im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2018, ST 637
Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2017, OF 149/16 Betreff: Grundstückstausch für die Liegenschaft Bessemerstraße 7 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten seitens der Stadt Frankfurt bestehen, um in Zusammenarbeit mit dem "Islamischen Informations- und Serviceleistungen (I.I.S.) e. V." einen Grundstückstausch für die von diesem erst kürzlich erworbene Liegenschaft Bessemerstraße 7 herbeizuführen. In eine solche Untersuchung soll auch das kürzlich von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung beschlossene interkommunale Gewerbegebiet am Roten Graben zwischen Ffm.-Fechenheim und Maintal im Hinblick darauf einbezogen werden, inwieweit dort dem Moscheeverein ein geeignetes Tauschgrundstück angeboten werden kann, das sowohl über die gewünschte bebaubare Fläche sowie Parkmöglichkeiten für etwa 200 PkW verfügt. Soweit der Magistrat über andere entsprechend große Grundstücke mit ausreichend darstellbaren Parkplätzen verfügt, sollen auch diese einer Prüfung unterzogen werden. Begründung: Nachdem der I.I.S. e. V. laut eigenen Aussagen mit jeweils durchschnittlich 450 Be-suchern zu den regelmäßigen Freitagsgebeten und während des Fastenmonats Ramadan sowie den weiteren islamischen Feiertagen rechnet, wird die schmale Bessemer- straße mitsamt der umliegenden Wohnbebauung voraussichtlich an mindestens 80 Tagen im Jahr mit Großveranstaltungen erheblich belastet. Hinzu kommt noch die regelmäßige, tägliche Besucherfrequenz aufgrund von Seminaren, sonstigen Veranstaltungen sowie den üblichen kulturellen Aktivitäten einer Moscheegemeinde. Weder ist das vom I.I.S. e. V. erworbene Grundstück mit seiner Größe von etwa 2.000 Quadratmetern für den vom Moscheeverein angestrebten Nutzungsumfang geeignet, noch kann die beengte Bessemerstraße den Verkehrsfluss der Besucherinnen und Besucher aufnehmen (An-und Abfahrt mit dem PkW). Auch stehen keine ausreichenden Park-möglichkeiten im ohnehin bereits stark frequentierten Viertel zwischen Hessencenter, Borsigallee und dem Autobahnende A66 sowie dem Unterzentrum Victor-Slotosch-Straße zur Verfügung. Und dies trotz des bewirtschafteten Parkraums der umliegenden Lebensmittel- und Discountmärkte sowie des Hessencenters. Unabhängig von der Verkehrsproblematik ist die Beeinträchtigung der direkt angrenzenden, hoch verdichteten Wohnbebauung (Bücher-Areal) durch die aus dem Moscheebetrieb resultierende Lämbelastung (alleine im Fastenmonat Ramadan 30 Tage am Stück nach Sonnenuntergang , im Juni ab ca. 21:30 Uhr) nicht verhältnismäßig und kann den umliegenden Anwohnern daher unmöglich zugemutet werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 16 am 28.11.2017, TO I, TOP 13 Die Vorlage wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2463 2017 Die Vorlage OF 149/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenEingeschränktes Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße in der VictorSlotoschStraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.10.2017, OF 142/16 Betreff: Eingeschränktes Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße in der Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten das eingeschränkte Halteverbot zwischen REWE und Bessemerstraße auf die Werktage von Montag bis Samstag zu beschränken und an Sonntagen vor dem dort befindlichen Wohnhaus das Parken zu erlauben. Begründung: Es gibt keinen Grund, warum Besucher der Bewohner dieses Hauses auch sonntags einen entfernten Parkplatz suchen sollten, wenn die Parkplätze direkt vorm Haus leer bleiben, weil kein Publikumsverkehr stattfindet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 16 am 24.10.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, im Sinne der Vorlage OF 142/16 unter Einbeziehung der Marktstraße tätig zu werden und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit zu berichten. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: BFF
Weiter lesenKurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2017, OM 1928 entstanden aus Vorlage: OF 122/16 vom 30.07.2017 Betreff: Kurzzeitparken statt Halteverbote in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße Der Magistrat wird gebeten, 1. auf der Ostseite der Edisonstraße von Haus Nr. 16 bis zur Victor-Slotosch-Straße Kurzzeitparken von zwei Stunden anstatt eingeschränktem Halteverbot auszuweisen, und 2. in der Carl-Zeiss-Straße auf der Südseite von der Edisonstraße bis vor Haus Nr. 3 anstatt absolutem Halteverbot ebenfalls Kurzzeitparken für zwei Stunden auszuweisen und zu prüfen, ob dies eventuell auch vor dem Eckhaus Röntgenstraße/Carl-Zeiss-Straße möglich ist, denn in der Carl-Zeiss-Straße Nr. 4 befindet sich eine Orthopädiepraxis und gegenüber in Haus Nr. 3 ein Reha- und Therapiezentrum. Beide Praxen behandeln Patienten, die oft gehbehindert oder frisch operiert sind. Im Eckhaus Carl-Zeiss-Straße befindet sich zudem noch eine gut frequentierte Zahnarztpraxis. In der Carl-Zeiss-Straße gibt es aber keine frei verfügbaren Kurzzeitparkplätze, obwohl im absoluten Halteverbot selten Fahrzeuge stehen und auch niemand behindert wird. Die Röntgenstraße steht voller Dauerparker und auch die Westseite der noch gut erreichbaren Edisonstraße ist für freies Parken ausgezeichnet und dauerbelegt. Die einzige Parkmöglichkeit auf der Ostseite der Edisonstraße ist ab dem Haus Nr. 16 ein Abschnitt mit eingeschränktem Halteverbot. Fahrzeuge, die dort selten parken, werden gerne mit Strafzetteln dekoriert. Wer bei Lidl länger als eine Stunde auf den Parkplatz fährt, riskiert 30 Euro Bußgeld. Es ist nicht ersichtlich, warum es im Umfeld dieser Praxen, die Kranke und Behinderte behandeln, nur einen Behindertenparkplatz gibt und sonst ke ine Kurzzeitparkmöglichkeit in zumutbarem Umkreis. Der Magistrat wird gebeten, das zu ändern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2152
Kurzzeitparken statt Halteverboten in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2017, OF 122/16 Betreff: Kurzzeitparken statt Halteverboten in der Carl-Zeiss-Straße und der Edisonstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten 1. auf der Ostseite der Edison-Straße von Haus Nr. 16 bis zur Victor-Slotosch-Straße Kurzzeitparken von 2 Stunden anstatt Eingeschränktes Halteverbot auszuweisen, und 2. in der Carl-Zeiss-Straße auf der Südseite von der Edisonstraße bis vor Haus Nr. 3 anstatt absolutem Halteverbot ebenfalls Kurzzeitparken für 2 Stunden auszuweisen und zu prüfen, ob dies evtl. auch vor dem Eckhaus Röntgenstraße/Carl-Zeiss-Straße möglich ist. Begründung: In der Carl-Zeiss-Straße 4 befindet sich eine Orthopädie-Praxis und gegenüber in Haus Nr. 3 Ein Reha- und Therapiezentrum. Beide Praxen behandeln Patienten, die oft gehbehindert oder frisch operiert sind. Im Eckhaus Carl-Zeiss-Straße befindet sich zudem noch eine gut frequentierte Zahnarztpraxis. In der Carl-Zeiss-Straße gibt es aber keine frei verfügbaren oder Kurzzeitparkplätze, obwohl im Absoluten Halteverbot selten Fahrzeuge stehen und auch niemand behindert wird. Die Röntgenstraße steht voller Dauerparker und auch die Westseite der noch gut erreichbaren Edisonstraße ist für Freies Parken ausgezeichnet und dauerbelegt. Die einzige Parkmöglichkeit auf der Ostseite der Edisonstraße ist ab dem Haus Nr. 16 mit eingeschränktem Parkverbot belegt, obwohl meistens leer, wird dies auch gerne mit Strafzetteln dekoriert. Wer bei Lidl länger als 1 Stunde auf den Parkplatz fährt, riskiert 30 Euro Bußgeld. Es ist nicht ersichtlich, warum es im Umfeld dieser Praxen, die ja Kranke und Behinderte behandeln nur 1! Behindertenparkplatz gibt und sonst keine Kurzzeit-Parkmöglichkeit in zumutbarem Umkreis für Patienten vorhanden ist. Der Magistrat wird gebeten das zu ändern Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 16 am 15.08.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1928 2017 Die Vorlage OF 122/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Begründung an Punkt 2. der Vorlage angefügt wird. Abstimmung: WBE, CDU, 1 SPD, BFF, LINKE. und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung 4 SPD
Partei: BFF
Weiter lesenAnbringen eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Bessemerstraße/Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.10.2016, OF 68/16 Betreff: Anbringen eines Verkehrsspiegels Ausfahrt Bessemerstraße/Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass an der Ausfahrt Bessemerstraße in die Victor-Slotosch-Straße ein Verkehrsspiegel angebracht wird. Begründung: Bei der Ausfahrt aus der Bessemerstrasse in die Victor-Slotosch-Strasse Richtung Vilbeler Landstrasse kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen, da der von links kommende Verkehr durch das zu dichte Parken an der Ausfahrt nicht rechtzeitig eingesehen werden kann. Ein Verkehrsspiegel wie an allen anderen Ausfahrten auf die Victor-Slotosch-Strasse verspricht Abhilfe. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 16 am 01.11.2016, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 68/16 wird abgelehnt. Abstimmung: WBE und CDU gegen SPD, GRÜNE, BFF, LINKE. und FDP (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenFörderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.11.2015, OF 345/16 Betreff: Förderung des Wohnens im Bereich zwischen Victor-Slotosch-Straße, Vilbeler Landstraße, Borsigallee und Röntgenstraße Prolog: Wohnraum in Frankfurt am Main ist knapp und teuer. Nachdem -entgegen zurückliegender Prognosen- Frankfurt stark wächst, werden selbst vor Jahren nicht weiterverfolgte Neubaugebiete teils gegen erhebliche Widerstände wieder ins Gleis gesetzt. Wohnen ist als eines der wichtigsten Themen längst zurückgekehrt auf die politische Agenda. Auch in Bergen-Enkheim ist nach dem Bezug des Neubaugebietes Leuchte kein weiteres Areal mehr vorhanden, das in der Fläche beplant werden könnte, um dem Wohndruck zu begegnen. Gewerbeflächen stellen das Rückgrat dar für den Wohlstand Frankfurts, damit auch der Region, Hessens und der Republik. Doch unser Gewerbegebiet in Enkheim hat sich in den vergangenen Jahrzehnten stark gewandelt und auch einen anderen Weg genommen als das direkt anschließende Areal in Seckbach und Fechenheim-Nord. Wir teilen die Schwierigkeit, dass produzierendes Gewerbe verschwunden ist und viele Areale zwischen Kümmernutzung und Leerstand schwanken. Jedoch hat sich auf dem Gelände der ehemaligen Eisengießerei Slotosch das Wohnen einen festen Platz erobert, nebenan sind auf den Flächen Discountermärkte empor gewachsen, Getränkemärkte, Reinigung und Fitnessstudios. Neben einer Kinderbetreuungseinrichtung in der Bessemerstraße sprechen auch die hervorragende Erschließung mit U-Bahn und Bus, die fußläufige Erreichbarkeit Enkheims wie des Hessencenters, sowie die gut mit dem Wohnen zu vereinbarende verbliebene gewerbliche Nutzung dafür, dem Wohnen hier eine verstärkte Rolle zukommen zu lassen. Antrag: Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, seine Vorplanungen fortsetzend - In einem Teil-Areal des Gewerbegebietes Enkheim, das begrenzt werden soll von der Vilbeler Landstraße, Victor-Slotosch-Str., der Borsigallee und der Roentgenstraße, Möglichkeiten zu eröffnen, unkompliziert leerstehenden Gewerberaum zu Wohnzwecken umzuwidmen, sei es durch Abriss und Neubau, sei es durch Umwandlung des angejahrten Gewerberaumes in Wohnungen, wo dies möglich erscheint und gewünscht wird. Ansässiges Gewerbe im genannten Areal bleibt selbstverständlich davon unberührt und es bleibt auch ungehindert möglich, weiterhin Gewerbebetriebe auf den geeigneten Flächen anzusiedeln. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 16 am 01.12.2015, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 345/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 341/16 für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenParksituation in Enkheim
S A C H S T A N D : Anregung vom 03.11.2015, OA 685 entstanden aus Vorlage: OF 339/16 vom 06.10.2015 Betreff: Parksituation in Enkheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für das Gebiet um die U-Bahn-Station "Enkheim" ein tragfähiges Konzept zur Beordnung der Parksituation zu erstellen und dem Ortsbeirat in öffentlicher Sitzung vorzustellen. Das Untersuchungsgebiet soll durch die Philipp-Puth-Straße/Rangenbergstraße/ Barbarossastraße/Victor-Slotosch-Straße/Röntgenstraße/ Borsigallee/ Am Hessen-Center abgegrenzt werden. Begründung: Berufspendler sind für die Stadt, auch als Steuerzahler, und für die örtliche Wirtschaft wichtig. Die Nutzung der U-Bahn-Linien U 4 und U 7 hat erfreulicherweise deutlich zugenommen. Aber die Parksituation ist deshalb in dem genannten Bereich durch die zunehmende Anzahl der Pendler aus dem Umland unerträglich geworden. Allein die Parkflächen auf der Leuchte sind täglich durch Dauerparker ständig belegt. Dies gilt auch für die im genannten Gebiet liegenden Straßen wie beispielsweise Am Waldacker, Hahnenkammstraße oder Volkshausstraße. Anwohner in Enkheim haben dadurch für ihre Fahrzeuge kaum noch Parkmöglichkeiten. Der Grund hierfür liegt sicher auch darin, dass das Parkhaus Borsigallee nicht mehr zur Entlastung der gesamten Parksituation in Enkheim beiträgt, da es in Gänze durch Dauermieter belegt ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 60 Bericht des Magistrats vom 22.08.2016, B 207 Bericht des Magistrats vom 03.02.2017, B 29 Bericht des Magistrats vom 17.07.2017, B 223 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.12.2015, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage OA 685 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD, LINKE. und BFF; CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und RÖMER (= Annahme) 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.12.2015, TO I, TOP 33 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und AGP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) Stv. Ochs (= Enthaltung) 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 17.12.2015, TO II, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage OA 685 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, ÖkoLinX-ARL, REP, AGP und Stv. Krebs (= Annahme); Stv. Ochs (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6661, 47. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 17.12.2015 Aktenzeichen: 32 1
Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.09.2015, OM 4557 entstanden aus Vorlage: OF 332/16 vom 14.09.2015 Betreff: Erweiterte 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, die 30 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf beide Straßenseiten der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel Vilbeler Landstraße und der Röntgenstraße zu erweitern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.11.2015, ST 1616 Aktenzeichen: 32 1
Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.09.2015, OF 331/16 Betreff: Grunderneuerung der Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Victor-Slotosch-Straße zwischen Vilbeler Landstraße und Röntgenstraße schnellstmöglich grundhaft zu erneuern und Im Rahmen dieser Arbeiten die bereits zugesagte Querungshilfe baulich umzusetzen. Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit sollte diese entweder mit einem Fußgängerüberweg versehen oder die besondere Verkehrssituation durch einen andersfarbigen Asphalt verdeutlicht werden. Antragsteller: CDU WBE BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 16 am 29.09.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 331/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD gegen WBE und BFF (= Annahme)
Parteien: CDU, WBE, BFF
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.05.2015, OF 314/16 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die mit der ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Begründung: ST 571 Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4196 2015 Die Vorlage OF 314/16 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: WBE
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.05.2015, OM 4196 entstanden aus Vorlage: OF 314/16 vom 19.05.2015 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Vorgang: ST 571/15 Der Magistrat wird gebeten, die mit der Stellungnahme ST 571 zugesagte Einrichtung einer Querungshilfe in der Victor-Slotosch-Straße zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße nicht erst bei einer zukünftigen grundhaften Erneuerung der Victor-Slotosch-Straße einzurichten, sondern sofort. Gegebenenfalls ist die Querungshilfe auf die Fahrbahn aufzuschrauben. Zudem sollte die vorhandene 30 km/h-Beschränkung beidseitig bis zum Kreisel ausgedehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2015, ST 1303 Aktenzeichen: 32 1
Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 28.04.2015, OM 4067 entstanden aus Vorlage: OF 307/16 vom 13.04.2015 Betreff: Parkzeitbegrenzung zwischen Röntgenstraße und Kruppstraße Die Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße im Abschnitt Röntgenstraße bis Kruppstraße die Parkzeit auf zwei Stunden zu begrenzen, um einen Kundenzugang zu den ansässigen Gewerbetreibenden, unter anderem ein Fitnessstudio mit dauerndem Kundenaustausch, zu ermöglichen. Begründung: Durch Dauerparker wird in dem genannten Bereich der Kundenaustausch der ortsansässigen Betriebe stark erschwert. Eine zweistündige Begrenzung zumindest auf einer der Straßenseiten wäre ein guter Kompromiss zum Interessensausgleich zwischen allen Beteiligten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.07.2015, ST 1024 Aktenzeichen: 32 1
Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung vom 28.04.2015, OA 624 entstanden aus Vorlage: OF 306/16 vom 12.04.2015 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, auf der südlichen Seite der Victor-Slotosch-Straße, ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim, eine Parkscheibenregelung von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit einzurichten. Begründung: Wegen der Endstation der Linien U 4 und U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem, da täglich von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 15.02.2016, ST 317 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Verkehrsausschusses am 02.06.2015, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 624 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE und RÖMER gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 16 am 12.01.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5963, 40. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 02.06.2015 Aktenzeichen: 32 1
Querungshilfe/Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f
S A C H S T A N D : Antrag vom 27.04.2015, OF 311/16 Betreff: Querungshilfe/Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, die mit der ST 571 angekündigte Querungshilfe nicht erst bei der grundhaften Erneuerung der Victor-Slotoschstraße einzurichten, sondern über die stark befahrene Straße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" schnellstmöglich eine(n) Querungshilfe/Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko und den neuen Wohnhäusern daneben analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird sehr stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 16 am 19.05.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 311/16 wurde zurückgezogen.
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe zwischen Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Vorgang: OA 549/14 OBR 16; ST 1515/14 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dem OBR 16 mitzuteilen ob der Anregung des OBR 16 entsprochen wird und wann u. U. die Querungshilfe eingerichtet wird. Begründung: ST 1515 Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 09.09.2014, OA 549 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 302/16 wurde zurückgezogen.
Partei: WBE
Weiter lesenEinrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim von 08:00 - 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2015, OF 306/16 Betreff: Einrichtung einer Parkscheibenregelung in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim von 08:00 - 17:00 Uhr mit zwei Stunden Parkzeit Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass in der Victor-Slotosch-Straße ab Bessemerstraße in Fahrtrichtung bis zur Grenze des Ortsbezirkes Bergen-Enkheim auf der linken Seite eine Parkscheibenregelung von 08.00 - 17.00 Uhr mit 2 Stunden Parkzeit eingerichtet wird. Begründung: Wegen der Endstation der Linien U 4 / U 7 entsteht ein immer größer werdender Pendlerparkdruck in den umliegenden Straßen. Die in der Victor-Slotosch-Straße ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen klagen über das sehr große Parkproblem. Da täglich von 08.00 - 17.00 Uhr die Pendlerfahrzeuge alles zuparken und die Kunden der Gewerbetreibenden und Firmen sich somit anders orientieren müssen, da keine Parkplätze mehr vorhanden sind. Auch muss berücksichtigt werden, dass die hier ansässigen Gewerbetreibenden und Firmen Gewerbesteuerzahler der Stadt Frankfurt sind. Antragsteller: WBE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 28.04.2015, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 624 2015 Die Vorlage OF 306/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und WBE gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)
Partei: WBE
Weiter lesenEinrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2014, OA 549 entstanden aus Vorlage: OF 258/16 vom 17.08.2014 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen dem Kreisel in der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der Victor-Slotosch-Straße im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe anzulegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1515 Antrag vom 12.04.2015, OF 302/16 Stellungnahme des Magistrats vom 13.04.2015, ST 571 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Versandpaket: 17.09.2014 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.10.2014, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 549 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., ELF Piraten und RÖMER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 5134, 33. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.10.2014 Aktenzeichen: 66 2
Einrichtung einer Querungshilfe zwischen Kreisel Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.08.2014, OF 258/16 Betreff: Einrichtung einer Querungshilfe zwischen Kreisel Vilbeler Landstraße und Bessemerstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, dass im Bereich zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße eine Querungshilfe angelegt wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 549 2014 Die Vorlage OF 258/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2014, OF 220/16 Betreff: Fußgängerübergang in der Victor-Slotosch-Straße 5e/5f Der Ortsbeirat wolle beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, über die stark befahrene Victor-Slotoschstraße zwischen den Häusern 5 e und 5 f der großen Wohnanlage "An der alten Gießerei" einen Fußgängerüberweg mit Mittelinsel und Zebrastreifen zu den neuen Ladengeschäften dm-Drogerie-Markt und Takko, analog dem Fußgängerübergang zwischen dem Aldi- und dem Rewemarkt, anzulegen. Die 30 km-Zone ist dementsprechend auch Richtung Osten vorzuverlegen. Begründung: Das Unterzentrum an der Victor-Slotosch-Straße wird stark frequentiert und die Straße ist bis in den späten Abend sehr stark befahren. Mit den beiden neuen Einzelhandelsgeschäften dm-Drogeriemarkt und Takko-Bekleidungsmarkt, die auch von den direkten Anliegern des gegen-überliegenden Wohngebietes zu Fuß aufgesucht werden, hat sich der Querungsverkehr über die gefährliche, auf Seiten der Wohnbebauung zugeparkte, Straße stark erhöht. Der Magistrat wird deshalb gebeten, schnellstmöglich einen Zebrastreifen mit Mittelinsel anzulegen, da niemand erst über die Bessemerstraße bis zum Rewe laufen wird, um dann auf der anderen Straßenseite zurückzugehen, andererseits jetzt Fußgänger zwischen den parkenden Autos sehr schlecht zu sehen sind. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 16 am 11.02.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 220/16 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU und WBE gegen GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenStraßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2013, OM 1821 entstanden aus Vorlage: OF 157/16 vom 31.12.2012 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße Der Magistrat wird aufgefordert, in der Volkshaus- und Bessemerstraße schnellstmöglich alle alten (runden) Straßenlaternen gegen moderne, ausreichend helle Peitschenleuchten auszutauschen, da die alten Laternen den Straßenraum in keinster Weise mehr ausreichend beleuchten. Begründung: Volkshaus- und Bessemerstraße sind fußläufige Erschließungsstraßen von den U-Bahn-Haltestellen in das neue große Wohngebiet um die "Alte Gießerei" zwischen Borsigallee und Victor-Slotosch-Straße. In beiden Straßen sind zum Teil noch die alten, wenig effizienten runden Laternen aus den 70er-Jahren installiert. Zum Teil wurden aber auch schon neue Peitschenleuchten gesetzt. Die alten Laternen sind keinesfalls mehr für die Beleuchtung ausreichend, zumal viele Menschen sich zunehmend unsicher fühlen und jetzt sehr viel mehr Menschen die Straßen auch bei Dunkelheit von der U-Bahn zu ihren Wohnungen nehmen müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 552 Stellungnahme des Magistrats vom 04.10.2013, ST 1452 Aktenzeichen: 91 52
Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.12.2012, OF 157/16 Betreff: Straßenbeleuchtung in der Volkshaus- und Bessemerstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten in der Volkshaus- und Bessemerstraße alle alten (runden) Straßenlaternen gegen moderne, ausreichend helle Peitschenleuchten schnellstmöglich auszutauschen, da die alten Laternen den Straßenraum in keinster Weise mehr ausreichend beleuchten, die Sturzgefahr wegen mangelnder Ausleuchtung erhöhen und die Unsicherheit für Passanten in diesen nachts relativ wenig bevölkertem Mischgebiet zwischen Borsigallee und Victor-Slotosch-Straße mit dem großen Wohngebiet an der Alten Gießerei erhöhen. Begründung: Volkshaus- und Bessemerstraße sind beide fußläufige Erschließungsstraßen von den U-Bahnhaltestellen in das neue, große Wohngebiet um die "Alte Gießerei" zwischen Borsigallee und Victor-Slotosch-Straße. In beiden Straßen sind zum Teil noch die alten, wenig effizienten, runden Laternen aus den 70iger Jahren installiert. Zum Teil wurden aber auch schon neue Peitschenleuchten gesetzt. Die alten Laternen sind keinesfalls mehr für die Beleuchtung ausreichend, zumal viele Menschen sich zunehmend unsicherer fühlen und jetzt sehr viel mehr Menschen die Straßen auch bei Dunkelheit von der U-Bahn zu ihren Wohnungen nehmen müssen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 16 am 16.01.2013, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1821 2013 Die Vorlage OF 157/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, WBE und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Ablehnung)
Partei: FREIE_WÄHLER
Weiter lesenDurchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 25.09.2012, OM 1604 entstanden aus Vorlage: OF 138/16 vom 09.09.2012 Betreff: Durchgehend Tempo 30 ab dem Kreisel in der Victor-Slotosch-Straße Der Magistrat wird aufgefordert, auf der Victor-Slotosch-Straße zwischen der Vilbeler Landstraße und der Bessemerstraße Tempo 30 einzurichten. Begründung: Maßgeblich wegen der zahlreichen Einfahrten und Verkehrsüberwege im Bereich der Discountermärkte wurde vor einiger Zeit Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße eingeführt. Nun, nachdem der Kreisel fertiggestellt ist, fällt auf, dass die ersten rund 100 Meter der Straße nicht entsprechend ausgeschildert sind, obwohl hier die meisten Menschen wohnen. Dies sollte unbürokratisch noch nachgeholt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2013, ST 33 Beratung im Ortsbeirat: 16 Aktenzeichen: 32 1
Durchgehend ab dem Kreisel Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.09.2012, OF 138/16 Betreff: Durchgehend ab dem Kreisel Tempo 30 in der Victor-Slotosch-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird aufgefordert, den Bereich, der in der Victor-Slotosch-Straße mit Tempo 30 zu befahren ist, auch auf das Stück von der Vilbeler Landstraße bis zur Einmündung Bessemerstraße auszudehnen und ein entsprechendes Schild anzubringen. Begründung: Maßgeblich wegen der zahlreichen Einfahrten und Verkehrsüberwege im Bereich der Discountermärkte wurde vor einiger Zeit Tempo 30 in der V.-Slotosch Straße eingeführt. Nun, nachdem der Kreisel fertig gestellt ist, fällt auf, dass die ersten rund 100 Meter der Straße nicht entsprechend ausgeschildert sind, wiewohl hier die meisten Menschen wohnen. Dies sollte unbürokratisch noch nachgeholt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 16 am 25.09.2012, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1604 2012 Die Vorlage OF 138/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRegeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden, und darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenRegeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2011, OF 21/16 Betreff: Regeln für die Parksituation rund um die U-Bahn Endhaltestelle Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat der Stadt Frankfurt möge prüfen und berichten, ob in den folgenden Straßen werktags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr eine generelle Parkzeitbegrenzung auf 2 Stunden ausgeschildert werden kann, in Verbindung mit einer Anwohnerparkregelung, die die Anwohnerfahrzeuge mittels Plakettenlösung von jeder Begrenzung der Parkdauer ausnimmt. Um die Fahrzeuge der Pendler nicht nur von den Parkplätzen fernzuhalten, sondern auch den Park-Such-Verkehr in den Straßen zu unterminieren, sollte von Lösungen, die etwa eine Straßenseite anders regeln als die andere, abgesehen werden. Zudem sollte darauf geachtet werden, die Regelung weit genug um die Endaltestelle der U 7 / U4 herum auszudehnen. Sie sollte daher folgende Straßen umfassen: Volkshausstraße Am Waldacker Bessemer Straße Röntgenstraße (bis Edisonstraße) Leuchte (bis Rangenbergstraße) Auerbacher Straße Philipp-Puth-Straße Stargarder Straße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Leuchte) Triebstraße (Bereich zwischen Barbarossastraße und Vilbeler Landstraße) Rumpenheimer Straße Hahnenkammstraße Siedlerstraße Vilbeler Landstraße (zwischen Siedlerstraße und Leuchte) Begründung: Eine (nicht repräsentative) Umfrage unter den Anwohnern in den genannten Straßen im Frühjahr 2011 hatte eine überwältigende Zustimmung unter den Anwohnern ergeben und sollte Ermutigung sein, einmal beherzt diese Richtung einzuschlagen. Sie soll den Anwohnern, so fern benötigt, den wohnungsnahen Parkplatz sicherstellen. Wer wegen eines Stellplatzes auf dem Grundstück keine Plakette benötigt, soll auch ohne diese auskommen können. Besucher und Kunden der anliegenden Gewerbetreibenden und Freiberufler sollten mit 2 Stunden Parkzeit kalkulieren können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.05.2011, OF 16/16 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 16 am 31.05.2011, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 35 2011 1. Die Vorlage OF 16/16 wird durch die Annahme der Vorlage OF 21/16 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 21/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, 2 GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen 2 GRÜNE (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenSetzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 27.10.2009, OA 1013 entstanden aus Vorlage: OF 517/16 vom 13.10.2009 Betreff: Setzen von Pollern beidseitig der südlichen Röntgenstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in der Röntgenstraße auf einer Länge von circa 10 Metern ab der Einmündung in die Borsigallee Poller zu setzen, damit hier das Parken unterbunden wird und dem in dieser Straße fahrenden Linienbus die Möglichkeit gegeben wird, gefahrlos in die Röntgenstraße einzufahren. Andere Maßnahmen, wie Sperrflächen oder Einrichtung eines Halteverbotes, kommen nicht infrage, da eine Überwachung derselben zu intensiv wäre. Begründung: Durch die beidseitig parkenden Pkws kommt es sehr oft vor, dass der aus der Borsigallee einbiegende Linienbus "feststeckt". Dies hat zur Folge, dass sich der Verkehr auf der Borsigallee staut und der Bus sich nicht unerheblich verspätet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.03.2010, ST 468 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 16 Versandpaket: 04.11.2009 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2009, TO I, TOP 46 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1013 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und Freie Wähler (= Annahme) sowie LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7244, 36. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 01.12.2009 Aktenzeichen: 66 0
Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich Bessemerstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.02.2009, OM 2964 entstanden aus Vorlage: OF 403/16 vom 21.01.2009 Betreff: Markierungen in der Victor-Slotosch-Straße im Einmündungsbereich Bessemerstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Victor-Slotosch-Straße beidseitig der Einmündung Bessemerstraße Markierungen und Beschilderungen anzubringen, die das Halten mindestens fünf Meter in jeder Richtung verbietet und verhindert. Begründung: Die Sicht beim Ausfahren aus der Bessemerstraße in die vorfahrtsberechtigte Victor-Slotosch-Straße wird häufig durch bis an die Ecke parkende Fahrzeuge eingeschränkt. Aus der Bessemerstraße kommende Fahrzeuge müssen sich deshalb weit in den fließenden Verkehr hineintasten, um eine bessere Sicht zu haben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 713 Aktenzeichen: 66 7
Ideen
Mehr Mülleimer in Bergen-Enkheim
Meine idee ist das man in der nähe der Straßen Bessemerstraße, an der alten Gießerei und am waldacker mehr Mülleimer aufstellt
Tempolimit+Blitzer Borsigallee in der Höhe eines Kindergartens
In der Bessemerstraße Ecke Borsigallee befindet sich ein Kindergarten. Der ein und Ausgang ist in der Bessemerstraße allerdings ist die Borsigallee nicht weit. Hier sollte ein Tempolimit 30 eingeführt werden, auch da hier vermehrt, besonders in der Sommerzeit, geheizt wird. Die Ampel an der U-Bahn Station Enkheim (stadteinwärts) wird gerne als Startsignal verwendet, auch für Rennen. Um das Tempolimit durchzusetzen wäre m. E. ein Blitzer notwendig.